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Berichte aus dem Gremium im Jahr 2023
Bürgerfragestunde
Herr Jung stellt den Antrag, die Geschwindigkeit entlang den Durchgangsstraßen in Neuneck auf Tempo 30 km/h zu reduzieren und übergibt dem Vorsitzenden eine Unterschriftenliste. Die Gemeinde Glatten ist nicht in der Lärmkartierung des Landes erfasst. Die Gemeinde Glatten ist somit nicht dazu verpflichtet, einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Die Gemeinde kann auf freiwilliger Basis ein Planungsbüro mit der Erstellung eines Lärmgutachtens beauftragen, um entsprechende Lärmpegel nachzuweisen. Die Gemeinde Glatten hat bei entsprechenden Firmen Angebote angefordert. Nach Eingang der Angebote werden diese im Gemeinderat diskutiert. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass ein Lärmgutachten erst durchgeführt werden kann, wenn die innerörtliche Umleitung und die derzeitige Geschwindigkeitsanordnung von 30 km/h aufgehoben ist.
Herr Jung informiert sich zudem zur Versetzung der Geschwindigkeitsmesstafel in Neuneck vom Ortseingang an den Ortsausgang Richtung Leinstetten. Die Verwaltung prüft die Versetzung des Standorts der Geschwindigkeitsmesstafel mit der unteren Verkehrsbehörde des Landratsamtes Freudenstadt.
Herr Rohde erkundigt sich nach dem aktuellen Stand des Ausbaus des Nahwärmenetzes. Der Vorsitzende erläutert, dass die BEW-Förderung alle Bauabschnitte, die im November 2022 der Bevölkerung mitgeteilt wurden und auf der Homepage der Gemeinde einsehbar sind, umfasse. Im Rahmen der Ausführungsplanung sei die Gemeinde daher bei weiteren Anschlussnehmern flexibel, wenn es um die Verschiebung der zeitlichen Erschließungsfolge gehe. Bislang liegt das Projekt des Ausbau des Nahwärmenetzes im Rahmen des Zeitplans, der bei der Bürgerversammlung ebenfalls vorgestellt wurde.
Frau Albrecht fragt, ob der der Zeitpunkt des Baubeginns des ersten Bauabschnitts bereits bekannt sei. Hierzu kann noch keine genaue Aussage getroffen werden. Die Ausschreibung der Baumaßnahme wird voraussichtlich Ende des Jahres 2023 erfolgen. Erst wenn eine Baufirma unter Vertrag steht, kann der Baubeginn mitgeteilt werden. Die Baumaßnahme stellt die Gemeinde vor eine enorme logistische Herausforderung.
Antrag von Herrn Gemeinderat Trik auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat aus Altersgründen
Der Gemeinderat stellt für den Antrag auf Ausscheiden von Herrn Gemeinderat Hans-Martin Trik das Erreichen der Altersgrenze als wichtigen Grund im Sinne von § 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg fest. Der Gemeinderat und Herr Bürgermeister Pfeifer bedauern das Ausscheiden von Herrn Trik. Herrn Trik wird Dank und Anerkennung für die geleistete ehrenamtliche Tätigkeit ausgesprochen. Der Vorsitzende geht hierbei besonders auf Herrn Trik´s Verdienste bei den Projekten Nahwärme, Radwege, Festumzug der 1250-Jahrfeier oder der Ausschilderung der Radwege sowie Anordnung von Verkehrsreglungen ein. Herr Trik hat sich in seiner Freizeit stets dem Ehrenamt als Gemeinderat verpflichtet gefühlt und sich um zahlreiche Projekte enorm eingesetzt.
Mobil(er)leben im Landkreis Freudenstadt – Beteiligung bei der Ausweitung des ÖPNV-Taxis auf die Gemeinde Glatten
Die Gemeinde Glatten beteiligt sich an den Kosten der Mobilitätsgarantie des Landkreises, sobald das ÖPNV-Taxi in der Gemeinde verfügbar ist. Die Bevölkerung wird vor der Verfügbarkeit dieses ÖPNV-Angebots über die Medien entsprechend informiert. Der Start ist für Dezember 2023 geplant. Herr Valha und Frau Eisele vom Landratsamt Freudenstadt haben dem Gemeinderat und den zahlreich erschienenen Zuschauern das ÖPNV Taxi in der Sitzung vorgestellt und die Funktionsweise erklärt.
Feststellung der Jahresrechnungslegung 2021 (Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht der Gemeinde Glatten für das Jahr 2021)
Der Gemeinderat nimmt den Rechenschaftsbericht 2021 zur Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Glatten fest. Dieser wird im Mitteilungsblatt in gewohnter Weise abgedruckt.
Neubeschluss des Wirtschaftsplans 2023 des Eigenbetriebs Nahwärmeversorgung Glatten
Aufgrund von § 14 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat am 25. Juli 2023 den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Nahwärmeversorgung Glatten für das Wirtschaftsjahr 2023 beschlossen. Die Veröffentlichung erfolgt in gewohnter Weise.
Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2023/2024
Der Gemeinderat nimmt die Erhöhung der Elternbeiträge ab dem Kindergartenjahr 2023/2024, wie vom Gremium des Evangelischen Kirchenbezirks Freudenstadt entsprechend den Empfehlungen der Spitzenverbände beschlossen, zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt folgende Resolution an die Landesregierung für eine gerechte Neuregelung zur Finanzierung der Kindergartenbeiträge auf Bundes- und Landesebene:
Resolution Kindergartenbeiträge
Die Bedeutung frühkindlicher Bildung ist bekannt und wird in vielen Untersuchungen nachgewiesen. Trotzdem weigert sich die Landesregierung von Baden-Württemberg, Kitas als Bildungseinrichtungen anzusehen und mit entsprechenden Mitteln auszustatten. Stattdessen sollen die Städte und Gemeinden selbst den vom Land verabschiedeten Rechtanspruch auf einen Kindertagesplatz ab 3 Jahren für alle Kinder und für mindestens 35 Prozent der Kinder unter 3 Jahren finanziell stemmen.
Ein Unterfangen, das die seit Jahren unterfinanzierten Kommunen nicht ohne immer größere Schwierigkeiten und wachsenden Zuschussbedarf umsetzen können. In Glatten gibt es mittlerweile drei Kindertagesstätten, 1 Kinderkrippe und Schülerbetreuung an der Grundschule, sowie Ganztagesbetrieb an drei Wochentagen an der Sprachheilschule.
Die Kosten pro Kindergartenplatz belaufen sich mittlerweile auf netto (nach Abzug FAG – Ausgleich und Elternbeiträge) über 6.120 Euro pro Jahr. Im Haushalt 2023 wird das kommunale Defizit bei den Kindergartengebühren weiter ansteigen. Die finanziellen Aufwendungen werden auch in den kommenden Jahren zunehmen, da an der Grundschule eine Ganztagsschule einzurichten ist.
Vor diesem Hintergrund fordert der Gemeinderat der Gemeinde Glatten die Landesregierung einmütig auf, den Kommunen ausreichend Finanzmittel für Kindergartenplätze zur Verfügung zu stellen, um den vom Land eingeräumten Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz dauerhaft finanzieren zu können. Ferner fordert der Gemeinderat der Gemeinde Glatten das Land Baden-Württemberg auf, die Elterngebühren für die Betreuungseinrichtungen perspektivisch vollständig selbst zu übernehmen. Spätestens nach Neuordnung des Länderfinanzausgleiches müssen entsprechende finanzielle Mittel durch das Land Verwendung finden, da es nicht sein kann, dass die Bürger:innen der Bundesrepublik Deutschland von Bundesland zu Bundesland beim Thema Bildung unterschiedlich finanziell behandelt werden. Dies widerspricht dem verfassungsrechtlich geschützten Gleichbehandlungsgrundsatz.
Begründung: Die Höhe der Kinderbetreuungsgebühren ist für die Eltern ärgerlich und dem Anspruch einer für jeden Geldbeutel erschwinglichen frühkindlichen Erziehung nicht zuträglich, andererseits aber aufgrund haushaltrechtlicher Verpflichtungen und finanzieller Notwendigkeit in der Kommune unausweichlich. Die Gemeinden in Baden- Württemberg können aufgrund des Solidarpakts unter den Kommunen kein lokales Einzelziel einer kostenfreien Betreuung verabschieden, da dies dann nicht nur eine Ungleichbehandlung der Bürger:innen auf Bundesebene, sondern sogar auf Landes- und Kreisebene darstellen würde. Auch wenn finanzschwache Eltern staatliche Unterstützung für die Kindergartenbeiträge erhalten können, bedeutet dies dennoch für den Steuerzahler einen hohen und auch kostenintensiven Verwaltungsaufwand und dies bei stetig ansteigendem Personalkräftemangel in allen Verwaltungsebenen in Baden- Württemberg. Daher ist endlich eine echte Unterstützung von übergeordneten staatlichen Ebenen notwendig.
Der Gemeinderat Glatten möchte dieses Ziel durch den Beschluss dieser Resolution unterstützen.
Austausch Regelungskomponente der Heizung/Lüftung im Rathaus
Der Gemeinderat vergibt den Austausch der Reglungskomponente der Heizung/Lüftung im Rathaus an die günstigste Bieterin Firma Schneid Gesellschaft m.b.H., Gewerbering 14-16 in Graz/Pirka zu einem Angebotspreis in Höhe von 14.555,11 €.
Annahme einer Spende des Sportkreises Freudenstadt e.V.
Der Gemeinderat stimmt der Annahme einer Spende für die Grundschule Glatten zu.
Baugesuch – Errichtung eines Zweifamilienhauses mit zwei Einzelgaragen im vereinfachten Verfahren, Flst. 158/1, Markung Glatten
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Baugesuch – Errichtung eines Zweifamilienhauses mit zwei Einzelgaragen im vereinfachten Verfahren auf Flst. 158/1, Markung Glatten, zu.
Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 27.06.2023
Die Sitzungsniederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.06.2023 wird vom Gemeinderat anerkannt.
Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse
Die Verwaltung gibt bekannt, dass die Gemeindeverwaltung Frau Regina Bill zum 1. Juli 2023 in Teilzeit als Sekretariatskraft für das Hauptamt eingestellt habe.
Bekanntgaben, Verschiedenes
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass am Sitzungstag die ersten wasserrechtlichen Genehmigungen zum Ausbau des Nahwärmenetzes und der Breitbandversorgung bei der Gemeindeverwaltung für die Unterquerung der Glatt eingegangen seien. Weitere Genehmigungen, z.B. Baugenehmigung Heizzentrale, etc., müssen noch erarbeitet und abgewartet werden.
Der Gemeinderat habe am Wochenende zur Erstellung des Gemeindeentwicklungskonzeptes „Glatten 2035“ eine dreitägige Klausurtagung durchgeführt, bei welcher alle Projektvorschläge, die die Bürgerschaft eingereicht habe, diskutiert und priorisiert wurden. Bei der Bürgerbefragung haben nahezu 30 Prozent der gesamten Einwohnerschaft mitgewirkt. Dies ist absolut hocherfreulich und vor allem repräsentativ. Die Verwaltung wird nun die Projektkostenschätzungen vornehmen, damit bis zum 4. Quartal 2023 das GEK der Bevölkerung vorgestellt werden kann.
Fragen der Gemeinderäte
Herr GR Wörner teilt den Vorschlag von zwei ältere Mitbürger/-innen mit, im Bereich des Glattalradwegs hinter dem Schwimmbad und Firma Eisele zwei Sitzbänke aufzustellen. Die Gemeindeverwaltung leitet dieses Anliegen an den Bauhof weiter.
Frau Bach fragt, ob es in Glatten wieder eine Postfiliale gebe. Der Vorsitzende bestätigt, dass in den ehemaligen Räumlichkeiten des Textilhauses Haizmann am Palmbergweg eine Postfiliale eröffnet wurde.
Bürgerfragestunde
Bürger der Gemeinde Glatten äußern, dass im Bereich der Durchgangsstraßen: Schopflocher Straße, Dornstetter Straße, Lombacher Straße und Neunecker Straße aufgrund des starken Durchgangsverkehrs ein hoher Lärmpegel für Anwohner herrscht. Es soll eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h eingeführt werden. In der Bürgerfragestunde wurde Tempo 30 km/h für die Schopflocher Straße für die Zeit des Bestehens der innerörtlichen Umleitung beantragt. Familie Schnerr übergibt in Ihrer Funktion als Sprecher einer Unterschriftenaktion zur dauerhaften Reduzierung der Geschwindigkeit auf den oben genannten Durchgangsstraßen auf 30 km/h dem Vorsitzenden Bürgermeister Pfeifer eine Unterschriftenliste mit 232 Befürwortern.
Der Vorsitzende erteilt die Auskunft, dass die Zuständigkeit bei der unteren Verkehrsbehörde des Landratsamtes Freudenstadt liegt. Die untere Verkehrsbehörde kann eine derartige Geschwindigkeitsreduzierung nur in begründeten Sachverhalten anordnen und hat der Gemeinde empfohlen, durch ein Verkehrslärmgutachten zu überprüfen, ob ein Sachgrund für eine derartige Anordnung in Glatten gegeben ist.
Die Gemeindeverwaltung Glatten wird Angebote von Planungsbüros zur Erstellung eines entsprechenden Lärmgutachtens einholen und dem Gemeinderat zur Entscheidung im Rahmen der Erstellung des Gemeindeentwicklungskonzepts zur Diskussion vorlegen.
Ergänzung zur Kooperationsvereinbarung über die Übertragung der Aufgabe der Breitbandversorgung der Gemeinde Glatten mit der OEW Breitband GmbH
Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss einer Ergänzung zur Kooperationsvereinbarung über die Übertragung der Aufgabe der Breitbandversorgung (Übertragung weiße Flecken) mit der OEW Breitband GmbH zu und beauftragt die Verwaltung mit der Unterzeichnung der Ergänzung zur Kooperationsvereinbarung.
Austausch des Funkmasts auf dem Palmberg
Aufgrund von statischer Auslastung des vorhandenen 50 Jahre alten Masts, ist ein Austausch des Funkmasts auf dem Palmberg notwendig. Der Gemeinderat stimmt dem Austausch des Funkmasts in der Ausführung eines Schleuderbetonmasts auf dem Palmberg zu.
Abschluss eines städtebaulichen Vertrags mit der Firma J. Schmalz GmbH zur Kostenübernahme der Aufstellung des Bebauungsplans „Junge Äcker – 4. Änderung und Erweiterung“
Der Gemeinderat stimmt dem städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme der Aufstellung des Bebauungsplans „Junge Äcker – 4. Änderung und Erweiterung“ zwischen der Gemeinde Glatten und der Firma J. Schmalz GmbH zu.
Angebot über disponible Restflächen des Landkreises Freudenstadt im Gemeindegebiet Glatten
Der Gemeinderat stimmt dem Kauf der Flst. 41, 284/2, 342/7, 53/2, 59/1, 64/2, 71/8, 71/11, 268/3, 520/4, 15/1, 15/2, 475/1 und 485 zu. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung sich an anfallenden Kosten für Vermessungsarbeiten zur Hälfte zu beteiligen. Die Verwaltung wird dazu beauftragt vom Kauf von Grundstücken mit unterhaltspflichtigen Bauwerken oder anderweitigen Belastungen Abstand zu halten bzw. dem Kauf nur zuzustimmen, wenn die Unterhaltslast für die Bauwerke beim Landkreis verbleibt oder die Belastungen zuvor durch den Landkreis beseitigt werden.
Antrag auf einen Investitionszuschuss des Angelsportvereins Glatten e.V.
Der Gemeinderat beschließt einen Investitionszuschuss nach der Richtlinie zur Vereinsförderung vom 23.02.2010 für die Anschaffung eines Aufsitzmähers des Angelsportvereins Glatten e. V. in Höhe von 2.078,40 €. Der Zuschuss wird in die Haushaltsplanung für das Jahr 2024 aufgenommen.
Spende der Sparkassen-Stiftung für die Grundschule Glatten (Sportförderung)
Der Gemeinderat stimmt der Annahme einer Spende für die Grundschule Glatten zu.
Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 16.05.2023
Die Sitzungsniederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16.05.2023 wird vom Gemeinderat anerkannt.
Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse
Es werden keine nichtöffentlichen Gemeinderatsbeschlüsse bekanntgegeben.
Bekanntgaben, Verschiedenes
Derzeit befindet sich die Gemeinde Glatten in Abstimmungsgesprächen mit der Stadt Freudenstadt bezüglich der Planung eines Radwegs von Loßburg nach Freudenstadt.
Fragen der Gemeinderäte
Herr Gemeinderat Weigold fragt nach, ob es möglich ist, Gäste per Videokonferenz an der Sitzung teilnehmen zu lassen, damit diese sich lange Anfahrtswege sparen können. Die Gemeindeverwaltung begrüßt eine virtuelle Teilnahme an der Gemeinderatssitzung.
Herr Günther erkundigt sich danach, ob das Problem mit dem Austritt des Oberflächenwassers im Bereich „Alt Egart“ bereits behoben wurde. Herr Pfeifer kündigt an, dass das Tiefbauamt des Gemeindeverwaltungsverbands Dornstetten die Situation vor Ort besichtigen und weitere Maßnahmen einleiten wird.
Bürgerfragestunde
Fragen aus der Bürgerschaft wurden nicht gestellt.
Bebauungsplan „Junge Äcker - 4. Änderung und Erweiterung“
a) Grundsatzbeschluss
b) Beauftragung der Verwaltung
a)
Die Firma J. Schmalz GmbH möchte am Wirtschaftsstandort Glatten im Wege eines Bebau-
ungsplanverfahrens „Junge Äcker - 4. Änderung und Erweiterung“ die planungsrechtlichen Vo-
raussetzungen für eine Erweiterung und damit zukünftige Entwicklung in die Ost-West-Achse
Richtung Ortslage geklärt wissen. Zur Planungssicherheit soll vor Einleitung des Planungsver-
fahrens das Einverständnis des Gemeinderats mit der Erstellung des Bebauungsplans „Junge
Äcker - 4. Änderung und Erweiterung“ abgefragt werden.
b)
Das planungsrechtliche Instrumentarium der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplans kann aufgrund des Fehlens einer ausreichenden Vorhabensplanung nicht ange-
wandt werden. Eine ausreichende Vorhabensplanung stellt für die Firma J. Schmalz GmbH
eine enorme wirtschaftliche Vorleistung dar. Dieses wirtschaftliche Risiko möchte die Firma
erst eingehen, wenn die planungsrechtlichen Möglichkeiten geklärt sind. Die Gemeindever-
waltung muss aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes und den planungsrechtlichen
Bestimmungen mit der Firma J. Schmalz GmbH einen städtebaulichen Vertrag zur Kostenüber-
nahme nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 BauGB abschließen.
Der Gemeinderat befürwortet mehrheitlich die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Junge
Äcker“ um den Gewerbestandort der Firma J. Schmalz zu sichern und beauftragt die Verwal-
tung einen städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme mit der Firma J. Schmalz GmbH zu
verhandeln.
Vorstellung des Gewässerentwicklungsplanes der Gemeinde Glatten
Die im Rahmen des letztmalig erstellten Gewässerentwicklungsplan aus dem Jahr 2003 vorge-
schlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässer auf Gemeindegemarkung wurden
umgesetzt und die Durchgängigkeit des Gewässers nach den damalig festgelegten Kriterien
hergestellt.
Mittlerweile haben sich durch Ansiedlung des Bibers, aber vor allem auch durch die klimati-
schen Veränderungen am Gewässer, z. B. Eschen sterben, Änderungen ergeben, welche eine
erneute Gewässerentwicklungsplanung notwendig gemacht haben. Die nun im neuen Gewäs-
serentwicklungsplan vorgeschlagenen Maßnahmen werden bspw. bei der kommunalen Bau-
leitplanung zukünftig berücksichtigt.
Fortschreibung Regionalplan Nordschwarzwald, Teilregionalplan Windenergie
Der Regionalplan Nordschwarzwald soll fortgeschrieben werden. Hierzu wurden die Städte
und Gemeinden vom Regionalplan angeschrieben und gebeten, Stellungnahmen über abseh-
bare Flächenentwicklungen auf Gemeindegemarkungen abzugeben.
Die von der Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Büro Gfrörer und dem GVV
Dornstetten erarbeiteten Stellungnahmen werden dem Gemeinderat präsentiert. Der Ge-
meinderat nimmt die erarbeiteten Stellungnahmen zur Kenntnis und stimmt diesen zu.
Der Regionalplan Nordschwarzwald soll fortgeschrieben werden. Hierzu wurden die Städte
und Gemeinden vom Regionalplan angeschrieben und gebeten, Stellungnahmen über abseh-
bare Flächenentwicklungen auf Gemeindegemarkungen abzugeben.
Die von der Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Büro Gfrörer und dem GVV
Dornstetten erarbeiteten Stellungnahmen werden dem Gemeinderat präsentiert. Der Ge-
meinderat nimmt die erarbeiteten Stellungnahmen zur Kenntnis und stimmt diesen zu.
Vergabe der Sanierungsarbeiten von Straßen, Wegen, Schächten und Abdeckungen im
Bauabschnitt 2023
Die Sanierung des Feldweges von Neuneck nach Bellenstein, die Baumaßnahme am Latten-
berg, die Erneuerung von zwei Wasserschächten, die Sanierung von Abdeckungen und die Sa-
nierung von kleineren Schadstellen wurden als Bauleistungen öffentlich ausgeschrieben.
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich die Sanierung von Straßen, Wegen, Schächten und
Abdeckungen im Bauabschnitt 2023 an die Firma Lupold Straßen- und Tiefbau GmbH zu ver-
geben.
Vorzeitige Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Glat-
ten über den Betrieb der Brüder-Grimm-Schule
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Verein-
barung über den Betrieb der Brüder-Grimm-Schule in Glatten. Die neue Vereinbarung gilt bis
zum Ende des Schuljahrs 2032/2033.
Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2023 des Eigenbetriebs Nahwärmeversorgung Glat-
ten
Zum 01. Januar 2023 wurde der Eigenbetrieb Nahwärmeversorgung Glatten gegründet. Der
Eigenbetrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist als Sondervermögen mit eigenem Wirt-
schaftsplan gesondert vom Gemeindehaushalt zu verwalten.
Der Gemeinderat verabschiedet den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Nahwärmeversorgung
Glatten einstimmig und folgt damit dem Empfehlungsbeschluss des Betriebsausschusses. Der
Wirtschaftsplan wird nun dem Kommunalamt vorgelegt.
Beauftragung zur Umsetzung der Planungen zur Abwärmeauskopplung bei der Firma
Woodward L’Orange
Ein Großteil der Wärme des in Glatten entstehenden Wärmenetzes soll von der Firma
Woodward L’Orange abgeführt werden. Ca. 60 % der insgesamt im Wärmenetz genutzten
Wärme soll über Niedertemperaturabwärme aus der Kühlungsanlage von der Firma
Woodward L’Orange für das Glattener Wärmenetz genutzt werden. Das Land Baden-Würt-
temberg hat über das Programm KlimaschutzPlus Fördermittel zur Verfügung gestellt, um in-
dustrielle Abwärmepotenziale nutzen und erschließen zu können. Der Gemeinderat be-
schließt einstimmig das Büro endura kommunal für die Umsetzung der Planungen zur Abwär-
meauskopplung bei der Firma Woodward L’Orange zu beauftragen.
Präsentation des Beteiligungskonzeptes im Rahmen des Gemeindeentwicklungskonzepts
„Glatten 2035“
In Zusammenarbeit mit der KE-Kommunalentwicklung wird dieses Jahr das Gemeindeentwick-
lungskonzept der Gemeinde Glatten mit dem Zielhorizont 2035 fortgeschrieben. Das Gemein-
deentwicklungskonzept soll die wesentlichen Entwicklungsperspektiven der Gemeinde Glat-
ten betrachten und konkrete Ziele formulieren.
Im Rahmen dessen wird bei der Erstellung ein Beteiligungskonzept angewendet, welches die
entsprechenden Anspruchsgruppen bei der Zielausrichtung angemessen berücksichtigt.
Die Gemeindeverwaltung hat sich dazu entschlossen, die Beteiligung der Anspruchsgruppen
in Kooperation mit einem Forschungsprojekt der Hochschule für öffentliche Verwaltung in
Kehl, dem sogenannten Kehler Management-System in Eigenleistung zu erbringen.
Im Zeitraum vom 22. Mai bis 18. Juni werden die Einwohner, die Unternehmen und die Ver-
eine der Gemeinde befragt. Die Ergebnisse sollen bei der Erstellung des Gemeindeentwick-
lungskonzeptes berücksichtigt werden
Anpassung des Bezugspreises für das Amtsblatt ab 01.07.2023
Der Gemeinderat stimmt mehrheitlich der Erhöhung des Bezugspreises ab 01.07.2023 für das
Mitteilungsblatt der Gemeinde Glatten von 15,73 € auf 17,80 € halbjährlich zu. Der Verlag
begründet die Erhöhung mit den steigenden Energie- und Papierpreisen sowie mit der Erhö-
hung des Mindestlohnes.
Baugesuch - Errichtung eines Tierwohl-Ferkelaufzuchtstalles, eines Strohlagers sowie eines
Geräteschuppens auf Flst. 1210/1, Markung Böffingen
Der Gemeinderat stimmt nach positiv beschiedener Prüfung des Planungs- und Erschließungs-
rechts der Errichtung eines Tierwohl-Ferkelaufzuchtstalles, eines Strohlagers sowie eines Ge-
räteschuppens auf Flst. Nr. 1210/1, Markung Böffingen zu.
Baugesuch - Umbau Zweifamilienhaus und Neubau Garage Flst. 790/12, Markung Glatten
Der Bauherr möchte das auf Flst. 790/12 bestehende Zweifamilienhaus umbauen und ener-
getisch sanieren. Außerdem soll eine Garage für zwei PKWs errichtet werden.
Der Gemeinderat stimmt mehrheitlich dem Baugesuch - Umbau des bestehenden Zweifamili-
enhauses und dem Neubau der Garage auf Flst. 90/12, Markung Glatten zu. Die geplante
Mauer ist von der Zustimmung ausgenommen. Sie erhält in der aktuellen Planfassung keine
Zustimmung des Gemeinderates.
Sachspende im Wert von 120 € der Metzgerei Wiedmaier im Zuge der Dorfputzaktion 2023
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Annahme einer Sachspende im Wert von 120 €
der Metzgerei Wiedmaier (Glatten) an die Gemeinde im Zuge der Dorfputzaktion 2023.
Spende der Volksbank im Kreis Freudenstadt eG für die Grundschule Glatten (Malwettbe-
werb)
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Annahme einer Spende in Höhe von 180 € der
Volksbank im Kreis Freudenstadt eG an die Grundschule im Rahmen des Malwettbewerbs.
Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 18.04.2023
Die Sitzungsniederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.04.2023 wurde vom
Gemeinderat anerkannt.
Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass das Angebot für den Waldkauf Hardteck angenommen
wurde und folgend der Notar zur Abwicklung beauftragt wurde.
Weiterhin informiert der Vorsitzende, dass das Stellenausschreibungsverfahren für die Stelle
„stellvertretende Hauptamtsleitung“ laufe.
Bekanntgaben, Verschiedenes
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass am 02.05.2023 das Amtsgericht Stuttgart als zuständiges
Gericht die Löschung des Schwarzwaldvereins Glatten e. V. vorgenommen hat. Die Akte werde
nun geschlossen.
Fragen der Gemeinderäte
Frau Gemeinderätin Krause schildert, dass der direkte Weg nach Dornstetten über „alte Egart“
mit dem Fahrrad bei schlechtem Wetter nicht befahrbar sei. Sie erfragt, ob die Gemeinde dort
agieren könne, um die Situation zu verbessern.
Der Vorsitzende schildert, dass sich der von Frau Gemeinderätin Krause angesprochene Weg
in Privateigentum befinde. Die Gemeinde habe deswegen keine Handhabe. Gespräche und
Planungen zum Radwegausbau in diesem Bereich laufen derzeit im Rahmen von Grunder-
werbsverhandlungen an. Bei aktuellem Stand sei eine Verbesserung nicht möglich, da sich die
betroffene Stelle im Privateigentum und nicht in Eigentum der Gemeinde befinde.
Abschluss der überörtlichen Prüfung – allgemeine Finanzprüfung der Haushaltsjahre 2013 bis 2016
In der Zeit vom November 2020 bis einschließlich Juni 2021 hat das Kommunalamt des Landratsamtes Freudenstadt als zuständige Prüfungsbehörde die allgemeine Finanzprüfung der Haushaltsjahre 2013 bis 2016 der Gemeinde Glatten vollzogen.
Zu dem eingegangenen Prüfbericht hat die Gemeindeverwaltung eine Stellungnahme abgegeben. Das Landratsamt hat daraufhin mit Schreiben vom 12. Dezember 2022 die eingeschränkte Bestätigung erteilt, dass mit Ausnahme von zwei Punkten die festgestellten Anstände im Prüfbericht erledigt sind. Die noch offenen Punkte werden in Zusammenarbeit mit dem Kommunalamt erörtert.
Baubeschluss - Austausch des Kanals in der Böffinger Straße
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, dass der Kanal in der Böffinger Straße im Jahr 2023 ausgetauscht wird. Der Kanalaustausch im Palmbergweg wird auf das Jahr 2024 verschoben. Die dafür im Haushalt 2023 angesetzten finanziellen Mittel werden für den Kanaltausch in der Böffinger Straße im Jahr 2023 verwendet. Die im Haushalt für das Jahr 2024 angesetzten Mittel für den Kanal in der Böffinger Straße werden im Jahr 2024 für den Tausch des Kanals im Palmbergweg verwendet.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Baumaßnahme öffentlich auszuschreiben.
Austausch des Funkmasts auf dem Palmberg
Dieser Tagesordnungspunkt wird vertagt.
Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024-2028
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Aufnahme von Herrn Michael Peter Roth, Herrn Norbert Bammert und Renate Reuff in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028. Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste ist eine Woche lang zur Einsichtnahme aufzulegen. Der Zeitpunkt und der Ort der Auflegung werden in Kürze öffentlich bekannt gemacht.
Antrag von Herrn Gemeinderat Hans-Martin Trik auf Beitritt der Gemeinde Glatten zur Initiative lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit
Der Antrag von Herrn Gemeinderat Hans-Martin Trik auf Beitritt der Gemeinde Glatten zur Initiative lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit wird vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt.
Baugesuch – Nutzungsänderung der bestehenden Geschäftsräume in Unterrichtsräume, Flst. 16/1, Markung Glatten
Der Gemeinderat stimmt dem Baugesuch, Nutzungsänderung der bestehenden Geschäftsräume in Unterrichtsräume, Flst. 16/1, Markung Glatten, einstimmig zu.
Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 14.03.2023
Die Sitzungsniederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.03.2023 wurde vom Gemeinderat anerkannt.
Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse
Der Vorsitzende gibt keine Beschlüsse aus nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen bekannt.
Bekanntgaben, Verschiedenes
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass am 15.04.2023 im Gemeindegebiet eine Flächenputzete unter der Aktion „Saubere Landschaft“ erfolgreich stattgefunden hat.
Der Vorsitzende lädt den Gemeinderat zur Mitgliederversammlung des Naturerlebnisbades am 22.04.2023 um 18 Uhr an der Sportanlage Riedwiese ein.
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass für den Aussichtspunkt „Augenblick“ am Palmberg ein Rundweg ausgeschildert wird. Die Materialien hierfür werden im Herbst geliefert und anschließend vom Bauhof der Gemeinde Glatten montiert. Bisher gibt es noch keine Zusage für einen Zuschuss.
Darüber hinaus gibt der Vorsitzende bekannt, dass die Gemeinde Glatten die Bushaltestellen im Gemeindegebiet im Zuge anderer Baumaßnahmen, wie vom Personenbeförderungsgesetz vorgeschrieben, barrierefrei gestalten wird. Ein genauer Zeitplan kann noch nicht vorgelegt werden. Auch die Zuständigkeit und die Finanzierung für den Umbau der Bushaltestellen sind noch nicht geklärt.
Der Vorsitzende lädt zur Ortschaftsratssitzung am 25.04.2023 um 19 Uhr im Schulhaus Neuneck ein. Der Ortschaftsrat wird in dieser Sitzung über den möglichen Standort für den geplanten Bau eines Mobilfunkmasten auf Flst. 567, Gemarkung Neuneck (nähe Ziegelacker) beraten.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass Herr Wurster am 28.04.2023 um 19 Uhr im Schulhaus in Neuneck seine Ergebnisse für das Ortssippenbuch vorstellen wird.
Des Weiteren informiert der Vorsitzende über den Stand der aktuellen Bauprojekte.
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Gemeinde Glatten Zuschuss aus dem Förderprogramm Klimaschutz Plus erhalten hat.
Fragen der Gemeinderäte
Herr Gemeinderat Eberhardt erkundigt sich über den aktuellen Stand der Baumaßnahme zur Erweiterung der Kläranlage. Der Vorsitzende informiert darüber, dass die Reparatur des Brückengeländers bereits vor einem Jahr beauftragt wurde. Der Bauhof hat die im Bach liegenden Teile des Geländers beseitigt. Die Schlaglöcher entlang der Straße zur Kläranlage werden erst verschlossen, wenn die Baumaßnahme fertig ist. Vorab verschließt der Bauhof die Schlaglöcher provisorisch.
Herr Gemeinderat Keck erkundigt sich, wann die Gemeindevollzugsbedienstete ihren Dienst im Gemeindegebiet aufnehmen wird. Herr Bürgermeister Pfeifer informiert darüber, dass die Gemeindevollzugsbedienstete ihren Dienst zum 01.05.2023 aufnehmen wird. Ein früherer Arbeitsbeginn war aufgrund der Einrichtung der hierfür erforderlichen Software nicht möglich.
Herr Gemeinderat Eberhardt fragt nach, wann die Baustelle in der Ortsmitte Neuneck endgültig abgeschlossen ist. Hierzu können noch keine genauen Aussagen getroffen werden.
Herr Gemeinderat Keck erkundigt sich, ob nach Abschluss der Baustelle eine Eröffnung für die Ortsmitte Neuneck geplant ist. Herr Eisen antwortet, dass keine gesonderte Einweihung für die Ortsmitte Neuneck geplant ist. Er schlägt vor, diese im nächsten Jahr mit der Feier der Gemeindereform zu verknüpfen.
Bürgerfragestunde:
Ein Bürger erfragt, ob die Lombacherstraße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h erhalten könne, da dort vermehrt Schwerlasttransporte mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fahren würden. Dies sei kein guter Zustand. Der Vorsitzende antwortet, dass dieses Anliegen bereits an die zuständige Behörde weitergegeben wurde, man werde sich nach dem aktuellen Status der Anfrage erkundigen. Selbstverständlich könne sich der Bürger auch direkt an die zuständige Stelle des Landkreises wenden. Der Bürger habe dies bereits getan und die Rückmeldung erhalten, dass kein Bedarf bestünde. Er betont, dass vor allem die Dunkelziffer von nicht registrierten Unfällen hoch sei. Gemeinderat Herr Trik bestärkt die Aussage der Unfalldunkelziffer, dies sehe er auch so. Der Vorsitzende ergänzt, dass die zuständige Behörde nach den gesetzlichen Vorschriften des Verkehrsrechts prüfe. Glatten sei bereits nach Möglichkeit auf 30 km/h reguliert worden. Für Durchgangsstraßen seien Tempobeschränkungen auf 30 km/h aufgrund der gesetzlichen Vorschriften schwer durchzusetzen.
Ein weiterer Bürger betont, dass selbiges Problem in der Neuneckerstraße vorherrsche. Man beobachte ein höheres Verkehrsaufkommen durch Schwerlaster, insbesondere, wenn die Straße als Umleitung genutzt werde. Das Verkehrsaufkommen sorge dafür, dass man nicht einmal mehr die Straßen queren könne. Herr Bürgermeister Pfeifer sagt, dass die Neuneckerstraße aufgrund mangelnder Alternativmöglichkeiten wieder als Umleitungsstrecke genutzt werden müsse. In Zeiten der Umleitungsregelung werde die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h reduziert, um die Belastungen durch das erhöhte Verkehrsaufkommen zu kompensieren. Nachdem die Umleitungsregelung wieder wegfällt, müsste die Verkehrsbelastung wieder abnehmen. Der Bürger erfragt weiterhin, warum in Glatten kein einheitliches Tempolimit von 30 km/h gelte. Der Vorsitzende antwortet, dass hier die Zuständigkeit beim Landkreis liege, die Gemeinde habe keinerlei Handlungsspielraum.
Verabschiedung des Haushaltsplanes 2023 und Erlass der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Glatten
Der Haushaltsplanentwurf 2023 wurde in der Gemeinderatssitzung am 14. Februar 2023 eingebracht und das Zahlenwerk ausführlich vorgestellt. Der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich werde planmäßig sehr knapp erreicht mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 23.362,- €. Aufwendungen sind in Höhe von 11.087.963,- € und Erträge in Höhe von 11.064.601,- € geplant. Die größte Ertragsposition bilden die Gewerbesteuererträge mit 6.000.000,- €. Die größten Aufwandspositionen stellen die Kreisumlage- und Finanzausgleichszahlungen mit insgesamt 4.600.000,- € dar.
Investitionsauszahlungen sind in Höhe von 8.909.298,- € geplant. Dem stehen Investitionseinzahlungen in Höhe von 1.256.350,- € gegenüber. Eine Kreditaufnahme in 2023 ist nicht erforderlich, die Gemeinde Glatten bleibt somit schuldenfrei.
Steuererhöhungen seien ebenfalls nicht geplant. Damit wurden die Steuersätze seit Jahren nicht mehr erhöht. Die Auswirkungen der derzeit laufenden Grundsteuerreform auf die Hebesätze, welche ab dem Jahr 2025 greifen soll, seien derzeit noch nicht absehbar.
Verkehrsschau 2023 – Einbringung von Regelvorschlägen und Deregulierungsvorschlägen durch den Gemeinderat
Über die Anbringung von Verkehrszeichen entscheidet das Amt für Ordnung und Verkehr des Landratsamtes Freudenstadt als Fachbehörde. Die Gemeindeverwaltung leitet die Anliegen der Bürger an die Fachbehörde zur Entscheidung weiter. In der Gemeinderatssitzung wurden Regelungs- und Deregulierungsvorschläge des Gremiums gesammelt.
Es wurden folgende Anträge gestellt und beschlossen, die von der Gemeindeverwaltung an das Amt für Ordnung und Verkehr des Landratsamtes Freudenstadt weitergeleitet werden:
Der Bau eines Radweges entlang der K4700, Schopflocher Steige, mit Überquerungshilfe zum Lattenberg wird zur Weiterleitung an das Landratsamt Freudenstadt einstimmig beschlossen.
Die Umleitung des Radverkehrs an der Kreisstraße entlang über den Steinbruch wird zur Weiterleitung an das Landratsamt Freudenstadt mehrheitlich beschlossen.
Die Tonnagebeschränkung (7,5 t) für den gesamten Parkplatz des Naturerlebnisbades wird zur Weiterleitung an das Landratsamt Freudenstadt einstimmig beschlossen.
Die Einrichtung von Tempo 30 km/h von der Lombacher Straße Höhe des Schulzentrums bis zum Kreisverkehr in beide Fahrtrichtungen (ohne zeitliche Begrenzung) wird zur Weiterleitung an das Landratsamt Freudenstadt mehrheitlich beschlossen.
Die Einrichtung von Tempo 30 km/h ab der Kreuzung in der Dornstetter Straße Höhe Tankstelle bis zur Einmündung Niederhofer Straße wird abgelehnt.
Die Einrichtung von Tempo 40 km/h ab der Kreuzung in der Dornstetter Straße Höhe Trankstelle bis zur Einmündung Niederhofer Straße wird abgelehnt.
Die Aufhebung der Einbahnstraßenregelung des „Eichsteigle“ in der Sackgasse Aacher Straße zur Ausfahrt L409 für LKW-Verkehr der Firma Schmalz wird zur Weiterleitung an das Landratsamt Freudenstadt mehrheitlich beschlossen.
Das Durchfahrtsverbot ausgenommen landwirtschaftlicher Verkehr und Fahrradfahrer an der Fortführung des „Eichsteigle“ oberhalb der L409 zur Weiterleitung an das Landratsamt Freudenstadt wird mehrheitlich beschlossen.
Die Überprüfung der Parksituation durch die untere Verkehrsbehörde entlang der Schappachstraße bis zur Abzweigung Schopflocher Straße wird zur Weiterleitung an das Landratsamt Freudenstadt einstimmig beschlossen.
Die Umwandlung der Straße „Am Stich“ aufwärts in Richtung Frühlingsstraße zur Einbahnstraße wird abgelehnt.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig der unteren Verkehrsbehörde die Anbringung der Verkehrsschilder VZ 240 an folgenden Standorten vorzuschlagen:
Verkehrsschild VZ 240: bei der Auffahrt auf den Rad-/Fußgängerweg bei der Firma Eisele
Verkehrsschild VZ 240: bei der Auffahrt auf den Rad-/Fußgängerweg bei den Wohnmobilstellplätzen am Naturerlebnisbad
Verkehrsschild VZ 240: bei der Auffahrt auf den Rad-/Fußgängerweg an der Niederhofer Straße
Verkehrsschild VZ 240: bei der Auffahrt auf den Rad-/Fußgängerweg bei der Einmündung der Riedstraße in die Landesstraße
Einrichtung eines Gemeindevollzugsdienstes mit Festlegung des Aufgabenbereichs
Für die Errichtung eines Gemeindevollzugsdienstes ist es rechtlich erforderlich, dass der Gemeinderat vorab in öffentlicher Sitzung beschließt, ob ein Gemeindevollzugsdienst eingerichtet wird und mit welchen Aufgaben dieser betraut werden soll. Die Aufgabenzuweisung nach § 31 DVO PolG erfolgt in Form einer Dienstanweisung.
Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung eines Gemeindevollzugsdienstes und der Dienstanweisung zur Einrichtung eines Gemeindevollzugsdienstes in der Gemeinde Glatten mit knapper Mehrheit zu. Die Dienstanweisung ist in diesem Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Baugesuch – Anbau eines Balkons mit außenliegender Treppe, Flst. 44, Markung Böffingen
Der Gemeinderat stimmt dem Baugesuch, Anbau eines Balkons an das bestehende Gebäude, Flst. Nr. 44, Markung Böffingen zu.
Baugesuch – Errichtung von Dachgauben und Ausbau Dachgeschoss, Flst. 313/2, Markung Glatten – hier: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans
Der Gemeinderat stimmt dem Baugesuch Anbau an ein bestehendes Wohngebäude auf dem Grundstück mit der Flst. Nr. 313/2, Markung Glatten zu und erteilt eine Befreiung des Bebauungsplans „Laiber im Gries und Hinter der Kirche – Änderung“ hinsichtlich des Dachaufbaus gemäß den vorgelegten Unterlagen.
Baugesuch – Umbau Dach, Erweiterung Balkon an bestehendem Wohngebäude, Neubau Garage, Flst. 1109/9, Markung Glatten – hier: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans
Der Gemeinderat stimmt dem Dachumbau, der Erweiterung des Balkons am bestehenden Wohngebäude und dem Neubau der Garage auf dem Grundstück mit der Flst. Nr. 1109/9, Markung Glatten zu und erteilt folgende Befreiungen:
1. Befreiung vom Verbot von Dachaufbauten,
2. Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze durch die Verlängerung des Balkons,
3. Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze durch den Neubau der Garage
vom Bebauungsplan „Sonnenhalde I“ gemäß den vorgelegten Unterlagen.
Anerkennung der Sitzungsniederschrift
Die Sitzungsniederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.02.2023 wird vom Gemeinderat anerkannt.
Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse
Der Vorsitzende gibt keine nichtöffentlichen Gemeinderatsbeschlüsse bekannt.
Bekanntgaben, Verschiedenes
Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie konnten die Maßnahmen zur weiteren Erstellung des Gemeindeentwicklungskonzeptes „Glatten 2025“ nicht umgesetzt werden. Der Preis für die Fortführung des Gemeindeentwicklungskonzeptes hat sich erhöht.
Die Gemeindeverwaltung wird die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Fortschreibung des Gemeindeentwicklungskonzeptes in Zusammenarbeit mit einem Forschungsprojekt der Hochschule Kehl in Eigenleistung durchführen.
Fragen der Gemeinderäte
Herr Pfau erkundigt sich nach dem Stand der Reparatur des Brückengeländers an der Brücke über die Glatt am Bellenstein. Es war geplant, das Geländer zu reparieren, sobald die Kläranlage fertiggestellt ist.
Herr Eisenbeis merkt an, dass Teile des Brückengeländers im Bach liegen.
Die Verwaltung gibt dies an den Bauhof weiter.
Herr Trik fragt nach, ob die Sparkasse ganz weg kommt, wenn das Bürgerbüro im Erdgeschoss des Rathauses ausgebaut ist. Es ist geplant, die Sparkasse umzusiedeln.
Herr Trik regt an, dass alle Hundebesitzer angeschrieben und darauf hingewiesen werden sollten, dass Tüten zur Entsorgung von Hundekot im Rathaus abgeholt werden können und widerrechtliche Entsorgung von Hundekot geahndet wird.
Herr Trik stellte den Antrag, dass die „Dogstations“ vor Ort zukünftig mit Tüten ausgestattet werden sollten. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Herr Keck regt an, dass dieses Jahr wieder eine „Dorfputzede“ durchgeführt werden sollte.
Herr Bürgermeister Pfeifer verabschiedete Herrn Christoph Eisenbeis, dessen Ausscheiden der Gemeinderat in der Sitzung am 14.02.2023 feststellte, im Namen des Gemeinderats und der Verwaltung. Herr Pfeifer bedankt sich in einer kurzen Ansprache bei Herrn Eisenbeis für die gute Zusammenarbeit und sein Engagement. Als jüngstes Gremiumsmitglied hat er die Gremienarbeit durch sein Wissen aus dem Studium bereichert.
Wegfall der Wählbarkeit gem. § 28 GemO BW von Herrn Gemeinderat Christoph Eisenbeis und Ausscheiden aus dem Gemeinderat zum 20.01.2023.
Herr Gemeinderat Christoph Eisenbeis hat seinen Hauptwohnsitz am 20. Januar 2023 rückwirkend zum 1. November 2022 außerhalb der Gemeinde Glatten verlegt und somit die Wählbarkeit als Gemeinderatsmitglied verloren. Das Ausscheiden aus dem Gemeinderat tritt mit Verlust der Wählbarkeit unverzüglich automatisch ein. Der Gemeinderat stellt das Ausscheiden von Herrn Gemeinderat Christoph Eisenbeis aufgrund des Wegfalls der Wählbarkeit einstimmig fest. Herr Eisenbeis wird in einer kommenden Sitzung verabschiedet.
Feststellung von Hinderungsgründen bei der Nachrückung von Herrn Rolf Günther in den Gemeinderat
Nachdem Herr Eisenbeis durch Wegfall der Wählbarkeit am 20.01.2023 aus dem Gemeinderat ausgeschieden ist, rückt Herr Rolf Günther in den Gemeinderat nach. Herr Günther ist gewählter Kandidat mit der nächsthöchsten Stimmenzahl. Herr Günther hat sich bereit erklärt, das Amt zu übernehmen. Der Gemeinderat stellt einstimmig fest, dass für das Nachrücken von Herrn Rolf Günther in den Gemeinderat keine Hinderungsgründe vorliegen.
Verpflichtung von Herrn Rolf Günther zum Gemeinderat
Nachdem der Gemeinderat das Fehlen von Hinderungsgründen festgestellt hat, wurde Herr Rolf Günther zum Gemeinderat vereidigt.
Wahl der Nachfolge von Christoph Eisenbeis in verschiedene Gemeinderatsausschüsse
Der Gemeinderat wählte Herrn Rolf Günther als Nachfolger von Herrn Christoph Eisenbeis in folgende Ausschüsse:
Wahl des Gesamtkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Glatten und Abteilungskommandanten der Abteilung Glatten
Der Gesamtkommandant und die Abteilungskommandanten sowie deren Stellvertreter sind nach der Wahl durch die Hauptversammlung bzw. die jeweiligen Abteilungen vom Bürgermeister nach Zustimmung durch den Gemeinderat auf die Dauer von fünf Jahren neu zu bestellen. Die Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr und Abteilungsversammlung Glatten hat am 13.01.2023 Herrn Richard Weigold zum Gesamt- und Abteilungskommandanten auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Der Gemeinderat stimmt der Wahl von Richard Weigold zum Abteilungskommandanten der Abteilung Glatten und zum Gesamtkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Glatten zu. Die Übergabe der Ernennungsurkunde konnte aufgrund einer Erkrankung von Herrn Weigold nicht erfolgen
Verleihung der Ehrenmitgliedschaft der Freiwilligen Feuerwehr Glatten
Der Gemeinderat hat auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses an Herrn Hardy Kübler die Eigenschaft als Ehrenmitglied einstimmig verliehen. Bürgermeister Pfeifer und der scheidende Feuerwehrgesamtkommandant Herr Karl-Heinz Weigold konnten noch in der Sitzung die Verleihungsurkunde über die Ehrenmitgliedschaft sowie ein Geschenkgutschein als Dankeschön für 43 Jahre lang Dienst am Nächsten in der Freiwilligen Feuerwehr Glatten an Herrn Kübler überreichen. In seiner Laudatio ging der Vorsitzende neben der ehrenamtlichen Vita von Herrn Kübler besonders auch um seine Verdienste in den verschiedenen Ausschüssen der Feuerwehr ein. Herr Kübler sei immer ein Feuerwehrkamerad gewesen, der seine fachlich fundierte Kritik zum Wohle der Sache vertrat. Gerade diese persönliche Eigenschaft kombiniert mit fundierten Fachkenntnissen von Herrn Kübler werde der Bürgermeister künftig sehr vermissen. In Bezug auf die Neubeschaffung des HLF 20 vor einigen Jahren äußerte der Vorsitzende: „Kritik darf und muss üben, wer den Sachverhalt besser kennt und nicht nur glaubt, alles besser zu wissen. Die Kritik solcher Bürger, wie Herr Kübler es in der Feuerwehr war, wünscht man sich, um in der Sache zum Wohle der Allgemeinheit weiterzukommen. Wer selbst Hand anlegt und es daher auch besser weiß, der darf zu Recht kritisch sein!"
Vergabe der Möblierung zur Einrichtung eines Bürgerbüros
Der Gemeinderat hat die Lieferung und Einbau der Möblierung zur Einrichtung des Bürgerbüros in den ehemaligen Räumlichkeiten der Kreissparkasse an die günstigste Bieterin, Firma KIST Büro- und ObjekteinrichtungsGmbH zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 19.965,49 € vergeben.
Übernahme der Verwaltung der Jagdgenossenschaft Glatten und Jagdverpachtung für die Jahre 2023 bis 2029
Der Gemeinderat hat einstimmig, sofern es die Jagdgenossenschaftsversammlung wünscht, beschlossen, für weitere 6 Jahre die Verwaltung der Jagdgenossenschaft Glatten durch die Gemeindeverwaltung zu übernehmen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Reinerlös der Jagdpachten weiterhin auf ein separates Konto angelegt wird, um diese Gelder zur Deckung evtl. entstehender Wildschäden zu verwenden. Weitere Voraussetzung für diese Zusage ist, dass die Jagdpachten entsprechend § 13 der Satzung der Jagdgenossenschaft nicht ausgeschrieben, sondern der Verlängerung der lfd. Pachtverträge durch die Jagdgenossenschaft zugestimmt wird. Dies gilt auch für den Eigenjagdbezirk. Die Versammlung der Jagdgenossen wird terminiert auf Donnerstag, 9. März 2023. Sie hat das entscheidende Wort in diesen Fragen. Die Gemeinderäte sprachen sich dafür aus, dass die Verpachtung der Jagd in den letzten Jahren gut funktioniert hat. Herr Wissinger, Hegeringleiter, äußerte sich als Vertreter der Jäger von Glatten. Die Jäger seien zufrieden mit den aktuellen Bedingungen und haben der Verlängerung der Pachtverträge schon geschlossen zugestimmt.
Einbringung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung für das Jahr 2023
Das Haushaltsvolumen beträgt lt. Haushaltsplan 2023 insgesamt ca. 19 Mio. €. Der Aufbau des Haushaltsplanes ist im neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) untergliedert in den Ergebnishaushalt und den Finanzhaushalt. Der Ergebnishaushalt erfasst dabei alle Erträge und Aufwendungen, also auch die Abschreibungen. Der Finanzhaushalt bildet die Ein- und Auszahlungen des Haushaltsplanes ab, hier sind also die geplanten Investitionen vorzufinden.
Ergebnishaushalt
Aus dem Saldo der Aufwendungen in Höhe von 11.024.601 € und den Erträgen in Höhe von 11.087.963 €, errechnet sich ein positives ordentliches Ergebnis, also ein Überschuss in Höhe von 63.362 €. Somit ist der Haushalt ausgeglichen. Die Abschreibungen wurden erwirtschaftet. Das Leitprinzip der Generationengerechtigkeit des NKHR ist somit erfüllt.
Maßgeblichsten Einfluss auf das Haushaltsergebnis und den größten Anteil bei den Erträgen hat wie jedes Jahr die Gewerbesteuer. Für das Jahr 2023 wurde mit Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 6 Mio. € (2022 4 Mio.€) geplant. Die Gewerbesteuer hat sich im Jahr 2022 auf einem hohen Niveau entwickelt und es ist mit keinen größeren Nachzahlungen zu rechnen. Die FAG-Zuweisungen und Zuschüsse betragen ca. 3,2 Mio. €.
Die ordentlichen Aufwendungen fallen um ca. 2,4 Mio. € höher als in 2022 aus, da die Kreis- und die FAG-Umlage mit insgesamt 4,6 Mio. € aus der hohen Steuerkraftsumme des Jahres 2021 berechnet wird. Die steigenden Personalkosten machen ca. 9,4 % der laufenden Aufwendungen aus. Eine funktionierende Verwaltung und ein funktionierender Bauhof benötigen jedoch für die immer höheren Anforderungen und Ansprüche, die es zu bewältigen gilt, ausreichend Personal. Ein großer Aufwandsposten stellen die Sach- und Dienstleistungen dar. Hierunter fallen auch die Unterhaltungsmaßnahmen der Grundstücke und Gebäude, deren Planungskosten und die Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen, die z.B. die EDV oder auch die Holzfällerkosten für den Gemeindewald beinhalten. Um die Liegenschaften und die Infrastruktur der Gemeinde weiterhin betriebsbereit zu halten, sind immer höhere Unterhaltungskosten notwendig. Das ordentliche Ergebnis in Höhe von 63.362 € erhöht die Rücklage auf ca. 13,8 Mio. €. Die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses dient der Abdeckung von künftigen Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses. Die Rücklage des NKHR ist somit nicht zu verwechseln mit den liquiden Mitteln und zeigt nicht die finanzielle Gesamtsituation der Gemeinde auf. Das ordentliche Ergebnis steht und fällt jährlich mit den Gewerbesteuereinnahmen. Hohe Gewerbesteuereinnahmen bedeuten zwei Jahre später hohe Finanzausgleichs- und Kreisumlagen. Die weitere konjunkturelle Entwicklung spiegelt sich somit stark auf die finanzielle Situation der Gemeinde wider.
Finanzhaushalt
Den Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von 10.918.074 € und den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 1.256.350 € stehen die Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von 10.281.806 € und die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 8.909.298 € gegenüber. Der Gesamtfinanzhaushalt schließt mit einer geplanten Reduzierung des Finanzierungsmittelbestandes im Jahr 2023 um - 7.016.680 € ab. Dies bedeutet, dass die Liquiditätsreserven zur Investitionsfinanzierung eingesetzt und die liquiden Mittel um diesen Betrag vermindert werden. Eine Kreditaufnahme im Jahr 2023 ist nicht erforderlich. Die geplanten Investitionen können momentan noch alle aus eigenen Mitteln finanziert werden, jedoch ist zu beachten, dass nur 63 % der Auszahlungen durch Einzahlungen gedeckt sind. Der restliche Anteil muss über die liquiden Mittel, d.h. über die finanziellen Reserven der Gemeinde, finanziert werden. Investitionen fließen in das Anlagevermögen ein und mehren somit das Vermögen der Gemeinde. Allerdings entstehen dadurch auch höhere Abschreibungen im Ergebnishaushalt. Im Jahr 2023 sind Investitionen in Höhe von insgesamt 8,9 Mio. € geplant.
Investitionsschwerpunkte sind dabei die Breitband- und Nahwärmeversorgung, das Landessanierungsprogramm Neuneck, der Hochbehälter Töllenwald, Wasser-, Abwasser- und Straßenbaumaßnahmen und eine Notstromversorgung für die Feuerwehr im Katastrophenfall. In der mittelfristigen Finanzplanung ist ab dem Jahr 2024 das Landessanierungsprogramm in Böffingen und im Jahr 2025 die Erschließung der Baugebiete Leimen und Vorderer Esch enthalten. Die liquiden Mittel, sowie weitere Festgeldanlagen bilden die Zahlungsfähigkeit der Gemeinde ab. Die liquiden Mittel betragen zu Beginn des Jahres 2023 noch 10,8 Mio. €, zuzüglich 5,6 Mio. € an Bausparguthaben, Festgeldanlagen und Beteiligungen. Die Gemeinde steht momentan finanziell gut da. Sollten die Investitionen jedoch wie geplant umgesetzt werden, müssten Geldanlagen in den Folgejahren eingesetzt werden. Dies ist jedoch auch abhängig von der Einnahmeentwicklung. Viele Unsicherheiten prägen derzeit die Bevölkerung und die Kommunen. Krieg, hohe Preise, vor allem auch im Energiesektor, Rekordinflation, Klimawandel, Belastung der Weltwirtschaft durch die Coronapandemie und gestörte Lieferketten, beeinflussen uns sehr. Neue Konjunkturdaten deuten darauf hin, dass eine Rezession vielleicht noch verhindert werden könnte. Für 2023 erwartet die Bundesregierung ein leichtes Wirtschaftswachstum von 0,2 %. Ein niedriges Wirtschaftswachstum und eine hohe Inflation ergeben unterm Strich, dass die Bevölkerung und die Kommunen ärmer werden. Sollte die Situation sich nicht ändern, werden wir langfristig insgesamt weniger finanzielle Mittel haben und somit weniger Spielraum für zusätzliche Aufgaben. Deshalb gilt nach wie vor, sparsam mit den vorhandenen Mitteln umzugehen, damit die Pflichtaufgaben und die notwendigen Investitionen umgesetzt werden können.
Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 24.01.2023
Die Sitzungsniederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.01.2023 wurde vom Gemeinderat anerkannt.
Bekanntgaben, Verschiedenes
Der Vorsitzende gab bekannt, dass die OEW Breitband GmbH für die Gemeinde Glatten mit anderen Gemeinden des Landkreises zusammen für den Ausbau der hellgrauen Flecken des Breitbandnetzes eine Förderung erhalten habe, da sie den Antrag noch vor Beendigung des Zuschussprogramms rechtzeitig gestellt hatte. Den Zeitplan, den die OEW Breitband GmbH für den Ausbau des Breitbandnetzes im Gemeindegebiet vorgestellt hat, beurteilt Herr Bürgermeister Pfeifer als realistisch. Derzeit werden seitens der OEW Breitband GmbH die Ausschreibungen vorbereitet.
Fragen der Gemeinderäte
Gemeinderat Trik erkundigte sich danach, ob im Zuge der Sanierung der Stützmauer in der Schopflocher Straße ein Zaun auf der Mauer angebracht wird. Dies wurde vom Vorsitzenden bejaht. Außerdem wies Herr Trik darauf hin, dass die Stützmauer verschmutzt sei und gereinigt werden sollte. Die Gemeindeverwaltung gibt dieses Anliegen an den Träger der Straßenbaulast weiter. Der Postbriefkasten beim Schulzentrum sei verschmutzt. Dieser müsse ebenfalls gereinigt werden. Auch dies werde die Verwaltung dem Eigentümer und Betreiber der Deutschen Post weitergeben.
Ehrung von Bürgermeister Tore-Derek Pfeifer anlässlich seines 20-jährigen Bürgermeisterjubiläums durch Herrn Landrat Dr. Klaus Michael Rückert
Herr Landrat Dr. Rückert begrüßt Herrn Bürgermeister Pfeifer, sowie die Gemeinderäte/innen und die anwesenden Gäste.
Herr Dr. Rückert möchte Herrn Pfeifer für sein 20-jähriges Bürgermeisterjubiläum ehren und freut sich, dass er zu diesem Anlass eingeladen worden sei. Er erinnert daran, dass Herr Pfeifer als junger Beamter zum Bürgermeister gewählt worden sei und seit 01.01.2003 als Bürgermeister bei der Gemeinde Glatten tätig ist. Herr Pfeifer habe als Vorsitzender des Gemeinderates zusammen mit dem Gemeinderat die Verantwortung für die Gemeinde inne und sei deren Repräsentant. In den vergangenen 20 Jahren habe sich viel in der Gemeinde getan und es seien mehr als 12 Mio. € investiert worden. Die Gemeinde stehe mit einer Rücklage von ca. 10 Mio. € finanziell sehr gut da. Glücklicherweise gebe es 2 große Gewerbesteuerzahler, aber auch viele weitere große und kleine Unternehmen. Dies wirke sich natürlich auch für den Landkreis in Bezug auf die Kreisumlage sehr positiv aus. Herr Pfeifer sei Mitglied in vielen Zweckverbänden, z. Teil auch als Vorsitzender, Mitglied der Leaderaktionsgruppe und Mitglied des Kreistages Freudenstadt.
Herr Rückert hat großen Respekt vor dem, was Herr Pfeifer alles bewerkstellige. Er bewahre Traditionelles und wage auch neue Aufbrüche. Mit der Sprachheilschule in Glatten hätte der Landkreis und die Gemeinde Glatten auch ein gemeinsames Projekt. Landrat Rückert wünscht Herrn Pfeifer weiterhin viel Erfolg, eine stabile Gesundheit, alles Gute für die Zukunft und überbringt ihm im Namen des Landkreises herzliche Glückwünsche zum 20-jährigen Bürgermeisterjubiläum. Er überreicht Herrn Pfeifer die Ehrenurkunde und Anstecknadel des Gemeindetages und gratuliert zu dieser hohen Auszeichnung.
Im Namen des Gemeinderates überbringt Gemeinderätin Anneliese Bach, als Vertretung von Bürgermeisterstellvertreter Friedrich Weigold, herzliche Glückwünsche. Sie erinnert an die Bürgermeisterwahl am 27.10.2002 und die Wiederwahlen am 17.10.2010 und 14.10.2018. Die Wahlbeteiligung von 42 % bei der 2. Wiederwahl, ohne einen Gegenkandidaten, sei ein hoher Vertrauensbeweis für ihn gewesen.
Frau Bach blickt zurück auf viele Projekte, die während der Amtszeit von Herrn Pfeifer realisiert worden seien, wie z.B. die Neubaugebiete Schöferle und Birkenstraße, die Sprachheilschule, das Naturerlebnisbad, der Waldkindergarten, der Hochwasserschutz, die Dorfsanierung, die Erweiterungen Fa. L´Orange und Fa. Schmalz, der Vollanschluss Haugenstein und vieles mehr. Es sei wichtig, dass der Bürgermeister und der Gemeinderat an einem Strang ziehen. Sehr wohl gebe es unterschiedliche Meinungen zu bestimmten Themen, was in einer Demokratie jedoch auch gut sei. Die Vereinsarbeit liege Herrn Pfeifer sehr am Herzen, er gehe gerne zu den Vereinsfesten und organisiere selbst gerne tolle Feste für die Gemeinde, wie z.B. das Fest „100 Jahre Strom“, die „1250-Jahr-Feier“ oder das Adventsdorf. Sie bedankt sich im Namen des Gemeinderates bei Herrn Pfeifer, gratuliert ihm zu seinem Jubiläum und wünscht ihm Gesundheit, weiterhin viel Energie und gute Nerven für seine Arbeit.
Bürgermeister Pfeifer bedankt sich bei Herrn Landrat Dr. Rückert für die sehr gute und kameradschaftliche Zusammenarbeit. Man habe bisher bei schwierigen Problemen immer eine Lösung gefunden. Manchmal komme man jedoch an die Grenzen des Machbaren. Schuld daran sei häufig die vorherrschende Bürokratie in Deutschland. Man frage sich schon, wie der Wirtschaftsstandort Deutschland sich dabei noch entwickeln solle? Herr Pfeifer bedankt sich auch bei den Gemeinderäten/innen und dem Rathausteam und ist froh darüber, dass zwischen dem Gemeinderat und ihm eine gute Einigkeit herrsche.
Bebauungsplan "Leimen", Glatten
Frau Stockburger vom Gemeindeverwaltungsverband erklärt, dass alle Abwägungs-vorschläge mittlerweile bearbeitet seien.
Bei dem Bauplatz Nr. 5 sei über die Erschließung und deren beitragsrechtlichen Problemen ein Hinweis im zeichnerischen Teil aufgenommen worden. Die Untere Naturschutzbehörde habe gefordert, bezüglich des Mähwiesenausgleichs den Ausgleichsfaktor auf 1,5 zu erhöhen und die Beschreibung anzupassen. Die Stellungnahme des Denkmalamtes habe gefordert, einen Hinweis zu archäologischen Funden aufzunehmen. Der Hinweis sei mittlerweile in der Planung ergänzt worden. Das Baurechtsamt habe empfohlen Leitungsrechte vor Verkauf der Grundstücke als Baulast einzutragen und die Formulierung bzgl. „Garage, Carports und Stellplätze“ zu konkretisieren. Dieser Anregung sei gefolgt worden. Bezüglich der Flächen für die Abwasserbeseitigung und den Wasserabfluss seien bei Bedarf die Untergeschosse mit Hebeanlagen an den Kanal anzuschließen.
Vom Gemeinderat wird beschlossen:
Vergabe eines neuen Straßennamens im künftigen Neubaugebiet "Leimen"
Im künftigen Neubaugebiet „Leimen“ wird eine neue Straße gebaut werden, welche öffentlich gewidmet werden muss. In der Vergangenheit wurden Straßennamen in der Regel aus den Bereichen Flurnamen, Tier- und Pflanzenarten, Gewässernamen, nahmhafte Dichter, etc. vergeben. Die Verwaltung spricht sich für eine neutrale Namensgebung aus, welche dem „Ordnungscharakter“ einer Straße und deren Zweckbestimmung entspricht, so dass auch Menschen mit Migrationshintergrund oder „Nicht Ortsansässige“ aus anderen Ländern und Regionen keine Verständnisprobleme haben. Gemeinderat Wörner schlägt vor, die Straße „Im Leimen“ zu benennen. Dieser Straßenname sei kurz und passe gut zu dem Baugebiet „Im Leimen“. Als weitere Vorschläge kamen „Zum Fischwang“ oder auch „Amselweg“. Nach mehreren Abstimmungen hat im Gemeinderat der künftige Straßenname „Im Leimen“ für das künftige Neubaugebiet “Leimen“ eine knappe Mehrheit erhalten.
Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Der Gemeinderat hat zuletzt im Jahr 2018 über eine Änderung der Entschädigung für Gemeinde- und Ortschaftsräte nachgedacht. Dies wurde damals abgelehnt, da die Sitzungsentschädigung der Gemeinde Glatten zu der Zeit noch dem Durchschnitt im Landkreis Freudenstadt entsprach. Eine Umfrage bei den Verbandsgemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes hat ergeben, dass die durchschnittliche Entschädigung ca. 26 € beträgt, im gesamten Landkreis beträgt diese ca. 27 €. Im Hinblick auf die bevorstehenden Kommunalwahlen im Jahr 2024 schlägt die Verwaltung vor, das Sitzungsgeld ab dem 01.01.2023 auf 25 € pro Sitzung zu erhöhen. Insgesamt errechnet sich dadurch ein Mehraufwand von 1.800 € pro Jahr.
Die übrigen Entschädigungssätze für ehrenamtliche Tätigkeit betragen lt. Satzung
bis zu 3 Stunden: 15 €
mehr als 3 bis zu 6 Stunden: 28 €
mehr als 6 Stunden: 35 €
Diese Sätze betragen im Durchschnitt nicht weniger als die Sätze anderer Gemeinden des Landkreises und müssen somit nicht erhöht werden. Vom Gemeinderat wird einstimmig beschlossen, das Sitzungsgeld für Gemeinde- und Ortschaftsräte ab 01.01.2023 auf 25 € je Sitzung zu erhöhen. Die Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Glatten wird vom Gemeinderat beschlossen und wird im Mitteilungsblatt abgedruckt.
Baugesuch - Errichtung eines Anbaus an das bestehende Gebäudeund Anbringen einer Werbeanlage im vereinfachten Verfahren, Flst. 1, Markung Glatten
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Baugesuch - Errichtung eines Anbaus an das bestehende Gebäude und Anbringen einer Werbetafel im vereinfachten Verfahren, Flst.1, Markung Glatten, zu.
Baugesuch - Nutzungsänderung der bestehenden Werkstatt in Wohnraum im vereinfachten Verfahren, Flst. 16/1, Markung Glatten
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Baugesuch – Nutzungsänderung der bestehenden Werkstatt in Wohnraum im vereinfachten Verfahren, Flst.16/1, Markung Glatten, zu.
Bekanntgabe, Verschiedenes
Der Vorsitzende berichtet aus der letzten Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands (GVV) Dornstetten in seiner Funktion als Verbandsvorsitzender. Das Verfahren zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes werde bis Mitte des Jahres abgeschlossen sein. Primär gehe es dabei in diesem Verfahren um die Rücknahme eines Landschaftsschutzgebietes zur baulichen Erweiterung der Fa. J. Schmalz GmbH. Was man aber aus dem Landschaftsschutzgebiet herausnimmt, muss man in Flächengröße auch wieder 1:1 ausgleichen. Die Suche nach einer geeigneten Fläche auf Markung der Gesamtgemeinde war die „Quadratur des Kreises“ und kostete viel Anstrengung. Künftig bezweifle der Vorsitzende, ob so eine Verschiebung auf der gesamten Markung ein zweites Mal möglich sein wird, da schlichtweg die Flächen, welche noch nicht im Landschaftsschutzgebiet liegen, ausgehen.
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes sei beschlossen worden. In dem Plan werde das Neubaugebiet „Vordere Esch“ in Böffingen mit aufgenommen. Nachdem für die Ausweisung von Windkraftanlagen nun die Regionalverbände zuständig geworden sind, wird der GVV den Teilflächennutzungsplan Windkraft nicht länger verfolgen. Dies sei von Vorteil, da diese mehr Flächen zur Verfügung habe, als die einzelnen Kommunen. Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Gemeindeverwaltungsverband künftig für die Gemeinde Glatten die gesplittete Abwassergebühr berechnet und dass der Gemeindeverwaltungsverband zum 01.05.2023 einen IT-Administrator eingestellt habe, der die EDV der 4 Verbandsgemeinden betreuen werde.