Gemeinde Glatten

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Bebauungsplan „Ortszentrum Glatten“ in Glatten im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB hier: Aufstellungsbeschluss

Das Gemeindeentwicklungskonzept Glatten 2025 sieht als Kernprojekt die Schaffung von altersgerechten Wohn- und Lebensstrukturen in Glatten vor.

Der Gemeinderat und die Bevölkerung beschäftigen sich seit Jahren um eine Realisierung des Projektes. Durch das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB, welches vornehmlich im Innenbereich von Gemeinden eine Entwicklung anstoßen soll, soll den Standort gegenüber dem Rathaus und als Sondergebiet für altersgerechtes Wohnen mittels eines Bebauungsplanverfahrens sichern.

Ziel sollte die Ansiedlung einer Seniorenwohn- und Pflegeresidenz mit Tagespflege, betreutem Wohnen und Bürgertreff sein. Im Zuge der derzeit geführten Investorenverhandlungen ist es auch wichtig, für diese im Rahmen des Planungsverfahrens Planungssicherheit zu schaffen.
Der Gemeinderat beschloss am 12.11.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „Ortszentrum Glatten“ in Glatten im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauG. (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

Abgrenzungsplan

Investoren benötigen eine Sicherheit von 60 Pflegeplätzen, damit die Einrichtung wirtschaftlich betrieben werden könne.

Der Gemeinderat hat sich in der vergangenen Klausurtagung im Oktober 2020 umfassend mit der Thematik befasst und beschlossen, ein Pflegeheim mit 60 Plätzen zu bauen. Den Bedenken der Behörden und Anwohner beim Bebauungsplan wurde nahezu vollumfänglich Rechnung getragen. Geplant werde nun mit 60 Pflegeplätzen auf 3 Stockwerken. Das betreute Wohnen werde aus der Planung rausgenommen um das ganze Gebiet nicht baulich zu stark zu verdichten.

Die Betreuungsgemeinschaft Miksch & Partner wird das Pflegeheim betreiben. Sie schauen auch nach einem Investor. Gegebenenfalls werden sie selbst investieren.