Gemeinde Glatten

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Sitzungsberichte

Berichte aus dem Gremium im Jahr 2024

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16.04.2024

Bürgerfragestunde

Herr Schäfer fragt, warum bei der Vorstellung der Zielrichtung des Bürgerbegehrens „Kein Containerdorf in Glatten und seinen Teilorten!“ im Rahmen der Anhörung der Vertrauenspersonen in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 12.03.2024 darauf verzichtet wurde, Herrn Schäfer als Vertreter für die Vertrauensperson Herrn Volker Schlaich vortragen zu lassen.

Herr Bürgermeister Pfeifer und Herr Junt antworten, dass die Vertretung einer Vertrauensperson in nichtöffentlicher Sitzung nicht zugelassen wurde, weil keine schriftliche Vollmacht vorlag. Der Vorsitzende könne eine schriftliche Vollmacht einfordern. Es wurde dem Gemeinderat und Verwaltung zu Beginn der Sitzung am 12.03.2024 lediglich ein WhatsApp-Video als Nachweis für die gewünschte Vertretung gezeigt, welches auch nicht der Verwaltung zugestellt wurde, sondern nur Herrn Schäfer. Dieses Video wurde auch und erst zu Beginn des Tagesordnungspunktes vorgezeigt, so dass auch keine rechtliche Prüfung durch die Verwaltung erfolgen konnte. Daher wurde entschieden, dass dieses Video kein zugelassenes Mittel zur Autorisierung einer Person darstellt, um keine Verfahrensfehler zu begehen. Alle Vertrauenspersonen wurden zudem schriftlich angehört. Außerdem sieht die Gemeindeordnung Baden-Württemberg vor, dass nur die im Bürgerbegehren genannten Vertrauenspersonen die Bürger-/innen vertreten dürfen, da die Unterzeichner des Bürgerbegehrens dafür unterzeichnet haben, dass sie von den drei genannten Vertrauenspersonen vertreten werden.

Zudem fragt Herr Schäfer, wie viele Personen in den geplanten Wohncontainern untergebracht werden sollen und wie lange die durchschnittliche Verweildauer von Flüchtlingen in einer Containerunterkunft sei. Diese Frage wurde im Sachvortrag zum dritten Tagesordnungspunkt beantwortet. Das geplante Containerdorf sei für 34 Personen ausgelegt. Die Verweildauer der Flüchtlinge sei von unterschiedlicher Dauer und könne nicht pauschal angegeben werden.

Des Weiteren merkt Herr Schäfer an, dass die Bürgermeister der kreisangehörigen Gemeinden und Herr Landrat Dr. Rückert im November einen Brief an die Regierung geschrieben haben, mit dem zum Ausdruck gebracht wurde, dass die Grenzen des Machbaren bezogen auf die Flüchtlingsaufnahme erreicht seien. Herr Schäfer fragt, warum man nun von diesem Statement abweiche und eine Vielzahl von Flüchtlingen aufnehmen wolle. Es sollte auf die Stimme des Volkes gehört und darauf reagiert werden. Wenn der Gemeinderat das Bürgerbegehren „Kein Containerdorf in Glatten und seinen Teilorten!“ als zulässig einstufen würde, würde die Stimmung in der Gemeinde Glatten durch den Gemeinderat gut vertreten werden.

Herr Bürgermeister Pfeifer antwortet, dass die Gemeinde Glatten als Exekutive die gesetzlichen Vorgaben der Legislative umsetzen müsse. Wie sich in den letzten Monaten gezeigt hat, nutzen die Bürger das Recht auf Demonstration, um der Politik ihre Meinung zu zeigen.

Herr Landrat Dr. Rückert erklärt, dass die Gemeinde Glatten und drei weitere Gemeinden im Landkreis von Anfang an weniger Flüchtlinge aufgenommen haben, als man ihnen nach dem Verteilschlüssel zuweisen könnte. Die Probleme mit der Flüchtlingsaufnahme müssen gegenüber dem Land und dem Bund thematisiert werden. Dennoch müssen die Kommunen ihrer Verpflichtung nachkommen und Flüchtlinge aufnehmen.

Herr Schlaich ist der Meinung, dass ein WhatsApp-Video als Nachweis für den Willen der Vertrauensperson in einer kleinen Gemeinde ausreichen hätte müssen.

Herr Seeger merkt an, dass die Bürgermeister im Landkreis Freudenstadt und der Landrat an die Regierung gemeldet haben, dass die Grenzen des Machbaren in Bezug auf die Flüchtlingsaufnahme erschöpft seien. Man sollte eine weitere Aufnahme einer Vielzahl von Geflüchteten sein lassen.

Herr Rechtsanwalt Würthner möchte als Bürger der Gemeinde aussprechen, dass das Thema der Flüchtlingsaufnahme einen Graben in der Gesellschaft verursacht habe. Er möchte sich positionieren und sagen, dass man grundsätzlich Flüchtlinge aufnehmen könne. Die Flüchtlingsaufnahme sollte jedoch im Rahmen der Möglichkeiten einer kleinen Gemeinde erfolgen. Die Gemeinde Glatten sei eine kleine Gemeinde mit ca. 2.500 Einwohnern. Die vorhandenen Möglichkeiten zur Flüchtlingsunterbringung könnten genutzt werden. Es müssen jedoch auch die Befindlichkeiten der Einwohner beachtet werden. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten hat die Gemeinde Glatten bisher immer Flüchtlinge aufgenommen. Die Flüchtlingsaufnahme sei bisher jedoch im kleinen Rahmen erfolgt und sollte weiterhin in diesem Maße gehandhabt werden. Herr Würthner stellt die Frage: „Wollen wir ein Containerdorf in Glatten oder gibt es auch andere Möglichkeiten?“

Der Vorsitzende verweist auf den dritten Tagesordnungspunkt, bei dem diese Frage beantwortet werden wird. Herr Ziemann fragt nach der Dynamik im Landkreis. Er möchte wissen, ob die Zuzugsrate von Flüchtlingen derzeit zunehme. Außerdem fragt er, was mit den Flst. 206 und 208/1 im Bereich Niederhofen, die derzeit verpachtet seien, in Zukunft passiere.

Der Vorsitzende antwortet, dass das Landratsamt beim Sachvortrag zum dritten Tagesordnungspunkt die Frage zur Zuzugsrate beantworten wird. Im Rahmen der Beratung zum dritten Tagesordnungspunkt wurde erläutert, dass die Zuzugsrate seit Beginn des Ukraine-Kriegs gestiegen sei. Im Mai 2024 müssen im Landkreis Freudenstadt voraussichtlich ca. 25 bis 30 weitere Flüchtlinge aufgenommen werden. Erst im Mai 2024 wird das Landratsamt die Herkunft und die Familienkonstellationen dieser Personen erfahren. Die Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis seien derzeit voll belegt. Wenn die Zuzugsrate zu Beginn des Jahres nicht deutlich zurückgegangen wäre, hätten die Turnhallen im Landkreis belegt werden müssen. 

Der Vorsitzende antwortet auf die Frage von Herrn Ziemann, dass die Gemeinde Glatten die Flächen Flst. 206 und Flst. 208/1 derzeit verpachtet habe. Nach dem bestehenden Pachtvertrag könne das Pachtverhältnis nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Pachtjahres gekündigt werden. Die Flächen Flst. 206 und Flst. 208/1 stünden somit erst ab dem 01.01.2025 zur Verfügung. Aufgrund der Dringlichkeit bei der Aufnahme von Geflüchteten, müsse unter dem dritten Tagesordnungspunkt mit dem Landratsamt diskutiert werden, ob bis zum Jahr 2025 mit der Errichtung einer Containerunterkunft gewartet werden könne.

Beschluss über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Kein Containerdorf in Glatten und seinen Teilorten“

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, dass das Bürgerbegehren „Kein Containerdorf in Glatten und seinen Teilorten“, eingereicht am 26.02.2024, nach § 21 Abs. 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg unzulässig ist. Die Begründung hierzu kann über das Ratsinformationssystem der Gemeinde Glatten in der Sitzungsvorlage zum zweiten Tagesordnungspunkt abgerufen werden.

Beschluss über den Standort für die Errichtung von Wohncontainern für Flüchtlinge auf dem Gemeindegebiet Glatten

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass der Landkreis die Möglichkeit auf Anmietung des Gästehauses Linde, Im Gries 8, als Unterbringungsmöglichkeit für Geflüchtete prüft. Falls eine Unterbringung im Gästehaus Linde nicht möglich sein sollte, wird der Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.05.2024 nochmals über den Standort von Wohncontainern beraten. Die Gemeinde Glatten verpflichtet sich dazu, 11 Flüchtlinge in den kommunalen Unterkünften sofort unterzubringen. Des Weiteren beschließt der Gemeinderat, dass im Rahmen eines Bauleitverfahrens die städtebauliche Entwicklung des Sportplatzes und des Flst. 1078 untersucht wird. Es soll untersucht werden, ob dieser Standort in Zukunft bei Bedarf für die Errichtung von Wohncontainern oder anderweitige kommunale Projekte verwendet werden könne. Außerdem beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung, den Pachtvertrag für das Flst. 206 zum Ende des Jahres 2024 zu kündigen.

Ausschreibungsbeschluss: Wasserleitung Schlappbachweg

Die Netze BW führt voraussichtlich im Jahr 2024 umfangreiche Kabelbauarbeiten im Schlappbachweg und in der Talstraße durch. Aufgrund der beengten Verhältnisse im Schlappbachweg empfiehlt es sich, die Wasserleitung vor den Kabelbauarbeiten der Netze BW auszutauschen.

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einstimmig, die Baumaßnahme für die Wasserleitung im Schlappbachweg auszuschreiben.

Bebauungsplan „Vorderer Esch“ in Böffingen hier: Aufstellungsbeschluss

Mit dem Bebauungsplan „Vorderer Esch“ sollen die planungsrechtlichen Voraus-setzungen für ein dörfliches Wohngebiet geschaffen werden und damit 11 entsprechende Bauplätze in Böffingen ermöglicht werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplans „Vorderer Esch“ in Glatten-Böffingen wird nach

§ 1 Abs. 8 BauGB vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.  

Baugesuch: Neubau einer Heizzentrale, Abbruch des bestehenden Lagergebäudes und der Garage, Flst. 1046/3

Der Gemeinderat stimmt dem Neubau einer Heizzentrale und dem Abbruch des bestehenden Lagergebäudes und der bestehenden Garage auf Flst. 1046/3, Markung Glatten, zu. Der Gemeinderat stimmt der dauerhaften Waldumwandlung auf Flst. 1046/3 und der forstrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, wie im beigefügten Antrag beschrieben, zu.

Baugesuch – Nutzungsänderung des bestehenden Schuppens in Wohnraum im vereinfachten Verfahren, Flst. 276, Markung Böffingen

Der Gemeinderat stimmt der geplanten Nutzungsänderung des bestehenden Schuppens in Wohnraum im vereinfachten Verfahren, Flst. 276, Markung Böffingen zu.

Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 12.03.2024

Die Sitzungsniederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 12.03.2024 wurde vom Gemeinderat anerkannt.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

Der Vorsitzende hatte keine nichtöffentliche Gemeinderatsbeschlüsse bekanntzugeben.

Bekanntgaben, Verschiedenes

Dorfputzete in Glatten am 13.04.2024

Am 13.04.2024 fand in der Gemeinde Glatten eine Dorfputzete statt. Es haben weit über 90 Personen daran teilgenommen. Es wurde eine halbe Tonne Müll gesammelt. Der Vorsitzende bedankt sich bei allen Helferinnen und Helfern sowie der Metzgerei Wiedmaier für die Spende des Vespers. Er hofft, dass diese Aktion weiterhin eine so großartige Unterstützung erfährt und bringt seine große Wertschätzung hierfür zum Ausdruck.

Verkehrsschau 2024 – Fußgängerüberweg bei der AVIA-Tankstelle

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Antrag auf Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich der AVIA-Tankstelle in Glatten von der Kommission der diesjährigen Verkehrsschau im März 2024 abgelehnt wurde. Grund dafür ist, dass Fußgängerüberwege nicht unbedingt der Sicherheit des Fußgängers beim Überqueren der Fahrbahn dienen. Vielmehr bieten Fußgängerüberwege lediglich eine trügerische Sicherheit, da diese zwar eine Schutzzone für Fußgänger darstellen, jedoch nicht garantieren, dass Fahrzeugführer querende Fußgänger rechtzeitig erkennen und tatsächlich mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und anhalten. Da Fußgänger aufgrund der Bevorrechtigung meist die erforderliche Aufmerksamkeit bei

der Querung des Fußgängerüberwegs außer Acht lassen, führt dies immer wieder zu Verkehrsunfällen.

Nach Auskunft des Polizeipräsidiums Pforzheim seien im Bereich des Straßenabschnittes bei der AVIA-Tankstelle in Glatten keine Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit querendem Fußverkehr bekannt.

Vergabe Holzernte und Holzrücken

Die Holzernte und die Holzrückearbeiten für den Stadtwald Freudenstadt und den Gemeindewald Glatten wurden an folgende Firmen als wirtschaftlichste Bieter vergeben:

Motormanuelle Holzernte und Holzrückung:

Los Nr. 1: Top Forst Waldpflege GmbH

Los Nr. 2 Haag Forstunternehmen

Los Nr. 3: Firma Peter Sackmann

Mechanisierte Holzaufarbeitung Holzbringung:

Los Nr. 1: Forstunternehmen Kimmig GmbH & Co. KG

Los Nr. 2: Forstbetrieb Dieter Schneider

Fragen der Gemeinderäte

Herr Weigold fragt, ob bei der Verkehrsschau beschlossen wurde, das Ortseingangsschild im Bereich Hessenwiesen zu versetzen. Die Gemeindeverwaltung antwortet, dass die zuständigen Behörden bei der Verkehrsschau beschlossen haben, dass das Ortseingangsschild im Bereich Hessenwiesen nicht versetzt wird.

Herr Pfau weist darauf hin, dass das Geländer an der Brücke bei der Zufahrt zur Kläranlage noch nicht repariert worden sei. Die Verkehrssicherungspflicht liege bei der Gemeinde Glatten.

Herr Keck merkt an, dass im letzten Jahr in der Schillerstraße am Übergang zur Hölderlinstraße aufgegraben worden sei. Die Pflasterarbeiten seien nicht fachmännisch durchgeführt worden. Die Gemeindeverwaltung sollte das Ergebnis der Bauarbeiten überprüfen und die Baufirma gegebenenfalls um Sanierung bitten.

 

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 12.03.2024

Bürgerfragestunde

Herr Benner fragt nach, warum eine Minderheit von Bürgern/-innen im Bereich des Küferwegs ein Banner aufhängen darf. Herr Benner rügt, dass einige Bürger/-innen der Gemeinde Glatten Ängste gegenüber Geflüchteten schüren, die noch niemand kenne.

Mehr als 1600 Bürger/-innen aus Glatten haben das Bürgerbegehren zur Initiative „Kein Containerdorf in Glatten und seinen Teilorten!“ nicht unterschrieben. Herr Benner trägt vor, dass in Loßburg bereits seit 10 Jahren Flüchtlinge im innerörtlichen Gebiet untergebracht seien. Der Schulweg führe an dieser Flüchtlingsunterkunft vorbei und das Baugebiet sei nicht weit davon entfernt. In Loßburg gebe es keine Probleme mit den Flüchtlingen. Herr Benner möchte wissen, warum die Gemeindeverwaltung das Banner im Bereich des Küferwegs genehmigt habe. Die Formulierung die auf dem Banner aufgedruckt ist „Berlin macht euer Problem nicht zu unserem! Glatten sagt adé!“ sei nicht korrekt, da sich nur eine Minderheit der Bürger/-innen aus Glatten der Bürgerinitiative „Kein Containerdorf in Glatten und seinen Teilorten!“ angeschlossen habe.

Herr Bürgermeister Pfeifer antwortet, dass der Antrag zur Errichtung des Banners in der Gemeinderatssitzung am 20.02.2024 beraten wurde. Bei der Beratung wurde die Begründung hervorgebracht, dass in einer Demokratie alle Meinungen geäußert werden dürfen. Das Straßenbauamt wurde als Fachbehörde zur Errichtung des Banners im Bereich des Küferwegs angehört. Außerdem befindet sich das Grundstück der ehemaligen Küferei Franz in Gemeindeeigentum. Die Gemeinde könne als Grundstückseigentümerin Ihre Zustimmung zur Errichtung eines Banners erteilen.

Herr Schäfer stellt klar, dass sich die Bürgerinitiative „Kein Containerdorf in Glatten und seinen Teilorten!“ nicht generell gegen die Aufnahme von Flüchtlingen in Glatten richtet. Das Bürgerbegehren richte sich gegen ein Containerdorf als mögliche zentrale Art der Unterbringung von Geflüchteten. Herr Schäfer habe in Oberursel selbst viele Migranten im Sportverein integriert.

Herr Schnabel erkundigt sich danach, wie weit die Planungen und Abwägungen mit der Errichtung eines Containerdorfs fortgeschritten seien. Herr Bürgermeister Pfeifer antwortet, dass die erforderlichen Verfahrensschritte zur Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Kein Containerdorf in Glatten und seinen Teilorten!“ eingeleitet wurden und derzeit von der Gemeindeverwaltung bearbeitet werden. Herr Schnabel fragt nach dem aktuellen Stand der Kaufverhandlungen zwischen der Gemeinde und den Gebäudeeigentümern der Gebäude, die die Gemeinde plant zu erwerben. Herr Bürgermeister Pfeifer antwortet, dass die Verwaltung hierzu aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft geben dürfe.

Resolution zur Gäubahnplanung

Die Gemeinden und Verbände fordern das Eisenbahn Bundesamt und die Stadt Stuttgart dazu auf, die Gäubahn auf ihrer bisherigen Trasse und in ihrer bisherigen Funktion zu belassen und damit auf der direkten Verbindung, auf den Hauptstrecken ohne Umsteigen, zum Stuttgarter Hauptbahnhof zu gelangen. Herr Valtinke war in der Gemeinderatssitzung anwesend und stellte den Zweck der Resolution vor.  Der Gemeinderat schließt sich der Resolution zur Gäubahnplanung einstimmig an.

Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hessenwiesen – 5. Änderung“

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hessenwiesen – 5. Änderung“ einstimmig zu. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens soll geprüft werden, ob im Bereich des Bebauungsplans „Hessenwiesen“ Wohnbebauung ermöglicht werden kann.   

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Unterer Ösch II - 1. Änderung" im beschleunigten Verfahren (§ 12, § 13 a BauGB)         

Hier: Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung, Entwurfsbeschluss, Beschluss über die nochmalige Beteiligung

In der Sitzung wurde die Abwägung der Stellungnahmen von Behörden und Träger öffentlicher Belange vorgetragen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss, dass die während der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplans „Unterer Ösch II – 1. Änderung“ in Glatten eingegangenen Stellungnahmen geprüft und untereinander gerecht abgewogen wurden. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften wird in der vorgestellten Fassung vom 07.02.2024 beschlossen. Die nochmalige Beteiligung wird beschlossen (nach § 4 a Abs. 3 BauGB).

Fortschreibung Regionalplan Nordschwarzwald, Teilregionalplan Windenergie und Teilregionalplan Solarenergie, hier: Beteiligungsverfahren

Der Gemeinderat nimmt die Fortschreibung des Regionalplans Nordschwarzwald zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, dem Regionalverband Nordschwarzwald mitzuteilen, die Flächen zur potentiellen Photovoltaikanlage auf dem Palmberg, die in Zukunft für die Nahwärmeversorgung dienen könnte, wie von der Gemeindeverwaltung im Jahr 2023 an den Regionalverband mitgeteilt, in den Entwurf des Teilregionalplans Solarenergie aufzunehmen. Die zwei Flurstücke, die im südlichen Bereich des Vorhabens „PV-Eichen“ hinzugekommen sind, werden von der Firma J. Schmalz GmbH selbständig an den Regionalverband gemeldet.

Beschluss über den Haushaltsplan mit Haushaltssatzung sowie den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Nahwärmeversorgung Glatten für das Jahr 2024

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Haushaltssatzung der Gemeinde Glatten für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen in der vorgelegten Fassung. Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Nahwärmeversorgung Glatten für das Jahr 2024 in der vorgelegten Fassung.

Baugesuch - Neubau eines überdachten Festmistlagers im vereinfachten Verfahren auf Flst. 1230/1, Markung Böffingen

Der Gemeinderat erteilt einstimmig sein Einvernehmen zum Neubau eines überdachten Festmistlagers auf dem Flst. 1230/1, Markung Böffingen.

Baugesuch – Abbruch und Anbau landwirtschaftlicher Gebäudeteil mit Kartoffellager und Tierhaltung auf Flst. 54, Markung Böffingen

Der Gemeinderat erteilt einstimmig sein Einvernehmen zum Abbruch und Anbau eines landwirtschaftlichen Gebäudeteils mit Kartoffellager und Tierhaltung (40 Legehennen, 5 Rinder, 22 Schweine) auf Flst. 54, Markung Böffingen unter der Bedingung, dass der aktuelle Tierbestand nicht erhöht wird.

Baugesuch - Erweiterung Produktion und Aufstockung Bürogebäude auf den Flst. 218, 222, 221/2, 224, Markung Glatten

Der Gemeinderat stimmt dem Anbau eines Treppenhauses, der Aufstockung des Bürogebäudes, dem Anbau einer Produktionshalle in westliche Richtung, dem Versetzen einer Leichtbauhalle und eines Lagergebäudes, dem Anlegen von 15 PKW-Stellplätzen und einem Containerabstellplatz auf den Flst. 218, 222, 221/2, 224, Markung Glatten, einstimmig zu.

Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 20.02.2024

Die Sitzungsniederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 20.02.2024 wurde anerkannt.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 20.02.2024 beschlossen, dass seitens der Gemeinde Glatten kein Gebäude für die Flüchtlingsunterbringung erworben wird.

Bekanntgaben, Verschiedenes

Tempo-30-Zone Ortsmitte Neuneck

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Ortschaftsrat von Neuneck darüber beraten hätte, dass im Bereich der Ortsmitte in Neuneck eine Tempo-30-Zone entstehen solle. Bei der Verkehrsschau am 7. März 2024 hat die untere Straßenverkehrsbehörde sich ebenfalls für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Ortsmitte Neuneck ausgesprochen. Der Gemeinderat bringt zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Ortsmitte Neuneck keine Einwendungen vor.

Antrag Herr Benner auf Entfernung des Banners im Bereich des Küferwegs

Herr Benner hat in der Bürgerfragestunde beantragt, dass der Gemeinderat über den Abbau des Banners in Bereich des Küferwegs entscheidet. Der Gemeinderat hat mit zwei Stimmenthaltungen mehrheitlich beschlossen, dass das Banner im Bereich des Küferwegs bis zum Ablauf des 28.03.2024 entfernt werden muss.

Fragen der Gemeinderäte

Von den Gemeinderäten wurden in öffentlicher Sitzung keine Fragen gestellt.

 

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 20.02.2024

Bürgerfragestunde

Herr Pfeifer stellt vor, dass die Vorarbeiten für die Aussichtsplattform „Augenblick“ nun nahezu beendet seien. Die Tafel auf dem Palmberg ist aufgestellt worden. Der „Augenblick“ ist eine Spende des Schwarzwaldvereins Glatten e.V. Der Verein hat sich aufgelöst. Das Vermögen des Schwarzwaldvereins Glatten e.V. wurde vom Verein für die Errichtung des „Augenblicks“ gespendet.

Frau Bach trägt vor, dass die Satzung des Schwarzwaldvereins Glatten e.V. für die Spende zunächst geändert werden musste. Die übrigen Gelder wurden an die Gemeinde gespendet. Man habe sich dazu entschieden, eine Aussichtsplattform mit Rundweg mit dem Namen „Augenblick“ zu errichten.

Der Vorsitzende gibt den Bürgern die Möglichkeit Fragen zu stellen.

Herr Vogt trägt vor, dass er in der Zeitung gelesen habe, dass der Gemeinderat über den Ankauf von drei Häusern für die Flüchtlingsunterbringung beraten werde. Herr Vogt ist der Meinung, dass die Flüchtlinge nicht in Häusern innerhalb des Wohngebiets untergebracht werden sollten. Herr Vogt regt an, dass die Eigentümer ihren Wohnraum direkt an den Landkreis vermieten sollen. Herr Vogt befürchtet, dass durch den Kauf von Häusern kommunale finanzielle Mittel für andere Investitionen der Gemeinde fehlen würden. Ein Hauskauf sei aufgrund der Unterhaltungskosten für die Gemeinde nicht zumutbar. Bei einer Inanspruchnahme eines Zuschusses aus dem Förderprogramm „Wohnraum für Flüchtlinge“ wäre die Gemeinde zur Nutzung des Gebäudes als Flüchtlingsunterkunft für 20 Jahre verpflichtet.

Herr Vogt fragt, mit welchen laufenden finanziellen Aufwendungen die Gemeinde rechnet, wenn es zum Kauf der Häuser käme. Zudem fragt er, welche Vorhaben der Gemeinde aufgrund des Hauskaufs zurückgestellt werden müssten. Außerdem fragt Herr Vogt, wie die Rechte der Anwohner geschützt werden könnten. Herr Vogt fragt, ob es zulässig sei, in einem Wohngebiet eine große Anzahl an Flüchtlingen unterzubringen und ob es sich hierbei nicht um eine gewerbliche Nutzung handle, die in einem Wohngebiet unzulässig sei.

Herr Vogt merkt an, dass im Bereich der Riedstraße 2 in Glatten bereits eine Asyl- und Obdachlosenunterkunft bestehe und fragt ob es möglich wäre, im Rahmen der Ausnahmeregelung des § 246 Baugesetzbuch, eine weitere Flüchtlingsunterkunft im Außenbereich zu errichten.

Herr Pfeifer antwortet, dass der Landkreis bereit sei, den Gemeinden Wohncontainer zur Verfügung zu stellen, welche durch das Land finanziert und den Landkreis betrieben und betreut werden. Die Kommunen Pfalzgrafenweiler, Baiersbronn und Eutingen haben dieses Angebot angenommen. Das Landratsamt würde im Falle der Errichtung von Wohncontainern die kompletten Kosten für den Unterhalt der Container mitsamt der Verwaltung übernehmen. Da es sich bei der Flüchtlingsaufnahme um eine Pflichtaufgabe der Gemeinde handle, sei ein Bürgerbegehren, das sich gegen diese Pflichtaufgabe richtet, vorbehaltlich der abschließenden Prüfung durch die Rechtsaufsichtsbehörde nicht zulässig. Allerdings habe die Bewegung in Glatten bereits eine Petition beim Bundestag und Landtag eingereicht.

Herr Pfeifer kann die Frage zu den laufenden Kosten, die durch den Hauskauf entstehen würde, zum aktuellen Zeitpunkt nicht beantworten, da die Gemeinde bisher noch kein weiteres Haus erworben habe. Es seien noch keine finanziellen Aufwendungen angefallen, die verglichen werden könnten. Der Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten als untere Baurechtsbehörde beurteilt den Standort im Bereich der ehemaligen Küferei Franz für die Errichtung von Wohncontainern als baurechtlich genehmigungsfähig. In der Sitzung am 9. Januar 2024 wurde die Verwaltung vom Gemeinderat dazu beauftragt, unter Beteiligung der Bevölkerung weiteren Wohnraum für Geflüchtete im Gemeindegebiet abzufragen. Die Verwaltung hat daraufhin mehrere Aufrufe über Social Media und das Mitteilungsblatt durchgeführt, auch die Tagespresse berichtete ausführlich. Es wurden ca. 25 Hauseigentümer mit potentiell leerstehendem Wohnraum gezielt von der Verwaltung angeschrieben. Bei der Gemeindeverwaltung sind daraufhin 16 negative Rückmeldungen eingegangen. 10 Hauseigentümer haben sich gar nicht zurückgemeldet. Positive Rückmeldungen gibt es keine. Wenn die Kommune ein Haus erwerben würde, wäre die Kommune der Kostenträger für die Investitions- und Unterhaltungskosten und zusätzliches Personal zum Betrieb der Unterkunft. Da die Gemeinde Glatten nicht über ausreichendes Personal verfügt, wäre die Annahme des Containerangebotes des Landkreises für die Gemeinde sowohl finanziell als auch personell die bessere Lösung.

Die Investition im Rahmen des Ankaufs eines Gebäudes müsste über die Abschreibungen refinanziert werden. Die Gemeindeverwaltung hat den Asylkreis, der im Jahr 2016 bereits aktiv war, angeschrieben und wartet auf Rückmeldung und Unterstützung der ehrenamtlich tätigen Bürger. Es sind aber auch alle anwesenden Bürger/innen herzlich eingeladen bei der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zur Integration mitzuhelfen.

Der Vorsitzende erläutert, dass es sich beim Nachbarrecht um Privatrecht handle. Sollte es zu Problemen kommen und die Sicherheit gefährdet werden, müsse die Kommune über die Anstellung eines Security-Dienstes nachdenken.

Da eine Asyl- und Obdachlosenunterkunft dem Wohnen diene und eine Pflichtaufgabe der Kommunen ist, liege keine gewerbliche Nutzung vor und es müsste keine Nutzungsänderung beantragt werden.

Die Wohncontainer könnten im Außenbereich nur errichtet werden, wenn im Innenbereich keine ausreichende genehmigungsfähige Flächen zur Verfügung stünde. Das Gelände der ehemaligen Küferei Franz stelle eine genehmigungsfähige Fläche dar.

Herr Pfeifer stellt vor, dass sich am Vormittag des Sitzungstags eine weitere Alternative für die Errichtung des Containerdorfs auf den Flst. 206 und 208/1 ergeben habe. Da weitere Informationen zu dieser Fläche erst am Vormittag des Sitzungstags bei der Verwaltung eingegangen sind, konnte weder eine finale Prüfung noch mit den aktuellen Pächtern dieser Fläche Rücksprache gehalten werden. Der Gemeinderat müsse die Verwaltung dazu beauftragen, die Errichtung von Wohncontainern auf diesen Flurstücken weiter zu untersuchen.

Herr Birk trägt vor, dass es sich bei einem Containerdorf nicht um ein „Rundum-sorglos-Paket" handeln würde. Die Sicherheit der Menschen, die rund um das Containerdorf leben, würde gefährdet werden. Die Kommune sollte von Ihrem Selbstveraltungsrecht Gebrauch machen und sich gegen die Aufnahme einer Vielzahl von Flüchtlingen wehren. Herr Schlaich stimmt zu, dass sich die Gemeinde gegen die Aufnahme einer Vielzahl von Geflüchteten wehren und alle kommunalrechtlichen Möglichkeiten gegen die Aufnahme einer Vielzahl von Flüchtlingen ausschöpfen sollte. Herr Schlaich bittet den Bürgermeister und den Gemeinderat sich an die Regierung zu wenden und die erschöpften Kapazitäten nochmals vorzutragen. Eine weitere Aufnahme von Geflüchteten im Gemeindegebiet Glatten sei nicht zumutbar.

Herr Pfeifer antwortet, dass hierfür eine Gesetzesänderung durch die Legislative notwendig sei. Solange es keine Gesetzesänderung gebe, müsse die Gemeinde ihrer gesetzlichen Pflichtaufgaben nachkommen.

Herr Pfeifer berichtet, welche Alternativflächen die Gemeinde geprüft habe. Die Errichtung von Wohncontainern im Bereich der Riedwiese sei nicht möglich, da sich diese im Außenbereich befinde. Die Bürgermeister/-innen und der Landrat des Landkreises Freudenstadt haben eine gemeinsame Erklärung an die Bundes- und Landesregierung gefasst, mit der zum Ausdruck gebracht wurde, dass die kommunalen Aufnahmekapazitäten ausgeschöpft seien.

Herr Schlaich trägt vor, dass die Wohncontainer in Pfalzgrafenweiler nicht rund um die Uhr von einem Security-Dienst überwacht werden würden. Es gebe überwiegend nachts Probleme. Herr Schlaich befürchte, dass die Flüchtlinge Schäden an Firmengegenstände der umliegenden Firmen anrichten und diese nicht ersetzt werden würden.

Herr Schäfer trägt aus eigenen Erfahrungen vor, dass in anderen Gemeinden die Sicherheit durch die Errichtung von Wohncontainern aufgrund von Übergriffen und anderweitigen Vorfällen gefährdet sei. Er trägt Alltagssituationen vor, in denen die Bürger Angst haben, an den Wohncontainer vorbei zu gehen.

Herr Schäfer erkundigt sich nach der geplanten Sperrung in der Niederhofer Straße. Die Netze BW führe Spülbohrungen durch. Die Verwaltung verweist auf die verkehrsrechtliche Anordnung der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Freudenstadt. Die Verwaltung wird die Netze BW als Bauherrin bitten, Kontakt mit den Anliegern aufzunehmen.

Herr Seeger trägt vor, dass sich die Bürger durch den Ausdruck „Narretei“, wie er im Presseartikel vom 12.02.2024 bezeichnet wurde, mit ihren Sorgen nicht ernst genommen fühlen. Die Anliegen der Bürger sollen respektvoll berücksichtigt werden. Herr Schnabel stimmt dem zu.

Herr Seeger trägt vor, dass im Bereich des Hotels „Room 58 – Lounge58“ in Glatten zwischen den Pollern am Kreisverkehrs regelmäßig Fahrzeuge parken. Die Gemeinderäte und der Bürgermeister sollten dafür sorgen, dass dieser Gehwegbereich für Rollstuhlfahrer, Menschen mit Rollator und Kinderwagen freigehalten wird. Herr Bürgermeister Pfeifer sichert zu, dass die Verwaltung und die Gemeindevollzugsbedienstete für die Freihaltung der Gehwege sorgen. Bei Ordnungswidrigkeiten in der Nacht könne die Polizei gerufen werden.

Frau Bach trägt vor, dass es keine optimale Lösung für die Unterbringung der Geflüchteten gebe. Wenn sich der Gemeinderat für die Errichtung der Wohncontainer entscheide, fühlen sich die Bürger nicht mehr sicher und leisten Widerstand. Wenn die Gemeinde sich für den Erwerb eines Hauses entscheiden würde, fallen für die Gemeinde hohe Kosten an und die Bürger in der Umgebung würden sich ebenfalls nicht wohl fühlen. Wenn der Gemeinderat beide Alternativen ablehne, müssten die Flüchtlinge in der Glattalhalle untergebracht werden, da die Gemeinde keine weiteren Gebäude mehr hat. Hierdurch würden das Vereinsleben und der Sportunterricht der Schüler massiv beeinträchtigt werden.

Vergabe Erneuerung Straßenbeleuchtung in der Unteren Ösch

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Unteren Ösch an die günstigste Bieterin Firma Rath GmbH & Co. KG, Heinrich-Schickhardt-Straße 12, 72221 Haiterbach, zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 189.663,50 €. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung bei einer Elektrofirma den Verteilerschrank, die Masten und die Leuchten in Höhe von 45.000 € zu beschaffen.

Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung der Beleuchtung zwischen dem Küferweg und dem Steinbuckelweg zu.

Einbringung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das Jahr 2024

Der Gemeinderat nimmt den vorgelegten und erläuterten Haushaltsplanentwurf zur Kenntnis. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2024 anhand der vorgelegten Zahlen für die Gemeinderatssitzung am 12.03.2024 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Neufassung der Friedhofssatzung mit Gebührenverzeichnis zum 01.03.2024

Aufgrund den aktuellen Empfehlungen des Gemeindetags musste die Friedhofssatzung aus dem Jahr 2014 überarbeitet werden.

Die Bestattungsgebühren in der Gemeinde Glatten wurden zuletzt im Jahr 2019 erhöht. Aufgrund gestiegener Preise ist eine Erhöhung der Bestattungsgebühren erforderlich.

Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Friedhofssatzung und das Gebührenverzeichnis zum 01.03.2024. Die neue Friedhofssatzung wird in diesem Amtsblatt öffentlich bekanntgemacht. Es werden ausschließlich die Gebühren erhöht, auf welche die Gemeinde keinen Einfluss nehmen kann.

Vergabe der Bestattungsleistungen ab 01.03.2024

Gemäß den vergaberechtlichen Vorschriften war eine Ausschreibung der Bestattungsleistungen notwendig. Das Fischer Bestattungshaus in Freudenstadt hat als einziger Bieter ein Angebot abgegeben.

Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Bestattungsleistungen an das Fischer Bestattungshaus, Bärenwiesen 1/1, 72250 Freudenstadt zu und beauftragt die Gemeindeverwaltung den beigefügten Bestattungsvertrag mit dem Fischer Bestattungshaus abzuschließen.

Vergabe der Leistungen für die Durchführung eines freiwilligen Gutachtens über den Verkehrslärm

Der Gemeinderat lehnt den Antrag der Verwaltung, die Leistungen für die Durchführung eines freiwilligen Gutachtens über den Verkehrslärm zu vergeben, mehrheitlich ab. 

Der Gemeinderat beschließt, die Leistungen für ein freiwilliges Lärmgutachten erst nach Abschluss der Baumaßnahmen in der Ortsdurchfahrt Loßburg, wenn durch die Aufhebung der innerörtlichen Umleitung durch die Gemeinde Glatten der normale Verkehrsfluss in den betroffenen Straßen wieder hergestellt ist, zu vergeben.

Erlass eines Redaktionsstatus für das Amtsblatt der Gemeinde Glatten

Nach der neusten Rechtsprechung sollen Kommunen ein Redaktionsstatut erlassen, insbesondere um die Zulässigkeit von Anzeigen, Wahlwerbung und sonstigen Äußerungen von Parteien, Wählervereinigungen und Kandidaten einheitlich und für alle gleich zu regeln. Im Sinne des staatlichen Neutralitätsgebots und die stetige Rechtsprechung sollte für politische oder wahlwerberelevante Anzeigen eine ausreichend lange bemessene Karenzzeit per Redaktionsstatut festgelegt werden. Laut dem Innenministerium Baden-Württemberg darf diese Karenzzeit nicht unter sechs Wochen betragen. Die Empfehlung liegt bei drei Monaten vor einer Wahl.

Der Gemeinderat beschließt ein Redaktionsstatut für das Amtsblatt der Gemeinde Glatten. Das Redaktionsstatut ist in diesem Amtsblatt veröffentlicht.

Bestätigung der Wahl des stellvertretenden Gesamtkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Glatten

Gem. § 9 Abs. 5 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Glatten sind die Feuerwehrkommandanten und deren Stellvertreter nach der Wahl durch die Gesamtfeuerwehr vom Bürgermeister nach Zustimmung durch den Gemeinderat auf die Dauer von fünf Jahren neu zu bestellen.

Die Freiwillige Feuerwehr hat in ihrer Hauptversammlung am 12. Januar 2024 Herrn Markus Birk als stellvertretenden Gesamtkommandanten auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Der Gemeinderat stimmt der Ernennung von Herrn Markus Birk zum stellvertretenden Gesamtkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Glatten für weitere fünf Jahre zu.

Der Vorsitzende händigt Herrn Birk eine Ernennungsurkunde zum stellvertretenden Gesamtkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Glatten aus und bedankt sich bei Herrn Birk, dass er dieses verantwortungsvolle Ehrenamt weiterführt.

Errichtung einer Umspannstation auf dem Flst. 215 – Markung Glatten: hier Befreiung von den Festsetzungen

Die Netze BW benötigt im Bereich der Lombacher Straße eine neue Umspannstation bzw. Schaltstation, um zu einem späteren Zeitpunkt die bestehende 20 kV Freileitung abbauen zu können. Der Bebauungsplan legt für die Fläche auf Flst. 215 den Nutzungszweck „Naturschwimmbad“ fest. Bezüglich der vorliegenden Festsetzungen benötigt das Baugesuch zur Umsetzung eine Befreiung bzw. Zustimmung durch den Gemeinderat.

Der Gemeinderat stimmt der Errichtung einer Umspannstation auf dem Flst. 215, Markung Glatten zu und erteilt für die Errichtung der geplanten Umspannstation eine Befreiung vom Nutzungszweck „Naturschwimmbad“.

Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 23.01.2024

Die Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 23.01.2024 wurde vom Gemeinderat anerkannt.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

Es wurden keine nichtöffentlichen Gemeinderatsbeschlüsse bekannt gegeben.

Bekanntgaben, Verschiedenes

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass Herr Eberhard Valtinke in der nächsten Gemeinderatssitzung am 12.03.2024 anwesend sein und die Resolution zur Gäubahn vorstellen wird.

Der Vorsitzende trägt vor, dass von den Bürgern ein Antrag auf Genehmigung des Plakats im Bereich des Küferwegs gestellt wurde. Der Gemeinderat hat diesem Antrag mehrheitlich zugestimmt und beauftragt die Verwaltung den Antragstellern, eine Genehmigung für dieses Plakat auszusprechen.

Der Vorsitzende verliest die Tagesordnungspunkte für die Verkehrsschau im März 2024. Auf der Tagesordnung stehen folgende Punkte:

  • Einrichtung von Tempo 10 km/h im Brückenbereich der Fa. Schmalz für Einsätze und Wartungsarbeiten des Hochwasserzweckverbands am Hochwasserrückhaltebecken
  • Wohnmobilstellplatz, Regelung für Dauerparker
  • Bushaltestelle in der Dornstetter Straße, Haltestellenschild im Bereich der dritten Bucht
  • Schilder in der Bachstraße ohne Genehmigung, die auf einen Rad- und Fußweg hinweisen
  • Verbot für Kraftfahrzeuge auf dem Weg hinter dem Netto entlang der Glatt
  • Tempo 70 km/h in der Schopflocher Straße
  • Verbindungsgehweg Untere Ösch – Küferweg – Steinbuckelweg
  • Beidseitiges Halteverbot in der Rudolf L’Orange Straße von der Einmündung Dietersweilerstraße bis zur Kreuzung Harteckweg/In der Luge
  • Versetzung des Ortsschilds in der Dietersweilerstraße bis zu Einmündung Hessenwiesenweg
  • Vermehrte Kontrollen im Kurvenbereich der Schappachstraße durch den Gemeindevollzugsdienst
  • Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich der AVIA-Tankstelle

Die Tagesordnungspunkte werden im Nachgang an die untere Verkehrsbehörde des Landratsamtes Freudenstadt übersandt.

Derzeit laufe die Anhörung des Regionalverbands zu den Teilregionalplänen Windenergie und Freiflächenphotovoltaik. Bis zum 15. März 2024 können Anregungen auf der Homepage des Regionalverbands Region Nordschwarzwald abgegeben werden.

Fragen der Gemeinderäte

Herr Keck regt an, dass im Bereich des Fußwegs im Bereich der Ulrich-Rath-Gedenkbank in Richtung Böffingen der Weg verwurzelt sei. Es solle ein Geländer angebracht werden. Die Verwaltung leitet das Anliegen an den Förster weiter.  

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.01.2024

Bürgerfragestunde 

Herr Herbstreuth trägt vor, dass er vor drei Jahren einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in der Größe von 3 Hektar an den Gemeinderat gestellt habe. Dieser Antrag sei vom Gemeinderat abgelehnt worden. Nun habe er im Amtsblatt gelesen, dass ein anderer Vorhabensträger in der Gemeinde Glatten ein 6 ha großes Solarfeld errichten wolle und der Gemeinderat dem Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans in seiner Sitzung im Dezember zugestimmt habe. 

Herr Bürgermeister Pfeifer antwortet, dass sich die Bedeutung der Photovoltaikfreiflächenanlagen in den letzten Jahren grundsätzlich verändert habe. Der Regionalverband Nordschwarzwald werde Flächen für Windkraft und Photovoltaikfreiflächenanlagen künftig in der Zuständigkeit des Landes ausweisen. Im Jahr 2021 gab es noch keine verbindlichen Richtlinien für die Errichtung von Photovoltaikfreiflächenanlagen. Der Gemeinderat konnte zum damaligen Zeitpunkt lediglich abwägen, ob städtebaulich Flächen der Landwirtschaft entzogen und mit Photovoltaik überbaut werden sollen. 

Da die Anträge zur Errichtung von Photovoltaikfreiflächenanlagen zunehmen, hat die Gemeinde Glatten einen Kriterienkatalog für Freiflächenphotovoltaik auf der Gemarkung der Gemeinde Glatten erstellt. Ziel des Kriterienkatalogs ist der gerechte und faire Interessensausgleich zwischen Landwirtschaft und Freiflächenphotovoltaik. Zur Beurteilung, ob eine Photovoltaikanlage im Landschaftsschutzgebiet errichtet werden kann, muss sehr wahrscheinlich ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden, aber es Rechtssicherheit besteht nicht. Im Rahmen von diesem Bebauungsplanverfahren werden die Träger öffentlicher Belange angehört und können ihre Bedenken vortragen. Gemäß dem Kriterienkatalog der Gemeinde Glatten besteht die Möglichkeit, eine Beratung durch das Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Freudenstadt in Anspruch zu nehmen. Die Ergebnisse der Beratung durch das Landwirtschaftsamt werden dem Gemeinderat anschließend vorgelegt und dienen als Nachweis dafür, dass der Landwirtschaft durch die Errichtung von Photovoltaikfreiflächenanlagen keine existentiell bedrohlichen oder landwirtschaftlich wertvollen Flächen entzogen werden. 

Gemeinsamer Gutachterausschuss – Auswahl der zu bestellenden Gutachter/-innen für die Gemeinde Glatten

Gemäß der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Gemeinsamen Gutachterausschuss der Gemeinde Baiersbronn sollen zwei Gutachter/-innen aus der Gemeinde Glatten im Gemeinsamen Gutachterausschuss vertreten sein. Die Gutachter/-innen des Gemeinsamen Gutachterausschusses sind zum 30.06.2024 neu zu bestellen. 

Der Gemeinderat stimmt der Beibehaltung und Neubestellung von Herrn Theo Benner und Herrn Andreas Pfau als Gutachter für den Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Gemeinde Baiersbronn zum 30.06.2024 zu. 

Baugesuch – Flst. 561/7, Markung Glatten

Der Gemeinderat stimmt der nachträglichen Genehmigung des vorliegenden Baugesuchs – Aufbau einer Dachgaube, Flst. 561/7, Markung Glatten zu.

Baugesuch – Flst. 1015/19, 1015/12, Markung Glatten

Der Gemeinderat stimmt dem Umbau und der Sanierung des bestehenden Gebäudes, dem Anbau von zwei Balkonen an der Südseite und einem Carport an der Ostseite, Flst. 1015/19, Flst. 1015/12, Markung Glatten, zu.

Baugesuch – Neubau einer Garage, Flst. 880/10, Markung Glatten

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Baugesuch – Neubau einer Garage auf Flst. 880/10, Markung Glatten, zu.

Baugesuch – Flst. 1579, Markung Glatten

Der Gemeinderat stimmt dem Baugesuch – Neubau einer Doppelgarage mit teilweiser Terrassennutzung des Daches, Flst. 1579, Markung Glatten zu. 

Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 09.01.2024

Die Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 09.01.2024 wurde anerkannt.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

Der Vorsitzende gibt keine nichtöffentlichen Gemeinderatsbeschlüsse bekannt.

Bekanntgaben, Verschiedenes

Der Vorsitzende gab bekannt, dass der Antrag auf Förderung dunkelgrauer Flecken im Breitbandausbau durch die OEW Breitband GmbH auf Markung der Gesamtgemeinde Glatten vom Bund vorläufig bewilligt wurde. 

Fragen der Gemeinderäte

Frau Bach fragt, inwiefern die Straßenbeleuchtung in der Unteren Ösch defekt sei. Herr Bürgermeister Pfeifer antwortet, dass das Kabel dieser Straßenbeleuchtung alt und schadhaft sei. Der Gemeinderat habe in seiner Sitzung im September beschlossen, dass die konventionelle Straßenbeleuchtung saniert wird. Die Sanierungsmaßnahme wurde im Januar 2024 ausgeschrieben. Die Sanierungsarbeiten und die Vorbereitungen für den Breitbandausbau sollen in der Gemeinderatssitzung am 20.02.2024 vergeben werden. Die Bauarbeiten werden einige Zeit in Anspruch nehmen. 

Herr Günther merkt an, dass er mit den Eigentümern des Wasserreservoirs im Bereich Alt Egart gesprochen habe. Die Gemeinde dürfe im Rahmen der Baumaßnahmen des Radwegs entlang der K4776 die privaten wasserführenden Schächte untersuchen, um nach dem Entwässerungsproblem zu suchen. Die Eigentümer seien bemüht, Pläne mit dem Verlauf der privaten Wasserleitungen zu finden. 

Herr Eisen merkt an, dass die Straßenbeleuchtung in Neuneck im Bereich der Sulzer Straße noch nicht funktioniere. Der Vorsitzende antwortet, dass es einer Verlegung von Kabel unter der Landesstraße bedarf. Während der Umleitungsstrecke wurde die Straßensperrung zur Verlegung der Kabel nicht genehmigt. Die Gemeindeverwaltung hat bei der beauftragten Firma angeregt, die Arbeiten während der Aufhebung der innerörtlichen Umleitung in der Winterpause durchzuführen. Die Bauarbeiten werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Herr Weigold trägt vor, dass er von den Einwohnern noch zwei mögliche Standorte für die Errichtung von Flüchtlingscontainern erhalten habe. Die Gemeindeverwaltung solle prüfen, ob auf dem Parkplatz beim Sportgelände oder auf der Tauschfläche von Herrn Franz Flüchtlingscontainer errichtet werden können. 

Der Vorsitzende antwortet, dass die Gemeindeverwaltung auch diese Flächen prüfen werde. Es gebe eine Petition gegen die Errichtung von Wohncontainern durch den Landkreis Freudenstadt zur Unterbringung von Flüchtlingen in der Gemeinde Glatten. Die Gemeinde Glatten hat die Petition vom Ministerium der Justiz und für Migration erhalten. Das Landratsamt Freudenstadt wird unter Beteiligung der Gemeinde Glatten eine Stellungnahme abgeben.

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.01.2024

Bürgerfragestunde

Herr Rechtsanwalt Schnabel weist darauf hin, dass er am 21.11.2023 Widerspruch gegen die Errichtung eines Containerdorfes auf dem Gelände der ehemaligen Mosterei Franz beim Bürgermeisteramt Glatten eingelegt habe. Er fragt, was mit dem Widerspruch geschehen sei. Der Vorsitzende antwortet, dass wie ihm umgehend telefonisch mitgeteilt wurde, zum Zeitpunkt des Eingangs des Widerspruchs beim Bürgermeisteramt Glatten noch kein Verfahren zur Aufstellung von Wohncontainern auf dem Gelände der ehemaligen Mosterei Franz eröffnet gewesen sei. Über die Eröffnung eines entsprechenden Verwaltungsverfahren wird heute der Gemeinderat beraten. Sollte dann ein Bauantragsverfahren in die Wege geleitet werden, könne der Widerspruch bearbeitet werden.

Herr Rechtsanwalt Schnabel erwähnt, dass er der Gemeindeverwaltung vor der Gemeinderatssitzung einen Fragebogen zukommen lassen hat. Der Vorsitzende antwortet, dass die übersandten Fragen aus dem Fragebogen in der Sitzung im Sachvortrag zum zweiten Tagesordnungspunkt beantwortet werden. 

Herr Rechtsanwalt Schnabel übergab Herrn Bürgermeister Pfeifer eine Unterschriftenliste mit Unterschriften von Bürgern der Gemeinde Glatten gegen den Containerstandort am Küfergelände. 

Frau Trik fragt, ob der Standort bei der Mosterei Franz endgültig als Standort definiert wurde oder ob es einen alternativen Standort für die Errichtung von Wohncontainern gebe. Außerdem möchte Sie die Gründe für und gegen die Errichtung der Wohncontainer auf dem Gelände der ehemaligen Küferei Franz wissen.

Der Vorsitzende antwortet, dass es weitere Untersuchungen gab. Andere Standorte sind für die Errichtung von Wohncontainern nicht gleich geeignet. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass im Rahmen des Sachvortrags zum zweiten Tagesordnungspunkt die Standortanalyse vorgestellt werde.

Frau Kübler tritt nach vorne und betont, dass sie sich für eine Vielzahl von Bürgern aussprechen möchte, die in der Nähe des Geländes der ehemaligen Küferei Franz wohnen. Sie betont, dass in der Nachbarschaft mehrere Familien mit kleinen Kindern wohnen. Das Gelände bei der ehemaligen Mosterei Franz sei für die Errichtung von Wohncontainern nicht geeignet. Die Fläche bei den Riedwiesen sei auch nicht optimal. Im Gemeindegebiet Glatten gebe es alternative Flächen. Die Gemeindeverwaltung müsse auf die Bürger zugehen und nach geeigneten Flächen fragen. Die Wohncontainer für die Unterbringung von Geflüchteten könnten abseits der Wohngebiete errichtet werden. Frau Kübler weist auf die nicht funktionierenden Straßenlaternen im Bereich Untere Ösch hin. Frau Kübler regt an, dass alternative Flächen für die Errichtung von Wohncontainern gefunden worden wären, wenn die Gemeindeverwaltung bei Privatpersonen angefragt hätte.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Gemeinderat als der gewählte Vertreter der Einwohnerschaft bisher noch keine Gelegenheit hatte, über die Errichtung von Wohncontainern in der Gemeinde Glatten zu beraten. Die Untersuchungsergebnisse lagen erst kurz vor der heutigen Sitzung vor. Aus diesem Grund hatte die Verwaltung bisher auch noch keine Ermächtigung, Privatpersonen zu kontaktieren und um Flächenvorschläge zu bitten. Die Verwaltung darf nicht eigenmächtig handeln.

In der Gemeinderatssitzung im September ist vom Gemeinderat die Ausschreibung der Sanierung der Straßenbeleuchtung im Bereich der Unteren Ösch beschlossen worden. Derzeit erfolgt die öffentliche Ausschreibung. Es waren noch Absprachen mit der OEW Breitband GmbH notwendig, damit im Zuge der Sanierung Teile der Infrastruktur für die Breitbandversorgung mitverlegt werden können. 

Aufstellen von Wohncontainern für Asylunterkunft durch das Landratsamt auf dem Gelände der ehemaligen Mosterei Franz

Die Zahl der Flüchtlinge ist in den letzten Jahren erneut gestiegen. Das Land Baden-Württemberg verteilt die geflüchteten Menschen zur vorläufigen Unterbringung auf die Kreise. Das Landratsamt bringt diese Personen in gemietetem Wohnraum unter und erfüllt damit eine staatliche Aufgabe. Da das Angebot an Wohnraum erschöpft ist und um die Belegung von Turnhallen zu vermeiden, hat der Landkreis bereits in Baiersbronn und Pfalzgrafenweiler angemietete Container aufgestellt, in Eutingen wird eine Containerlieferung im Januar erwartet.

Der Landkreis hat jedoch weiteren Bedarf gemeldet und die Gemeinde Glatten gebeten, mögliche Containerstandorte für die Beherbergung von geflüchteten Menschen im Rahmen der vorläufigen Unterbringung mitzuteilen. Diese Wohncenter werden komplett vom Land finanziert und durch den Landkreis verwaltet. Weiterhin wird die Zahl der dort lebenden Asylbewerber auf das Aufnahmekontingent zu Gunsten der Gemeinde angerechnet. 

In der Sitzung wurde über das Ergebnis der Standortsuche informiert und die aktuellen Planungen sowie der Zeithorizont vorgestellt. Der Vorsitzende erläutert in der Sitzung den Ablauf der Unterbringung von Geflüchteten. Im Rahmen der sogenannten Anschlussunterbringung sei die Gemeinde Glatten gesetzlich dazu verpflichtet, geflüchtete Menschen im Anschluss an die vorläufige Unterbringung unterzubringen. Dazu haben die Städte und Gemeinden im Landkreis im Konsens vereinbart, dass die Aufnahme in Abhängigkeit von der Anzahl der bereits wohnhaften geflüchteten Menschen proportional zum Anteil der Städte und Gemeinden an der Bevölkerungszahl des Landkreises zu erfolgen habe. Der Vorsitzende betont, dass die Gemeinde Glatten bisher von den Möglichkeiten der anderen Städte und Gemeinden profitiert habe und im Verhältnis nur wenige Geflüchtete unterbringen musste. Die Kapazitäten seien in den anderen Kommunen ebenfalls erschöpft, so dass im Rahmen des kommunalen Solidarpaktes die Gemeinde Glatten im Jahr 2024 ihren Beitrag leisten und geflüchtete Menschen aufnehmen müsse. Herr Bürgermeister Pfeifer erwähnt, dass der Landkreis bereits angekündigt habe, der Gemeinde Glatten die entsprechende Anzahl geflüchteter Menschen in die Anschlussunterbringung zuzuweisen, sollte die Containerunterkunft nicht Anfang 2024 errichtet werden. Die Flüchtlinge wären dann von der Gemeinde auf eigene Kosten und selbständig unterzubringen. Aufgrund des Raummangels in Gebäuden, auf die die Gemeinde Glatten Zugriff habe, drohe im ungünstigsten Fall die Unterbringung in der Turnhalle im Schulzentrum. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden.   

Es wurde kein anderer geeigneter und vor allem genehmigungsfähiger Standort im Gemeindeeigentum gefunden. Ein Wohncenter im Außenbereich ist baurechtlich nicht zulässig, sofern es genehmigungsfähige Flächen im Innenbereich gibt. Das Vorhaben entspricht den Vorgaben des Bebauungsplanes, welche bei der alten Mosterei anzuwenden ist.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 09.01.2024 noch keine Entscheidung über die Errichtung von Wohncontainern für Geflüchtete auf dem ehemaligen Gelände der Mosterei Franz gefasst. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einstimmig, einen Artikel zu veröffentlichen, mit dem die Bürger dazu aufgefordert werden, alternative Standorte für das Aufstellen von Wohncontainern oder freie Plätze in bereits bestehenden Gebäuden an die Gemeindeverwaltung zu melden. Ab Veröffentlichung hat die Bevölkerung drei Wochen lang Zeit, der Verwaltung alternative Standorte für die Errichtung von Wohncontainern zu melden. Es können auch leerstehende Gebäude oder Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen an die Gemeindeverwaltung gemeldet werden. 

Neubau Radweg von Glatten nach Dornstetten entlang der K4776 durch den Landkreis Freudenstadt

Hier: Stellungnahme der Gemeinde Glatten i.Z. der Anhörung der Träger öffentlicher Belange

Der Landkreis beabsichtigt den Ausbau eines Radweges entlang der Kreisstraße K 4776 zwischen Glatten und Dornstetten. Der geplante Radweg beginnt in Glatten in Verlängerung der Schappachstraße und endet in Dornstetten bei der Langen Steige.

Der Gemeinderat nimmt die Planungen des Radwegs von Glatten nach Dornstetten entlang der K4776 durch den Landkreis zur Kenntnis und stimmt dem Neubau einstimmig zu.

Bestellung des Gemeindewahlausschusses zur Kommunalwahl 2024

Der Gemeinderat wählt die Vorsitzende und den Stellvertreter als auch die Beisitzer/-innen für den Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahl am 09.06.2024 in folgender Form:

Vorsitzende:  Michaela Braun

Stellv. Vorsitzender:  Lukas Wissenbach

Schriftführerin    Renate Reuff

Stellv. Schriftführer  Christine Morlok

Beisitzer  Thomas Schneider

Beisitzer  André Jäschke

Beisitzer  Lukas Buhl

Beisitzer  Gudrun Schillinger

Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 19.12.2023

Die Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 19.12.2023 wurde vom Gemeinderat anerkannt.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

Es wurden keine nichtöffentlichen Gemeinderatsbeschlüsse bekannt gegeben.

Bekanntgaben, Verschiedenes

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass am 25. November 2023 eine Änderung der Landesbauordnung in Kraft getreten ist. Anträge und Bauvorlagen werden künftig direkt bei den unteren Baurechtsbehörden eingereicht.

Die Beteiligung angrenzender Nachbarn wird auf Fälle begrenzt, in denen diese tatsächlich unmittelbar betroffen sind – also bei Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften. Sofern eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von Vorschriften des öffentlichen Baurechts, die auch dem Schutz des Nachbarn dienen, erteilt werden soll, benachrichtigt die Gemeinde auf Veranlassung und nach Maßgabe der Baurechtsbehörde die Eigentümer angrenzender Grundstücke (Angrenzer) innerhalb von fünf Arbeitstagen ab dem Eingang der vollständigen Bauvorlagen über das Bauvorhaben.

Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen müssen künftig vom Bauherren ausdrücklich beantragt werden.

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Arbeiten zur Sanierung des Kanals in der Böffinger Steige bereits in der Gemeinderatssitzung im September vergeben wurden. Aufgrund des Wintereinbruchs wurde die Firma dazu aufgefordert, schnellst möglich mit den Arbeiten zu beginnen. 

Fragen der Gemeinderäte

Von den Gemeinderäten wurden in der öffentlichen Sitzung keine Fragen gestellt.

Sitzungsberichte

Berichte aus dem Gremium im Jahr 2023

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.12.2023

Bürgerfragestunde

Herr Eberhardt äußert Bedenken zur Überbauung der landwirtschaftlichen Flächen im Bereich Eichen durch das Vorhaben der Firma J. Schmalz GmbH, das in der Gemeinderatssitzung als Tagesordnungspunkt 5 beraten wird.

Bericht zur Schulsituation der Grundschule Glatten im Schuljahr 2023/2024

Zum Stichtag am 18.10.2023 wurden die Schülerzahlen der Grundschule Glatten ermittelt.

Danach besuchten 89 Schüler/-innen folgender Ortsteile die Grundschule Glatten:

Schüler/-innen

Schuljahr 2023/24

Glatten

76

Glatten-Böffingen

5

Glatten-Neuneck

4

Dornstetten

2

Dürrenmettstetten

2

Gesamtzahl

89

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bericht der Schulleitung.

Bericht zur Schulsituation der Brüder-Grimm-Schule (SBBZ des Landkreis FDS) in Glatten im Schuljahr 2023/2024

Zum Stichtag 18.10.2023 wurden die Schülerzahlen ermittelt. Danach besuchen 66 Schüler/-innen folgender Gemeinden/Städte die Schule für Sprachbehinderte des Landkreises Freudenstadt.

Schüler aus

Schuljahr 2023/24

Glatten

1

Alpirsbach

4

Baiersbronn

1

Baiersbronn, Mitteltal

1

Dornstten, Aach

4

Dornstetten

1

Dorntetten, Hallwangen

4

Empfingen

6

Eutingen im Gäu, Rohrdorf

1

Freudenstadt, Dietersweiler

2

Freudenstadt

16

Freudenstadt, Lauterbad

1

Freudenstadt, Wittlensweiler

1

Horb am Neckar

4

Horb a. N. Mühlen

1

Horb a. N. Nordstetten

2

Horb a. N. Rexingen

1

Loßburg,Lombach

2

Loßburg

1

Loßburg, Wittendorf

1

Pfalzgrafenweiler

3

Seewald, Besenfeld

3

Seewald, Hochdorf

1

Waldachtal, Lützenhardt

1

Waldachtal, Salzstetten

2

Waldachtal, Tumlingen

1

Gesamtzahl

66

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bericht der Schulleitung.

Bericht zur Kindergartensituation 2023/2024 – mündlicher Bericht

Frau Wälde, Einrichtungsleitung des Waldkindergartens, berichtet über die aktuelle Situation im Waldkindergarten.

Frau Wälde stellt vor, dass im Waldkindergarten in Glatten aktuell 15 Kinder betreut werden. Acht Kinder wohnen in Glatten. Ein Kind zieht nach Beendigung des Hausbaus nach Glatten. Fünf Kinder seien aus Dietersweiler und ein Kind aus Wittendorf. Bis im Juli 2024 wird der Waldkindergarten mit 20 Kindern voll besetzt sein. Im September verlassen sechs Vorschüler den Waldkindergarten. Im September kommen drei neue Kinder in den Waldkindergarten.

Frau Wälde stellt die Projekte des Waldkindergartens vor.

Seit Juli 2023 sind Frau Rodrigues und Frau Wendel im Leitungsteam der Kindertagesstätte Himmelszelt. Frau Rodrigues und Frau Wendel stellen die aktuelle Situation in der Kindertagesstätte Himmelszelt vor.

Aktuell seien in der Ü3-Betreuung 70 Plätze belegt. Bis Juni sei die Kindertagesstätte Himmelszelt voll belegt. Zwei Kinder können erst im September aufgenommen werden. Die Eltern geben auf dem Anmeldeformular an, ob sie die Betreuung des Kindes in der Kindertagesstätte Himmelszelt oder im Waldkindergarten wünschen. Aktuell werden in der Krippe neun Kinder aus Glatten betreut. Fünf Kinder stehen auf der Warteliste.

Der Gemeinderat nimmt den Bericht der Kindergartenleitungen der Kindertagesstätte Himmelszelt und des Waldkindergartens zur Kenntnis.

Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PV-Anlage Eichen“ der Firma J. Schmalz GmbH

Die Firma J. Schmalz GmbH stellt den Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PV-Anlage Eichen“ nach § 12 Baugesetzbuch. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan dient der Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PV-Anlage Eichen“ der Firma J. Schmalz GmbH unter folgenden Bedingungen mehrheitlich zu:

1. Die Firma J. Schmalz GmbH muss vor dem Satzungsbeschluss mit der Gemeinde einen Durchführungsvertrag zur Abwicklung des Bebauungsplanverfahrens und der Kostenerstattung schließen. Investorenmodelle sind ausgeschlossen.

2. Die Erschließungsfunktion des Feldweges Flst. 935, Markung Glatten, bleibt erhalten oder wird im Wege des Ersatzbaus an anderer Stelle auf Kosten der Antragstellerin verlegt. Die Funktionsfähigkeit einer Verlegung ist vor dem Satzungsbeschluss nachzuweisen.

Nahwärmeversorgung Glatten – Festsetzung der Wärmegebühren; Erstmalige Neufassung der Wärmegebührensatzung

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich die Verbrauchsgebühren bei der Wärmeversorgung für das Jahr 2024 wie folgt festzulegen:

 

  • Arbeitsgebühr                                  11,00 Ct/kWh
  • Leistungsgebühr                 50,00 €/kW pro Jahr
  • Grundgebühr                                   100,00 €/Jahr

 

Der Gemeinderat beschließt die Wärmgebührensatzung.

Erhöhung des Investitionszuschusses an den NaturErlebnisBad Glatten e.V. vom 21. Oktober 2021

Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung des Investitionszuschusses vom 26. Oktober 2021 an den NaturErlebnisBad Glatten e. V. in Höhe von 9.076,13 EUR einstimmig zu.

Geplante Zusammenführung von Komm.Pakt.Net und der OEW Breitband GmbH

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen:

1. Der Bürgermeister oder Stellvertreter:in wird ermächtigt, im Verwaltungsrat von Komm.Pakt.Net KAöR für die Auflösung der Kommunalanstalt zu stimmen.

2. Vorbehaltlich der Auflösung von Komm.Pakt.Net KAöR wird der Bürgermeister oder Stellvertreter:in in Bezug auf die bestehenden Pachtverträge zwischen den einzelnen Kommunen / Landkreisen und Komm.Pakt.Net KAöR ermächtigt, im   Verwaltungsrat von Komm.Pakt.Net KAöR für den Abschluss von Überleitungsverträgen eben dieser Pachtverträge mit der OEW Breitband GmbH zu stimmen. Dies gilt unter dem Vorbehalt, dass die Kommune oder der Landkreis eine Übertragung 111der Aufgaben auf ihrem Gebiet auf die OEW Breitband GmbH wünscht.

3. Vorbehaltlich der Auflösung von Komm.Pakt.Net KAöR wird der Bürgermeister oder Stellvertreter:in ermächtigt, im Verwaltungsrat von Komm.Pakt.Net für die Fälle, in denen Kommunen oder der Landkreis einer Überleitung des Pachtvertrages auf die OEW Breitband GmbH zugestimmt haben, einer Überleitung der zugehörigen Netzbetriebsverträge von  Komm.Pakt.Net KAöR auf die OEW Breitband GmbH zuzustimmen.

4. Vorbehaltlich der Auflösung von Komm.Pakt.Net KAöR wird der Bürgermeister oder Stellvertreter:in weiter ermächtigt, im Verwaltungsrat für den Abschluss von Aufhebungsverträgen bezüglich der jeweiligen Pachtverträge von Komm.Pakt.Net KAöR  mit den Kommunen oder Landkreisen zu stimmen, die keine Überleitung des Pachtvertrags von Komm.Pakt.Net KAöR auf die OEW Breitband GmbH wünschen.

5. Vorbehaltlich der Auflösung von Komm.Pakt.Net KAöR wird der Bürgermeister oder Stellvertreter:in ermächtigt, im Verwaltungsrat von Komm.Pakt.Net für die Fälle, in denen die Kommunen oder der Landkreis eine Auflösung der jeweiligen  Pachtverträge mit Komm.Pakt.Net KAöR wünschen, der Überleitung der zugehörigen Netzbetriebsverträge auf die jeweilige Kommune oder den jeweiligen Landkreis zuzustimmen.

Änderung Feuerwehrsatzung – zwei Stellvertreter/-innen für den/die Feuerwehrkommandanten/in

Der Gemeinderat stimmt den Änderungen der Feuerwehrsatzung vom 01.01.2015, zuletzt geändert am 10.05.2016 und am 30.11.2021, einstimmig zu und beschließt die Satzungsänderung.

Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 21.11.2023

Die Niederschrift über die Gemeinderatssitzung am 21.11.2023 wird einstimmig anerkannt.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

Der Vorsitzende gibt keine nichtöffentlichen Gemeinderatsbeschlüsse bekannt.

Bekanntgaben, Verschiedenes

Der Vorsitzende hatte keine Bekanntgaben zu verkünden.

Fragen der Gemeinderäte

Frau Bach informiert darüber, dass bei der Sternenaktion durch das Naturerlebnisbad Glatten 398 Sterne verkauft worden sind. Die Kirche habe einen Anteil des Erlöses für die Jugendarbeit erhalten.

 

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 21.11.2023

Bürgerfragestunde

Es wurden keine Fragen aus der Bürgerschaft gestellt.

Blutspenderehrung 2023

Der Blutspendedienst Baden-Württemberg des Deutschen Roten Kreuzes hat mitgeteilt, dass für den Zeitraum 01.06.2022 bis 31.05.2023 drei Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Glatten eine sehr hohe Anzahl an Blutspenden geleitstet haben, für die sie mit der Verleihungsurkunde des Deutschen Roten Kreuzes ausgezeichnet werden. Herr Bürgermeister Pfeifer hält eine Rede, in der er den Wert einer Blutspende hervorhebt und sich bei den Blutspendern bedankt. Frau Christa Nübel wird die Blutspendenehrennadel in Gold für 50 Blutspenden verliehen. Herrn Bernhard Broß und Frau Angela Rauscher wird die Blutspendenehrennadel in Gold für 75 Blutspenden verliehen.

Neben der Auszeichnung erhalten die geehrten Blutspender/-innen ein kleines Geschenk der Gemeinde Glatten. Frau Schmid vom Deutschen Roten Kreuz händigt ebenfalls ein Geschenk aus.

Der Gemeinderat nimmt von der Blutspenderehrung im Jahr 2023 Kenntnis.

Vorstellung der Ergebnisse des Spül- und Löschwasserkonzeptes

Der Gemeinderat Glatten hat im Juli 2021 die Rohrnetzanalyse und –berechnung der Trinkwasserversorgung durch die RBS wave und im Anschluss daran die Erstellung eines Spül- und Löschwasserkonzeptes beauftragt. Hintergrund dieser Vergabe war die Erkenntnis, dass es bislang keine technisch begründete Spül- und Löschwasserkonzepte gab, sondern lediglich auf Erfahrungswerten basierende Routinen, welche sowohl von der Feuerwehr als auch vom Wassermeister praktiziert wurden. Nun wurde eine Dokumentation erarbeitet, die künftig als nachhaltiger Handlungsleitfaden auch nachfolgenden Generationen zur Verfügung steht.

Die Ergebnisse des Spül- und Löschwasserkonzepts wurden von der Firma RBS wave GmbH in der Sitzung vorgestellt. Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse des Spül- und Löschwasserkonzepts, das durch die Firma RBS wave GmbH erstellt wurde, zur Kenntnis.

Forstwirtschaft

Hier: Haushaltsplanung für das Jahr 2024

Planmäßig ist ein Hiebsatz von 5.140 Festmetern vorgesehen. Aufgrund der unsicheren Marktlage und dem nicht planbaren Aufkommen an Kalamitätsholz wird für den Waldhaushalt 2024 eine verringerte Gesamthiebsmenge von 3.800 Festmetern veranschlagt. Durch die Änderungen des Hiebsplanes und evtl. vermehrten Aufkommen an Kalamitätsholz muss mit verminderten Einnahmen gerechnet werden.

Für das Planjahr 2024 wird mit einem durchschnittlichen Holzerlös von 70 EUR pro Festmeter kalkuliert. Die Kosten für die Holzfällung und Aufbereitung werden mit 30 EUR pro Festmeter angesetzt. Im Ergebnis wird im Waldhaushalt 2024 mit einem Überschuss in Höhe von ca. 25.000 EUR gerechnet.

Der Gemeinderat stimmt der vorgestellten Haushaltsplanung für das Forstwirtschaftsjahr 2024 zu. Die Einschlagsmenge wird den aktuellen Marktentwicklungen angepasst und beträgt 3.800 Festmeter. Der Gemeinderat ist über unterjährige Anpassungen rechtzeitig zu informieren.

Kalkulatorische Zinsen

Hier: Festlegung des Zinssatzes für die Verzinsung des Anlagekapitals ab dem Haushaltsjahr 2024

Seit der letzten Anpassung der Wasser- und Abwassergebühren im Zeitraum 2018 bis 2021 sind einige Jahre ins Land gezogen, und Inflation sowie eine Kostenexplosion, vor allem durch Tarifsteigerungen und die anhaltende Entwicklung der Energiepreise, beeinflussen die Gebühren enorm. Aber auch die ständig steigende und überbordende Bürokratie, z.B. an Grenzwerten in der Abwasserreinigung aber auch Trinkwasserversorgung treiben die Kosten in ungeahnte Höhen.

Doch nicht nur diese unbeeinflussbaren Faktoren schlagen deutlich zu Buche, auch die Notwendigkeit von Investitionen in den Zweckverbänden macht sich jetzt bemerkbar. Insbesondere in der Trinkwasserversorgung waren unausweichliche Maßnahmen erforderlich, wie den Zukauf von Wasserrechten bei der kleinen Kinzig, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Auswirkungen des Klimawandels und der steigende Bedarf an Trinkwasser sowie der Rückgang der Quellschüttungen haben die Gemeinde gezwungen, in die Wasserversorgung massiv zu investieren. Hierbei spielte vor allem der Vollanschluss an die Haugensteingruppe mit dem Neubau des Trinkwasserbehälters Harteck 2017 und der Sanierung des Hochbehälters Töllenwald eine entscheidende Rolle. Bereits im Jahr 2016 stellte die Loppinsquelle in den Sommermonaten ihre Schüttung nahezu ein.

Im Bereich der Abwasserentsorgung stand die Erweiterung der Verbandskläranlage an, um den steigenden wasserrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden und die zulässigen Grenzwerte der Einleitung zu erreichen. Doch auch hier enden die Ansprüche an die Einleitungsgrenzwerte nicht. Die Politik wird sehr wahrscheinlich in den kommenden Jahren die Eigenkontrollverordnung auch für Privathaushalte einfordern und sehr wahrscheinlich wird auch die vierte Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination, von z.B. Medikamentenresten sowie die Phosphorrückgewinnung aus den Abwässern eingeführt.

Bei der heute vorgelegten Kalkulation ist die Verwaltung mit Augenmaß vorgegangen. Geplante Investitionen mussten in die Zukunft aus dem Bemessungszeitraum, welcher der Kalkulation zugrunde gelegt werden muss, weiter in die Zukunft verschoben werden. Dabei wurde darauf geachtet, dass die Versorgungssicherheit und Reinigungsqualität nicht gefährdet wird. 

Trotz dieser vorausschauenden Planung und Bemühungen, die kalkulatorischen Zinssätze auf eine zukunftsfähige und für die Einwohner bezahlbare Ebene zu setzen, steht die Gemeinde wir vor der Realität, dass aufgrund der nicht enden wollenden Krisenzeiten eine für Glattener Verhältnisse ungewohnt hohe Gebührenerhöhung erfolgen wird. Die Verwaltung legte großen Wert darauf, dass weiterhin nur Kosten deckend kalkuliert wurde, ohne Gewinnerzielungsabsicht. Dieser Grundsatz hatte sich auch in der Vergangenheit in Glatten stets bewährt und orientiert sich am Wohl unserer Gemeinschaft.

Im Bemessungszeitraum seit der letzten Anpassung im Jahr 2018 musste die Gemeinde jedes Jahr einen enormen jährlichen Abmangel im Wasser- und auch Abwasserhaushalt finanzieren, der u.a. auch der Coronakrise geschuldet war. 

Diese Fehlbeträge wurden nicht auf die Gebührenschuldner umgelegt, sondern über den allgemeinen Kommunalhaushalt, sprich dem Steueraufkommen, finanziert.

Die Verwaltung kann auch bei der aktuellen Kalkulation nicht ausschließen, dass erneut jedes Jahr ein Abmangel entstehen werde, doch mussten kalkulatorisch vertretbare Risiken eingegangen werden, um die gesetzlich vorgeschriebene Gebührenanpassung nicht ins Unbezahlbare ausufern zu lassen.

Die Verwaltung zeigt sich überzeugt, dass eine faire und realistische Gebührenanpassung erarbeitet wurde, die dazu führt, dass Glatten im Kreisvergleich immer noch auf einem guten Platz 5 steht und dies mit der ebenfalls im Kreisvergleich aktuellsten Kalkulationen. Die Verwaltung rechnet weiter damit, dass die Gemeinde schon in kurzer Zeit wieder unter den ersten drei Kommunen mit den günstigsten Wasser- und Abwassergebühren in Summe im Landkreis liegen könne.

Es ist der Verwaltung bewusst, dass die anstehende Gebührenerhöhung eine Belastung für viele Bürgerinnen und Bürger darstellt. Doch wurde sorgfältig abgewogen und die finanzielle Situation der Gemeinde und ihrer Einwohnerschaft im Blick behalten.

Damit die Berechnung und die Beschlussfassung des kalkulatorischen Zinssatzes synchron mit der Wasser- und Abwassergebührenkalkulation laufen, wurde auf Basis der neuen Rechtsprechung und der damit einhergehenden Anpassung der Berechnungsgrundlage die Beschlussfassung über den kalkulatorischen Zinssatz ab dem Haushaltsjahr 2024 empfohlen. Der Gemeinderat nimmt die geänderte Berechnungsgrundlage zur Kenntnis.

Der Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals der Gemeinde Glatten (ohne Eigenbetriebe, insbesondere der Nahwärmeversorgung) wird auf Basis der geänderten Berechnungsgrundlage ab dem Haushaltsjahr 2024 auf 1,9 % festgesetzt.

Wasserversorgung - Gebührenkalkulation für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2026

Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 08.11.2023 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Wasserversorgung. Sie wählt als Gebührenmaßstab für die Verbrauchsgebühr weiterhin den Frischwassermaßstab und erhebt die Grundgebühr gestaffelt nach der Zählergröße (Q3).

Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom

01.01.2024 bis 31.12.2026 wird zugestimmt.

Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 13) wird ausdrücklich zugestimmt.

Die Gebühren sollen nach abgabenrechtlichen Aspekten erhoben werden.

Ein Ausgleich von Vorjahresergebnissen soll nicht erfolgen.          

Bei der Kalkulation der Grundgebühren wird ein Anteil von 10,87 % der kalkulatorischen Kosten auf Grundlage der Ansätze des Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg (KAG) einbezogen.

Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Wasserverbrauchs- und Wassergrundgebühren für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2026 wie folgt festgesetzt:

Wasserverbrauchsgebühr                             2,87 EUR/m3

Grundgebühr (nach Zählerart)

 

Q3 4 / QN 2,5                                                 2,00 EUR/Monat

Q3 10 / QN 6                                                  5,00 EUR/Monat

Q3 16 / QN 10                                                8,00 EUR/Monat

         

Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer (7 %).

          

Die beiliegende Neufassung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Glatten wird beschlossen.

Abwasserbeseitigung – Gebührenkalkulation für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2026 (inkl. dezentrale Abwasserbeseitigung)

Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 08.11.2023 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung und wählt als Gebührenmaßstab den gesplitteten Maßstab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden. Der Schmutzwasseranteil wird nach dem Frischwassermaßstab bemessen. Der Niederschlagswasseranteil wird nach den angeschlossenen bebauten und darüber hinaus befestigten (versiegelten) Flächen berücksichtigt. Die Bemessung der Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung orientiert sich an der angelieferten Menge.

Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom 01.01.2024 bis 31.12.2026 wird zugestimmt.

Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 15) wird ausdrücklich zugestimmt.

Der Straßenentwässerungskostenanteil wird, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen angesetzt:

 

            Aus den Betriebskosten:

            Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken         13,5 %

            Regenwasserkanäle                                                                                     27,0 %

            Kläranlagen                                                                                                     1,2 %

 

            Aus den kalkulatorischen Kosten:

            Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken         25,0 %

            Regenwasserkanäle                                                                                     50,0 %

            Kläranlagen                                                                                                     5,0 %

 

Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und die Niederschlagswasserbeseitigung (NW) aufgeteilt:

 

Aufteilung der Betriebskosten:

           

SW

NW

Mischwasserkanäle

50,0 %

50,0 %

Schmutzwasserkanäle

100,0 %

0,0 %

Regenwasserkanäle

0,0 %

100,0 %

Zuleitungssammler

50,0 %

50,0 %

Regenüberlaufbecken

50,0 %

50,0 %

Kläranlagen

90,0 %

10,0 %

           

Aufteilung der kalkulatorischen Kosten:

                       

SW

NW

Mischwasserkanäle

60,0 %

40,0 %

Schmutzwasserkanäle

100,0 %

0,0 %

Regenwasserkanäle

0,0 %

100,0 %

Zuleitungssammler

60,0 %

40,0 %

Regenüberlaufbecken

60,0 %

40,0 %

Kläranlagen

90,0 %

10,0 %

Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2026 wie folgt festgesetzt:

 

            Schmutzwassergebühr                     2,09 EUR/m3

 

            Niederschlagswassergebühr            0,45 EUR/m2

Die Bemessung der Gebühr für die dezentrale Abwasserbeseitigung soll sich an der angelieferten Menge orientieren. Der Gemeinderat stimmt der Verwendung der nutzungsorientierten Berechnungsmethode zu, die in der Fachzeitschrift des Gemeindetags Baden-Württemberg (Ausgabe BWGZ 5/96) auf der Basis einer Untersuchung der Vedewa vorgeschlagen wurde.

Die Faktoren zur Gewichtung der Verschmutzungskonzentration des Abwassers werden wie folgt festgelegt:

 

            Geschlossene Gruben                      2,0

           

            Kleinkläranlagen                                20,0

 

Die dezentralen Abwassergebühren werden auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2026 festgesetzt auf:

 

            Geschlossene Gruben                      2,94 EUR/m3

 

            Kleinkläranlagen                                29,40 EUR/m3

 

Die abgedruckte Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der Gemeinde Glatten wurde beschlossen.

Die abgedruckte Neufassung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung) der Gemeinde Glatten wurde beschlossen.

Einen interkommunalen Vergleich der Wasser und Abwassergebühren können Sie hier abrufen:

Bestellung von Frau Michaela Braun zur Standesbeamtin

Jeder Standesamtsbezirk muss mit mindestens zwei „Vollstandesbeamten“ besetzt sein. Seit dem Ausscheiden des vorigen Hauptamtsleiters war dies in der Gemeinde Glatten nicht mehr der Fall. Der Gemeinderat bestellt Frau Michaela Braun zur weiteren Standesbeamtin des Standesamts Glatten.

Beschlussfassung über die Kindergartenbedarfsplanung für die Jahre 2023/2024

Die vorliegende Planung erbrachte das Ergebnis, dass die vorhandenen Angebote für Kinder von 0-6 Jahre im Bereich des Kindergartens und der Kindertagespflege langfristig ausreichend sind und den derzeitigen Bedarf abdecken. Insbesondere die Gründung des neuen Waldkindergartens in Glatten lässt zukünftig keine Versorgungsengpässe mehr vermuten. Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024 zu.

Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 24.10.2023

Die Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 24.10.2023 wurde anerkannt.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

Der Vorsitzende gab keine Beschlüsse aus nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen bekannt.

Bekanntgaben, Verschiedenes

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die gewünschten LED-Birnen zum Austausch der Straßenbeleuchtung aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht mehr vom Hersteller verfügbar seien. Es werde derzeit geprüft, welche Alternativen es gibt oder schon wieder eine Generalsanierung der gesamten Straßenbeleuchtung erfolgen müsse.

Am 17.11.2023 fand in der Neunecker Straße zur Freilegung eines Kanals ein Feuerwehreinsatz statt. Der Kanal wurde gespült. Die Gemeindeverwaltung bemüht sich darum eine Firma für die schnellstmögliche Sanierung zu beauftragen.

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass das Landratsamt Freudenstadt auf die Gemeindeverwaltung zukam, weil im Landkreis Freudenstadt dringend Flächen für die Errichtung von Flüchtlingscontainern gesucht werden. Da die angedachte Fläche beim Sportplatz in Glatten im Überschwemmungsgebiet liegt, bedarf es der Prüfung des ehemaligen Küfergeländes als Alternativfläche. Bisher ist noch nicht bekannt, ob die Flüchtlingscontainer im Gemeindegebiet Glatten errichtet werden können.

Fragen der Gemeinderäte

Vom Gemeinderat wurden keine Fragen gestellt.

 

 

 

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.10.2023

Bürgerfragestunde

Von den Bürgern der Gemeinde Glatten wurden keine Fragen gestellt.

Starkregenrisikomanagement im Einzugsgebiet der Gemeinde Glatten – Vergabe der Planungsleistungen

In der Sitzung wurde von der Verwaltung und dem Amt für Wasserwirtschaft des Landratsamtes Freudenstadt, vertreten durch Frau Elisabeth Wehle-Dölker, der Zweck des Starkregenrisikomanagements erläutert. Im Rahmen des Starkregenrisikomanagements werden Starkregengefahrenkarten erstellt. Anhand dieser Karten kann der Weg des Wassers hin zu den Fließgewässern aufgezeigt werden. Damit können den Bürgern die voraussichtlichen Überflutungstiefen dargelegt und gezielte Vorsorgemaßnahmen für den Fall eines Starkregens zum Selbstschutz empfohlen werden. Ziel ist es, Maßnahmen zu treffen, um Risiken und Schäden zu vermeiden. Die Ingenieurleistungen wurden vom Gemeinderat gemäß den vorliegenden Angeboten an das Ingenieurbüro Wald + Corbe Consulting GmbH zum Angebotspreis in Höhe von 84.692,44 € vergeben. Die Gemeinde Glatten erhält hierfür vom Land Baden-Württemberg eine Förderung in Höhe von 70 %.

Einbringung Gemeindeentwicklungskonzept „Glatten 2035“

Die Gemeinde Glatten schreibt derzeit in Zusammenarbeit mit der KE Kommunalentwicklung GmbH das Gemeindeentwicklungskonzept aus dem Jahr 2013 fort. Als Zielhorizont wird das Jahr 2035 anvisiert. Der Gemeinderat hat gemeinsam mit der KE Kommunalentwicklung GmbH und der Gemeindeverwaltung im Rahmen einer Strategieklausurtagung im Juli dieses Jahr unter Berücksichtigung der Beteiligungsergebnisse aus der Bevölkerung die wesentlichen Maßnahmen und Prioritäten für das Gemeindeentwicklungskonzept festgelegt.

Die KE Kommunalentwicklung GmbH hat im Rahmen der Gemeinderatssitzung die Zusammenfassung der Ergebnisse aus der Strategieklausurtagung präsentiert.

Am 9. November 2023 findet in der Glattalhalle eine Bürgerinfoveranstaltung zum Gemeindeentwicklungskonzept statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung ist eine weitere Bürgerbeteiligung zur Entwurfsplanung vorgesehen.

Der Gemeinderat nimmt das eingebrachte Gemeindeentwicklungskonzept „Glatten 2035“ zur Kenntnis und diskutiert dessen Inhalt.

Beschlussfassung über einen Kriterienkatalog zur Ansiedlung von Freiflächenphotovoltaikanlagen in der Gemeinde Glatten

Der Ausstieg aus der Atomenergie erfordert ein Handeln auf kommunaler Ebene, um die regenerativen Energiegewinnung zu ermöglichen. Die Gemeinde Glatten beteiligt sich aktiv an der Energiewende. Dies wurde bereits durch aktive Planungen bei der Teilflächennutzungsplanung „Windkraft" auf Ebene des Gemeindeverwaltungsverbands Dornstetten angegangen. Diese Planung scheiterte allerdings an den gesetzlichen Hürden (Ausweisung von 2 Prozent Flächenanteil). Weiterhin hat die Gemeinde die beiden Vorhabenbezogenen Bebauungspläne zur Errichtung von Freiflächen PV-Anlagen in den Gewannen Hessenwiesen und Rötenäcker beschlossen. Beide Anlagen sind erfolgreich in Betrieb. Zahlreiche Photovoltaikanlagen auf privaten oder gewerblichen sowie auf Freiflächen bestehen bereits in Einklang aller Schutzgüter. In Abstimmung mit dem Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Freudenstadt hat die Gemeindeverwaltung einen Kriterienkatalog zur Ansiedlung von Freiflächenphotovoltaikanlagen erarbeitet. Ziel ist es, die Photovoltaikanlagen mit der Landwirtschaft zu vereinen. Auch wird zum Schutz des Landschaftsbilds die Gesamtfläche auf der Markung Glatten auf 15,52 ha für die Ansiedlung von Freiflächenphotovoltaikanlagen begrenzt.

Der Gemeinderat hatte sich mit der Aufstellung des Kriterienkatalogs in seiner Sommerklausurtagung intensiv auseinandergesetzt. Das Landwirtschaftsamt des Kreis Freudenstadt begrüßt die vorbildliche Handlungsweise der Gemeinde und wird sich bei der Beurteilung von landwirtschaftlich wertvollen und schützenswerten Flächen bei künftigen Planungen von Investoren aktiv einbringen.

Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Kriterienkatalog für die Ansiedlung von Freiflächenphotovoltaikanlagen, welcher nach Einarbeitung der Anregungen aus der Sitzung auf der Homepage veröffentlicht werden wird.

„Kommunalwahl 2024“

Überprüfung der repräsentativen Sitzverteilung aufgrund der unechten Teilortswahl

Festlegung der Zusammensetzung des Gemeinderates gemäß § 25 Abs. 2 GemO

Nachdem die Bevölkerung sich in der Umfrage zur Fortschreibung des Gemeindeentwicklungskonzepts für die Beibehaltung der unechten Teilortswahl ausgesprochen hat, wurde durch die Verwaltung die Überprüfung der repräsentativen Sitzverteilung nach aktueller Rechtslage durchgeführt. Der Gemeinderat hat die verschiedenen Neuregelungsmöglichkeiten zur Sitzverteilung gerecht untereinander abgewogen und beschlossen, die bisherige Sitzverteilung von 14 Gemeinderatssitzen auf 10 Sitze für den Wohnbezirk Glatten, 2 Sitze für den Wohnbezirk Böffingen und 2 Sitze für den Wohnbezirk Neuneck fortzuführen.

Antrag auf Vertragsänderung und Erhöhung des Betriebskostenzuschusses gem. § 10 des Pacht- und Betreibervertrags vom 28. Mai 2010 zwischen der Gemeinde Glatten und dem Naturerlebnisbad Glatten e.V.

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Pacht- und Betreibervertrag mit dem Naturerlebnisbad Glatten e.V. vom 23. Mai 2010 aufgrund der eklatant gestiegenen Energiepreise und Personalkosten zu ändern und den jährlich zu zahlenden Betriebskostenzuschuss ab 2024 von bisher 12.000 Euro auf 25.000 Euro zu erhöhen. Der Vorsitzende bedankt sich bei allen ehrenamtlich aktiven Mitgliedern und vor allem dem Vorstand für die bereitwillige und sehr erfolgreiche Übernahme der Betriebsführung der kommunalen Einrichtung. Dies ist keine Selbstverständlichkeit und ein nachahmenswertes Beispiel bürgerschaftlichen Engagements. Es wird ebenfalls gewürdigt, dass der Betreiberverein Naturerlebnisbad Glatten e.V. seit 2010 keine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses beantragt hat. Dies ist der Beweis für die außerordentlich gute betriebswirtschaftliche Führung des Bades durch den Verein. Der Verein hat mittlerweile ca. 2.050 Mitglieder.

Baugesuch – Errichtung eines Carports auf Flst. 1039/8, Markung Glatten

Der Gemeinderat stimmt dem Baugesuch, Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Flst. 1039/8, Markung Glatten, zu und erteilt eine Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze/-linie und die Verkürzung des Stauraums vor dem Carport.

Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 26.09.2023

Der Gemeinderat hat die Sitzungsniederschrift aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.09.2023 anerkannt.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

Der Vorsitzende hatte keine nichtöffentlichen Gemeinderatsbeschlüsse bekannt zu geben.

Bekanntgaben, Verschiedenes

Es gab keine Bekanntgaben.

Fragen der Gemeinderäte

Herr Gemeinderat Keck regt an, im Bereich des Fußwegs hinter dem Naturerlebnisbad eine Sitzgelegenheit zu schaffen. Der Bauhof der Gemeinde Glatten wurde bereits mit der Errichtung einer Sitzgelegenheit beauftragt.

Herr Gemeinderat Weinmann regt an, dass die Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen im Ratsinformationssystem veröffentlich werden sollen. Die Verwaltung wird dieser Anregung nachkommen.

Frau Gemeinderätin Krause erkundigt sich nach dem Stand des Ausbaus des Nahwärmenetzes. Der Vorsitzende erläutert, dass am 7. November 2023 eine Sitzung des Betriebsausschusses Nahwärme stattfindet. Es soll ein Beschluss über die Bauausführung der Heizzentrale gefasst werden, so dass das Baugesuch eingereicht werden kann. Die Genehmigungen für das Nahwärmenetz liegt mittlerweile vor. Derzeit prüfe man die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Ausschreibung, um noch Ende des Jahres die Baumaßnahmen für den Tiefbau auszuschreiben.

Herr Gemeinderat Wilding erkundigt sich danach, ob die Gemeinde Glatten bei Netze BW einen Antrag auf Anschluss der Heizzentrale gestellt habe. Die Gemeinde Glatten habe eine Bedarfsmeldung hinsichtlich der benötigten Strommenge abgegeben und warte auf die Rückantwort der Netze BW.

Frau Gemeinderätin Krause erkundigt sich nach dem aktuellen Stand mit der Ablieferung der Kinder am Waldkindergarten. Im Kindergartenausschuss am 18.10.2023 habe man sich dafür ausgesprochen, dass die Erzieherinnen die Kinder weiterhin um 7:30 Uhr am Parkplatz am Flößerring erwarten und gemeinsam mit den Kindern zum Waldkindergarten laufen. Die Eltern, die später eintreffen, müssen ihr Kind selbst zu Fuß zum Waldkindergarten bringen. Es sei nicht gestattet, dass Eltern ihre Kinder mit dem PKW zum Waldkindergarten fahren. Dies widerspricht auch dem naturpädagogischen Ansatz eines Waldkindergartens.

Herr Gemeinderat Weinmann erkundigt sich danach, ob es bereits weitere Informationen zur Errichtung des Funkmasts auf dem Palmberg und in Neuneck gebe.

Herr Bürgermeister Pfeifer antwortet, dass man auf das Baugesuch für den Funkmast am Palmberg warte, aber der Gemeinderat den Planungen der Telekom bereits in einer früheren Sitzung in diesem Jahr zugestimmt hatte. Der geplante Funkmast in Neuneck solle für eine möglichst große Reichweite auf einem Privatgrundstück errichtet werden. Ein Baugesuch sei noch nicht eingegangen. Die Telekom befindet sich in Pachtverhandlungen mit der Eigentümer:in.

 

 

 

Sitzungsbericht vom 26.09.2023

Bürgerfragestunde

Frau Schnerr erkundigt sich, ob es im Gemeindegebiet für die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 Km/h niedrigere Voraussetzungen gelten als für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km/h. Der Vorsitzende antwortet, dass die Anfrage an die zuständige Stelle des Landratsamtes Freudenstadt weitergeleitet wurde. Das Landratsamt kommt zu dem Ergebnis, dass dieselben Voraussetzungen wie bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h gelten. Ein Verkehrslärmgutachten mit Verkehrszählung ist auch bei 40 Km/h notwendig.

Frau Schnerr erfragt weiterhin, wie weit die Gemeinde bzgl. der Erstellung eines Lärmgutachtes ist. Außerdem würden in der Dornstetter Straße Verkehrsschilder fehlen. Herr Bürgermeister Pfeifer gibt bekannt, dass man derzeit noch weitere Angebote für die Erstellung von Lärmgutachten einholt. Zwei Angebote liegen bereits vor. Sobald alle Angebote vorliegen, wird eine Diskussion im Gemeinderat anberaumt, voraussichtlich im Frühjahr 2024. Die Information, dass Verkehrsschilder in der Dornstetter Straße fehlen, werde man an das Landratsamt weiterleiten. 

Frau Schnerr fragt nach der absehbaren Dauer der aktuellen Umleitungssituation aufgrund der Straßenbauarbeiten in Loßburg und ob die Gemeinde weitere Geschwindigkeitsmesstafeln beschaffen kann bzw. die vorhandenen regelmäßig umgehängt werden an relevante Standorte. Der Vorsitzende sagt, dass nach der aktuellen Informationslage die Umleitungssituation noch bis in den Sommer 2024 bleibt. Die vorhandenen Geschwindigkeitsmesstafeln werden vom Bauhof regelmäßig umgehängt. Es ist nicht geplant, weitere Geschwindigkeitsmesstafeln anzuschaffen, da neben den finanziellen Ausgaben für solche Messtafeln auch die personellen Kapazitäten des Bauhofes diesbezüglich begrenzt sind.

Feststellung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit nach § 16 GemO von Frau Sabine Haizmann

Der Gemeinderat stellt einstimmig fest, dass für die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit durch Frau Sabine Haizmann ein wichtiger Grund nach § 16 Gemeindeordnung Baden-Württemberg vorliegt.

Feststellung von Hinderungsgründen bei der Nachrückung von Herrn Thomas Blötscher in den Gemeinderat

Der Gemeinderat stellt einstimmig fest, dass für das Nachrücken von Herrn Thomas Blötscher in den Gemeinderat keine Hinderungsgründe nach § 29 Gemeindeordnung Baden-Württemberg vorliegen.

Verpflichtung von Herrn Thomas Blötscher zum Gemeinderat

Nachdem der Gemeinderat das Fehlen von Hinderungsgründen festgestellt hat, wurde Herr Thomas Blötscher von Herrn Bürgermeister Pfeifer vereidigt.

Wahl der Nachfolge von Herrn Hans Martin Trik in verschiedene Gemeinderatsausschüsse und Zweckverbände der Gemeinde Glatten

Der Gemeinderat wählte folgende Mitglieder aus seiner Mitte als Nachfolger von Herrn Hans-Martin Trik in die Ausschüsse:

1. Mitglied im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Nahwärmeversorgung Glatten: Herr Thomas Blötscher 

2. Mitglied im Zweckverband Abwasserbeseitigung Oberes Glattal: Herr Friedrich Weigold

3. Stellvertretendes Mitglied im Zweckverband Wasserversorgung Haugenstein: Herr Thomas Blötscher

Vergabe der Arbeiten für den Austausch des Kanals in der Böffinger Steige, BA 2023

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für den Austausch des Kanals in der Böffinger Steige für den Bauabschnitt 2023 an die günstigste Bieterin, Firma Lupold Straßen- und Tiefbau GmbH, Robert-Bosch-Straße 38, 72189 Vöhringen, zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 163.069,45 EUR.

Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Unteren Ösch 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig im Bereich der Unteren Ösch, die Straßenbeleuchtung in konventioneller Bauweise zu erneuern und keine Solarleuchten zu beschaffen. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten die weiteren Schritte zu veranlassen. In reinen Erschließungsgebieten wird sich für eine schlichte, wirtschaftliche Straßenlaternenausführung entschieden.

Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Unterer Ösch II“ 1. Änderung, Glatten im beschleunigten Verfahren (§ 12, §13a BauGB)

   - Entwurfsbeschluss

   - Beschluss über die Beteiligung

Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie folgt:

1.  Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften wird in der vorgestellten Fassung vom 06.09.2023 gebilligt.

2.  Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans „Unterer Ösch II - 1. Änderung“ wird beschlossen.

Wasserschaden am Gebäude Glattalhalle

Im Bereich der Umkleiden der Schulsporthalle in Glatten sind Wasserschäden aufgetreten. Dieser Gebäudeteil ist durch ein Blechdach gedeckt. Ein Sachverständiger schlägt vor, das Dach zeitnah zu reparieren.

Der Gemeinderat beschließt, die Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 EUR, die im Haushaltsplan für das Jahr 2023 unter dem Produkt 11240011 für die Sanierung der Treppe beim Notausgang der Glattalhalle und den Hofbelag eingeplant sind, für die Reparatur des Wasserschadens am Hallengebäude zu verwenden.

Hessenwiesenweg - Eintritt der sachlichen Beitragsschuld in Verbindung mit der förmlichen Widmung der Straße unter Berücksichtigung der Prüfziffer A25/A26 der überörtlichen Prüfung für die Jahre 2013 - 2016

Der Gemeinderat beschließt die förmliche Widmung nach § 5 Straßengesetz Baden-Württemberg des Hessenwiesenwegs und nimmt die interne Verrechnung der Erschließungsbeiträge nach Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnis.

Gemeindeentwicklungskonzept - Präsentation der Beteiligung (PowerPoint-Präsentation)

Im Rahmen der Fortschreibung des Gemeindeentwicklungskonzeptes „Glatten 2035“ wurden die Einwohner, Unternehmen und Vereine der Gemeinde Glatten beteiligt. Der Gemeinderat nimmt die Präsentation der Beteiligungsergebnisse zur Kenntnis.

Die Ergebnisdokumentation wird in den kommenden Wochen auf der Gemeindehomepage zur Verfügung gestellt.

Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 25.07.2023

Die Sitzungsniederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.07.2023 wurde vom Gemeinderat anerkannt.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass weiterhin offene Kaufverträge beim Notar seien, auf deren Abschluss die Gemeinde wartet.

Bekanntgaben, Verschiedenes

Schwarzwaldsitzbank am Rathaus

Der Bauhof der Gemeinde hat in Eigenleistung hinter dem Rathaus eine Sitzbank errichtet. Die Bevölkerung wird eingeladen, diese Sitzbank in Nähe der Glatt zu nutzen und dort zu verweilen.

Straßenbauarbeiten in der Riedstraße

Derzeit finden Straßenbauarbeiten, insbesondere Kanalarbeiten in der Riedstraße statt. Herr Autenrieth vom Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten berichtet, dass insbesondere der schlechte Boden durch die Nähe zum Moor Probleme bereitet.

Breitbandausbau

Der Vorsitzende berichtet zum aktuellen Stand des Breitbandausbaus in der Gemeinde Glatten. Vergangene Woche konnte der PoP am Zimmerplatz errichtet werden. Dieser dient als „Herzstück“ für den Breitbandausbau. Die OEW Breitband GmbH übernimmt den weiteren Ausbau in der Gemeinde Glatten und führt aktuell ein Markterkundungsverfahren zur Kartierung der Gemeinde durch. Bürokratische Hürden, insbesondere die Förderantragstellung, verzögern derzeit das Vorhaben.

Verbandskläranlage

In der Verbandskläranlage ist die große Baumaßnahme weit vorangeschritten. Die Kläranlage konnte in Betrieb genommen werden und die Reinigungswerte stimmen. Derzeit sucht man für die Verbandskläranlage händeringend Personal, da man stark unterbesetzt ist. Behelfsweise wird das Problem mit einer Personalleihe aus Pfalzgrafenweiler gelöst.

Forstwirtschaft

Der Vorsitzende berichtet von den für den Wald schwierigen Witterungsverhältnissen dieses Jahr. Man hat zahlenmäßig den diesjährigen Einschlag im Wald bereits erreicht. Dabei waren lediglich 30 % planmäßig. Der übrige Einschlag in Höhe von 70 % hat aufgrund von Dürreschäden, Borkenkäferholz und Sturmschäden durchgeführt werden müssen. In der Novembersitzung soll der Waldhaushalt für das Jahr 2024 vorgestellt werden. Ein Waldbegang ist im Frühjahr 2024 geplant.

LSP Böffingen

Die Gemeinde hat erneut einen Antrag auf Aufnahme für das LSP Böffingen gestellt.

Vereinsversammlung

Am 18.09.2023 hat eine Versammlung mit den Vertretern der Vereine stattgefunden. Dabei hat man sich darauf verständigt, dass das Adventsdorf am 9. und 10. Dezember wie im vergangenen Jahr stattfinden soll. Der HGV spendet 500 EUR für die Musikband.

Besuch der Regierungspräsidentin des RP Karlsruhe

Der Vorsitzende berichtet, dass am 05.10.2023 die Regierungspräsidentin des RP Karlsruhe die Gemeinde Glatten besuchen wird.

Fest zum Anlass „50 Jahre Gesamtgemeinde Glatten“

Die Vereinsvertreter haben sich einstimmig dafür ausgesprochen, am 14. und 15. September 2024 das Fest zum Anlass „50 Jahre Gesamtgemeinde Glatten“ auf dem neuen Dorfplatz im Ortsteil Neuneck zu veranstalten.

Außenstelle der Brüder-Grimm-Schule in der Lombacher Str. 19 A

Die notwendigen Umbaumaßnahmen in der neuen Außenstelle der Brüder-Grimm-Schule wurden pünktlich zum Schuljahresbeginn abgeschlossen. Die Vereinbarung über den Umbaukostenzuschlag wurde geschlossen.

Rückmeldung des Kultusministeriums auf die Resolution des Gemeinderates

Der Gemeinderat der Gemeinde Glatten hat mit Schreiben vom 9. August 2023 an das Kultusministerium eine Resolution zu den eklatant steigenden Elternbeiträgen im Kindergartenbereich verfasst. Das Kultusministerium hat geantwortet und im Ergebnis verlautbaren lassen, dass die Gelder des Landes in die qualitative Programmstruktur der Kindergärten fließen und nicht in die Deckelung des Elternbeitrages. Die Gestaltung des Elternbeitrages obliegt den Spitzenverbänden der Träger (Gemeindetag, Städtetag).

Fragen der Gemeinderäte

Frau Gemeinderätin Bach sagt, dass die Brücke zum Recyclinghof eine Katastrophe darstelle und erfragt, wie lange es noch dauert, bis etwas unternommen wird. Der Vorsitzende antwortet, dass man den Handwerker erneut erinnern werde. Sollte daraufhin nichts passieren, werde man weitere Schritte prüfen.

Herr Gemeinderat Günther schildert die schlechte Situation für Einwohner, die Straße bei der Bushaltestelle auf Höhe der AVIA-Tankstelle zu überqueren. Er erfragt, ob die Errichtung eines Zebrastreifens an dieser Stelle möglich sei. Der Vorsitzende versichert, diesen Prüfauftrag an die zuständige Behörde weiterzuleiten

Sitzungsbericht vom 25.07.2023

Bürgerfragestunde

Herr Jung stellt den Antrag, die Geschwindigkeit entlang den Durchgangsstraßen in Neuneck auf Tempo 30 km/h zu reduzieren und übergibt dem Vorsitzenden eine Unterschriftenliste. Die Gemeinde Glatten ist nicht in der Lärmkartierung des Landes erfasst. Die Gemeinde Glatten ist somit nicht dazu verpflichtet, einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Die Gemeinde kann auf freiwilliger Basis ein Planungsbüro mit der Erstellung eines Lärmgutachtens beauftragen, um entsprechende Lärmpegel nachzuweisen. Die Gemeinde Glatten hat bei entsprechenden Firmen Angebote angefordert. Nach Eingang der Angebote werden diese im Gemeinderat diskutiert. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass ein Lärmgutachten erst durchgeführt werden kann, wenn die innerörtliche Umleitung und die derzeitige Geschwindigkeitsanordnung von 30 km/h aufgehoben ist.

Herr Jung informiert sich zudem zur Versetzung der Geschwindigkeitsmesstafel in Neuneck vom Ortseingang an den Ortsausgang Richtung Leinstetten. Die Verwaltung prüft die Versetzung des Standorts der Geschwindigkeitsmesstafel mit der unteren Verkehrsbehörde des Landratsamtes Freudenstadt. 

Herr Rohde erkundigt sich nach dem aktuellen Stand des Ausbaus des Nahwärmenetzes. Der Vorsitzende erläutert, dass die BEW-Förderung alle Bauabschnitte, die im November 2022 der Bevölkerung mitgeteilt wurden und auf der Homepage der Gemeinde einsehbar sind, umfasse. Im Rahmen der Ausführungsplanung sei die Gemeinde daher bei weiteren Anschlussnehmern flexibel, wenn es um die Verschiebung der zeitlichen Erschließungsfolge gehe. Bislang liegt das Projekt des Ausbau des Nahwärmenetzes im Rahmen des Zeitplans, der bei der Bürgerversammlung ebenfalls vorgestellt wurde. 

Frau Albrecht fragt, ob der der Zeitpunkt des Baubeginns des ersten Bauabschnitts bereits bekannt sei. Hierzu kann noch keine genaue Aussage getroffen werden. Die Ausschreibung der Baumaßnahme wird voraussichtlich Ende des Jahres 2023 erfolgen. Erst wenn eine Baufirma unter Vertrag steht, kann der Baubeginn mitgeteilt werden. Die Baumaßnahme stellt die Gemeinde vor eine enorme logistische Herausforderung.

Antrag von Herrn Gemeinderat Trik auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat aus Altersgründen

Der Gemeinderat stellt für den Antrag auf Ausscheiden von Herrn Gemeinderat Hans-Martin Trik das Erreichen der Altersgrenze als wichtigen Grund im Sinne von § 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg fest. Der Gemeinderat und Herr Bürgermeister Pfeifer bedauern das Ausscheiden von Herrn Trik. Herrn Trik wird Dank und Anerkennung für die geleistete ehrenamtliche Tätigkeit ausgesprochen. Der Vorsitzende geht hierbei besonders auf Herrn Trik´s Verdienste bei den Projekten Nahwärme, Radwege, Festumzug der 1250-Jahrfeier oder der Ausschilderung der Radwege sowie Anordnung von Verkehrsreglungen ein. Herr Trik hat sich in seiner Freizeit stets dem Ehrenamt als Gemeinderat verpflichtet gefühlt und sich um zahlreiche Projekte enorm eingesetzt.

Mobil(er)leben im Landkreis Freudenstadt – Beteiligung bei der Ausweitung des ÖPNV-Taxis auf die Gemeinde Glatten

Die Gemeinde Glatten beteiligt sich an den Kosten der Mobilitätsgarantie des Landkreises, sobald das ÖPNV-Taxi in der Gemeinde verfügbar ist. Die Bevölkerung wird vor der Verfügbarkeit dieses ÖPNV-Angebots über die Medien entsprechend informiert. Der Start ist für Dezember 2023 geplant. Herr Valha und Frau Eisele vom Landratsamt Freudenstadt haben dem Gemeinderat und den zahlreich erschienenen Zuschauern das ÖPNV Taxi in der Sitzung vorgestellt und die Funktionsweise erklärt.

Feststellung der Jahresrechnungslegung 2021 (Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht der Gemeinde Glatten für das Jahr 2021) 

Der Gemeinderat nimmt den Rechenschaftsbericht 2021 zur Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Glatten fest. Dieser wird im Mitteilungsblatt in gewohnter Weise abgedruckt. 

Neubeschluss des Wirtschaftsplans 2023 des Eigenbetriebs Nahwärmeversorgung Glatten

Aufgrund von § 14 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat am 25. Juli 2023 den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Nahwärmeversorgung Glatten für das Wirtschaftsjahr 2023 beschlossen. Die Veröffentlichung erfolgt in gewohnter Weise.

Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2023/2024

Der Gemeinderat nimmt die Erhöhung der Elternbeiträge ab dem Kindergartenjahr 2023/2024, wie vom Gremium des Evangelischen Kirchenbezirks Freudenstadt entsprechend den Empfehlungen der Spitzenverbände beschlossen, zur Kenntnis.

Der Gemeinderat beschließt folgende Resolution an die Landesregierung für eine gerechte Neuregelung zur Finanzierung der Kindergartenbeiträge auf Bundes- und Landesebene:

Resolution Kindergartenbeiträge

Die Bedeutung frühkindlicher Bildung ist bekannt und wird in vielen Untersuchungen nachgewiesen. Trotzdem weigert sich die Landesregierung von Baden-Württemberg, Kitas als Bildungseinrichtungen anzusehen und mit entsprechenden Mitteln auszustatten. Stattdessen sollen die Städte und Gemeinden selbst den vom Land verabschiedeten Rechtanspruch auf einen Kindertagesplatz ab 3 Jahren für alle Kinder und für mindestens 35 Prozent der Kinder unter 3 Jahren finanziell stemmen.

Ein Unterfangen, das die seit Jahren unterfinanzierten Kommunen nicht ohne immer größere Schwierigkeiten und wachsenden Zuschussbedarf umsetzen können. In Glatten gibt es mittlerweile drei Kindertagesstätten, 1 Kinderkrippe und Schülerbetreuung an der Grundschule, sowie Ganztagesbetrieb an drei Wochentagen an der Sprachheilschule.

Die Kosten pro Kindergartenplatz belaufen sich mittlerweile auf netto (nach Abzug FAG – Ausgleich und Elternbeiträge) über 6.120 Euro pro Jahr. Im Haushalt 2023 wird das kommunale Defizit bei den Kindergartengebühren weiter ansteigen. Die finanziellen Aufwendungen werden auch in den kommenden Jahren zunehmen, da an der Grundschule eine Ganztagsschule einzurichten ist.

Vor diesem Hintergrund fordert der Gemeinderat der Gemeinde Glatten die Landesregierung einmütig auf, den Kommunen ausreichend Finanzmittel für Kindergartenplätze zur Verfügung zu stellen, um den vom Land eingeräumten Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz dauerhaft finanzieren zu können. Ferner fordert der Gemeinderat der Gemeinde Glatten das Land Baden-Württemberg auf, die Elterngebühren für die Betreuungseinrichtungen perspektivisch vollständig selbst zu übernehmen. Spätestens nach Neuordnung des Länderfinanzausgleiches müssen entsprechende finanzielle Mittel durch das Land Verwendung finden, da es nicht sein kann, dass die Bürger:innen der Bundesrepublik Deutschland von Bundesland zu Bundesland beim Thema Bildung unterschiedlich finanziell behandelt werden. Dies widerspricht dem verfassungsrechtlich geschützten Gleichbehandlungsgrundsatz. 

Begründung: Die Höhe der Kinderbetreuungsgebühren ist für die Eltern ärgerlich und dem Anspruch einer für jeden Geldbeutel erschwinglichen frühkindlichen Erziehung nicht zuträglich, andererseits aber aufgrund haushaltrechtlicher Verpflichtungen und finanzieller Notwendigkeit in der Kommune unausweichlich. Die Gemeinden in Baden- Württemberg können aufgrund des Solidarpakts unter den Kommunen kein lokales Einzelziel einer kostenfreien Betreuung verabschieden, da dies dann nicht nur eine Ungleichbehandlung der Bürger:innen auf Bundesebene, sondern sogar auf Landes- und Kreisebene darstellen würde. Auch wenn finanzschwache Eltern staatliche Unterstützung für die Kindergartenbeiträge erhalten können, bedeutet dies dennoch für den Steuerzahler einen hohen und auch kostenintensiven Verwaltungsaufwand und dies bei stetig ansteigendem Personalkräftemangel in allen Verwaltungsebenen in Baden- Württemberg. Daher ist endlich eine echte Unterstützung von übergeordneten staatlichen Ebenen notwendig. 

Der Gemeinderat Glatten möchte dieses Ziel durch den Beschluss dieser Resolution unterstützen.

Austausch Regelungskomponente der Heizung/Lüftung im Rathaus

Der Gemeinderat vergibt den Austausch der Reglungskomponente der Heizung/Lüftung im Rathaus an die günstigste Bieterin Firma Schneid Gesellschaft m.b.H., Gewerbering 14-16 in Graz/Pirka zu einem Angebotspreis in Höhe von 14.555,11 €. 

Annahme einer Spende des Sportkreises Freudenstadt e.V.

Der Gemeinderat stimmt der Annahme einer Spende für die Grundschule Glatten zu. 

Baugesuch – Errichtung eines Zweifamilienhauses mit zwei Einzelgaragen im vereinfachten Verfahren, Flst. 158/1, Markung Glatten

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Baugesuch – Errichtung eines Zweifamilienhauses mit zwei Einzelgaragen im vereinfachten Verfahren auf Flst. 158/1, Markung Glatten, zu.

Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 27.06.2023

Die Sitzungsniederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.06.2023 wird vom Gemeinderat anerkannt. 

Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

Die Verwaltung gibt bekannt, dass die Gemeindeverwaltung Frau Regina Bill zum 1. Juli 2023 in Teilzeit als Sekretariatskraft für das Hauptamt eingestellt habe. 

Bekanntgaben, Verschiedenes

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass am Sitzungstag die ersten wasserrechtlichen Genehmigungen zum Ausbau des Nahwärmenetzes und der Breitbandversorgung bei der Gemeindeverwaltung für die Unterquerung der Glatt eingegangen seien. Weitere Genehmigungen, z.B. Baugenehmigung Heizzentrale, etc.,  müssen noch erarbeitet und abgewartet werden.

Der Gemeinderat habe am Wochenende zur Erstellung des Gemeindeentwicklungskonzeptes „Glatten 2035“ eine dreitägige Klausurtagung durchgeführt, bei welcher alle Projektvorschläge, die die Bürgerschaft eingereicht habe, diskutiert und priorisiert wurden. Bei der Bürgerbefragung haben nahezu 30 Prozent der gesamten Einwohnerschaft mitgewirkt. Dies ist absolut hocherfreulich und vor allem repräsentativ. Die Verwaltung wird nun die Projektkostenschätzungen vornehmen, damit bis zum 4. Quartal 2023 das GEK der Bevölkerung vorgestellt werden kann.

Fragen der Gemeinderäte

Herr GR Wörner teilt den Vorschlag von zwei ältere Mitbürger/-innen mit, im Bereich des Glattalradwegs hinter dem Schwimmbad und Firma Eisele zwei Sitzbänke aufzustellen. Die Gemeindeverwaltung leitet dieses Anliegen an den Bauhof weiter. 

Frau Bach fragt, ob es in Glatten wieder eine Postfiliale gebe. Der Vorsitzende bestätigt, dass in den ehemaligen Räumlichkeiten des Textilhauses Haizmann am Palmbergweg eine Postfiliale eröffnet wurde.

Sitzungsbericht vom 27.06.2023

Bürgerfragestunde

Bürger der Gemeinde Glatten äußern, dass im Bereich der Durchgangsstraßen: Schopflocher Straße, Dornstetter Straße, Lombacher Straße und Neunecker Straße aufgrund des starken Durchgangsverkehrs ein hoher Lärmpegel für Anwohner herrscht. Es soll eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h eingeführt werden. In der Bürgerfragestunde wurde Tempo 30 km/h für die Schopflocher Straße für die Zeit des Bestehens der innerörtlichen Umleitung beantragt. Familie Schnerr übergibt in Ihrer Funktion als Sprecher einer Unterschriftenaktion zur dauerhaften Reduzierung der Geschwindigkeit auf den oben genannten Durchgangsstraßen auf 30 km/h dem Vorsitzenden Bürgermeister Pfeifer eine Unterschriftenliste mit 232 Befürwortern.

Der Vorsitzende erteilt die Auskunft, dass die Zuständigkeit bei der unteren Verkehrsbehörde des Landratsamtes Freudenstadt liegt. Die untere Verkehrsbehörde kann eine derartige Geschwindigkeitsreduzierung nur in begründeten Sachverhalten anordnen und hat der Gemeinde empfohlen, durch ein Verkehrslärmgutachten zu überprüfen, ob ein Sachgrund für eine derartige Anordnung in Glatten gegeben ist.

Die Gemeindeverwaltung Glatten wird Angebote von Planungsbüros zur Erstellung eines entsprechenden Lärmgutachtens einholen und dem Gemeinderat zur Entscheidung im Rahmen der Erstellung des Gemeindeentwicklungskonzepts zur Diskussion vorlegen.

Ergänzung zur Kooperationsvereinbarung über die Übertragung der Aufgabe der Breitbandversorgung der Gemeinde Glatten mit der OEW Breitband GmbH

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss einer Ergänzung zur Kooperationsvereinbarung über die Übertragung der Aufgabe der Breitbandversorgung (Übertragung weiße Flecken) mit der OEW Breitband GmbH zu und beauftragt die Verwaltung mit der Unterzeichnung der Ergänzung zur Kooperationsvereinbarung.

Austausch des Funkmasts auf dem Palmberg

Aufgrund von statischer Auslastung des vorhandenen 50 Jahre alten Masts, ist ein Austausch des Funkmasts auf dem Palmberg notwendig. Der Gemeinderat stimmt dem Austausch des Funkmasts in der Ausführung eines Schleuderbetonmasts auf dem Palmberg zu.

Abschluss eines städtebaulichen Vertrags mit der Firma J. Schmalz GmbH zur Kostenübernahme der Aufstellung des Bebauungsplans „Junge Äcker – 4. Änderung und Erweiterung“

Der Gemeinderat stimmt dem städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme der Aufstellung des Bebauungsplans „Junge Äcker – 4. Änderung und Erweiterung“ zwischen der Gemeinde Glatten und der Firma J. Schmalz GmbH zu.

Angebot über disponible Restflächen des Landkreises Freudenstadt im Gemeindegebiet Glatten

Der Gemeinderat stimmt dem Kauf der Flst. 41, 284/2, 342/7, 53/2, 59/1, 64/2, 71/8, 71/11, 268/3, 520/4, 15/1, 15/2, 475/1 und 485 zu. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung sich an anfallenden Kosten für Vermessungsarbeiten zur Hälfte zu beteiligen. Die Verwaltung wird dazu beauftragt vom Kauf von Grundstücken mit unterhaltspflichtigen Bauwerken oder anderweitigen Belastungen Abstand zu halten bzw. dem Kauf nur zuzustimmen, wenn die Unterhaltslast für die Bauwerke beim Landkreis verbleibt oder die Belastungen zuvor durch den Landkreis beseitigt werden.

Antrag auf einen Investitionszuschuss des Angelsportvereins Glatten e.V.

Der Gemeinderat beschließt einen Investitionszuschuss nach der Richtlinie zur Vereinsförderung vom 23.02.2010 für die Anschaffung eines Aufsitzmähers des Angelsportvereins Glatten e. V. in Höhe von 2.078,40 €. Der Zuschuss wird in die Haushaltsplanung für das Jahr 2024 aufgenommen.

Spende der Sparkassen-Stiftung für die Grundschule Glatten (Sportförderung)

Der Gemeinderat stimmt der Annahme einer Spende für die Grundschule Glatten zu.

Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 16.05.2023

Die Sitzungsniederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16.05.2023 wird vom Gemeinderat anerkannt.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

Es werden keine nichtöffentlichen Gemeinderatsbeschlüsse bekanntgegeben.

Bekanntgaben, Verschiedenes

Derzeit befindet sich die Gemeinde Glatten in Abstimmungsgesprächen mit der Stadt Freudenstadt bezüglich der Planung eines Radwegs von Loßburg nach Freudenstadt.

Fragen der Gemeinderäte

Herr Gemeinderat Weigold fragt nach, ob es möglich ist, Gäste per Videokonferenz an der Sitzung teilnehmen zu lassen, damit diese sich lange Anfahrtswege sparen können. Die Gemeindeverwaltung begrüßt eine virtuelle Teilnahme an der Gemeinderatssitzung.

Herr Günther erkundigt sich danach, ob das Problem mit dem Austritt des Oberflächenwassers im Bereich „Alt Egart“ bereits behoben wurde. Herr Pfeifer kündigt an, dass das Tiefbauamt des Gemeindeverwaltungsverbands Dornstetten die Situation vor Ort besichtigen und weitere Maßnahmen einleiten wird.

Sitzungsbericht vom 16.05.2023

Bürgerfragestunde

Fragen aus der Bürgerschaft wurden nicht gestellt.

Bebauungsplan „Junge Äcker - 4. Änderung und Erweiterung“

a) Grundsatzbeschluss
b) Beauftragung der Verwaltung

a)
Die Firma J. Schmalz GmbH möchte am Wirtschaftsstandort Glatten im Wege eines Bebau-
ungsplanverfahrens „Junge Äcker - 4. Änderung und Erweiterung“ die planungsrechtlichen Vo-
raussetzungen für eine Erweiterung und damit zukünftige Entwicklung in die Ost-West-Achse
Richtung Ortslage geklärt wissen. Zur Planungssicherheit soll vor Einleitung des Planungsver-
fahrens das Einverständnis des Gemeinderats mit der Erstellung des Bebauungsplans „Junge
Äcker - 4. Änderung und Erweiterung“ abgefragt werden.

b)
Das planungsrechtliche Instrumentarium der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplans kann aufgrund des Fehlens einer ausreichenden Vorhabensplanung nicht ange-
wandt werden. Eine ausreichende Vorhabensplanung stellt für die Firma J. Schmalz GmbH
eine enorme wirtschaftliche Vorleistung dar. Dieses wirtschaftliche Risiko möchte die Firma
erst eingehen, wenn die planungsrechtlichen Möglichkeiten geklärt sind. Die Gemeindever-
waltung muss aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes und den planungsrechtlichen
Bestimmungen mit der Firma J. Schmalz GmbH einen städtebaulichen Vertrag zur Kostenüber-
nahme nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 BauGB abschließen.
Der Gemeinderat befürwortet mehrheitlich die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Junge
Äcker“ um den Gewerbestandort der Firma J. Schmalz zu sichern und beauftragt die Verwal-
tung einen städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme mit der Firma J. Schmalz GmbH zu
verhandeln.

Vorstellung des Gewässerentwicklungsplanes der Gemeinde Glatten

Die im Rahmen des letztmalig erstellten Gewässerentwicklungsplan aus dem Jahr 2003 vorge-
schlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässer auf Gemeindegemarkung wurden
umgesetzt und die Durchgängigkeit des Gewässers nach den damalig festgelegten Kriterien
hergestellt.
Mittlerweile haben sich durch Ansiedlung des Bibers, aber vor allem auch durch die klimati-
schen Veränderungen am Gewässer, z. B. Eschen sterben, Änderungen ergeben, welche eine
erneute Gewässerentwicklungsplanung notwendig gemacht haben. Die nun im neuen Gewäs-
serentwicklungsplan vorgeschlagenen Maßnahmen werden bspw. bei der kommunalen Bau-
leitplanung zukünftig berücksichtigt.

Fortschreibung Regionalplan Nordschwarzwald, Teilregionalplan Windenergie

Der Regionalplan Nordschwarzwald soll fortgeschrieben werden. Hierzu wurden die Städte
und Gemeinden vom Regionalplan angeschrieben und gebeten, Stellungnahmen über abseh-
bare Flächenentwicklungen auf Gemeindegemarkungen abzugeben.
Die von der Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Büro Gfrörer und dem GVV
Dornstetten erarbeiteten Stellungnahmen werden dem Gemeinderat präsentiert. Der Ge-
meinderat nimmt die erarbeiteten Stellungnahmen zur Kenntnis und stimmt diesen zu.

Der Regionalplan Nordschwarzwald soll fortgeschrieben werden. Hierzu wurden die Städte
und Gemeinden vom Regionalplan angeschrieben und gebeten, Stellungnahmen über abseh-
bare Flächenentwicklungen auf Gemeindegemarkungen abzugeben.
Die von der Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Büro Gfrörer und dem GVV
Dornstetten erarbeiteten Stellungnahmen werden dem Gemeinderat präsentiert. Der Ge-
meinderat nimmt die erarbeiteten Stellungnahmen zur Kenntnis und stimmt diesen zu.

Vergabe der Sanierungsarbeiten von Straßen, Wegen, Schächten und Abdeckungen im
Bauabschnitt 2023

Die Sanierung des Feldweges von Neuneck nach Bellenstein, die Baumaßnahme am Latten-
berg, die Erneuerung von zwei Wasserschächten, die Sanierung von Abdeckungen und die Sa-
nierung von kleineren Schadstellen wurden als Bauleistungen öffentlich ausgeschrieben.
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich die Sanierung von Straßen, Wegen, Schächten und
Abdeckungen im Bauabschnitt 2023 an die Firma Lupold Straßen- und Tiefbau GmbH zu ver-
geben.

Vorzeitige Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Glat-
ten über den Betrieb der Brüder-Grimm-Schule

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Verein-
barung über den Betrieb der Brüder-Grimm-Schule in Glatten. Die neue Vereinbarung gilt bis
zum Ende des Schuljahrs 2032/2033.

Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2023 des Eigenbetriebs Nahwärmeversorgung Glat-
ten

Zum 01. Januar 2023 wurde der Eigenbetrieb Nahwärmeversorgung Glatten gegründet. Der
Eigenbetrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist als Sondervermögen mit eigenem Wirt-
schaftsplan gesondert vom Gemeindehaushalt zu verwalten.
Der Gemeinderat verabschiedet den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Nahwärmeversorgung
Glatten einstimmig und folgt damit dem Empfehlungsbeschluss des Betriebsausschusses. Der
Wirtschaftsplan wird nun dem Kommunalamt vorgelegt.

Beauftragung zur Umsetzung der Planungen zur Abwärmeauskopplung bei der Firma
Woodward L’Orange

Ein Großteil der Wärme des in Glatten entstehenden Wärmenetzes soll von der Firma
Woodward L’Orange abgeführt werden. Ca. 60 % der insgesamt im Wärmenetz genutzten
Wärme soll über Niedertemperaturabwärme aus der Kühlungsanlage von der Firma
Woodward L’Orange für das Glattener Wärmenetz genutzt werden. Das Land Baden-Würt-
temberg hat über das Programm KlimaschutzPlus Fördermittel zur Verfügung gestellt, um in-
dustrielle Abwärmepotenziale nutzen und erschließen zu können. Der Gemeinderat be-
schließt einstimmig das Büro endura kommunal für die Umsetzung der Planungen zur Abwär-
meauskopplung bei der Firma Woodward L’Orange zu beauftragen.

Präsentation des Beteiligungskonzeptes im Rahmen des Gemeindeentwicklungskonzepts
„Glatten 2035“

In Zusammenarbeit mit der KE-Kommunalentwicklung wird dieses Jahr das Gemeindeentwick-
lungskonzept der Gemeinde Glatten mit dem Zielhorizont 2035 fortgeschrieben. Das Gemein-
deentwicklungskonzept soll die wesentlichen Entwicklungsperspektiven der Gemeinde Glat-
ten betrachten und konkrete Ziele formulieren.
Im Rahmen dessen wird bei der Erstellung ein Beteiligungskonzept angewendet, welches die
entsprechenden Anspruchsgruppen bei der Zielausrichtung angemessen berücksichtigt.
Die Gemeindeverwaltung hat sich dazu entschlossen, die Beteiligung der Anspruchsgruppen
in Kooperation mit einem Forschungsprojekt der Hochschule für öffentliche Verwaltung in
Kehl, dem sogenannten Kehler Management-System in Eigenleistung zu erbringen.
Im Zeitraum vom 22. Mai bis 18. Juni werden die Einwohner, die Unternehmen und die Ver-
eine der Gemeinde befragt. Die Ergebnisse sollen bei der Erstellung des Gemeindeentwick-
lungskonzeptes berücksichtigt werden

Anpassung des Bezugspreises für das Amtsblatt ab 01.07.2023

Der Gemeinderat stimmt mehrheitlich der Erhöhung des Bezugspreises ab 01.07.2023 für das
Mitteilungsblatt der Gemeinde Glatten von 15,73 € auf 17,80 € halbjährlich zu. Der Verlag
begründet die Erhöhung mit den steigenden Energie- und Papierpreisen sowie mit der Erhö-
hung des Mindestlohnes.

Baugesuch - Errichtung eines Tierwohl-Ferkelaufzuchtstalles, eines Strohlagers sowie eines
Geräteschuppens auf Flst. 1210/1, Markung Böffingen

Der Gemeinderat stimmt nach positiv beschiedener Prüfung des Planungs- und Erschließungs-
rechts der Errichtung eines Tierwohl-Ferkelaufzuchtstalles, eines Strohlagers sowie eines Ge-
räteschuppens auf Flst. Nr. 1210/1, Markung Böffingen zu.

Baugesuch - Umbau Zweifamilienhaus und Neubau Garage Flst. 790/12, Markung Glatten

Der Bauherr möchte das auf Flst. 790/12 bestehende Zweifamilienhaus umbauen und ener-
getisch sanieren. Außerdem soll eine Garage für zwei PKWs errichtet werden.
Der Gemeinderat stimmt mehrheitlich dem Baugesuch - Umbau des bestehenden Zweifamili-
enhauses und dem Neubau der Garage auf Flst. 90/12, Markung Glatten zu. Die geplante
Mauer ist von der Zustimmung ausgenommen. Sie erhält in der aktuellen Planfassung keine
Zustimmung des Gemeinderates.

Sachspende im Wert von 120 € der Metzgerei Wiedmaier im Zuge der Dorfputzaktion 2023

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Annahme einer Sachspende im Wert von 120 €
der Metzgerei Wiedmaier (Glatten) an die Gemeinde im Zuge der Dorfputzaktion 2023.

Spende der Volksbank im Kreis Freudenstadt eG für die Grundschule Glatten (Malwettbe-
werb)

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Annahme einer Spende in Höhe von 180 € der
Volksbank im Kreis Freudenstadt eG an die Grundschule im Rahmen des Malwettbewerbs.

Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 18.04.2023

Die Sitzungsniederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.04.2023 wurde vom
Gemeinderat anerkannt.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass das Angebot für den Waldkauf Hardteck angenommen
wurde und folgend der Notar zur Abwicklung beauftragt wurde.
Weiterhin informiert der Vorsitzende, dass das Stellenausschreibungsverfahren für die Stelle
„stellvertretende Hauptamtsleitung“ laufe.

Bekanntgaben, Verschiedenes

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass am 02.05.2023 das Amtsgericht Stuttgart als zuständiges
Gericht die Löschung des Schwarzwaldvereins Glatten e. V. vorgenommen hat. Die Akte werde
nun geschlossen.

Fragen der Gemeinderäte

Frau Gemeinderätin Krause schildert, dass der direkte Weg nach Dornstetten über „alte Egart“
mit dem Fahrrad bei schlechtem Wetter nicht befahrbar sei. Sie erfragt, ob die Gemeinde dort
agieren könne, um die Situation zu verbessern.
Der Vorsitzende schildert, dass sich der von Frau Gemeinderätin Krause angesprochene Weg
in Privateigentum befinde. Die Gemeinde habe deswegen keine Handhabe. Gespräche und
Planungen zum Radwegausbau in diesem Bereich laufen derzeit im Rahmen von Grunder-
werbsverhandlungen an. Bei aktuellem Stand sei eine Verbesserung nicht möglich, da sich die
betroffene Stelle im Privateigentum und nicht in Eigentum der Gemeinde befinde.

Sitzungsbericht vom 18.04.2023

Abschluss der überörtlichen Prüfung – allgemeine Finanzprüfung der Haushaltsjahre 2013 bis 2016

In der Zeit vom November 2020 bis einschließlich Juni 2021 hat das Kommunalamt des Landratsamtes Freudenstadt als zuständige Prüfungsbehörde die allgemeine Finanzprüfung der Haushaltsjahre 2013 bis 2016 der Gemeinde Glatten vollzogen.

Zu dem eingegangenen Prüfbericht hat die Gemeindeverwaltung eine Stellungnahme abgegeben. Das Landratsamt hat daraufhin mit Schreiben vom 12. Dezember 2022 die eingeschränkte Bestätigung erteilt, dass mit Ausnahme von zwei Punkten die festgestellten Anstände im Prüfbericht erledigt sind. Die noch offenen Punkte werden in Zusammenarbeit mit dem Kommunalamt erörtert.

Baubeschluss - Austausch des Kanals in der Böffinger Straße

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, dass der Kanal in der Böffinger Straße im Jahr 2023 ausgetauscht wird. Der Kanalaustausch im Palmbergweg wird auf das Jahr 2024 verschoben. Die dafür im Haushalt 2023 angesetzten finanziellen Mittel werden für den Kanaltausch in der Böffinger Straße im Jahr 2023 verwendet. Die im Haushalt für das Jahr 2024 angesetzten Mittel für den Kanal in der Böffinger Straße werden im Jahr 2024 für den Tausch des Kanals im Palmbergweg verwendet. 

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Baumaßnahme öffentlich auszuschreiben.

Austausch des Funkmasts auf dem Palmberg

Dieser Tagesordnungspunkt wird vertagt.

Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024-2028

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Aufnahme von Herrn Michael Peter Roth, Herrn Norbert Bammert und Renate Reuff in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028. Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste ist eine Woche lang zur Einsichtnahme aufzulegen. Der Zeitpunkt und der Ort der Auflegung werden in Kürze öffentlich bekannt gemacht.

Antrag von Herrn Gemeinderat Hans-Martin Trik auf Beitritt der Gemeinde Glatten zur Initiative lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit

Der Antrag von Herrn Gemeinderat Hans-Martin Trik auf Beitritt der Gemeinde Glatten zur Initiative lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit wird vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt.

Baugesuch – Nutzungsänderung der bestehenden Geschäftsräume in Unterrichtsräume, Flst. 16/1, Markung Glatten

Der Gemeinderat stimmt dem Baugesuch, Nutzungsänderung der bestehenden Geschäftsräume in Unterrichtsräume, Flst. 16/1, Markung Glatten, einstimmig zu.

Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 14.03.2023

Die Sitzungsniederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.03.2023 wurde vom Gemeinderat anerkannt.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

Der Vorsitzende gibt keine Beschlüsse aus nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen bekannt.

Bekanntgaben, Verschiedenes

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass am 15.04.2023 im Gemeindegebiet eine Flächenputzete unter der Aktion „Saubere Landschaft“ erfolgreich stattgefunden hat.

Der Vorsitzende lädt den Gemeinderat zur Mitgliederversammlung des Naturerlebnisbades am 22.04.2023 um 18 Uhr an der Sportanlage Riedwiese ein.

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass für den Aussichtspunkt „Augenblick“ am Palmberg ein Rundweg ausgeschildert wird. Die Materialien hierfür werden im Herbst geliefert und anschließend vom Bauhof der Gemeinde Glatten montiert. Bisher gibt es noch keine Zusage für einen Zuschuss.

Darüber hinaus gibt der Vorsitzende bekannt, dass die Gemeinde Glatten die Bushaltestellen im Gemeindegebiet im Zuge anderer Baumaßnahmen, wie vom Personenbeförderungsgesetz vorgeschrieben, barrierefrei gestalten wird. Ein genauer Zeitplan kann noch nicht vorgelegt werden. Auch die Zuständigkeit und die Finanzierung für den Umbau der Bushaltestellen sind noch nicht geklärt.

Der Vorsitzende lädt zur Ortschaftsratssitzung am 25.04.2023 um 19 Uhr im Schulhaus Neuneck ein. Der Ortschaftsrat wird in dieser Sitzung über den möglichen Standort für den geplanten Bau eines Mobilfunkmasten auf Flst. 567, Gemarkung Neuneck (nähe Ziegelacker) beraten.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass Herr Wurster am 28.04.2023 um 19 Uhr im Schulhaus in Neuneck seine Ergebnisse für das Ortssippenbuch vorstellen wird.

Des Weiteren informiert der Vorsitzende über den Stand der aktuellen Bauprojekte.

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Gemeinde Glatten Zuschuss aus dem Förderprogramm Klimaschutz Plus erhalten hat.

Fragen der Gemeinderäte

Herr Gemeinderat Eberhardt erkundigt sich über den aktuellen Stand der Baumaßnahme zur Erweiterung der Kläranlage. Der Vorsitzende informiert darüber, dass die Reparatur des Brückengeländers bereits vor einem Jahr beauftragt wurde. Der Bauhof hat die im Bach liegenden Teile des Geländers beseitigt. Die Schlaglöcher entlang der Straße zur Kläranlage werden erst verschlossen, wenn die Baumaßnahme fertig ist. Vorab verschließt der Bauhof die Schlaglöcher provisorisch.

Herr Gemeinderat Keck erkundigt sich, wann die Gemeindevollzugsbedienstete ihren Dienst im Gemeindegebiet aufnehmen wird. Herr Bürgermeister Pfeifer informiert darüber, dass die Gemeindevollzugsbedienstete ihren Dienst zum 01.05.2023 aufnehmen wird. Ein früherer Arbeitsbeginn war aufgrund der Einrichtung der hierfür erforderlichen Software nicht möglich.

Herr Gemeinderat Eberhardt fragt nach, wann die Baustelle in der Ortsmitte Neuneck endgültig abgeschlossen ist. Hierzu können noch keine genauen Aussagen getroffen werden.

Herr Gemeinderat Keck erkundigt sich, ob nach Abschluss der Baustelle eine Eröffnung für die Ortsmitte Neuneck geplant ist. Herr Eisen antwortet, dass keine gesonderte Einweihung für die Ortsmitte Neuneck geplant ist. Er schlägt vor, diese im nächsten Jahr mit der Feier der Gemeindereform zu verknüpfen.

Sitzungsbericht vom 14.03.2023

Bürgerfragestunde:

Ein Bürger erfragt, ob die Lombacherstraße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h erhalten könne, da dort vermehrt Schwerlasttransporte mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fahren würden. Dies sei kein guter Zustand. Der Vorsitzende antwortet, dass dieses Anliegen bereits an die zuständige Behörde weitergegeben wurde, man werde sich nach dem aktuellen Status der Anfrage erkundigen. Selbstverständlich könne sich der Bürger auch direkt an die zuständige Stelle des Landkreises wenden. Der Bürger habe dies bereits getan und die Rückmeldung erhalten, dass kein Bedarf bestünde. Er betont, dass vor allem die Dunkelziffer von nicht registrierten Unfällen hoch sei. Gemeinderat Herr Trik bestärkt die Aussage der Unfalldunkelziffer, dies sehe er auch so. Der Vorsitzende ergänzt, dass die zuständige Behörde nach den gesetzlichen Vorschriften des Verkehrsrechts prüfe. Glatten sei bereits nach Möglichkeit auf 30 km/h reguliert worden. Für Durchgangsstraßen seien Tempobeschränkungen auf 30 km/h aufgrund der gesetzlichen Vorschriften schwer durchzusetzen.

Ein weiterer Bürger betont, dass selbiges Problem in der Neuneckerstraße vorherrsche. Man beobachte ein höheres Verkehrsaufkommen durch Schwerlaster, insbesondere, wenn die Straße als Umleitung genutzt werde. Das Verkehrsaufkommen sorge dafür, dass man nicht einmal mehr die Straßen queren könne. Herr Bürgermeister Pfeifer sagt, dass die Neuneckerstraße aufgrund mangelnder Alternativmöglichkeiten wieder als Umleitungsstrecke genutzt werden müsse. In Zeiten der Umleitungsregelung werde die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h reduziert, um die Belastungen durch das erhöhte Verkehrsaufkommen zu kompensieren. Nachdem die Umleitungsregelung wieder wegfällt, müsste die Verkehrsbelastung wieder abnehmen. Der Bürger erfragt weiterhin, warum in Glatten kein einheitliches Tempolimit von 30 km/h gelte. Der Vorsitzende antwortet, dass hier die Zuständigkeit beim Landkreis liege, die Gemeinde habe keinerlei Handlungsspielraum.

Verabschiedung des Haushaltsplanes 2023 und Erlass der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Glatten

Der Haushaltsplanentwurf 2023 wurde in der Gemeinderatssitzung am 14. Februar 2023 eingebracht und das Zahlenwerk ausführlich vorgestellt. Der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich werde planmäßig sehr knapp erreicht mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 23.362,- €. Aufwendungen sind in Höhe von 11.087.963,- € und Erträge in Höhe von 11.064.601,- € geplant. Die größte Ertragsposition bilden die Gewerbesteuererträge mit 6.000.000,- €. Die größten Aufwandspositionen stellen die Kreisumlage- und Finanzausgleichszahlungen mit insgesamt 4.600.000,- € dar.

Investitionsauszahlungen sind in Höhe von 8.909.298,- € geplant. Dem stehen Investitionseinzahlungen in Höhe von 1.256.350,- € gegenüber. Eine Kreditaufnahme in 2023 ist nicht erforderlich, die Gemeinde Glatten bleibt somit schuldenfrei.

Steuererhöhungen seien ebenfalls nicht geplant. Damit wurden die Steuersätze seit Jahren nicht mehr erhöht. Die Auswirkungen der derzeit laufenden Grundsteuerreform auf die Hebesätze, welche ab dem Jahr 2025 greifen soll, seien derzeit noch nicht absehbar.

Verkehrsschau 2023 – Einbringung von Regelvorschlägen und Deregulierungsvorschlägen durch den Gemeinderat

Über die Anbringung von Verkehrszeichen entscheidet das Amt für Ordnung und Verkehr des Landratsamtes Freudenstadt als Fachbehörde. Die Gemeindeverwaltung leitet die Anliegen der Bürger an die Fachbehörde zur Entscheidung weiter. In der Gemeinderatssitzung wurden Regelungs- und Deregulierungsvorschläge des Gremiums gesammelt.

Es wurden folgende Anträge gestellt und beschlossen, die von der Gemeindeverwaltung an das Amt für Ordnung und Verkehr des Landratsamtes Freudenstadt weitergeleitet werden:

  • Der Bau eines Radweges entlang der K4700, Schopflocher Steige, mit Überquerungshilfe zum Lattenberg wird zur Weiterleitung an das Landratsamt Freudenstadt einstimmig beschlossen.

  • Die Umleitung des Radverkehrs an der Kreisstraße entlang über den Steinbruch wird zur Weiterleitung an das Landratsamt Freudenstadt mehrheitlich beschlossen.

  • Die Tonnagebeschränkung (7,5 t) für den gesamten Parkplatz des Naturerlebnisbades wird zur Weiterleitung an das Landratsamt Freudenstadt einstimmig beschlossen.

  • Die Einrichtung von Tempo 30 km/h von der Lombacher Straße Höhe des Schulzentrums bis zum Kreisverkehr in beide Fahrtrichtungen (ohne zeitliche Begrenzung) wird zur Weiterleitung an das Landratsamt Freudenstadt mehrheitlich beschlossen.

  • Die Einrichtung von Tempo 30 km/h ab der Kreuzung in der Dornstetter Straße Höhe Tankstelle bis zur Einmündung Niederhofer Straße wird abgelehnt.

  • Die Einrichtung von Tempo 40 km/h ab der Kreuzung in der Dornstetter Straße Höhe Trankstelle bis zur Einmündung Niederhofer Straße wird abgelehnt.

  • Die Aufhebung der Einbahnstraßenregelung des „Eichsteigle“ in der Sackgasse Aacher Straße zur Ausfahrt L409 für LKW-Verkehr der Firma Schmalz wird zur Weiterleitung an das Landratsamt Freudenstadt mehrheitlich beschlossen.

  • Das Durchfahrtsverbot ausgenommen landwirtschaftlicher Verkehr und Fahrradfahrer an der Fortführung des „Eichsteigle“ oberhalb der L409 zur Weiterleitung an das Landratsamt Freudenstadt wird mehrheitlich beschlossen.

  • Die Überprüfung der Parksituation durch die untere Verkehrsbehörde entlang der Schappachstraße bis zur Abzweigung Schopflocher Straße wird zur Weiterleitung an das Landratsamt Freudenstadt einstimmig beschlossen.

  • Die Umwandlung der Straße „Am Stich“ aufwärts in Richtung Frühlingsstraße zur Einbahnstraße wird abgelehnt.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig der unteren Verkehrsbehörde die Anbringung der Verkehrsschilder VZ 240 an folgenden Standorten vorzuschlagen:

  • Verkehrsschild VZ 240: bei der Auffahrt auf den Rad-/Fußgängerweg bei der Firma Eisele

  • Verkehrsschild VZ 240: bei der Auffahrt auf den Rad-/Fußgängerweg bei den Wohnmobilstellplätzen am Naturerlebnisbad

  • Verkehrsschild VZ 240: bei der Auffahrt auf den Rad-/Fußgängerweg an der Niederhofer Straße

  • Verkehrsschild VZ 240: bei der Auffahrt auf den Rad-/Fußgängerweg bei der Einmündung der Riedstraße in die Landesstraße

Einrichtung eines Gemeindevollzugsdienstes mit Festlegung des Aufgabenbereichs

Für die Errichtung eines Gemeindevollzugsdienstes ist es rechtlich erforderlich, dass der Gemeinderat vorab in öffentlicher Sitzung beschließt, ob ein Gemeindevollzugsdienst eingerichtet wird und mit welchen Aufgaben dieser betraut werden soll. Die Aufgabenzuweisung nach § 31 DVO PolG erfolgt in Form einer Dienstanweisung.

Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung eines Gemeindevollzugsdienstes und der Dienstanweisung zur Einrichtung eines Gemeindevollzugsdienstes in der Gemeinde Glatten mit knapper Mehrheit zu. Die Dienstanweisung ist in diesem Mitteilungsblatt veröffentlicht.

Baugesuch – Anbau eines Balkons mit außenliegender Treppe, Flst. 44, Markung Böffingen

Der Gemeinderat stimmt dem Baugesuch, Anbau eines Balkons an das bestehende Gebäude, Flst. Nr. 44, Markung Böffingen zu.

Baugesuch – Errichtung von Dachgauben und Ausbau Dachgeschoss, Flst. 313/2, Markung Glatten – hier: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans

Der Gemeinderat stimmt dem Baugesuch Anbau an ein bestehendes Wohngebäude auf dem Grundstück mit der Flst. Nr. 313/2, Markung Glatten zu und erteilt eine Befreiung des Bebauungsplans „Laiber im Gries und Hinter der Kirche – Änderung“ hinsichtlich des Dachaufbaus gemäß den vorgelegten Unterlagen.

 

Baugesuch – Umbau Dach, Erweiterung Balkon an bestehendem Wohngebäude, Neubau Garage, Flst. 1109/9, Markung Glatten – hier: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans

Der Gemeinderat stimmt dem Dachumbau, der Erweiterung des Balkons am bestehenden Wohngebäude und dem Neubau der Garage auf dem Grundstück mit der Flst. Nr. 1109/9, Markung Glatten zu und erteilt folgende Befreiungen:

1. Befreiung vom Verbot von Dachaufbauten,

2. Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze durch die Verlängerung des Balkons,

3. Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze durch den Neubau der Garage

vom Bebauungsplan „Sonnenhalde I“ gemäß den vorgelegten Unterlagen.

Anerkennung der Sitzungsniederschrift

Die Sitzungsniederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.02.2023 wird vom Gemeinderat anerkannt.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

Der Vorsitzende gibt keine nichtöffentlichen Gemeinderatsbeschlüsse bekannt.

Bekanntgaben, Verschiedenes

Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie konnten die Maßnahmen zur weiteren Erstellung des Gemeindeentwicklungskonzeptes „Glatten 2025“ nicht umgesetzt werden. Der Preis für die Fortführung des Gemeindeentwicklungskonzeptes hat sich erhöht.

Die Gemeindeverwaltung wird die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Fortschreibung des Gemeindeentwicklungskonzeptes in Zusammenarbeit mit einem Forschungsprojekt der Hochschule Kehl in Eigenleistung durchführen.

Fragen der Gemeinderäte

Herr Pfau erkundigt sich nach dem Stand der Reparatur des Brückengeländers an der Brücke über die Glatt am Bellenstein. Es war geplant, das Geländer zu reparieren, sobald die Kläranlage fertiggestellt ist.

Herr Eisenbeis merkt an, dass Teile des Brückengeländers im Bach liegen.

Die Verwaltung gibt dies an den Bauhof weiter.

Herr Trik fragt nach, ob die Sparkasse ganz weg kommt, wenn das Bürgerbüro im Erdgeschoss des Rathauses ausgebaut ist. Es ist geplant, die Sparkasse umzusiedeln.

 

Herr Trik regt an, dass alle Hundebesitzer angeschrieben und darauf hingewiesen werden sollten, dass Tüten zur Entsorgung von Hundekot im Rathaus abgeholt werden können und widerrechtliche Entsorgung von Hundekot geahndet wird.

Herr Trik stellte den Antrag, dass die „Dogstations“ vor Ort zukünftig mit Tüten ausgestattet werden sollten. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Herr Keck regt an, dass dieses Jahr wieder eine „Dorfputzede“ durchgeführt werden sollte.

Herr Bürgermeister Pfeifer verabschiedete Herrn Christoph Eisenbeis, dessen Ausscheiden der Gemeinderat in der Sitzung am 14.02.2023 feststellte, im Namen des Gemeinderats und der Verwaltung. Herr Pfeifer bedankt sich in einer kurzen Ansprache bei Herrn Eisenbeis für die gute Zusammenarbeit und sein Engagement. Als jüngstes Gremiumsmitglied hat er die Gremienarbeit durch sein Wissen aus dem Studium bereichert.

Sitzungsbericht vom 14.02.2023

Wegfall der Wählbarkeit gem. § 28 GemO BW von Herrn Gemeinderat Christoph Eisenbeis und Ausscheiden aus dem Gemeinderat zum 20.01.2023.

Herr Gemeinderat Christoph Eisenbeis hat seinen Hauptwohnsitz am 20. Januar 2023 rückwirkend zum 1. November 2022 außerhalb der Gemeinde Glatten verlegt und somit die Wählbarkeit als Gemeinderatsmitglied verloren. Das Ausscheiden aus dem Gemeinderat tritt mit Verlust der Wählbarkeit unverzüglich automatisch ein. Der Gemeinderat stellt das Ausscheiden von Herrn Gemeinderat Christoph Eisenbeis aufgrund des Wegfalls der Wählbarkeit einstimmig fest. Herr Eisenbeis wird in einer kommenden Sitzung verabschiedet.

Feststellung von Hinderungsgründen bei der Nachrückung von Herrn Rolf Günther in den Gemeinderat

Nachdem Herr Eisenbeis durch Wegfall der Wählbarkeit am 20.01.2023 aus dem Gemeinderat ausgeschieden ist, rückt Herr Rolf Günther in den Gemeinderat nach. Herr Günther ist gewählter Kandidat mit der nächsthöchsten Stimmenzahl. Herr Günther hat sich bereit erklärt, das Amt zu übernehmen. Der Gemeinderat stellt einstimmig fest, dass für das Nachrücken von Herrn Rolf Günther in den Gemeinderat keine Hinderungsgründe vorliegen. 

Verpflichtung von Herrn Rolf Günther zum Gemeinderat

Nachdem der Gemeinderat das Fehlen von Hinderungsgründen festgestellt hat, wurde Herr Rolf Günther zum Gemeinderat vereidigt. 

Wahl der Nachfolge von Christoph Eisenbeis in verschiedene Gemeinderatsausschüsse

Der Gemeinderat wählte Herrn Rolf Günther als Nachfolger von Herrn Christoph Eisenbeis in folgende Ausschüsse:

  1. Betriebsausschuss des Eigenbetriebs Nahwärmeversorgung Glatten
  2. Stellvertreter im Zweckverband Abwasserbeseitigung Oberes Glattal 
  3. Stellvertreter im Kindergartenausschuss

Wahl des Gesamtkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Glatten und Abteilungskommandanten der Abteilung Glatten

Der Gesamtkommandant und die Abteilungskommandanten sowie deren Stellvertreter sind nach der Wahl durch die Hauptversammlung bzw. die jeweiligen Abteilungen vom Bürgermeister nach Zustimmung durch den Gemeinderat auf die Dauer von fünf Jahren neu zu bestellen. Die Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr und Abteilungsversammlung Glatten hat am 13.01.2023 Herrn Richard Weigold zum Gesamt- und Abteilungskommandanten auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Der Gemeinderat stimmt der Wahl von Richard Weigold zum Abteilungskommandanten der Abteilung Glatten und zum Gesamtkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Glatten zu. Die Übergabe der Ernennungsurkunde konnte aufgrund einer Erkrankung von Herrn Weigold nicht erfolgen

Verleihung der Ehrenmitgliedschaft der Freiwilligen Feuerwehr Glatten

Der Gemeinderat hat auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses an Herrn Hardy Kübler die Eigenschaft als Ehrenmitglied einstimmig verliehen. Bürgermeister Pfeifer und der scheidende Feuerwehrgesamtkommandant Herr Karl-Heinz Weigold konnten noch in der Sitzung die Verleihungsurkunde über die Ehrenmitgliedschaft sowie ein Geschenkgutschein als Dankeschön für 43 Jahre lang Dienst am Nächsten in der Freiwilligen Feuerwehr Glatten an Herrn Kübler überreichen. In seiner Laudatio ging der Vorsitzende neben der ehrenamtlichen Vita von Herrn Kübler besonders auch um seine Verdienste in den verschiedenen Ausschüssen der Feuerwehr ein. Herr Kübler sei immer ein Feuerwehrkamerad gewesen, der seine fachlich fundierte Kritik zum Wohle der Sache vertrat. Gerade diese persönliche Eigenschaft kombiniert mit fundierten Fachkenntnissen von Herrn Kübler werde der Bürgermeister künftig sehr vermissen. In Bezug auf die Neubeschaffung des HLF 20 vor einigen Jahren äußerte der Vorsitzende: „Kritik darf und muss üben, wer den Sachverhalt besser kennt und nicht nur glaubt, alles besser zu wissen. Die Kritik solcher Bürger, wie Herr Kübler es in der Feuerwehr war, wünscht man sich, um in der Sache zum Wohle der Allgemeinheit weiterzukommen. Wer selbst Hand anlegt und es daher auch besser weiß, der darf zu Recht kritisch sein!"    

Vergabe der Möblierung zur Einrichtung eines Bürgerbüros

Der Gemeinderat hat die Lieferung und Einbau der Möblierung zur Einrichtung des Bürgerbüros in den ehemaligen Räumlichkeiten der Kreissparkasse an die günstigste Bieterin, Firma KIST Büro- und ObjekteinrichtungsGmbH zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 19.965,49 € vergeben. 

Übernahme der Verwaltung der Jagdgenossenschaft Glatten und Jagdverpachtung für die Jahre 2023 bis 2029

Der Gemeinderat hat einstimmig, sofern es die Jagdgenossenschaftsversammlung wünscht, beschlossen, für weitere 6 Jahre die Verwaltung der Jagdgenossenschaft Glatten durch die Gemeindeverwaltung zu übernehmen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Reinerlös der Jagdpachten weiterhin auf ein separates Konto angelegt wird, um diese Gelder zur Deckung evtl. entstehender Wildschäden zu verwenden. Weitere Voraussetzung für diese Zusage ist, dass die Jagdpachten entsprechend § 13 der Satzung der Jagdgenossenschaft nicht ausgeschrieben, sondern der Verlängerung der lfd. Pachtverträge durch die Jagdgenossenschaft zugestimmt wird. Dies gilt auch für den Eigenjagdbezirk. Die Versammlung der Jagdgenossen wird terminiert auf Donnerstag, 9. März 2023. Sie hat das entscheidende Wort in diesen Fragen. Die Gemeinderäte sprachen sich dafür aus, dass die Verpachtung der Jagd in den letzten Jahren gut funktioniert hat. Herr Wissinger, Hegeringleiter, äußerte sich als Vertreter der Jäger von Glatten. Die Jäger seien zufrieden mit den aktuellen Bedingungen und haben der Verlängerung der Pachtverträge schon geschlossen zugestimmt. 

Einbringung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung für das Jahr 2023

Das Haushaltsvolumen beträgt lt. Haushaltsplan 2023 insgesamt ca. 19 Mio. €. Der Aufbau des Haushaltsplanes ist im neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) untergliedert in den Ergebnishaushalt und den Finanzhaushalt. Der Ergebnishaushalt erfasst dabei alle Erträge und Aufwendungen, also auch die Abschreibungen. Der Finanzhaushalt bildet die Ein- und Auszahlungen des Haushaltsplanes ab, hier sind also die geplanten Investitionen vorzufinden.

Ergebnishaushalt

Aus dem Saldo der Aufwendungen in Höhe von 11.024.601 € und den Erträgen in Höhe von 11.087.963 €, errechnet sich ein positives ordentliches Ergebnis, also ein Überschuss in Höhe von 63.362 €. Somit ist der Haushalt ausgeglichen. Die Abschreibungen wurden erwirtschaftet. Das Leitprinzip der Generationengerechtigkeit des NKHR ist somit erfüllt.

Maßgeblichsten Einfluss auf das Haushaltsergebnis und den größten Anteil bei den Erträgen hat wie jedes Jahr die Gewerbesteuer. Für das Jahr 2023 wurde mit Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 6 Mio. € (2022 4 Mio.€) geplant. Die Gewerbesteuer hat sich im Jahr 2022 auf einem hohen Niveau entwickelt und es ist mit keinen größeren Nachzahlungen zu rechnen. Die FAG-Zuweisungen und Zuschüsse betragen ca. 3,2 Mio. €. 

Die ordentlichen Aufwendungen fallen um ca. 2,4 Mio. € höher als in 2022 aus, da die Kreis- und die FAG-Umlage mit insgesamt 4,6 Mio. € aus der hohen Steuerkraftsumme des Jahres 2021 berechnet wird. Die steigenden Personalkosten machen ca. 9,4 % der laufenden Aufwendungen aus. Eine funktionierende Verwaltung und ein funktionierender Bauhof benötigen jedoch für die immer höheren Anforderungen und Ansprüche, die es zu bewältigen gilt, ausreichend Personal. Ein großer Aufwandsposten stellen die Sach- und Dienstleistungen dar. Hierunter fallen auch die Unterhaltungsmaßnahmen der Grundstücke und Gebäude, deren Planungskosten und die Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen, die z.B. die EDV oder auch die Holzfällerkosten für den Gemeindewald beinhalten. Um die Liegenschaften und die Infrastruktur der Gemeinde weiterhin betriebsbereit zu halten, sind immer höhere Unterhaltungskosten notwendig. Das ordentliche Ergebnis in Höhe von 63.362 € erhöht die Rücklage auf ca. 13,8 Mio. €. Die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses dient der Abdeckung von künftigen Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses. Die Rücklage des NKHR ist somit nicht zu verwechseln mit den liquiden Mitteln und zeigt nicht die finanzielle Gesamtsituation der Gemeinde auf. Das ordentliche Ergebnis steht und fällt jährlich mit den Gewerbesteuereinnahmen. Hohe Gewerbesteuereinnahmen bedeuten zwei Jahre später hohe Finanzausgleichs- und Kreisumlagen. Die weitere konjunkturelle Entwicklung spiegelt sich somit stark auf die finanzielle Situation der Gemeinde wider.

Finanzhaushalt

Den Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von 10.918.074 € und den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 1.256.350 € stehen die Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von 10.281.806 € und die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 8.909.298 € gegenüber. Der Gesamtfinanzhaushalt schließt mit einer geplanten Reduzierung des Finanzierungsmittelbestandes im Jahr 2023 um - 7.016.680 € ab. Dies bedeutet, dass die Liquiditätsreserven zur Investitionsfinanzierung eingesetzt und die liquiden Mittel um diesen Betrag vermindert werden. Eine Kreditaufnahme im Jahr 2023 ist nicht erforderlich. Die geplanten Investitionen können momentan noch alle aus eigenen Mitteln finanziert werden, jedoch ist zu beachten, dass nur 63 % der Auszahlungen durch Einzahlungen gedeckt sind. Der restliche Anteil muss über die liquiden Mittel, d.h. über die finanziellen Reserven der Gemeinde, finanziert werden. Investitionen fließen in das Anlagevermögen ein und mehren somit das Vermögen der Gemeinde. Allerdings entstehen dadurch auch höhere Abschreibungen im Ergebnishaushalt. Im Jahr 2023 sind Investitionen in Höhe von insgesamt 8,9 Mio. € geplant.

Investitionsschwerpunkte sind dabei die Breitband- und Nahwärmeversorgung, das Landessanierungsprogramm Neuneck, der Hochbehälter Töllenwald, Wasser-, Abwasser- und Straßenbaumaßnahmen und eine Notstromversorgung für die Feuerwehr im Katastrophenfall. In der mittelfristigen Finanzplanung ist ab dem Jahr 2024 das Landessanierungsprogramm in Böffingen und im Jahr 2025 die Erschließung der Baugebiete Leimen und Vorderer Esch enthalten. Die liquiden Mittel, sowie weitere Festgeldanlagen bilden die Zahlungsfähigkeit der Gemeinde ab. Die liquiden Mittel betragen zu Beginn des Jahres 2023 noch 10,8 Mio. €, zuzüglich 5,6 Mio. € an Bausparguthaben, Festgeldanlagen und Beteiligungen. Die Gemeinde steht momentan finanziell gut da. Sollten die Investitionen jedoch wie geplant umgesetzt werden, müssten Geldanlagen in den Folgejahren eingesetzt werden. Dies ist jedoch auch abhängig von der Einnahmeentwicklung.  Viele Unsicherheiten prägen derzeit die Bevölkerung und die Kommunen. Krieg, hohe Preise, vor allem auch im Energiesektor, Rekordinflation, Klimawandel, Belastung der Weltwirtschaft durch die Coronapandemie und gestörte Lieferketten, beeinflussen uns sehr. Neue Konjunkturdaten deuten darauf hin, dass eine Rezession vielleicht noch verhindert werden könnte. Für 2023 erwartet die Bundesregierung ein leichtes Wirtschaftswachstum von 0,2 %. Ein niedriges Wirtschaftswachstum und eine hohe Inflation ergeben unterm Strich, dass die Bevölkerung und die Kommunen ärmer werden. Sollte die Situation sich nicht ändern, werden wir langfristig insgesamt weniger finanzielle Mittel haben und somit weniger Spielraum für zusätzliche Aufgaben. Deshalb gilt nach wie vor, sparsam mit den vorhandenen Mitteln umzugehen, damit die Pflichtaufgaben und die notwendigen Investitionen umgesetzt werden können.

Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 24.01.2023

Die Sitzungsniederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.01.2023 wurde vom Gemeinderat anerkannt. 

Bekanntgaben, Verschiedenes

Der Vorsitzende gab bekannt, dass die OEW Breitband GmbH für die Gemeinde Glatten mit anderen Gemeinden des Landkreises zusammen für den Ausbau der hellgrauen Flecken des Breitbandnetzes eine Förderung erhalten habe, da sie den Antrag noch vor Beendigung des Zuschussprogramms rechtzeitig gestellt hatte. Den Zeitplan, den die OEW Breitband GmbH für den Ausbau des Breitbandnetzes im Gemeindegebiet vorgestellt hat, beurteilt Herr Bürgermeister Pfeifer als realistisch. Derzeit werden seitens der OEW Breitband GmbH die Ausschreibungen vorbereitet.

Fragen der Gemeinderäte

Gemeinderat Trik erkundigte sich danach, ob im Zuge der Sanierung der Stützmauer in der Schopflocher Straße ein Zaun auf der Mauer angebracht wird. Dies wurde vom Vorsitzenden bejaht. Außerdem wies Herr Trik darauf hin, dass die Stützmauer verschmutzt sei und gereinigt werden sollte. Die Gemeindeverwaltung gibt dieses Anliegen an den Träger der Straßenbaulast weiter. Der Postbriefkasten beim Schulzentrum sei verschmutzt. Dieser müsse ebenfalls gereinigt werden. Auch dies werde die Verwaltung dem Eigentümer und Betreiber der Deutschen Post weitergeben.

Sitzungsbericht vom 24.01.2023

Ehrung von Bürgermeister Tore-Derek Pfeifer anlässlich seines 20-jährigen Bürgermeisterjubiläums durch Herrn Landrat Dr. Klaus Michael Rückert

Herr Landrat Dr. Rückert begrüßt Herrn Bürgermeister Pfeifer, sowie die Gemeinderäte/innen und die anwesenden Gäste.

Herr Dr. Rückert möchte Herrn Pfeifer für sein 20-jähriges Bürgermeisterjubiläum ehren und freut sich, dass er zu diesem Anlass eingeladen worden sei. Er erinnert daran, dass Herr Pfeifer  als junger Beamter zum Bürgermeister gewählt worden sei  und seit 01.01.2003  als Bürgermeister bei der Gemeinde Glatten tätig ist. Herr Pfeifer habe als Vorsitzender des Gemeinderates zusammen mit dem Gemeinderat die Verantwortung für die Gemeinde inne und sei deren Repräsentant. In den vergangenen 20 Jahren habe sich viel in der Gemeinde getan und es seien mehr als 12 Mio. € investiert worden.  Die Gemeinde stehe mit einer Rücklage von ca. 10 Mio. € finanziell sehr gut da. Glücklicherweise gebe es 2 große Gewerbesteuerzahler, aber auch viele weitere große und kleine Unternehmen. Dies wirke sich natürlich auch für den Landkreis in Bezug auf die Kreisumlage sehr positiv aus.  Herr Pfeifer sei Mitglied in vielen Zweckverbänden, z. Teil auch als Vorsitzender, Mitglied der Leaderaktionsgruppe und Mitglied des Kreistages Freudenstadt.

Herr Rückert hat großen Respekt vor dem, was Herr Pfeifer alles bewerkstellige. Er bewahre Traditionelles und wage auch neue Aufbrüche. Mit der Sprachheilschule in Glatten hätte der Landkreis und die Gemeinde Glatten auch ein gemeinsames Projekt. Landrat Rückert wünscht Herrn Pfeifer weiterhin viel Erfolg, eine stabile Gesundheit, alles Gute für die Zukunft  und überbringt ihm im Namen des Landkreises herzliche Glückwünsche zum 20-jährigen Bürgermeisterjubiläum. Er überreicht Herrn Pfeifer die Ehrenurkunde und Anstecknadel des Gemeindetages und gratuliert zu dieser hohen Auszeichnung.

Im Namen des Gemeinderates überbringt Gemeinderätin Anneliese Bach, als Vertretung von Bürgermeisterstellvertreter Friedrich Weigold, herzliche Glückwünsche. Sie erinnert an die Bürgermeisterwahl am 27.10.2002 und die Wiederwahlen am 17.10.2010 und 14.10.2018. Die Wahlbeteiligung von 42 % bei der 2. Wiederwahl, ohne einen Gegenkandidaten, sei ein hoher Vertrauensbeweis für ihn gewesen.

Frau Bach blickt zurück auf viele Projekte, die während der Amtszeit von Herrn Pfeifer realisiert worden seien, wie z.B. die Neubaugebiete Schöferle und Birkenstraße, die Sprachheilschule, das Naturerlebnisbad, der Waldkindergarten, der Hochwasserschutz, die Dorfsanierung, die Erweiterungen Fa. L´Orange und Fa. Schmalz, der Vollanschluss Haugenstein und vieles mehr. Es sei wichtig, dass der Bürgermeister und der Gemeinderat an einem Strang ziehen. Sehr wohl gebe es unterschiedliche Meinungen zu bestimmten Themen, was in einer Demokratie jedoch auch gut sei. Die Vereinsarbeit liege Herrn Pfeifer sehr am Herzen, er gehe gerne zu den Vereinsfesten und organisiere selbst gerne tolle Feste für die Gemeinde, wie z.B. das Fest „100 Jahre Strom“, die „1250-Jahr-Feier“ oder das Adventsdorf. Sie bedankt sich im  Namen des Gemeinderates bei Herrn Pfeifer, gratuliert ihm zu seinem Jubiläum und wünscht ihm Gesundheit, weiterhin viel Energie und gute Nerven für seine Arbeit.

Bürgermeister Pfeifer bedankt sich bei Herrn Landrat Dr. Rückert  für die sehr gute und kameradschaftliche Zusammenarbeit. Man habe bisher bei schwierigen Problemen immer eine Lösung gefunden. Manchmal komme man jedoch an die Grenzen des Machbaren. Schuld daran sei häufig die vorherrschende Bürokratie in Deutschland. Man frage sich schon, wie der Wirtschaftsstandort Deutschland sich dabei noch entwickeln solle? Herr Pfeifer bedankt sich auch bei den Gemeinderäten/innen und dem Rathausteam und ist froh darüber, dass zwischen dem Gemeinderat und ihm eine gute Einigkeit herrsche.

 

Bebauungsplan "Leimen", Glatten

  • Abwägung der Stellungsnahmen aus der Beteiligung
  • Entwurfsbeschluss
  • Satzungsbeschluss

Frau Stockburger vom Gemeindeverwaltungsverband erklärt, dass alle Abwägungs-vorschläge mittlerweile bearbeitet seien.

Bei dem Bauplatz Nr. 5 sei über die Erschließung und deren beitragsrechtlichen Problemen ein Hinweis im zeichnerischen Teil aufgenommen worden. Die Untere Naturschutzbehörde habe gefordert, bezüglich des Mähwiesenausgleichs den Ausgleichsfaktor auf 1,5 zu erhöhen und die Beschreibung anzupassen. Die Stellungnahme des Denkmalamtes habe gefordert, einen Hinweis zu archäologischen Funden aufzunehmen. Der Hinweis sei mittlerweile in der Planung ergänzt worden. Das Baurechtsamt habe empfohlen Leitungsrechte vor Verkauf der Grundstücke als Baulast einzutragen und die Formulierung bzgl. „Garage, Carports und Stellplätze“ zu konkretisieren. Dieser Anregung sei gefolgt worden. Bezüglich der Flächen für die Abwasserbeseitigung und den Wasserabfluss seien bei Bedarf die Untergeschosse mit Hebeanlagen an den Kanal anzuschließen.

Vom Gemeinderat wird beschlossen:

  1. Die während der nochmaligen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans „Leimen“ (vom 15.08.2022 bis 16.09.2022) eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorschläge zu dieser Vorlage werden bestätigt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans „Leimen“ und der örtlichen Bauvorschriften wird in der vorgestellten Fassung vom 24.01.2023 beschlossen
  3. Die Satzung über den Bebauungsplan und über die örtlichen Bauvorschriften „Leimen“ vom 24.01.2023 wird beschlossen.

 

Vergabe eines neuen Straßennamens im künftigen Neubaugebiet "Leimen"

Im künftigen Neubaugebiet „Leimen“ wird eine neue Straße gebaut werden, welche öffentlich gewidmet werden muss. In der Vergangenheit wurden Straßennamen in der Regel aus den Bereichen Flurnamen, Tier- und Pflanzenarten, Gewässernamen, nahmhafte Dichter, etc. vergeben. Die Verwaltung spricht sich für eine neutrale Namensgebung aus, welche dem „Ordnungscharakter“ einer Straße und deren Zweckbestimmung entspricht, so dass auch Menschen mit Migrationshintergrund oder „Nicht Ortsansässige“ aus anderen Ländern und Regionen keine Verständnisprobleme haben. Gemeinderat Wörner schlägt vor, die Straße „Im Leimen“ zu benennen. Dieser Straßenname sei kurz und passe gut zu dem Baugebiet „Im Leimen“. Als weitere Vorschläge kamen „Zum Fischwang“ oder auch „Amselweg“. Nach mehreren Abstimmungen hat im Gemeinderat der künftige Straßenname „Im Leimen“ für das künftige Neubaugebiet “Leimen“ eine knappe Mehrheit erhalten.

 

Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Der Gemeinderat hat zuletzt im Jahr 2018 über eine Änderung der Entschädigung für Gemeinde- und Ortschaftsräte nachgedacht. Dies wurde damals abgelehnt, da die Sitzungsentschädigung der Gemeinde Glatten zu der Zeit noch dem Durchschnitt im Landkreis Freudenstadt entsprach. Eine Umfrage bei den Verbandsgemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes hat ergeben, dass die durchschnittliche Entschädigung ca. 26 € beträgt, im gesamten Landkreis beträgt diese ca. 27 €. Im Hinblick auf die bevorstehenden Kommunalwahlen im Jahr 2024 schlägt die Verwaltung vor, das Sitzungsgeld ab dem 01.01.2023 auf 25 € pro Sitzung zu erhöhen. Insgesamt errechnet sich dadurch ein Mehraufwand von 1.800 € pro Jahr.

Die übrigen Entschädigungssätze für ehrenamtliche Tätigkeit betragen lt. Satzung

bis zu 3 Stunden:   15 €

mehr als 3 bis zu 6 Stunden:  28 €

mehr als 6 Stunden:  35 €

Diese Sätze betragen im Durchschnitt nicht weniger als die Sätze anderer Gemeinden des Landkreises und müssen somit nicht erhöht werden. Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, das Sitzungsgeld für Gemeinde- und Ortschaftsräte  ab 01.01.2023 auf 25 € je Sitzung zu erhöhen. Die Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Glatten wird vom Gemeinderat beschlossen und wird im Mitteilungsblatt abgedruckt.

 

Baugesuch - Errichtung eines Anbaus an das bestehende Gebäudeund Anbringen einer Werbeanlage im vereinfachten Verfahren, Flst. 1, Markung Glatten

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Baugesuch - Errichtung eines Anbaus an das bestehende Gebäude und Anbringen einer Werbetafel im vereinfachten Verfahren, Flst.1, Markung Glatten, zu.

 

Baugesuch - Nutzungsänderung der bestehenden Werkstatt in Wohnraum im vereinfachten Verfahren, Flst. 16/1, Markung Glatten

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Baugesuch – Nutzungsänderung der bestehenden Werkstatt in Wohnraum im vereinfachten Verfahren, Flst.16/1, Markung Glatten, zu.

 

Bekanntgabe, Verschiedenes

Der Vorsitzende berichtet aus der letzten Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands (GVV) Dornstetten in seiner Funktion als Verbandsvorsitzender. Das Verfahren zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes werde bis Mitte des Jahres abgeschlossen sein. Primär gehe es dabei in diesem Verfahren um die Rücknahme eines Landschaftsschutzgebietes zur baulichen Erweiterung der Fa. J. Schmalz GmbH. Was man aber aus dem Landschaftsschutzgebiet herausnimmt, muss man in Flächengröße auch wieder 1:1 ausgleichen. Die Suche nach einer geeigneten Fläche auf Markung der Gesamtgemeinde war die „Quadratur des Kreises“ und kostete viel Anstrengung. Künftig bezweifle der Vorsitzende, ob so eine Verschiebung auf der gesamten Markung ein zweites Mal möglich sein wird, da schlichtweg die Flächen, welche noch nicht im Landschaftsschutzgebiet liegen, ausgehen.

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes sei beschlossen worden. In dem Plan werde das Neubaugebiet „Vordere Esch“ in Böffingen mit aufgenommen. Nachdem für die Ausweisung von Windkraftanlagen nun die Regionalverbände zuständig geworden sind, wird der GVV den Teilflächennutzungsplan Windkraft nicht länger verfolgen. Dies sei von Vorteil, da diese mehr Flächen zur Verfügung habe, als die einzelnen Kommunen. Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Gemeindeverwaltungsverband künftig für die Gemeinde Glatten die gesplittete Abwassergebühr berechnet und dass der Gemeindeverwaltungsverband zum 01.05.2023 einen IT-Administrator eingestellt habe, der die EDV der 4 Verbandsgemeinden betreuen werde.