Hauptmenü
Navigation
Navigation
Öffentliche Bekanntmachung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „PV-Anlage Eichen“
in Glatten nach § 12 BauGB
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat Glatten hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19.12.2023 der beantragten Verfahrenseinleitung entsprochen und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§ 12 BauGB) „PV-Anlage Eichen“ in Glatten beschlossen (nach § 2 Abs. 1 BauGB). Für den Planbereich ist der nachstehende Abgrenzungsplan maßgebend.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Anlage Eichen“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung eines Photovoltaik-Freiflächenparks auf einer ca. 6 ha großen Fläche im nördlichen Außenbereich geschaffen werden. Die Anlage soll auf mehreren Grundstücken in südexponierter Hanglage des Glatttals erstellt werden und der Eigenversorgung der nahegelegenen Fa. Schmalz in Glatten dienen.
Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Glatten
Der Veröffentlichungstext über den Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird mit Abgrenzungsplan im Internet auf der Homepage der Gemeinde Glatten veröffentlicht unter https://www.glatten.de/de/wohnen/bauen/bebauungsplaene .
Glatten, den 09. Januar 2024
gez. Tore-Derek Pfeifer
Bürgermeister