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Berichte aus dem Gremium im Jahr 2023
Wegfall der Wählbarkeit gem. § 28 GemO BW von Herrn Gemeinderat Christoph Eisenbeis und Ausscheiden aus dem Gemeinderat zum 20.01.2023.
Herr Gemeinderat Christoph Eisenbeis hat seinen Hauptwohnsitz am 20. Januar 2023 rückwirkend zum 1. November 2022 außerhalb der Gemeinde Glatten verlegt und somit die Wählbarkeit als Gemeinderatsmitglied verloren. Das Ausscheiden aus dem Gemeinderat tritt mit Verlust der Wählbarkeit unverzüglich automatisch ein. Der Gemeinderat stellt das Ausscheiden von Herrn Gemeinderat Christoph Eisenbeis aufgrund des Wegfalls der Wählbarkeit einstimmig fest. Herr Eisenbeis wird in einer kommenden Sitzung verabschiedet.
Feststellung von Hinderungsgründen bei der Nachrückung von Herrn Rolf Günther in den Gemeinderat
Nachdem Herr Eisenbeis durch Wegfall der Wählbarkeit am 20.01.2023 aus dem Gemeinderat ausgeschieden ist, rückt Herr Rolf Günther in den Gemeinderat nach. Herr Günther ist gewählter Kandidat mit der nächsthöchsten Stimmenzahl. Herr Günther hat sich bereit erklärt, das Amt zu übernehmen. Der Gemeinderat stellt einstimmig fest, dass für das Nachrücken von Herrn Rolf Günther in den Gemeinderat keine Hinderungsgründe vorliegen.
Verpflichtung von Herrn Rolf Günther zum Gemeinderat
Nachdem der Gemeinderat das Fehlen von Hinderungsgründen festgestellt hat, wurde Herr Rolf Günther zum Gemeinderat vereidigt.
Wahl der Nachfolge von Christoph Eisenbeis in verschiedene Gemeinderatsausschüsse
Der Gemeinderat wählte Herrn Rolf Günther als Nachfolger von Herrn Christoph Eisenbeis in folgende Ausschüsse:
Wahl des Gesamtkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Glatten und Abteilungskommandanten der Abteilung Glatten
Der Gesamtkommandant und die Abteilungskommandanten sowie deren Stellvertreter sind nach der Wahl durch die Hauptversammlung bzw. die jeweiligen Abteilungen vom Bürgermeister nach Zustimmung durch den Gemeinderat auf die Dauer von fünf Jahren neu zu bestellen. Die Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr und Abteilungsversammlung Glatten hat am 13.01.2023 Herrn Richard Weigold zum Gesamt- und Abteilungskommandanten auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Der Gemeinderat stimmt der Wahl von Richard Weigold zum Abteilungskommandanten der Abteilung Glatten und zum Gesamtkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Glatten zu. Die Übergabe der Ernennungsurkunde konnte aufgrund einer Erkrankung von Herrn Weigold nicht erfolgen
Verleihung der Ehrenmitgliedschaft der Freiwilligen Feuerwehr Glatten
Der Gemeinderat hat auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses an Herrn Hardy Kübler die Eigenschaft als Ehrenmitglied einstimmig verliehen. Bürgermeister Pfeifer und der scheidende Feuerwehrgesamtkommandant Herr Karl-Heinz Weigold konnten noch in der Sitzung die Verleihungsurkunde über die Ehrenmitgliedschaft sowie ein Geschenkgutschein als Dankeschön für 43 Jahre lang Dienst am Nächsten in der Freiwilligen Feuerwehr Glatten an Herrn Kübler überreichen. In seiner Laudatio ging der Vorsitzende neben der ehrenamtlichen Vita von Herrn Kübler besonders auch um seine Verdienste in den verschiedenen Ausschüssen der Feuerwehr ein. Herr Kübler sei immer ein Feuerwehrkamerad gewesen, der seine fachlich fundierte Kritik zum Wohle der Sache vertrat. Gerade diese persönliche Eigenschaft kombiniert mit fundierten Fachkenntnissen von Herrn Kübler werde der Bürgermeister künftig sehr vermissen. In Bezug auf die Neubeschaffung des HLF 20 vor einigen Jahren äußerte der Vorsitzende: „Kritik darf und muss üben, wer den Sachverhalt besser kennt und nicht nur glaubt, alles besser zu wissen. Die Kritik solcher Bürger, wie Herr Kübler es in der Feuerwehr war, wünscht man sich, um in der Sache zum Wohle der Allgemeinheit weiterzukommen. Wer selbst Hand anlegt und es daher auch besser weiß, der darf zu Recht kritisch sein!"
Vergabe der Möblierung zur Einrichtung eines Bürgerbüros
Der Gemeinderat hat die Lieferung und Einbau der Möblierung zur Einrichtung des Bürgerbüros in den ehemaligen Räumlichkeiten der Kreissparkasse an die günstigste Bieterin, Firma KIST Büro- und ObjekteinrichtungsGmbH zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 19.965,49 € vergeben.
Übernahme der Verwaltung der Jagdgenossenschaft Glatten und Jagdverpachtung für die Jahre 2023 bis 2029
Der Gemeinderat hat einstimmig, sofern es die Jagdgenossenschaftsversammlung wünscht, beschlossen, für weitere 6 Jahre die Verwaltung der Jagdgenossenschaft Glatten durch die Gemeindeverwaltung zu übernehmen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Reinerlös der Jagdpachten weiterhin auf ein separates Konto angelegt wird, um diese Gelder zur Deckung evtl. entstehender Wildschäden zu verwenden. Weitere Voraussetzung für diese Zusage ist, dass die Jagdpachten entsprechend § 13 der Satzung der Jagdgenossenschaft nicht ausgeschrieben, sondern der Verlängerung der lfd. Pachtverträge durch die Jagdgenossenschaft zugestimmt wird. Dies gilt auch für den Eigenjagdbezirk. Die Versammlung der Jagdgenossen wird terminiert auf Donnerstag, 9. März 2023. Sie hat das entscheidende Wort in diesen Fragen. Die Gemeinderäte sprachen sich dafür aus, dass die Verpachtung der Jagd in den letzten Jahren gut funktioniert hat. Herr Wissinger, Hegeringleiter, äußerte sich als Vertreter der Jäger von Glatten. Die Jäger seien zufrieden mit den aktuellen Bedingungen und haben der Verlängerung der Pachtverträge schon geschlossen zugestimmt.
Einbringung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung für das Jahr 2023
Das Haushaltsvolumen beträgt lt. Haushaltsplan 2023 insgesamt ca. 19 Mio. €. Der Aufbau des Haushaltsplanes ist im neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) untergliedert in den Ergebnishaushalt und den Finanzhaushalt. Der Ergebnishaushalt erfasst dabei alle Erträge und Aufwendungen, also auch die Abschreibungen. Der Finanzhaushalt bildet die Ein- und Auszahlungen des Haushaltsplanes ab, hier sind also die geplanten Investitionen vorzufinden.
Ergebnishaushalt
Aus dem Saldo der Aufwendungen in Höhe von 11.024.601 € und den Erträgen in Höhe von 11.087.963 €, errechnet sich ein positives ordentliches Ergebnis, also ein Überschuss in Höhe von 63.362 €. Somit ist der Haushalt ausgeglichen. Die Abschreibungen wurden erwirtschaftet. Das Leitprinzip der Generationengerechtigkeit des NKHR ist somit erfüllt.
Maßgeblichsten Einfluss auf das Haushaltsergebnis und den größten Anteil bei den Erträgen hat wie jedes Jahr die Gewerbesteuer. Für das Jahr 2023 wurde mit Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 6 Mio. € (2022 4 Mio.€) geplant. Die Gewerbesteuer hat sich im Jahr 2022 auf einem hohen Niveau entwickelt und es ist mit keinen größeren Nachzahlungen zu rechnen. Die FAG-Zuweisungen und Zuschüsse betragen ca. 3,2 Mio. €.
Die ordentlichen Aufwendungen fallen um ca. 2,4 Mio. € höher als in 2022 aus, da die Kreis- und die FAG-Umlage mit insgesamt 4,6 Mio. € aus der hohen Steuerkraftsumme des Jahres 2021 berechnet wird. Die steigenden Personalkosten machen ca. 9,4 % der laufenden Aufwendungen aus. Eine funktionierende Verwaltung und ein funktionierender Bauhof benötigen jedoch für die immer höheren Anforderungen und Ansprüche, die es zu bewältigen gilt, ausreichend Personal. Ein großer Aufwandsposten stellen die Sach- und Dienstleistungen dar. Hierunter fallen auch die Unterhaltungsmaßnahmen der Grundstücke und Gebäude, deren Planungskosten und die Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen, die z.B. die EDV oder auch die Holzfällerkosten für den Gemeindewald beinhalten. Um die Liegenschaften und die Infrastruktur der Gemeinde weiterhin betriebsbereit zu halten, sind immer höhere Unterhaltungskosten notwendig. Das ordentliche Ergebnis in Höhe von 63.362 € erhöht die Rücklage auf ca. 13,8 Mio. €. Die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses dient der Abdeckung von künftigen Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses. Die Rücklage des NKHR ist somit nicht zu verwechseln mit den liquiden Mitteln und zeigt nicht die finanzielle Gesamtsituation der Gemeinde auf. Das ordentliche Ergebnis steht und fällt jährlich mit den Gewerbesteuereinnahmen. Hohe Gewerbesteuereinnahmen bedeuten zwei Jahre später hohe Finanzausgleichs- und Kreisumlagen. Die weitere konjunkturelle Entwicklung spiegelt sich somit stark auf die finanzielle Situation der Gemeinde wider.
Finanzhaushalt
Den Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von 10.918.074 € und den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 1.256.350 € stehen die Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von 10.281.806 € und die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 8.909.298 € gegenüber. Der Gesamtfinanzhaushalt schließt mit einer geplanten Reduzierung des Finanzierungsmittelbestandes im Jahr 2023 um - 7.016.680 € ab. Dies bedeutet, dass die Liquiditätsreserven zur Investitionsfinanzierung eingesetzt und die liquiden Mittel um diesen Betrag vermindert werden. Eine Kreditaufnahme im Jahr 2023 ist nicht erforderlich. Die geplanten Investitionen können momentan noch alle aus eigenen Mitteln finanziert werden, jedoch ist zu beachten, dass nur 63 % der Auszahlungen durch Einzahlungen gedeckt sind. Der restliche Anteil muss über die liquiden Mittel, d.h. über die finanziellen Reserven der Gemeinde, finanziert werden. Investitionen fließen in das Anlagevermögen ein und mehren somit das Vermögen der Gemeinde. Allerdings entstehen dadurch auch höhere Abschreibungen im Ergebnishaushalt. Im Jahr 2023 sind Investitionen in Höhe von insgesamt 8,9 Mio. € geplant.
Investitionsschwerpunkte sind dabei die Breitband- und Nahwärmeversorgung, das Landessanierungsprogramm Neuneck, der Hochbehälter Töllenwald, Wasser-, Abwasser- und Straßenbaumaßnahmen und eine Notstromversorgung für die Feuerwehr im Katastrophenfall. In der mittelfristigen Finanzplanung ist ab dem Jahr 2024 das Landessanierungsprogramm in Böffingen und im Jahr 2025 die Erschließung der Baugebiete Leimen und Vorderer Esch enthalten. Die liquiden Mittel, sowie weitere Festgeldanlagen bilden die Zahlungsfähigkeit der Gemeinde ab. Die liquiden Mittel betragen zu Beginn des Jahres 2023 noch 10,8 Mio. €, zuzüglich 5,6 Mio. € an Bausparguthaben, Festgeldanlagen und Beteiligungen. Die Gemeinde steht momentan finanziell gut da. Sollten die Investitionen jedoch wie geplant umgesetzt werden, müssten Geldanlagen in den Folgejahren eingesetzt werden. Dies ist jedoch auch abhängig von der Einnahmeentwicklung. Viele Unsicherheiten prägen derzeit die Bevölkerung und die Kommunen. Krieg, hohe Preise, vor allem auch im Energiesektor, Rekordinflation, Klimawandel, Belastung der Weltwirtschaft durch die Coronapandemie und gestörte Lieferketten, beeinflussen uns sehr. Neue Konjunkturdaten deuten darauf hin, dass eine Rezession vielleicht noch verhindert werden könnte. Für 2023 erwartet die Bundesregierung ein leichtes Wirtschaftswachstum von 0,2 %. Ein niedriges Wirtschaftswachstum und eine hohe Inflation ergeben unterm Strich, dass die Bevölkerung und die Kommunen ärmer werden. Sollte die Situation sich nicht ändern, werden wir langfristig insgesamt weniger finanzielle Mittel haben und somit weniger Spielraum für zusätzliche Aufgaben. Deshalb gilt nach wie vor, sparsam mit den vorhandenen Mitteln umzugehen, damit die Pflichtaufgaben und die notwendigen Investitionen umgesetzt werden können.
Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 24.01.2023
Die Sitzungsniederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.01.2023 wurde vom Gemeinderat anerkannt.
Bekanntgaben, Verschiedenes
Der Vorsitzende gab bekannt, dass die OEW Breitband GmbH für die Gemeinde Glatten mit anderen Gemeinden des Landkreises zusammen für den Ausbau der hellgrauen Flecken des Breitbandnetzes eine Förderung erhalten habe, da sie den Antrag noch vor Beendigung des Zuschussprogramms rechtzeitig gestellt hatte. Den Zeitplan, den die OEW Breitband GmbH für den Ausbau des Breitbandnetzes im Gemeindegebiet vorgestellt hat, beurteilt Herr Bürgermeister Pfeifer als realistisch. Derzeit werden seitens der OEW Breitband GmbH die Ausschreibungen vorbereitet.
Fragen der Gemeinderäte
Gemeinderat Trik erkundigte sich danach, ob im Zuge der Sanierung der Stützmauer in der Schopflocher Straße ein Zaun auf der Mauer angebracht wird. Dies wurde vom Vorsitzenden bejaht. Außerdem wies Herr Trik darauf hin, dass die Stützmauer verschmutzt sei und gereinigt werden sollte. Die Gemeindeverwaltung gibt dieses Anliegen an den Träger der Straßenbaulast weiter. Der Postbriefkasten beim Schulzentrum sei verschmutzt. Dieser müsse ebenfalls gereinigt werden. Auch dies werde die Verwaltung dem Eigentümer und Betreiber der Deutschen Post weitergeben.
Ehrung von Bürgermeister Tore-Derek Pfeifer anlässlich seines 20-jährigen Bürgermeisterjubiläums durch Herrn Landrat Dr. Klaus Michael Rückert
Herr Landrat Dr. Rückert begrüßt Herrn Bürgermeister Pfeifer, sowie die Gemeinderäte/innen und die anwesenden Gäste.
Herr Dr. Rückert möchte Herrn Pfeifer für sein 20-jähriges Bürgermeisterjubiläum ehren und freut sich, dass er zu diesem Anlass eingeladen worden sei. Er erinnert daran, dass Herr Pfeifer als junger Beamter zum Bürgermeister gewählt worden sei und seit 01.01.2003 als Bürgermeister bei der Gemeinde Glatten tätig ist. Herr Pfeifer habe als Vorsitzender des Gemeinderates zusammen mit dem Gemeinderat die Verantwortung für die Gemeinde inne und sei deren Repräsentant. In den vergangenen 20 Jahren habe sich viel in der Gemeinde getan und es seien mehr als 12 Mio. € investiert worden. Die Gemeinde stehe mit einer Rücklage von ca. 10 Mio. € finanziell sehr gut da. Glücklicherweise gebe es 2 große Gewerbesteuerzahler, aber auch viele weitere große und kleine Unternehmen. Dies wirke sich natürlich auch für den Landkreis in Bezug auf die Kreisumlage sehr positiv aus. Herr Pfeifer sei Mitglied in vielen Zweckverbänden, z. Teil auch als Vorsitzender, Mitglied der Leaderaktionsgruppe und Mitglied des Kreistages Freudenstadt.
Herr Rückert hat großen Respekt vor dem, was Herr Pfeifer alles bewerkstellige. Er bewahre Traditionelles und wage auch neue Aufbrüche. Mit der Sprachheilschule in Glatten hätte der Landkreis und die Gemeinde Glatten auch ein gemeinsames Projekt. Landrat Rückert wünscht Herrn Pfeifer weiterhin viel Erfolg, eine stabile Gesundheit, alles Gute für die Zukunft und überbringt ihm im Namen des Landkreises herzliche Glückwünsche zum 20-jährigen Bürgermeisterjubiläum. Er überreicht Herrn Pfeifer die Ehrenurkunde und Anstecknadel des Gemeindetages und gratuliert zu dieser hohen Auszeichnung.
Im Namen des Gemeinderates überbringt Gemeinderätin Anneliese Bach, als Vertretung von Bürgermeisterstellvertreter Friedrich Weigold, herzliche Glückwünsche. Sie erinnert an die Bürgermeisterwahl am 27.10.2002 und die Wiederwahlen am 17.10.2010 und 14.10.2018. Die Wahlbeteiligung von 42 % bei der 2. Wiederwahl, ohne einen Gegenkandidaten, sei ein hoher Vertrauensbeweis für ihn gewesen.
Frau Bach blickt zurück auf viele Projekte, die während der Amtszeit von Herrn Pfeifer realisiert worden seien, wie z.B. die Neubaugebiete Schöferle und Birkenstraße, die Sprachheilschule, das Naturerlebnisbad, der Waldkindergarten, der Hochwasserschutz, die Dorfsanierung, die Erweiterungen Fa. L´Orange und Fa. Schmalz, der Vollanschluss Haugenstein und vieles mehr. Es sei wichtig, dass der Bürgermeister und der Gemeinderat an einem Strang ziehen. Sehr wohl gebe es unterschiedliche Meinungen zu bestimmten Themen, was in einer Demokratie jedoch auch gut sei. Die Vereinsarbeit liege Herrn Pfeifer sehr am Herzen, er gehe gerne zu den Vereinsfesten und organisiere selbst gerne tolle Feste für die Gemeinde, wie z.B. das Fest „100 Jahre Strom“, die „1250-Jahr-Feier“ oder das Adventsdorf. Sie bedankt sich im Namen des Gemeinderates bei Herrn Pfeifer, gratuliert ihm zu seinem Jubiläum und wünscht ihm Gesundheit, weiterhin viel Energie und gute Nerven für seine Arbeit.
Bürgermeister Pfeifer bedankt sich bei Herrn Landrat Dr. Rückert für die sehr gute und kameradschaftliche Zusammenarbeit. Man habe bisher bei schwierigen Problemen immer eine Lösung gefunden. Manchmal komme man jedoch an die Grenzen des Machbaren. Schuld daran sei häufig die vorherrschende Bürokratie in Deutschland. Man frage sich schon, wie der Wirtschaftsstandort Deutschland sich dabei noch entwickeln solle? Herr Pfeifer bedankt sich auch bei den Gemeinderäten/innen und dem Rathausteam und ist froh darüber, dass zwischen dem Gemeinderat und ihm eine gute Einigkeit herrsche.
Bebauungsplan "Leimen", Glatten
Frau Stockburger vom Gemeindeverwaltungsverband erklärt, dass alle Abwägungs-vorschläge mittlerweile bearbeitet seien.
Bei dem Bauplatz Nr. 5 sei über die Erschließung und deren beitragsrechtlichen Problemen ein Hinweis im zeichnerischen Teil aufgenommen worden. Die Untere Naturschutzbehörde habe gefordert, bezüglich des Mähwiesenausgleichs den Ausgleichsfaktor auf 1,5 zu erhöhen und die Beschreibung anzupassen. Die Stellungnahme des Denkmalamtes habe gefordert, einen Hinweis zu archäologischen Funden aufzunehmen. Der Hinweis sei mittlerweile in der Planung ergänzt worden. Das Baurechtsamt habe empfohlen Leitungsrechte vor Verkauf der Grundstücke als Baulast einzutragen und die Formulierung bzgl. „Garage, Carports und Stellplätze“ zu konkretisieren. Dieser Anregung sei gefolgt worden. Bezüglich der Flächen für die Abwasserbeseitigung und den Wasserabfluss seien bei Bedarf die Untergeschosse mit Hebeanlagen an den Kanal anzuschließen.
Vom Gemeinderat wird beschlossen:
Vergabe eines neuen Straßennamens im künftigen Neubaugebiet "Leimen"
Im künftigen Neubaugebiet „Leimen“ wird eine neue Straße gebaut werden, welche öffentlich gewidmet werden muss. In der Vergangenheit wurden Straßennamen in der Regel aus den Bereichen Flurnamen, Tier- und Pflanzenarten, Gewässernamen, nahmhafte Dichter, etc. vergeben. Die Verwaltung spricht sich für eine neutrale Namensgebung aus, welche dem „Ordnungscharakter“ einer Straße und deren Zweckbestimmung entspricht, so dass auch Menschen mit Migrationshintergrund oder „Nicht Ortsansässige“ aus anderen Ländern und Regionen keine Verständnisprobleme haben. Gemeinderat Wörner schlägt vor, die Straße „Im Leimen“ zu benennen. Dieser Straßenname sei kurz und passe gut zu dem Baugebiet „Im Leimen“. Als weitere Vorschläge kamen „Zum Fischwang“ oder auch „Amselweg“. Nach mehreren Abstimmungen hat im Gemeinderat der künftige Straßenname „Im Leimen“ für das künftige Neubaugebiet “Leimen“ eine knappe Mehrheit erhalten.
Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Der Gemeinderat hat zuletzt im Jahr 2018 über eine Änderung der Entschädigung für Gemeinde- und Ortschaftsräte nachgedacht. Dies wurde damals abgelehnt, da die Sitzungsentschädigung der Gemeinde Glatten zu der Zeit noch dem Durchschnitt im Landkreis Freudenstadt entsprach. Eine Umfrage bei den Verbandsgemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes hat ergeben, dass die durchschnittliche Entschädigung ca. 26 € beträgt, im gesamten Landkreis beträgt diese ca. 27 €. Im Hinblick auf die bevorstehenden Kommunalwahlen im Jahr 2024 schlägt die Verwaltung vor, das Sitzungsgeld ab dem 01.01.2023 auf 25 € pro Sitzung zu erhöhen. Insgesamt errechnet sich dadurch ein Mehraufwand von 1.800 € pro Jahr.
Die übrigen Entschädigungssätze für ehrenamtliche Tätigkeit betragen lt. Satzung
bis zu 3 Stunden: 15 €
mehr als 3 bis zu 6 Stunden: 28 €
mehr als 6 Stunden: 35 €
Diese Sätze betragen im Durchschnitt nicht weniger als die Sätze anderer Gemeinden des Landkreises und müssen somit nicht erhöht werden. Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, das Sitzungsgeld für Gemeinde- und Ortschaftsräte ab 01.01.2023 auf 25 € je Sitzung zu erhöhen. Die Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Glatten wird vom Gemeinderat beschlossen und wird im Mitteilungsblatt abgedruckt.
Baugesuch - Errichtung eines Anbaus an das bestehende Gebäudeund Anbringen einer Werbeanlage im vereinfachten Verfahren, Flst. 1, Markung Glatten
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Baugesuch - Errichtung eines Anbaus an das bestehende Gebäude und Anbringen einer Werbetafel im vereinfachten Verfahren, Flst.1, Markung Glatten, zu.
Baugesuch - Nutzungsänderung der bestehenden Werkstatt in Wohnraum im vereinfachten Verfahren, Flst. 16/1, Markung Glatten
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Baugesuch – Nutzungsänderung der bestehenden Werkstatt in Wohnraum im vereinfachten Verfahren, Flst.16/1, Markung Glatten, zu.
Bekanntgabe, Verschiedenes
Der Vorsitzende berichtet aus der letzten Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands (GVV) Dornstetten in seiner Funktion als Verbandsvorsitzender. Das Verfahren zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes werde bis Mitte des Jahres abgeschlossen sein. Primär gehe es dabei in diesem Verfahren um die Rücknahme eines Landschaftsschutzgebietes zur baulichen Erweiterung der Fa. J. Schmalz GmbH. Was man aber aus dem Landschaftsschutzgebiet herausnimmt, muss man in Flächengröße auch wieder 1:1 ausgleichen. Die Suche nach einer geeigneten Fläche auf Markung der Gesamtgemeinde war die „Quadratur des Kreises“ und kostete viel Anstrengung. Künftig bezweifle der Vorsitzende, ob so eine Verschiebung auf der gesamten Markung ein zweites Mal möglich sein wird, da schlichtweg die Flächen, welche noch nicht im Landschaftsschutzgebiet liegen, ausgehen.
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes sei beschlossen worden. In dem Plan werde das Neubaugebiet „Vordere Esch“ in Böffingen mit aufgenommen. Nachdem für die Ausweisung von Windkraftanlagen nun die Regionalverbände zuständig geworden sind, wird der GVV den Teilflächennutzungsplan Windkraft nicht länger verfolgen. Dies sei von Vorteil, da diese mehr Flächen zur Verfügung habe, als die einzelnen Kommunen. Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Gemeindeverwaltungsverband künftig für die Gemeinde Glatten die gesplittete Abwassergebühr berechnet und dass der Gemeindeverwaltungsverband zum 01.05.2023 einen IT-Administrator eingestellt habe, der die EDV der 4 Verbandsgemeinden betreuen werde.