Baurechtsbehörde
Sie wollen Bauen, Umbauen oder in Ihrem vorhandenen Gebäude eine andere Nutzung vorsehen.
Die Baurechtsbehörde befindet sich beim Gemeindeverwaltungsverbandes Dornstetten. Hier können Sie sich hinwenden, wenn Sie Fragen zu Ihrem Bauvorhaben haben.
Anschrift des Gemeindeverwaltungsverbandes:
Hauptstraße 18 (Eingang Raiffeisenstraße), 72280 Dornstetten
Tel.: 07443 9604-0, Fax: 07443 960419
Öffnungszeiten:
Montags bis Donnerstags 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitags von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Baugenehmigungsverfahren
Alle Informationen zum digitalen Baugenehmigungsverfahren
Bauanträge, Anträge auf Ausnahmen, Abweichungen und Befreiungen und Anträge auf Bauvorbescheid sowie Kenntnisgabeverfahren in Glatten können ausschließlich elektronisch über die landeseinheitliche Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa-BW) gestellt werden. Bauanträge in Papierform und per E-Mail werden nicht mehr angenommen.
Link zum ViBa-BW:
Davon ausgenommen sind Anträge auf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese sind bis auf Weiteres direkt in Papierform bei der Baurechtsbehörde einzureichen. Anträge zur Wasserversorgung und zur Entwässerung und die dazugehörigen Unterlagen sind bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde direkt nach deren Vorgaben und nicht über ViBa-BW einzureichen.
Zur Nutzung von ViBa-BW ist eine Anmeldung an dem Online-Dienst seitens der Bauherrschaft oder des Entwurfsverfassers erforderlich. Hierzu ist die Nutzung eines Anmeldeverfahrens mit substantiellem „hohem“ Vertrauensniveau erforderlich.
Architekten und andere Entwurfsverfasser müssen sich einmalig ein Unternehmenskonto anlegen.
Privatpersonen müssen über ein BundID-Konto in Verbindung mit einem ELSTER-Zertifikat oder in Verbindung mit dem Online-Ausweis einen Zugang anlegen. Dies ist Grundvoraussetzung für die digitale Antragstellung. Für die Beantragung einer neuen BundID mit ELSTER-Zertifikat ist eine Vorlaufzeit einzuplanen, da der Zugangscode postalisch übermittelt wird. Für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion muss die Funktion auf dem Personalausweis des Nutzenden aktiviert sein.
Nehmen Sie sich für die Vorbereitung und Durchführung der Antragstellung daher ausreichend Zeit und planen Sie genügend Vorlauf ein. Im Tutorial-Video des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird die Bedienung von ViBa BW ausführlich erklärt. Wir empfehlen das Video vor der ersten Antragstellung einmal vollständig anzuschauen.
Auf der Homepage des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen erhalten Sie allgemeine Informationen zum virtuellen Bauamt (ViBa BW).
Sollten Sie Probleme bei der Anmeldung oder sonstige technische Probleme mit der digitalen Bauantragstellung haben, bitten wir Sie ein Supportticket zu erstellen und sich nicht an die untere Baurechtsbehörde zu wenden.
Die Nutzenden, die den Bauantrag über ViBa-BW einreichen, sind bis zum Ende der Antragsbearbeitung die alleinigen Kommunikationspartner der Baurechtsbehörde. Dies muss beim Absenden der Bauantragsunterlagen beachtet werden, wenn nicht die Bauherrschaft sondern der Entwurfsverfasser den Antrag einreicht.