Gemeinde Glatten

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Öffentliche Bekanntmachung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „PV-Anlage Eichen“

in Glatten nach § 12 BauGB

Aufstellungsbeschluss

 

Der Gemeinderat Glatten hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19.12.2023 der beantragten Verfahrenseinleitung entsprochen und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§ 12 BauGB) „PV-Anlage Eichen“ in Glatten beschlossen (nach § 2 Abs. 1 BauGB). Für den Planbereich ist der nachstehende Abgrenzungsplan maßgebend.

 

Ziele und Zwecke der Planung

 

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Anlage Eichen“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung eines Photovoltaik-Freiflächenparks auf einer ca. 6 ha großen Fläche im nördlichen Außenbereich geschaffen werden. Die Anlage soll auf mehreren Grundstücken in südexponierter Hanglage des Glatttals erstellt werden und der Eigenversorgung der nahegelegenen Fa. Schmalz in Glatten dienen.

Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Glatten

Der Veröffentlichungstext über den Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird mit Abgrenzungsplan  im Internet auf der Homepage der Gemeinde Glatten veröffentlicht unter  https://www.glatten.de/de/wohnen/bauen/bebauungsplaene .

 

Glatten, den 09. Januar 2024                                                                                            

                                                                                        

    gez. Tore-Derek Pfeifer

    Bürgermeister