Sitzungsberichte
Berichte aus dem Gremium im Jahr 2026
TOP 1: Bürgerfragestunde
Ein Bürger erkundigt sich nach den aktuellen Arbeiten im Wald. Da derzeit viele Bäume gefällt werden, möchte er wissen, ob es sich dabei um Ausgleichsmaßnahmen handelt. Der Vorsitzende erklärt, dass dies nicht der Fall sei. Es handele sich um reguläre Durchforstung der Waldgrundstücke. Für genauere Informationen verweist er an den zuständigen Förster Jochen Armbruster, der bei Fragen gerne Auskunft gebe.
Außerdem möchte der Bürger wissen, wie viele Hektar gesunder Wald für die geplanten Windräder im oberen Wald benötigt werden. Der Vorsitzende teilt mit, dass auf der Gemarkung Glatten aktuell kein Windrad geplant sei. Die Vorhaben befinden sich auf Markung der Gesamtgemeinde Loßburg im dortigen Kommunalwald, Spitalwald und Privatwäldern. Die genaue Flächengröße könne er nicht nennen. Zudem befinde sich das Projekt noch im Genehmigungsverfahren.
TOP 2: Vergabe der Planungsleistungen für den Bau der Kanal- und Wasserleitung im Palmbergweg
Der Gemeinderat hat die Planungsleistungen für die Erneuerung der Kanal- und Wasserleitung im Palmbergweg an das Ingenieurbüro Gall + Gärtner, Pfalzgrafenweiler, zum Preis von 42.624,96 € brutto vergeben.
Die Maßnahme erfolgt im Zusammenhang mit der für 2026 geplanten Verlegung einer Nahwärmeleitung, um Synergieeffekte zu nutzen und spätere Tiefbaumaßnahmen zu vermeiden.
TOP 3: Landessanierungsprogramm Böffingen – Vergabe der Planungsleistungen für den Straßenbau in Böffingen (Schlappbachweg, Vorderer Esch, Talstraße, Bühlstraße, Lindenweg)
Der Gemeinderat hat die Planungsleistungen für den Straßenbau im Sanierungsgebiet „Ortskern Böffingen“ an KIRN INGENIEURE, Freudenstadt, zum Preis von 39.339,09 € brutto vergeben.
Die Planung umfasst mehrere Straßenzüge südlich der Oberiflinger Straße sowie die Anlage von Stellplätzen.
TOP 4: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2024 der Nahwärmeversorgung Glatten
Der Gemeinderat hat den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Nahwärmeversorgung Glatten und die Entlastung der Werkleitung beschlossen. 2024 war das zweite Geschäftsjahr des Eigenbetriebs und war geprägt von Planungsarbeiten, Einholung der notwendigen Baugenehmigungen sowie der Ausschreibung der Bauleistungen, sodass mit den Bauarbeiten im Frühjahr 2025 begonnen werden konnte.
Da sich das Nahwärmenetz 2024 noch in der Planungsphase befand, wurden keine Umsatzerlöse erzielt. Der Jahresabschluss weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 20.371,66 € aus, der auf das Jahr 2025 vorgetragen wird. Die Bilanzsumme beträgt zum 31.12.2024 insgesamt 1.299.248,37 € bei einer Eigenkapitalquote von rund 90 %. Im Jahr 2024 wurden Investitionen in Höhe von 154.715,55 € insbesondere für Planungskosten und erste Abschlagszahlungen getätigt.
Der Jahresabschluss wurde durch das Steuerbüro Schüllermann und Partner geprüft und bestätigt.
TOP 5: Erhöhung der Eigenkapitalquote und 1. Änderung der Satzung über die öffentliche Nahwärmeversorgung in Glatten vom 25.10.2022
Der Gemeinderat hat beschlossen, dem Eigenbetrieb Nahwärmeversorgung Glatten zur Sicherstellung einer ausreichenden Eigenkapitalquote eine weitere Stammkapitaleinlage in Höhe von 1.200.000 € zu gewähren.
Zudem wurde die 1. Änderung der Satzung über die öffentliche Nahwärmeversorgung in Glatten beschlossen, mit der die Erhöhung des Stammkapitals satzungsrechtlich umgesetzt wird.
TOP 6: Beschluss des Wirtschaftsplans 2026 – Eigenbetrieb NWG
Der Gemeinderat hat den Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebs Nahwärmeversorgung Glatten beschlossen.
Der Wirtschaftsplan sieht für das Jahr 2026 weitere Investitionen in die Heizzentrale sowie in den Ausbau des Wärmenetzes, einschließlich der Hausanschlüsse, vor. Hierfür sind Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von rund 3,94 Mio. € vorgesehen.
Zur Finanzierung ist unter anderem der Eingang des bereits beantragten BEW-Zuschusses in Höhe von 1,5 Mio. € im dritten Quartal 2026 eingeplant. Weitere Mittel sollen über Beiträge sowie ein weiteres Trägerdarlehen der Gemeinde Glatten bereitgestellt werden. Zudem ist zur Stärkung der Eigenkapitalquote eine zusätzliche Stammkapitaleinlage der Gemeinde vorgesehen.
TOP 7: Entlassung des Ortsvorstehers für den Ortsteil Böffingen aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit
Der Gemeinderat hat beschlossen, Herrn Andreas Pfau, Ortsvorsteher des Ortsteils Böffingen, auf seinen schriftlichen Antrag mit Wirkung zum 28.02.2026 aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit zu entlassen.
Herr Pfau war seit 2004 Mitglied im Ortschaftsrat Böffingen und seit 2014 als Ortsvorsteher in Böffingen tätig. Stimmberechtigtes Mitglied im Gemeinderat war er von 2014 bis 2024. Herr Pfau hatte bereits im Rahmen der Kommunalwahl 2024 angekündigt, das Amt aus persönlichen Gründen nicht bis zum Ende der Wahlperiode ausüben zu können. Die Entlassung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Beamtenstatusgesetzes. Die Verabschiedung wird zu einem späteren Zeitpunkt auf Wunsch von Herrn Pfau erfolgen.
TOP 8: Wahl des Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin und des stellvertretenden Ortsvorstehers/der stellvertretenden Ortsvorsteherin für den Ortsteil Böffingen nach § 71 Gemeindeordnung BW
Der Gemeinderat hat auf Vorschlag des Ortschaftsrates Böffingen Manuel Schwenk ab dem 01.03.2026 zum Ortsvorsteher sowie Jens Haas zum stellvertretenden Ortsvorsteher des Ortsteils Böffingen gewählt.
Die Wahl erfolgte gemäß § 71 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg.
TOP 9: Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Gemeinde Glatten
1) Festlegung des Wahltermins sowie des Termins für eine mögliche Stichwahl
2) Veröffentlichung der Stellenausschreibung
3) Festlegung des Endes der Einreichungsfrist
Der Gemeinderat hat die Weichen für die Bürgermeisterwahl 2026 gestellt. Als Wahltermin wurde Sonntag, der 18.10.2026, festgelegt. Eine mögliche Stichwahl soll am Sonntag, dem 08.11.2026, stattfinden.
Zudem hat der Gemeinderat beschlossen, die Stellenausschreibung für das Amt des Bürgermeisters am Freitag, dem 10.07.2026, im Staatsanzeiger, im Schwarzwälder Boten sowie im Mitteilungsblatt der Gemeinde Glatten zu veröffentlichen. Das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen wurde auf Montag, den 21.09.2026, festgesetzt.
Im Rahmen der Beratung erklärte der amtierende Bürgermeister Tore-Derek Pfeifer, dass er nach 24 Jahren im Amt nicht erneut kandidieren wird. In seiner persönlichen Ansprache blickte er auf die zahlreichen Projekte und Entwicklungen zurück, die in dieser Zeit gemeinsam angestoßen und erfolgreich umgesetzt wurden. Er betonte, dass die Gemeinde Glatten heute finanziell solide und strukturell sehr gut aufgestellt sei.
Herr Pfeifer dankte dem Gemeinderat, der Verwaltung sowie der Bürgerschaft für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. Zugleich machte er deutlich, dass nun ein guter Zeitpunkt sei, Verantwortung weiterzugeben und neue Impulse zuzulassen. Der Generationenwechsel ist im Rathausteam nahezu vollzogen. Nun ist auch die Stelle des Bürgermeisters zu organisieren.
Die Stelle des Bürgermeisters wird daher zum 01.01.2027 neu zu besetzen sein.
TOP 10: Baugesuch – Abbruch und Neubau des vorhandenen Geräteschuppens, Lombacher Str. 42, Gemarkung Glatten
Der Gemeinderat hat dem Baugesuch zum Abbruch und Neubau des vorhandenen Geräteschuppens in der Lombacher Str. 42, Gemarkung Glatten, zugestimmt.
Das bestehende Gartengerätehaus wird erneuert und geringfügig aufgestockt. Nach Einschätzung der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die Umgebung ein, und die Erschließung ist gesichert.
TOP 11: Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 27.01.2026
Die Sitzungsniederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.01.2026 wurde vom Gemeinderat anerkannt.
TOP 12: Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse
Es gab keine nichtöffentlichen Gemeinderatsbeschlüsse bekanntzugeben.
TOP 13: Bekanntgaben, Verschiedenes
Der Vorsitzende informiert, dass für die Flächen in den Riedwiesen sowie am Schopflocher Berg die Kaufangebote der Gemeinde angenommen wurden. Beide Grundstücke wurden bereits im Gemeinderat beraten, und einem Erwerb wurde zugestimmt. Inzwischen haben auch die Eigentümer dem Verkauf zugestimmt, sodass dem Abschluss der notariellen Kaufverträge nichts mehr im Wege stehen sollte.
TOP 14: Fragen der Gemeinderäte
Frau Koch berichtet, dass sie – wie bereits in der Bürgerfragestunde angesprochen – ebenfalls mehrfach von Bürgerinnen und Bürgern auf die aktuellen Arbeiten im Wald angesprochen wurde. Insbesondere im Bereich Panoramaweg und Schopflocher Steige seien die Baumeinschläge deutlich sichtbar. Um offene Fragen zu klären und mehr Transparenz zu schaffen, regt sie an, einen öffentlichen Waldbegang gemeinsam mit dem zuständigen Förster Jochen Armbruster anzubieten. So könne das Vorgehen direkt vor Ort erläutert und das Verständnis in der Bürgerschaft gestärkt werden.
Der Vorsitzende bestätigt, dass auch ihn hierzu vermehrt Rückmeldungen erreichen. Er sagt zu, den Vorschlag mit Herrn Armbruster zu besprechen.
Herr Philipp Schillinger weist auf ein defektes Geländer in der Frühlingsstraße/Dietersweiler Straße hin. Seiner Einschätzung nach dürfte hier noch Gewährleistung bestehen, weshalb die Montage überprüft werden sollte. Zudem macht er darauf aufmerksam, dass eine Sitzbank im Bereich der Kreuzung Schappachstraße/Tannenweg/Alt Egart beschädigt ist.
Darüber hinaus spricht Herr Schillinger die Entwässerung des Radwegs Richtung Dornstetten an. Der Vorsitzende teilt mit, dass dieses Thema derzeit durch Herrn Autenrieth aufgearbeitet wird, damit zeitnah die Sanierung erfolgen kann.
Herr Keck erkundigt sich nach dem Termin für die vorgesehene Schulbesichtigung. Der Vorsitzende informiert, dass die Einladung voraussichtlich am folgenden Tag per E-Mail versendet wird.
TOP 1: Bürgerfragestunde
Ein Bürger nimmt Bezug auf den Tagesordnungspunkt 4 „Beschluss über das Schließen von Gestattungsverträgen über die private Befahrung des Waldwegs zur Waldsägmühle nach Einstellen des Abholservice im Waldkindergarten“. Er stellt klar, dass es bei der Befahrung nicht darum gehe, dass Eltern den Fußweg vermeiden möchten, sondern dass es sich um einzelne Tage handle, an denen der Weg aus zeitlichen Gründen nur schwer umsetzbar sei.
TOP 2: Bericht zur Schulsituation der Brüder-Grimm-Schule
Die Schulleiterin der Brüder-Grimm-Schule, Frau Berkowitz, berichtet über die Schulsituation im Schuljahr 2025/2026. Aktuell besuchen 55 Schülerinnen und Schüler die Brüder-Grimm-Schule. Der Schule stehen derzeit 14 Lehrkräfte für sechs Schulklassen zur Verfügung, von denen fünf in Vollzeit beschäftigt sind. Zusätzlich wird die Schule von zehn Lehrbeauftragten bzw. Jugendbegleitern unterstützt.
Frau Berkowitz hebt hervor, dass das Thema Inklusion einen besonderen Stellenwert einnimmt. Da die Brüder-Grimm-Schule die einzige Sprachheilschule im Landkreis Freudenstadt ist, übernimmt sie Inklusionsaufgaben im gesamten Landkreis. In diesem Zusammenhang besuchen die Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler teilweise auch in ihrem häuslichen Umfeld.
Darüber hinaus berichtet die Schulleiterin über die Einführung neuer Bildungskonzepte, darunter das Konzept „Kompass 4“ sowie das neue Sprachförderprogramm „SprachFit“.
TOP 3: Bericht zur Schulsituation der Grundschule Glatten
Die Schulleiterin der Grundschule Glatten, Frau Strobelt, berichtet über die Schulsituation im Schuljahr 2025/2026. Derzeit besuchen 87 Schülerinnen und Schüler, verteilt auf fünf Klassen, die Grundschule Glatten. Davon kommen 74 Schülerinnen und Schüler aus Glatten, vier aus Böffingen, drei aus Neuneck, drei aus Dornstetten sowie drei aus Dürrenmettstetten.
Das Stammkollegium der Grundschule Glatten besteht aktuell aus sechs Lehrkräften. Darüber hinaus sind der Schule die Pfarrerin Frau Helbling, eine Lernbegleitung sowie die Kernzeitenbetreuung, Frau Beilharz, zugeordnet.
Frau Strobelt weist darauf hin, dass die Unterrichtsversorgung aufgrund von Krankheitsausfällen zunehmend schwieriger werde. Trotz des Einsatzes von Krankheitsvertretungen aus anderen Schulen könne nicht jeder Ausfall vollständig abgedeckt werden.
Zudem berichtet die Schulleiterin über die Einführung neuer Bildungskonzepte an der Grundschule, darunter das Bildungspaket „Kompass 4“ sowie das landesweite Lernstandserhebungsverfahren VERA 3.
TOP 4: Beschluss über das Schließen von Gestattungsverträgen über die private Befahrung des Waldwegs zur Waldsägmühle nach Einstellen des Abholservice im Waldkindergarten
Der Gemeinderat beschloss den Abschluss von Gestattungsverträgen zur privaten Befahrung des gemeindlichen Waldwegs zur Waldsägmühle. Hintergrund ist die dauerhafte Einstellung des bisherigen Abholservices des Waldkindergartens „Waldsägmühle“, der aus organisatorischen Gründen nicht mehr aufrechterhalten werden kann.
Da das Befahren von Waldwegen grundsätzlich nicht zulässig ist, den betroffenen Eltern jedoch eine alternative Lösung angeboten werden muss, wird die Durchfahrt zur Waldsägmühle über zeitlich befristete Gestattungsverträge geregelt. Die Genehmigung gilt jeweils nur für die Dauer des Kindergartenbesuchs und endet spätestens am 30.09.2028. Die Befahrung erfolgt auf eigene Gefahr; eine zusätzliche Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde besteht nicht.
Nach einer intensiven Diskussion, in der insbesondere darauf hingewiesen wurde, dass das Trägerkonzept des Evangelischen Kirchenbezirks ursprünglich mit einem Abholservice vorgestellt und der entsprechende Vertrag auch unter dieser Voraussetzung geschlossen worden war, stimmte der Gemeinderat dem vorliegenden Vertragsentwurf zu und beauftragte den Bürgermeister mit dem Abschluss der Gestattungsverträge.
TOP 5: Baugesuch - Umbau und Sanierung des bestehenden Wohnhauses mit Abbruch und Neuaufbau des Dachstuhles, In der Luge 25, Gemarkung Glatten
Der Gemeinderat erteilte dem Bauvorhaben „Umbau und Sanierung des bestehenden Wohnhauses mit Abbruch und Neuaufbau des Dachstuhls“ auf dem Grundstück In der Luge 25 das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB. Gleichzeitig stimmte er der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Luge“ gemäß § 31 BauGB zu, da das Vorhaben der Schaffung von Wohnraum dient und aus Sicht der Verwaltung mit öffentlichen und nachbarlichen Belangen vereinbar ist.
TOP 6: Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 09.12.2025
Die Sitzungsniederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.12.2025 wurde vom Gemeinderat anerkannt.
TOP 7: Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass in der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 09.12.2025 eine Vereinbarung zur Nutzung von Flächen für Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Windparkprojekt „Loßburg II“ abgeschlossen wurde.
TOP 8: Bekanntgaben, Verschiedenes
Der Vorsitzende informiert darüber, dass aufgrund mehrfach geäußerter Vorwürfe, der Gemeindevollzugsdienst sei ausschließlich zur Erzielung von Einnahmen eingeführt worden, seitens der Verwaltung eine Aufstellung der Bußgeldeinnahmen für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2025 erstellt wurde. In diesem Zeitraum wurden Einnahmen in Höhe von 4.445,00 € erzielt, womit nicht einmal die Kosten für die erforderliche Software gedeckt werden können.
Weiterhin gibt der Vorsitzende die geplante Zeitschiene für den Bau des Radwegs von Glatten nach Dornstetten bekannt. Der Baubeginn ist für den 13.04.2026 vorgesehen, das Bauende soll nach derzeitiger Planung am 30.09.2026 erfolgen.
TOP 9: Fragen der Gemeinderäte
Herr Gemeinderat Schäfer spricht erneut die Situation am Altkleidercontainer an der AVIA-Tankstelle an. Zwar sei der dort abgestellte Müll zwischenzeitlich beseitigt worden, inzwischen habe sich jedoch erneut eine erhebliche Menge angesammelt. Beobachtungen zufolge stamme mehr als die Hälfte der dort abgelagerten Abfälle von auswärtigen Personen. Herr Schäfer regt an, die Container an einen anderen Standort, beispielsweise zum Bauhof unter Aufsicht, zu verlegen. Der Vorsitzende erklärt, dass dieser Vorschlag von der Verwaltung geprüft werde.
Des Weiteren weist Herr Gemeinderat Schäfer darauf hin, dass es im gesamten Ort mehrere Nahtstellen von Baustellen gebe, die nicht ordnungsgemäß geschlossen seien. Er erkundigt sich nach dem weiteren Vorgehen. Herr Gemeinderat Weigold verweist in diesem Zusammenhang auf mögliche Gewährleistungsansprüche. Der Vorsitzende regt an, eine Fotodokumentation der betroffenen Stellen zu erstellen. Herr Schäfer sagt zu, diese der Verwaltung zur Verfügung zu stellen.
Herr Gemeinderat Philipp Schillinger macht darauf aufmerksam, dass eine Straßenlampe in Böffingen, die vom Feuerwehrhaus über die Straße verläuft, bereits seit längerer Zeit defekt sei. Ortsvorsteher Herr Pfau teilt hierzu mit, dass dies bereits mit der Firma Eisele besprochen worden sei. Derzeit gebe es keine technische Lösung außer einem vollständigen Neubau der Lampe. Dieser könne jedoch erst im Rahmen des Landessanierungsprogramms Böffingen umgesetzt werden.
Berichte aus dem Gremium im Jahr 2025
TOP 1: Bürgerfragestunde
Der ehemalige Ortsvorsteher von Neuneck, Herr Frank Eisen, bedankt sich bei den Gemeinderatsmitgliedern und der Verwaltung für die erfolgreiche Durchführung des Landessanierungsprogramms „Ortskern Neuneck“. Er hatte das Verfahren damals selbst begleitet und zeigte sich erfreut über den Abschluss der Maßnahme.
TOP 2: Aufhebung der Sanierungssatzung „Ortskern Neuneck“ vom 13.05.2014
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung die Aufhebung der Sanierungssatzung „Ortskern Neuneck“ beschlossen. Die Satzung war seit 2014 Grundlage für verschiedene städtebauliche Maßnahmen im Ortskern. Da diese Arbeiten nun vollständig abgeschlossen sind, kann das Sanierungsgebiet gemäß den gesetzlichen Vorgaben aufgehoben werden.
TOP 3: Abschlussbericht zum Landessanierungsprogramm „Ortskern Neuneck“
Der Gemeinderat hat den Abschlussbericht zum Sanierungsprogramm „Ortskern Neuneck“ zur Kenntnis genommen. Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme, die von 2014 bis 2025 lief, konnte erfolgreich abgeschlossen werden.
Insgesamt wurden rund 3,77 Mio. Euro investiert. Das Land unterstützte die Sanierung mit Fördermitteln in Höhe von 2,1 Mio. Euro. Mit diesen Mitteln konnten zahlreiche strukturelle und gestalterische Verbesserungen umgesetzt werden, die den Ortskern nachhaltig aufgewertet haben.
Der Abschlussbericht bewertet die Maßnahme als sehr erfolgreich: Die Wohnqualität wurde gesteigert, die Ortsmitte gestärkt und wichtige Impulse für die zukünftige Entwicklung des Ortsteils wurden gesetzt.
TOP 4: Vergabe eines Straßennamens im künftigen Neubaugebiet „Vorderer Esch“
Der Gemeinderat hat beschlossen, die neue Straße im künftigen Neubaugebiet „Vorderer Esch“ in Böffingen „Dorfwiesenweg“ zu nennen.
TOP 5: Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde
Hier: Antrag auf Investitionszuschuss NaturErlebnisBad Glatten e. V. für das Jahr 2026
Der Gemeinderat hat dem Antrag des NaturErlebnisBads Glatten e. V. auf einen Investitionszuschuss für das Jahr 2026 zugestimmt. Der Verein erneuert die Duscharmaturen im Sanitärbereich, wofür Gesamtkosten von rund 12.356 Euro anfallen. Die Finanzierung erfolgt jeweils zur Hälfte durch Eigenmittel des Vereins und durch den nun bewilligten Zuschuss der Gemeinde.
Die bisherigen Armaturen erwiesen sich als sehr störanfällig und verursachten hohe Wartungskosten. Mit dem neuen, robusteren System sollen künftig Ausfälle reduziert und Ressourcen geschont werden. Der Einbau erfolgt in Eigenleistung durch den Verein.
TOP 6: Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 11.11.2025
Die Sitzungsniederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.11.2025 wurde vom Gemeinderat anerkannt.
TOP 1: Bürgerfragestunde
Von den anwesenden Bürgern wurden keine Fragen gestellt.
TOP 2: Blutspenderehrung 2025
Bürgermeister Tore-Derek Pfeifer betonte in seiner Ansprache die große Bedeutung der Blutspende für unsere Gesellschaft. Jede Spende leiste einen wertvollen Beitrag zur Rettung von Menschenleben und sei Ausdruck von Solidarität, Nächstenliebe und Verantwortungsbewusstsein.
Die Gemeinde Glatten würdigt dieses Engagement mit großem Respekt und Dankbarkeit. Es sei keine Selbstverständlichkeit, regelmäßig Blut zu spenden und damit anderen in Not zu helfen – umso wichtiger sei es, den Spenderinnen und Spendern öffentlich Anerkennung zu schenken.
Geehrt wurden:
Für 10 Spenden:
Josiah Beck, Ruben Ertelt, Tony Günter, Nadja Kilgus, Verena Limberg, Marie Nübel
Für 25 Spenden:
Stefanie Junt
Für 50 Spenden:
Nico Limberg
Für 75 Spenden:
Manfred Morlok, Hartmut Reuff
Für 100 Spenden:
Dietmar Kurz, Herbert Müller
TOP 3: Vergabebeschluss über den Bau eines Löschwasserspeichers auf dem Flurstück 1145, Gemarkung Böffingen
Der Gemeinderat fasste in seiner Sitzung den Vergabebeschluss über den Bau eines Löschwasserspeichers auf dem Flurstück 1145 in Böffingen. Der Auftrag wurde an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Rath GmbH & Co. KG aus Haiterbach, vergeben. Die Gesamtsumme beläuft sich auf 137.561,26 €.
Im Haushalt 2025 sind 40.000 € für das Projekt eingestellt. Da die Beauftragung erst im November 2025 erfolgt, wird mit einer Fortführung der Maßnahme im Jahr 2026 gerechnet. Die Restfinanzierung soll über den Haushaltsplan 2026 sichergestellt werden.
TOP 4: Bebauungsplan „Vorderer Esch“, Glatten – Böffingen im Regelverfahren
a) Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung
b) Entwurfsbeschluss
c) Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan „Vorderer Esch“ in Böffingen im Regelverfahren behandelt. Im Rahmen der Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung gingen verschiedene Stellungnahmen ein, die sorgfältig geprüft und gerecht gegeneinander abgewogen wurden. Auf Grundlage dieser Anregungen wurde der Bebauungsplanentwurf entsprechend angepasst.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 14.10.2025 wurde beschlossen. Anschließend fasste der Gemeinderat den Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB.
TOP 5: Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 14.10.2025
Die Sitzungsniederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.10.2025 wurde vom Gemeinderat anerkannt.
TOP 6: Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 14. Oktober 2025 wurde beschlossen, dem Eigenbetrieb Nahwärmeversorgung ein Trägerdarlehen in Höhe von 1.600.000 € zu gewähren.
TOP 7: Bekanntgaben, Verschiedenes
Der Vorsitzende informiert, dass der Kaufvertrag für die ehemalige „Linde“ inzwischen abgeschlossen ist. Die Gemeinde Glatten wird somit als Eigentümerin eingetragen.
Weiter teilt er mit, dass das Sanierungsmanagement zum Aufbau der Nahwärmeversorgung der Jahre 2020 bis 2024 inzwischen abgerechnet wurde. Hierbei wurde ein Zuschuss von 289.500 € bewilligt. Für die Gemeinde verbleiben gegenüber der ursprünglichen Planung und der Zuschussbewilligung lediglich Mehrausgaben in Höhe von 17.146,41 €.
Zudem liegt die Schlussauszahlung für das Landessanierungsprogramm „Ortskern Neuneck“ vor. Bei einem Gesamtfinanzierungsbedarf von 3.772.500,58 € konnten 2.100.000 € aus der bewilligten Landesfinanzhilfe in Anspruch genommen werden.
TOP 8: Fragen der Gemeinderäte
Herr Marco Schillinger erkundigt sich, wann die durch einen Verkehrsunfall beschädigten Verteilerschränke in Neuneck instand gesetzt werden. Aufgrund der offenen Baustelle müssten derzeit Kinder auf dem Schulweg die Straße benutzen.
Der Vorsitzende sichert zu, dass bei der Netze BW und der Telekom erneut nachgefragt wird.
Herr Philipp Schillinger regt an, einen WhatsApp-Kanal der Gemeinde Glatten einzurichten, um in Fällen, in denen schnelle Information erforderlich ist – wie beim vergangenen Wasserrohrbruch – besser kommunizieren zu können.
Der Vorsitzende erklärt, dass dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich sei, da die Nutzung von WhatsApp in diesem Zusammenhang als sehr bedenklich eingestuft werde.
TOP 1: Bürgerfragestunde
Bürgermeister Pfeifer informiert über den aktuellen Stand der Cyberattacke vom 04/05.09.2025. Noch immer läuft der Betrieb in der Gemeindeverwaltung Glatten nur eingeschränkt. Ebenso ist die Kommunikation nur sehr eingeschränkt möglich, da es immer wieder zu technischen Ausfällen kommt. Am 10.10.2025 wurde der Gemeinde ein weiteres Erpresserschreiben der Hackergruppe "SafePay" zugestellt, in dem sie aufgefordert wurde, einem entsprechenden Link zu folgen. Die E-Mail wurde umgehend an die Fachbehörden der Kriminalpolizei und der Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg (CSBW) weitergeleitet, welche über den Link auf eine Website im Darknet gelangten, auf die eine Frist von 4 Tagen gesetzt wurde. Nach Ablauf dieser Frist wurden am Montag, dem 13.10.2025 gegen vermutlich 21:40 Uhr die gestohlenen Daten im Darknet angeboten.
Die Gemeinde Glatten wird nun in die Auswertung gehen, ob Dritte betroffen sind. Die festgestellten Betroffenen werden von der Gemeinde auf postalischem Weg informiert. Die Auswertung wird jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen, da es sich um große Datenmengen handelt und die Auswertung neben dem Alltagsgeschäft vonstattengehen wird. Für die Betreuung dieser Auswertung wird sich die Gemeindeverwaltung eine professionelle Teamleitung eines Dienstleisters holen, welche durch die Versicherung der Gemeinde empfohlen wurde. Angaben der Kriminalpolizei und der CSBW nach hätte es jedoch keinen Erfolg versprochen, auf die Forderungen einzugehen und die geforderte Summe zu zahlen. Die Erfahrung zeigt, dass trotz Zahlung die Daten veröffentlicht werden oder aber die Ablösesumme mehrmals erhöht und die Daten dennoch veröffentlicht werden. Die genaue Summe, welche gefordert worden wäre, ist weder der Gemeindeverwaltung noch den zuständigen Behörden bekannt.
TOP 2: LSP „Ortskern Böffingen“ - Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.10.2025 den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch wie folgt beschlossen:
1. Das Gebiet "Ortskern Böffingen" wurde als städtebauliches Problemgebiet ermittelt. Der Gemeinderat hat deshalb zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit beschlossen, vorbereitende Untersuchungen nach § 141 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Gebiet "Sanierungsgebiet Ortskern Böffingen" durchführen zu lassen. Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung werden bestimmt:
Entwicklungsziel Innenentwicklung
- Nachverdichtung durch Schließen vorhandener Baulücken in Ortskernlagen
- Nach- bzw. Umnutzung ungenutzter Gebäude in Ortskernlagen
- Steigerung der Wohn- und Verweilqualität im Ortskern durch Verbesserung des Umfelds
Entwicklungsziel Baustruktur, Freiflächen und Grünordnung
- Beibehaltung der ortsbildprägenden Baustruktur mit den markanten Hofgebäuden und Scheunen
- Modernisierung bzw. Instandsetzung der ortsbildprägenden und erhaltenswerten Gebäude
- Abbruch von nicht erhaltenswerter Bausubstanz und Neuordnung der entstehenden Grundstücke
- Festlegung von Gestaltungsvorgaben für Neu- und Umbauten zur Einfügung in das gewachsene Ortsbild
- Energetische und technische Anpassung an die heutigen Bedürfnisse und Anforderungen
- Abbruch ungenutzter, veralteter oder störender Nebengebäude
- Erhalt und Ergänzung des vorhandenen Baumbestands
- Erhalt von vorhandenen zusammenhängenden Grünflächen
Entwicklungsziel Verkehr
- Ausbau und Gestaltung von Straßen und Wegen
- fußgängerfreundliche Wegeführung
- Gestaltung von Plätzen, Steigerung der Verweilqualität
- Verkehrsberuhigung nach Möglichkeit
Entwicklungsziel Instandsetzung und Erneuerung der Bausubstanz
Die Bausubstanz der privaten und kommunalen Gebäude ist zu modernisieren. Grundsätzlich besteht an den meisten Gebäuden neben einem allgemeinen Instandsetzungsbedarf ein erheblicher Modernisierungsbedarf hinsichtlich Energieeinsparung und Energieeffizienz.
Zu den wichtigsten Maßnahmen der energetischen Modernisierung eines Gebäudes zählen:
- Baulicher Wärmeschutz: Dämmung von Außenwänden, Dach und Kellerdecke, Erneuerung und Austausch der Fenster durch Wärmeschutzverglasung;
- Effiziente Heizungs- und Warmwasseranlagen: Einbau moderner, zentraler Heiz- und Warmwasseranlagen: Einbau moderner, zentraler Heiz- und Warmwassersysteme sowie moderner Steuerungs- und Regelungstechniken;
- Nutzung von regenerativen Energien und Rohstoffen
2. Das Untersuchungsgebiet ist im Lageplan vom 26.09.2025 umgrenzt, dieser Plan wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.
Der Lageplan ist im Bürgerbüro der Gemeinde Glatten vom 17.10.2025 bis 07.11.2025 ausgelegt und kann dort von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstagnachmittags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr eingesehen werden.
Hinweise:
1. Der Beschluss über vorbereitende Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets. Dieser bedarf einer besonderen Sanierungssatzung.
2. Auskunftspflicht nach § 138 BauGB:
Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten sind verpflichtet, der Gemeinde Glatten oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich sind. An personenbezogenen Daten können insbesondere Angaben der Betroffenen über ihre persönlichen Lebensumstände im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, namentlich über die Berufs-, Erwerbs-Familienverhältnisse, das Lebensalter, erhoben werden (§ 138 Abs. 1 BauGB). Verweigert ein Auskunftspflichtiger die Auskunft, kann ein Zwangsgeld wiederholt angedroht und festgesetzt werden (§ 138 Abs. 4 i.V.m. § 208 Satz 2 bis 4 BauGB)
TOP 3: Beschluss über die Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2025/2026
Der Gemeinderat hat die diesjährige Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2025/2026 beschlossen. Die Kindergartenbedarfsplanung wird nach dem Beschluss dem Jugendamt des Landkreises Freudenstadt vorgelegt.
Im Vergleich der Einwohnerstatistik mit dem Vorjahr lässt sich ein Geburtenrückgang beobachten. Im Kindergartenjahr 2025/2026 wird die Kindertagesstätte Himmelszelt wie auch in den Jahren zuvor voraussichtlich marginal unterbelegt sein. Es können daher mehr Plätze angeboten werden, als benötigt werden. Der Waldkindergarten Waldsägmühle hingegen ist voll ausgelastet und es gibt eine Warteliste. Aufgrund der Unterbelegung der KiTa Himmelszelt können die Familien jedoch dort hin verwiesen werden.
Derzeit besteht daher kein Bedarf an einem Ausbau von Betreuungsplätzen. Es ist zudem zu erwarten, dass in den nächsten Jahren aufgrund der geplanten Neubaugebiete Leimen und Vorderer Esch ein Geburtenanstieg zu verzeichnen sein wird.
TOP 4: Gewährung eines Trägerdarlehens über 1.600.000 EUR an den Eigenbetrieb Nahwärmeversorgung Glatten
Aufgrund eines Antrags aus dem Gemeinderat wurde dieser Tagesordnungspunkt einstimmig in die nicht öffentliche Sitzung verschoben.
TOP 5: Annahme einer zweckgebundenen Spende der Firma Schmalz (Glatten) für die Jugendfeuerwehr Glatten über einen Betrag in Höhe von 200,00 EUR
Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer zweckgebundenen Spende der Firma Schmalz (Glatten) für die Jugendfeuerwehr Glatten über einen Betrag in Höhe von 200,00 EUR.
TOP 6: Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 27.09.2025
Die Sitzungsniederschrift vom 27.09.2025 wird anerkannt.
TOP 7: Bekanntgabe nicht öffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass in der vergangenen nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 27.09.2025 über die Vergabe des Sanierungsträgers für das Landessanierungsprogramm „Ortskern Böffingen“ diskutiert und beschlossen wurde. Anschließend wurde der Tagesordnungspunkt in der öffentlichen Sitzung diskutiert und bekanntgegeben. Den Zuschlag erhielt die Wüstenrot GmbH.
TOP 8: Bekanntgaben
Es gibt keine Bekanntgaben.
TOP 1: Bürgerfragestunde
Von den anwesenden Bürgern wurden keine Fragen gestellt.
Top 2: Landessanierungsprogramm (LSP) Böffingen - Beauftragung des
Sanierungsträgers zur Aktualisierung der vorbereitenden Untersuchungen
und der Sanierungsbetreuung
In der Gemeinderatssitzung wurde die Beauftragung des Sanierungsträgers für das Landessanierungsprogramm "Ortskern Böffingen" beschlossen.
Dieser übernimmt sowohl die Aktualisierung der vorbereitenden Untersuchungen als auch die fachliche Betreuung und Begleitung des
weiteren Sanierungsverfahrens.
Im Vorfeld hat die Verwaltung Angebote eingeholt und anhand festgelegter Kriterien bewertet. Anschließend wurden die in Frage kommenden
Sanierungsträger in einer nichtöffentlichen Sitzung dem Gemeinderat vorgestellt.
Den Zuschlag erhielt die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH.
Der Zeitplan sieht vor, dass bis zum Beginn des 2. Quartals 2026 der Sanierungsbeschluss gefasst werden soll.
Bis dahin muss der Sanierungsträger die Vorbereitenden Untersuchungen abgeschlossen haben und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Bevölkerung durchgeführt haben.
Da dieser Zeitplan sehr ambitioniert ist, muss daher zeitnah die Arbeit durch den Sanierungsträger aufgenommen werden.
TOP 3: Beschluss über den Nachtragswirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs Nahwärmeversorgung Glatten
Der Gemeinderat hat den Nachtragswirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs Nahwärmeversorgung Glatten beschlossen.
Im Verlauf des Wirtschaftsjahres 2024 haben sich Verzögerungen bei der Auszahlung der bewilligten BEW-Fördermittel gezeigt. Gleichzeitig ist
die Erhebung der ursprünglich eingeplanten Anschlussbeiträge bislang nicht realisiert worden. Um die Liquidität des Eigenbetriebs
sicherzustellen und den planmäßigen Baufortschritt der Nahwärmeversorgung nicht zu gefährden, ist eine Anpassung des
Wirtschaftsplans für das Jahr 2025 erforderlich.
Der Nachtragswirtschaftsplan sieht folgende wesentlichen Änderungen vor:
- Reduzierung der geplanten Investitionszuschüsse Dritter von
ursprünglich 1.556.000 € um 1.400.000 € auf nunmehr 156.000 €
- Streichung der geplanten Anschlussbeiträge in Höhe von 200.000 €.
- Erhöhung des Trägerdarlehens um 1.600.000 € auf insgesamt 2.735.000 €
zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit des Eigenbetriebs.
- Erhöhung des Zinsaufwands um 15.350 € auf insgesamt 29.350 €.
Zu welchem Zeitpunkt die bewilligten BEW-Fördermittel ausbezahlt werden, kann von aktuellem Standpunkt aus noch nicht genau abgesehen werden.
TOP 4: Grundsatzbeschluss zur Einführung von Staffelgebühren in der Wärmegebührensatzung
Der Gemeinderat hat der Einführung einer Staffelgebühr mit einer Rabattierung von 10 % beim Arbeitspreis ab dem Bezug der 100.001 Kwh bei
der nächstmöglichen Neufassung der Wärmegebührensatzung zugestimmt. Die Verwaltung wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt die neue
Wärmegebührensatzung dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.
Derzeit geht man davon aus, dass frühestens im Jahr 2027 die Datenbasis hierfür vorliegt.
Erst, wenn die nötigen echten Ausgaben (Betriebskosten) vorliegen, sollen die Gebühren neu kalkuliert werden. Dies bedeutet, dass die bisherigen Gebührensätze aus den Kostenschätzungen des Jahres 2021 weiterhin gelten werden. Der Vorsitzende weist ausdrücklich daraufhin, dass diese Zahlen vor dem Ukrainekrieg, der Energiekostenkrise und der Inflation ermittelt wurden. Aus diesem Grund hat die Verwaltung eine Gebührenkalkulation mit den nun bekannten echten Investitionskosten (nahezu alle Baugewerke sind mittlerweile ausgeschrieben und vergeben) durchgeführt und dem Gemeinderat vorgelegt.
In diesem Planspiel sind nun nahezu nur noch die Kosten des laufenden Betriebs „Schätzungen" enthalten. Schlussabrechnungen der baulichen Investitionen liegen auch noch nicht vor, da die Anlagen sich ja noch im Bau befinden.
Diese Planspiel hat ergeben, dass unter Berücksichtigung des Anschlusses von Großkunden der Arbeitspreis aus dem Jahr 2021 nahezu gehalten werden könnte.
Die weiteren Gebühren würden unverändert bleiben. Daher steht die Verwaltung mit weiteren Großkunden wie z.B. Fa. Schmalz in Verhandlungen. Bei Einführung einer Rabattierung für Großabnehmer wurde durch die Fa. Schmalz in Aussicht gestellt, sich anschließen zu lassen. Der Rabattierungsvorschlag würde also dazu führen, dass sich die Kostensituation für alle Anschlußnehmer deutlich und auch langfristig verbessern würde. Je mehr Bürger sich an das Nahwärmenetz anschließen lassen und Teil der Solidargemeinschaft werden, desto günstiger werden die Gebühren ausfallen.
TOP 5: 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 zur Erhöhung des Trägerdarlehens an den Eigenbetrieb NWG
Der Gemeinderat beschließt die 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 zur Erhöhung des Trägerdarlehens an den Eigenbetrieb
NWG. Hintergrund ist die Verzögerung der Auszahlung aus der BEW-Förderung sowie der Realisierung der geplanten Anschlussbeiträge.
Zur Schließung der daraus beim Eigenbetrieb NWG entstehenden Finanzierungslücke soll das Trägerdarlehen im Haushaltsjahr 2025 von
bislang 1.135.000 € auf insgesamt 2.735.000 € steigen. Die Aufstockung des Trägerdarlehens soll im Folgejahr durch die Mittel aus der
BEW-Förderung ersetzt werden, deren Auszahlung bis dahin erwartet wird.
Der Zinsertrag für das zusätzliche Trägerdarlehen beläuft sich im Jahr 2025 voraussichtlich auf 9.350 €.
TOP 6: Baugesuch Anbau eines unterirdischen Hackschnitzelbunkers, Wasenweg 7, Gemarkung Böffingen
Der Gemeinderat hat dem Anbau eines unterirdischen Hackschnitzelbunkers im Wasenweg 7 auf der Gemarkung Böffingen zugestimmt. Das Bauvorhaben
ist entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zulässig. Insbesondere lässt das Vorhaben keine Beeinträchtigung des Ortsbilds erwarten, da der
Bunker unterirdisch sein wird.
Der Ortschaftsrat Böffingen hat zu dem Vorhaben in seiner Sitzung am 10.09.2025 die Zustimmung als Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat gefasst.
TOP 7: Bestellung von Frau Jana Geißler zur Standesbeamtin
Der Gemeinderat bestellt die Hauptamtsleiterin Jana Geißler mit Wirkung ab 01. Oktober 2025 zur weiteren Standesbeamtin der Gemeinde Glatten.
Gemäß gesetzlicher Vorschriften muss jeder Standesamtsbezirk mindestens mit zwei "Vollstandesbeamten" besetzt sein. Durch ein zweiwöchiges
Seminar mit anschließenden Prüfungen hat Frau Geißler die nötigen Qualifikationen erworben.
TOP 8: Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 29.07.2025
Die Sitzungsniederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.07.2025 wurde vom Gemeinderat anerkannt.
TOP 9: Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse
Es liegen derzeit keine nichtöffentlichen Gemeinderatsbeschlüsse zur Bekanntgabe vor.
TOP 10: Bekanntgaben, Verschiedenes
Es wurde nichts bekanntgegeben.
TOP 11: Fragen der Gemeinderäte
Von den anwesenden Gemeinderäten wurden keine Fragen gestellt.
TOP 1: Bürgerfragestunde
Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern wurden keine Fragen gestellt.
TOP 2: Vergabe der Abbrucharbeiten des ehemaligen Gasthauses „Linde“, Kirchstraße 3, Glatten
Der Gemeinderat beschloss die Vergabe der Abbrucharbeiten des ehemaligen Gasthauses „Linde“ samt Gästehaus. Den Auftrag erhält die Firma Gebr. Kaltenbach GmbH & Co. KG aus Dornstetten zum Angebotspreis von 94.368,90 €.
Zuvor hatte Architekt Steffen Peter im Rahmen eines beschränkten Vergabeverfahrens vier Fachfirmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Nach Prüfung der eingegangenen Angebote wurde das wirtschaftlich günstigste Angebot zur Vergabe empfohlen und vom Gemeinderat entsprechend beschlossen.
TOP 3: Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zum Bau eines Escape-Rooms in der Mühlgasse 6
Der Gemeinderat stimmte der Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für das Grundstück Mühlgasse 6 zu.
Ziel ist die Umnutzung des bestehenden Gebäudes in einen Escape-Room, der bauplanungsrechtlich als Vergnügungsstätte gilt. Da sich das Grundstück derzeit im unbeplanten Innenbereich befindet, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich, um die geplante Nutzung im Mischgebiet zu ermöglichen.
TOP 4: Ersatzbeschaffung von sechs fest eingebauten Funkgeräten (MRT) im Rahmen der Einführung des Digitalfunks für die Feuerwehrabteilungen
Der Gemeinderat stimmte der Ersatzbeschaffung von sechs fest eingebauten Digitalfunkgeräten (MRT) für die Feuerwehrabteilungen zu. Die Beschaffung erfolgt über die Firma IDH-consult Ingenieurgesellschaft mbH zum Gesamtpreis von 30.544,50 €.
Zur Finanzierung der Maßnahme erhält die Gemeinde eine Zuwendung des Landkreises Freudenstadt in Höhe von 600 € pro Gerät, insgesamt 3.600 €. Die verbleibenden Kosten in Höhe von 26.944,50 € sind im Haushaltsplan 2025 eingeplant.
Mit der Maßnahme wird die Einsatzfähigkeit und Kommunikation der Feuerwehr im Rahmen der landesweiten Einführung des BOS-Digitalfunks sichergestellt.
TOP 5: 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 zur Anpassung des Stellenplans
Der Gemeinderat beschloss die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025. Anlass ist die notwendige Anpassung des Stellenplans, um auf aktuelle Entwicklungen im Bereich der Stellenbewertung und -besetzung flexibel reagieren zu können.
Die übrigen Haushaltsansätze bleiben unverändert. Die Vorgehensweise wurde mit der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Freudenstadt abgestimmt.
TOP 6: Baugesuch – Erweiterungsbauten zur hobbymäßigen Versorgung und Bewirtschaftung von Bienenvölkern, Talstraße 6, Gemarkung Böffingen
Dem Baugesuch für Erweiterungsbauten zur hobbymäßigen Versorgung und Bewirtschaftung von Bienenvölkern auf dem Grundstück Talstraße 6 konnte in der aktuellen Sitzung nicht zugestimmt werden.
Grund hierfür ist, dass derzeit keine aktuellen Bauunterlagen vorliegen und das Vorhaben nach bisheriger Planung den öffentlichen Gehweg beeinträchtigen würde.
Vom Architekten wird eine Überarbeitung der Pläne gefordert, insbesondere unter Berücksichtigung der aktuellen Grundstücksgrenzen und mit Eintragung der relevanten Geländeschnitte.
TOP 7: Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 08.07.2025
Die Sitzungsniederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.07.2025 wurde vom Gemeinderat anerkannt.
TOP 8: Bekanntgabe nicht öffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse
Der Gemeinderat stimmte in seiner letzten Sitzung dem Verkauf eines Bauplatzes im Baugebiet „Beckenacker“, Ortsteil Neuneck, zu.
TOP 9: Bekanntgaben, Verschiedenes
In der letzten Sitzung hatte der Gemeinderat Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit im Zusammenhang mit dem Baugesuch zur Errichtung einer Werbetafel auf Flurstück 16, Gemarkung Neuneck, geäußert. Diese Bedenken betreffen jedoch bauordnungsrechtliche und nicht bauplanungsrechtliche Aspekte, auf die die Gemeinde keinen Einfluss hat. Die Baurechtsbehörde beabsichtigt daher, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen. Der Gemeinderat hält dennoch an seiner ablehnenden Haltung gegenüber der Werbetafel in Neuneck fest.
TOP 10: Fragen der Gemeinderäte
Herr Schäfer weist darauf hin, dass der Zaun der geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlage der Firma Schmalz offenbar nicht wie im Bebauungsplan vorgesehen errichtet wurde. Demnach sollten Einfriedungen einen Bodenabstand von 15 cm aufweisen, um die Durchlässigkeit für Kleintiere zu gewährleisten. Aktuell sei jedoch kein Abstand zum Boden erkennbar. Der Vorsitzende sichert zu, diese Angelegenheit an die zuständige Stelle weiterzugeben.
Herr Beilharz berichtet, dass auf dem Radweg hinter dem Schwimmbad Autos gesichtet wurden, obwohl dieser nicht für den motorisierten Verkehr freigegeben ist. Er regt an, einen Poller aufzustellen. Der Vorsitzende erklärt, dass dies grundsätzlich möglich sei, jedoch auch berücksichtigt werden müsse, dass der Weg von der Landwirtschaft als Zufahrt genutzt wird.
Des Weiteren weist Herr Beilharz darauf hin, dass im Bereich der Buckelschenke eine Hecke auf gemeindeeigenes Grundstück hineinragt und dringend zurückgeschnitten werden sollte. Der Vorsitzende verspricht, dies dem Bauhof mitzuteilen.
Frau Koch bemängelt, dass sich die Treppenstufen der Alten Schopflocher Steige zur Uhlandstraße im Laufe der Zeit abgesenkt haben. Die Verwaltung ist bereits informiert und hat die Angelegenheit an das Tiefbauamt weitergeleitet. Zudem weist Frau Koch auf illegale Gartenabfallentsorgung in diesem Bereich hin. Der Vorsitzende kündigt an, den Gemeindevollzugsdienst zur Kontrolle dorthin zu entsenden.
TOP 1: Bürgerfragestunde
Von den anwesenden Bürgern wurden keine Fragen gestellt.
TOP 2: Antrag des Hegering 3 auf Anlage und Pflege einer Blühfläche auf dem Wiesenteil des Flst. 221/2, Gemarkung Glatten
Hier: Zustimmung zum Abschluss eines Pachtvertrags
Der Gemeinderat hat dem Antrag der Kreisjägervereinigung - Hegering 3 zugestimmt, auf einer gemeindeeigenen Wiese (Flurstück 221/2) entlang des Glattalradwegs (hinter der Firma SMK Meister) eine Blühfläche anzulegen und zu pflegen. Ziel ist es, die Artenvielfalt zu fördern und Lebensräume für Wildtiere und Insekten zu schaffen. Für die Nutzung wird ein Pachtvertrag über fünf Jahre mit einem symbolischen Pachtzins von 1 Euro abgeschlossen. Der Hegering 3 wird die Fläche auch ehrenamtlich pflegen. Der Vorsitzende Bürgermeister Pfeifer sprach ausdrücklich seinen Dank an Frau Kim Wissinger, Vertreterin des Hegering 3, für dieses vorbildliche Engagement aus. Die Versuche der Gemeinde Glatten Blühwiesen entlang des Naturerlebnisbades Glatten und beim Kinderspielplatz Schöferle anzulegen, waren in der Vergangenheit gescheitert, da diese Wiesen der permanenten Pflege bedürfen. Diesen erheblichen finanziellen Aufwand kann aber eine Gemeinde mit Steuer bezahltem Personal schlichtweg dem Steuerzahler nicht zumuten.
TOP 3: Ausschreibungsbeschluss für die Herstellung der Außenanlage am Waldkindergarten
Der Gemeinderat hat die Ausschreibung für die Herstellung der Außenanlage am Waldkindergarten beschlossen. Fünf Fachfirmen werden zur Angebotsabgabe eingeladen. Die Verwaltung darf den Auftrag vergeben, sofern die Kosten den geplanten Rahmen von 45.000 € nicht um mehr als 10 % übersteigen. Die Fertigstellung ist bis Ende November 2025 geplant. Herr Wilding, Betriebsleiter der Firma Woodward L'Orange, sagte eine finanzielle Unterstützung der Firma zu. Für den Betrieb ist es wichtig, am Standort soziales Engagement zu zeigen und den Waldkindergarten, der eine hervorragende Dienstleistung für die Bürgerschaft erbringt, zu unterstützen.
TOP 4: Vergabe der Leistung für die Erneuerung der Wasserleitung in der Sonnenhalde
Der Gemeinderat hat die Erneuerung der schadhaften Wasserleitung in der Sonnenhalde beschlossen. Den Auftrag erhält die Firma Rath GmbH & Co. KG aus Haiterbach zum Angebotspreis von rund 135.300 €. Die Maßnahme wurde notwendig, da die bestehende Leitung erhebliche Schäden aufweist.
TOP 5: Vergabe der Leistung für die Erneuerung der Wasserleitung von der Neunecker Straße bis ins Ried
Der Gemeinderat hat die Erneuerung der Wasserleitung von der Neunecker Straße bis ins Ried beschlossen. Den Auftrag erhält die Firma JÄKLE Bau aus Loßburg-Dottenweiler zum Angebotspreis von rund 39.100 €. Die Maßnahme ist notwendig, da die alte Leitung mehrfach defekt war und bereits stillgelegt wurde.
TOP 6: Ausschreibungsbeschluss für den Löschwasserspeicher im Ortsteil Böffingen zur Bereitstellung von Löschwasser
Der Gemeinderat hat den Bau eines neuen Löschwasserspeichers mit 150 m³ Fassungsvermögen neben dem Vereinsheim der Bauernkapelle Böffingen beschlossen. Die Ausschreibung übernimmt der Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten. Der Speicher ist notwendig, da das Löschwasserkonzept für Böffingen erhebliche Defizite bei der Löschwasserversorgung aufgezeigt hat. Mit dem neuen Speicher soll die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr verbessert und der Brandschutz für den Ortsteil deutlich gestärkt werden. Die Verwaltung schätzt die Baukosten auf 185.000 €.
TOP 7: Vergabe der Beschaffung neuer Atemschutzkleidung (Explorerkleidung) für die Feuerwehr
Der Gemeinderat hat der Beschaffung neuer Explorer-Schutzkleidung für die Feuerwehr zugestimmt. Den Auftrag erhält die Firma Texport aus Salzburg zum Angebotspreis von rund 18.800 €. Die neuen Jacken und Hosen dienen der Sicherheit der Einsatzkräfte und wurden im Haushalt 2025 mit 20.000 € eingeplant. Diese Anschaffung dient der Ausstattung der Atemschutzträger, welche den Erstangriff in brennenden Gebäuden durchführen und ist daher nochmals zusätzlich für höhere Temperaturen ausgelegt. Bürgermeister Pfeifer bedankt sich bei Gesamtkommandant Richard Weigold für den Weitblick der Feuerwehr und den ehrenamtlichen Einsatz seines Teams, welches sich in der Freizeit Gedanken macht, wie man unsere Feuerwehr zukunftsfähig macht und das ehrenamtliche Rettungspersonal auch im Rahmen der technischen Möglichkeiten in den Einsätzen schützt.
TOP 8: Beschaffung von Fahrradmontagestationen (RadService Punkte)
Der Gemeinderat hat beschlossen, zunächst eine Fahrradmontagestation – einen sogenannten RadService-Punkt – anzuschaffen. Die Station wird bei den Wohnmobilstellplätzen hinter dem Naturerlebnisbad in Glatten aufgestellt. Sie bietet eine Aufhängung fürs Fahrrad, eine Luftpumpe sowie verschiedene Werkzeuge für kleinere Reparaturen.
Lieferant ist die Firma Veyhl GmbH aus Zwerenberg. Die Station besteht aus wetterfestem Edelstahl und wird über die Landesinitiative „RadKULTUR“ gefördert.
Sollte sich die Nutzung am Standort bewähren und auch ein Bedarf an solchen Stationen erkennbar sein, ist vorgesehen, auch in Neuneck und Böffingen jeweils eine Station zu installieren. Derzeit bestanden aber große Bedenken, dass nicht überall derartige Stationen aufgestellt werden könnten und davon auszugehen ist, dass eine Fahrradpanne sehr unwahrscheinlich direkt neben der Station eintreten wird. Auch die Sorge vor Vandalismus wurde geäußert. Man erhofft sich am gewählten Standort wenigstens die Nutzung durch Schwimmbadbesucher und Wohnmobilisten.
TOP 9: Baugesuch - Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Flst. 1044/12, Dietersweiler Str. 32, Gemarkung Glatten
Der Gemeinderat hat dem Baugesuch für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Dietersweiler Straße 32 (Flst. 1044/12) zugestimmt. Das Vorhaben fügt sich nach Einschätzung der Verwaltung gut in die bestehende Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert, das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.
TOP 10: Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 03.06.2025
Die Sitzungsniederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 03.06.2025 wurde vom Gemeinderat anerkannt.
TOP 11: Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse
In nichtöffentlicher Sitzung hat der Gemeinderat dem Abschluss eines Nutzungsvertrags mit der Firma Alterric zugestimmt. Der Vertrag betrifft die Errichtung eines Windrads auf dem gemeindeeigenen Flurstück 224/2 in der Gemarkung Loßburg. Damit wird ein weiterer Schritt zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Stärkung der regionalen Energiewende gemacht. Im vergangenen Jahr wurden alle Möglichkeiten der Windkraftansiedlung auf der Gesamtmarkung Glatten untersucht, allerdings wurden keine geeigneten Flächen in kommunalem Eigentum gefunden. Daher beteiligt sich die Gemeinde als Verpächterin von Flächen an dem Windpark Lossburg. Dort wird auch der Bau eines Windrades durch die Bürgerenergiegenossenschaft Nordschwarzwald-Gäu e.G projektiert.
Das Vorhaben ist Bestandteil des Gemeindeentwicklungskonzepts „Glatten 2035“ (GeK), das konkrete Ziele zur nachhaltigen Energieversorgung und Klimaschutzmaßnahmen in der Gemeinde durch die Bürgerschaft formuliert. So wurde in der Bürgerbeteiligung zum GeK als Ziel und Projekt formuliert, dass die Gemeinde Partizipationsmöglichkeiten an derartigen Infrastrukturprojekten für die Bürgerschaft ermöglicht. Hierzu steht die Verwaltung in Gesprächen mit der Bürgerenergiegenossenschaft Nordschwarzwald-Gäu e.G., welche bereits Interesse geäußert hat, sich auch für die Bürgerschaft in Glatten engagieren zu wollen. Die Möglichkeiten werden in den kommenden Monaten gemeinsam mit Verwaltung und Gemeinderat untersucht werden. Bürgermeister Pfeifer hofft, dass auch dieser Wunsch der Bürgerschaft schon im kommenden Jahr bedient werden kann.
Er ist heute schon auf den Zuspruch und die Annahme dieses Angebots durch die heimische Bevölkerung sehr gespannt.
TOP 12: Bekanntgaben, Verschiedenes
Der Gemeinderat hatte angeregt, die Fläche im Kreisverkehr im Zuge der Bepflanzung nicht wie ursprünglich geplant mit Granitsplitt, sondern mit Rindenmulch oder Holzhackschnitzeln abzudecken. Nach Rücksprache mit dem Landschaftsgärtner wurde jedoch erklärt, dass diese Materialien nicht geeignet sind, da sie Gerbsäure abgeben, die den geplanten Stauden schadet.
Stattdessen wird Lavastein verwendet. Dieser speichert Wasser, ist für die Pflanzen verträglich und wird nicht so leicht vom Regen oder Verkehr auf die Straße gespült.
TOP 13: Fragen der Gemeinderäte
Herr Philipp Schillinger weist darauf hin, dass der Verkehrsspiegel an der Kreuzung Schappachstraße / Schopflocher Straße beschädigt ist – vermutlich durch eine Kollision. Das Spiegelbild ist stark verzerrt und kaum noch brauchbar.
Der Vorsitzende sagt zu, dies an den Bauhof weiterzugeben. Ein Austausch des Spiegels ist allerdings erst nach Abschluss der Baustellen in der Ortsmitte sinnvoll.
TOP 1: Bürgerfragestunde
Von den anwesenden Bürgern wurden keine Fragen gestellt.
TOP 2: Ausschreibungsbeschluss: Ersatzbeschaffung eines Kastenwagens für den Bauhof
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Beschluss gefasst, ein neues Einsatzfahrzeug für den kommunalen Bauhof anzuschaffen. Der derzeit eingesetzte Mercedes Vito ist nach 14 Jahren intensiver Nutzung stark reparaturbedürftig und muss ersetzt werden. Im laufenden Haushaltsjahr stehen unter dem Produkt „Bauhof“ Mittel in Höhe von 50.000 € zur Verfügung, die ursprünglich für eine andere Investition zur Beschaffung im Gerätepark des Bauhofs vorgesehen waren. Diese wird aufgrund der Dringlichkeit der Ersatzbeschaffung des Fahrzeugs nun verschoben, sodass diese Mittel nun für die Ersatzbeschaffung verwendet werden können.
Zur Kostenersparnis wurde entschieden, den Auftrag direkt zu vergeben. Den Zuschlag erhielt das Autohaus Muz in Glatten, das mit einem gebrauchten Nissan PRIMASTAR Kastenwagen zum Bruttopreis von 36.800 Euro das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt hatte.
TOP 3: Vergabe der Neugestaltung der Pflanzbeete am Kreisverkehr und in der Uhlandstraße
Der Gemeinderat hat den Auftrag für die Neuanlage und Bepflanzung der Pflanzbeete am Kreisverkehr sowie der Grüninsel der Kreuzung Uhlandstraße/Schillerstraße/Hölderlinstraße an die Firma Fahr aus Dornstetten vergeben. Das Angebot der Firma in Höhe von 17.252,62 € brutto war das wirtschaftlich günstigste.
Für die Maßnahme stehen im Haushaltsplan 2025 insgesamt 25.000 € zur Verfügung. Zwei Garten- und Landschaftsbaubetriebe hatten Angebote abgegeben, die von der Verwaltung geprüft wurden.
TOP 4: Beauftragung der Objektplanung für den Abbruch des ehemaligen Gasthauses „Linde“, Kirchstraße 3, Glatten
Der Gemeinderat hat Architekt Steffen Peter mit der Objektplanung für den Abbruch des ehemaligen Gasthauses „Linde“ in der Kirchstraße 3 in Glatten beauftragt. Die Leistungen umfassen die Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung der Maßnahme. Das Honorar beträgt 8.687,00 € brutto.
Für den Abbruch wurde eine Kostenschätzung in Höhe von rund 178.000 € brutto erstellt. Ein entsprechender Förderantrag im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) wurde bereits gestellt und ein Zuschuss in Höhe von 59.960 € bewilligt.
TOP 5: Straßenbeleuchtung Glatten – Beschluss über die Instandsetzung von ca. 55 schadhaften Leuchten
Im Ortszentrum von Glatten sind zahlreiche Straßenleuchten in die Jahre gekommen – rund 55 Stück sind teils stark beschädigt und technisch veraltet. Der Gemeinderat hat sich deshalb für eine umfassende Instandsetzung entschieden.
Nach Prüfung verschiedener Optionen und einer Vor-Ort-Besichtigung wurde der Austausch der kompletten Leuchtenköpfe durch neue Kugelleuchten vom Typ Hellux DAS 232 beschlossen. Diese Lösung beseitigt die bestehenden Schäden und stellt langfristig einen sicheren Betrieb sicher. Ein Austausch lediglich der Leuchtmittel wäre zwar günstiger gewesen, hätte jedoch die baulichen und elektrischen Mängel an den Leuchtengehäusen nicht behoben.
Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf 52.800 € netto.
TOP 6: Baugesuch – Aufstellen einer Werbetafel, Flst. 16, Gemarkung Neuneck
Der Gemeinderat hat dem Baugesuch zur Errichtung einer großflächigen Werbetafel auf dem Flurstück 16 in Neuneck nicht zugestimmt. Die geplante Tafel sollte eine Ansichtsfläche von rund 9,36 m² haben und nahe im Kreuzungsbereich Sulzer Straße/Unteriflinger Straße aufgestellt werden.
Trotz positiver Einschätzung der Verwaltung hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit äußerte der Ortschaftsrat Neuneck Bedenken. Insbesondere wurden die Größe, die Lage zur Nähe des Kreuzungsbereich sowie Unklarheiten bei der Visualisierung des Standorts kritisiert.
Der Gemeinderat folgte der Empfehlung des Ortschaftsrats und sprach sich gegen das Vorhaben aus.
TOP 7: Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 13.05.2025
Die Sitzungsniederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.05.2025 wurde vom Gemeinderat anerkannt.
TOP 8: Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse
Der Vorsitzende informierte darüber, dass der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung den Erwerb des Flurstücks 1629, Gemarkung Glatten, beschlossen hat.
Zudem wurde einem Antrag auf Stundung von Nachlassforderungen aus einem Erbe zugestimmt.
TOP 9: Bekanntgaben, Verschiedenes
Der Vorsitzende informierte über die aktuelle Verkehrssituation rund um die Sperrung des Kreisverkehrs und erläuterte den Baufortschritt:
Derzeit ist die Neunecker Straße vollständig gesperrt. Die Bauarbeiten verlaufen erfreulich zügig, sodass mit einer Fertigstellung noch im Laufe dieser Woche gerechnet werden kann. Ab Donnerstag, 05.06.2025, wird anschließend die Lombacher Straße auf Höhe der Eisdiele voll gesperrt. Zeitgleich wird die Neunecker Straße nur noch halbseitig befahrbar sein.
Für die Schopflocher Straße, die Dornstetter Straße sowie die Neunecker Straße wird während dieser Phase eine Ampelregelung eingerichtet. Zu einem späteren Zeitpunkt wird auch die Dornstetter Straße vollständig gesperrt werden müssen – ein konkreter Termin dafür steht derzeit noch nicht fest. Die Bürgerinnen und Bürger werden rechtzeitig über alle Änderungen informiert.
Außerdem wurde mitgeteilt, dass die in der letzten Gemeinderatssitzung gestellte Anfrage zum Kindergartenausschuss an die Träger weitergeleitet wurde.
TOP 10: Fragen der Gemeinderäte
Es wurden keine Fragen gestellt.
Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.05.2025
TOP 1: Bürgerfragestunde
Ein Bürger erkundigt sich, wie die Zufahrt nach Dornstetten gewährleistet sei, wenn die Baumaßnahmen in der Dietersweilerstraße weiter bergauf fortschreiten.
Der Vorsitzende erklärt, dass ihm der konkrete Ablauf der Baumaßnahme derzeit nicht im Detail vorliege, er jedoch davon ausgehe, dass sich mögliche Einschränkungen mit gesundem Menschenverstand und situativer Anpassung in der Regel bewältigen lassen.
Des Weiteren fragt der Bürger nach aktuellen Erkenntnissen zur bestehenden Tempo-30-Zone. Der Vorsitzende teilt mit, dass es bei den aktuell ausgewiesenen Tempo-30-Bereichen bleibt und keine weiteren Zonen vorgesehen sind.
Der Bürger äußert den Vorschlag, anstelle einer 30er-Zone eine Tempo-40-Regelung einzuführen, um die Lärmbelastung zu reduzieren. Hierzu stellt der Vorsitzende klar, dass bereits ein entsprechender Beschluss des Gemeinderats vorliegt und aktuell keine Änderungen vorgesehen sind.
TOP 2: Bebauungsplan „Sportgelände Glatten“, Glatten – Böffingen im Regelverfahren
Hier: Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat hat die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Sportgelände Glatten im Ortsteil Böffingen beschlossen. Ziel ist es, dem Sportverein Glatten die Möglichkeit zu geben, dort bauliche Veränderungen – wie etwa die Errichtung einer Freilufthalle (McArena) – vornehmen zu können. Bisher war dies aufgrund der Lage im sogenannten Außenbereich baurechtlich nicht zulässig. Durch die Planaufstellung soll nun die Grundlage für eine rechtssichere Entwicklung des Areals geschaffen werden.
TOP 3: Bebauungsplan „Vorderer Esch“, Glatten – Böffingen im Regelverfahren
1. Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
2. Entwurfsbeschluss
3. Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
Der Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten hat die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan „Vorderer Esch“ geprüft und entsprechend abgewogen. Die Abwägung wurde vom Gemeinderat bestätigt. Infolgedessen wurde der Planentwurf in mehreren Punkten überarbeitet, unter anderem hinsichtlich der Straßenführung, Grünflächen und baulichen Regelungen. Der überarbeitete Entwurf wurde gebilligt und nun wird die nächste Beteiligungsrunde eingeleitet. Die Öffentlichkeit, Behörden sowie weitere Träger öffentlicher Belange haben demnächst die Möglichkeit, den aktuellen Entwurf einzusehen und Stellung zu nehmen.
TOP 4: Vergabe der Bauleistungen zur Errichtung eines Pavillons am Waldkindergarten
Der Gemeinderat hat die Zimmerei Theo Benner aus Glatten mit der Errichtung eines Pavillons für den Waldkindergarten beauftragt. Der neue, überdachte Bereich soll den Kindern auch bei leichtem Regen ermöglichen, draußen zu bleiben. Nach Prüfung mehrerer Varianten entschied man sich für einen frei stehenden Pavillon als wirtschaftlichste Lösung. Die Kosten für die Holzbauarbeiten belaufen sich auf 17.909,50 Euro. Weitere Arbeiten wie die Fundamente und die Gestaltung der Außenanlage folgen zu einem späteren Zeitpunkt.
TOP 5: Vergabe der Sanierungsarbeiten an Straßen, Wegen und Abdeckungen für den Bauabschnitt 2025
Für den Bauabschnitt 2025 hat der Gemeinderat die Firma Rath GmbH & Co. KG aus Haiterbach mit umfangreichen Sanierungsarbeiten in den Ortsteilen Glatten, Böffingen und Neuneck beauftragt. Die Maßnahmen umfassen unter anderem die Erneuerung von Wegen, Pflasterflächen, Schächten sowie der Treppe an der Glattalhalle. Auch im Bereich der Wertstoffcontainer in Neuneck sind Verbesserungen vorgesehen. Die Kosten belaufen sich auf 313.867,15 Euro und liegen damit unter dem im Haushalt eingeplanten Budget. So können bei Bedarf weitere Schadstellen zusätzlich behoben werden.
TOP 6: Ausschreibungsbeschluss für die Erneuerung der Wasserleitung in der Sonnenhalde
Der Gemeinderat hat beschlossen, die marode Wasserleitung in der Sonnenhalde zu erneuern und die Maßnahme beschränkt auszuschreiben. In dem betroffenen Abschnitt kam es in den vergangenen Jahren wiederholt zu Rohrbrüchen, zuletzt im April dieses Jahres. Um weiteren Schäden vorzubeugen, soll die Sanierung kurzfristig erfolgen. Die geschätzten Kosten liegen bei rund 180.000 Euro. Finanziert wird das Projekt über bereits vorgesehene Haushaltsmittel, die ursprünglich für eine andere Maßnahme eingeplant waren, nun aber umgewidmet werden können.
TOP 7: Ausschreibungsbeschluss für die Erneuerung der Wasserleitung von der Neunecker Straße bis ins Ried
Der Gemeinderat hat die Ausschreibung zur Erneuerung der Wasserleitung von der Neunecker Straße ins Ried beschlossen. Die Leitung war zuletzt erneut von einem Rohrbruch betroffen und wurde vorsorglich außer Betrieb genommen. Ursprünglich war die Maßnahme erst für das Jahr 2027 vorgesehen, muss nun aber vorgezogen werden, um die Wasserversorgung sicherzustellen. Die voraussichtlichen Kosten betragen rund 60.000 Euro. Finanziert wird das Vorhaben über Haushaltsmittel, die durch Einsparungen bei einer anderen Maßnahme verfügbar geworden sind.
TOP 8: Beschluss über die Bestückung der Hundetoiletten in der Gesamtgemeinde Glatten
Der Gemeinderat befasste sich in seiner Sitzung mit der Frage, ob die Hundetoiletten im gesamten Gemeindegebiet künftig wieder mit Hundekotbeuteln ausgestattet werden sollen. Anlass für die Diskussion waren vermehrte Beschwerden aus der Bevölkerung über zunehmende Verschmutzungen durch Hundekot in öffentlichen Bereichen. Dabei wurde jedoch auch auf die negativen Erfahrungen aus der Vergangenheit hingewiesen: Viele der bereitgestellten Beutel wurden damals achtlos in der Natur entsorgt, was nicht nur die Umwelt belastete, sondern auch die Landwirtschaft in Mitleidenschaft zog.
Bei der Abstimmung über den Antrag herrschte Stimmengleichheit. Gemäß § 37 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) gilt ein solcher Antrag in diesem Fall als abgelehnt. Somit bleibt es dabei, dass die Hundetoiletten in der Gesamtgemeinde Glatten weiterhin nicht mit Kotbeuteln bestückt werden.
TOP 9: Gewährung eines Trägerdarlehens über 1.135.000 EUR an den Eigenbetrieb Nahwärmeversorgung Glatten
Der Gemeinderat hat beschlossen, dem Eigenbetrieb Nahwärmeversorgung Glatten (NWG) ein Trägerdarlehen in Höhe von 1.135.000 EUR aus dem Kernhaushalt der Gemeinde zu gewähren. Das Darlehen dient der weiteren Finanzierung des Nahwärmenetzes, das derzeit in Glatten aufgebaut wird. Die Mittel sind im Haushaltsplan 2025 vorgesehen und werden durch Fördermittel, Beiträge der Anschlussnehmer sowie Eigenkapital ergänzt.
Das Darlehen wird über 20 Jahre zu einem marktüblichen Zinssatz von 2,81 % vergeben. Im ersten Jahr erfolgt keine Tilgung, ab 2026 wird jährlich eine Tilgungsrate in Höhe von 56.750 EUR fällig. Die endgültigen Konditionen wurden in Abstimmung mit dem Steuerberater der Gemeinde festgelegt.
Mit dem Trägerdarlehen soll die Finanzierungslücke für die für 2025 geplanten Investitionen des NWG in Höhe von rund 3,9 Mio. EUR geschlossen werden. Weitere Trägerdarlehen sind in den kommenden Jahren möglich, werden aber jeweils im Rahmen der Haushaltsberatungen neu geprüft.
TOP 10: Baugesuch zur Erweiterung der bestehenden Zimmerei, Neunecker Straße 54, Gemarkung Glatten
Der Gemeinderat hat dem Baugesuch zur Erweiterung der bestehenden Zimmerei in der Neunecker Straße 54, Gemarkung Glatten, zugestimmt. Die Erweiterung soll auf mehreren Grundstücken erfolgen, darunter auch eine Teilfläche des gemeindeeigenen Flurstücks 262/2 (Ried), deren Verkauf der Gemeinderat bereits im April 2024 befürwortet hatte.
Das Baugrundstück liegt größtenteils im unbeplanten Innenbereich und teilweise im Außenbereich. Ein positiver Bauvorbescheid vom 24.09.2024 bestätigt die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. Die rechtlichen und planerischen Voraussetzungen für das Bauvorhaben sind somit erfüllt.
TOP 11: Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 08.04.2025
Die Sitzungsniederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.04.2025 wurde vom Gemeinderat anerkannt.
TOP 12: Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse
Der Vorsitzende hatte keine nichtöffentlichen Gemeinderatsbeschlüsse bekannt zu geben.
TOP 13: Bekanntgaben, Verschiedenes
Landessanierungsprogramm
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass am 08. Mai 2025 ein Termin mit Vertretern des Ministeriums sowie des Regierungspräsidiums in Glatten stattfand. Im Rahmen dieses Treffens wurde der Gemeinde eine Auszeichnung in Form einer Plakette überreicht – als Anerkennung für besonders gelungene Projekte, die mit Mitteln aus dem Landessanierungsprogramm realisiert wurden. Die Plakette soll in der Ortsmitte von Neuneck angebracht werden. Seitens des Ministeriums wurde das Projekt ausdrücklich gelobt und als beispielhaft hervorgehoben.
Zudem wurde bei diesem Termin das seit vielen Jahren verfolgte Landessanierungsvorhaben für Böffingen eingehend besprochen. Der Vorsitzende nutzte die Gelegenheit, um den Vertretern die Dringlichkeit des Projekts darzulegen und die geplanten Maßnahmen ausführlich zu präsentieren. Im Ergebnis wurde dem Antrag stattgegeben: Für Böffingen wurden Fördermittel in Höhe von 700.000 Euro bewilligt.
Da das Programm die Umsetzung einer städtebaulichen Maßnahme voraussetzt, soll die Ortsmitte von Böffingen mit diesen Mitteln umfassend erneuert werden. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass das Projekt bis Ende dieses Jahres in die operative Phase übergehen soll.
Straßenbeleuchtung in Glatten
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Musterleuchte für die neue Straßenbeleuchtung eingetroffen und montiert wurde. Wie zuvor beschlossen, handelt es sich um ein Modell mit einem Durchmesser von 500 mm. Zur Kennzeichnung ist die Musterleuchte mit zwei farbigen Klebebändern versehen. Sie befindet sich an der ersten Lampe in Richtung Schopfloch, direkt nach der Bäckerei Ziegler. In der Sitzung wurde außerdem die demontierte, bisher verwendete Leuchte gezeigt.
Des Weiteren wurden die Retrofit-Leuchtmittel von Philips in die bestehenden Straßenleuchten eingebaut. Auch diese Leuchten sind mit farbigen Klebestreifen markiert – beginnend an der Volksbank in Richtung Kreisverkehr.
Verkehrsfreigabe Zainestraße
Der Vorsitzende gibt außerdem bekannt, dass die Freigabe der Zainestraße für den allgemeinen Verkehr während der Bauzeit erneut angefragt wurde. Diese wurde jedoch abgelehnt. Die bestehende Regelung, wonach die Straße nur für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr freigegeben ist, wurde seinerzeit nach ausführlicher Diskussion im Gemeinderat beschlossen und bleibt bestehen.
Die Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, die ausgeschilderte Umleitungsstrecke über den Hessenwiesenweg zu nutzen.
TOP 14: Fragen der Gemeinderäte
Herr Philipp Schillinger berichtet, dass in der vergangenen Woche eine Sitzung des Kindergartenausschusses stattfand. Dabei wurde erneut der Antrag zur Errichtung einer Waldtoilette im Waldkindergarten thematisiert. Er erkundigt sich, ob dieses Anliegen nicht bereits behandelt worden sei, da die Toilette bislang noch fehle. Der Vorsitzende antwortet, dass die Zuständigkeit hierfür beim Träger liegt. Seitens der Verwaltung liegt bislang kein offizieller Antrag vor.
Weiterhin weist Herr Schillinger darauf hin, dass der Zaun am Kindergarten Himmelszelt zwar umgesetzt wurde, dies jedoch nicht vollständig wie vorgesehen erfolgt sei – ein ganzer Abschnitt des Zauns fehle. Auch in diesem Fall verweist der Vorsitzende auf die Zuständigkeit der Trägerschaft und bittet darum, sich diesbezüglich an Frau Weigold zu wenden.
Herr Keck erkundigt sich, ob in diesem Jahr eine Verkehrsschau stattfinden wird. Der Vorsitzende bestätigt, dass die nächste Verkehrsschau am 25. Juni 2025 geplant ist. In diesem Zusammenhang stellt Herr Keck den Antrag, an der Alten Schopflocher Steige in Richtung Böffingen einen Verkehrsspiegel anzubringen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Herr Schäfer regt an, die Niederhofer Straße erneut in die Verkehrsschau aufzunehmen. Dort sei ein erhöhtes Verkehrsaufkommen festzustellen – trotz bestehender Durchfahrtsbeschränkung. Zudem schlägt er vor, eine Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Bereich einzuführen.
Der Vorsitzende erklärt, dass beide Anträge in die Verkehrsschau aufgenommen werden. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Niederhofer Straße werde nochmals geprüft. Zusätzlich soll die Polizei gebeten werden, dort verstärkt Kontrollen durchzuführen.
TOP 1: Bürgerfragestunde
Ein Bürger erkundigt sich nach dem Vorgehen, wenn in der Straße „Untere Ösch“ – in der beidseitig absolutes Halteverbot besteht – vorübergehend aufgrund von Arbeiten am eigenen Haus am Wochenende geparkt werden müsste. Der Vorsitzende erklärt, dass in solchen Fällen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist. Hierfür kann man sich an die Gemeinde wenden. Die endgültige Entscheidung liegt jedoch bei der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts, da die Zuständigkeit nicht bei der Gemeinde liegt.
TOP 2: Anhörung Beteiligte zum Vorhaben des Regierungspräsidiums Karlsruhe "Erneuerung des Mühlebachdurchlasses (L409) auf Höhe der Flst. Nr. 912/1, 914/1 und 914/2 der Gemarkung Glatten"
Der Gemeinderat hat dem Vorhaben zur Erneuerung des Mühlebachdurchlasses an der L409 zugestimmt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte hierzu einen Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung gestellt, der in der Sitzung durch einen Vertreter des Regierungspräsidiums sowie einen Vertreter des beauftragten Ingenieurbüros ausführlich vorgestellt und erläutert wurde.
Durch die Maßnahme sollen die hydraulischen Verhältnisse verbessert und zukünftige Hochwasserprobleme reduziert werden. Vorgesehen sind unter anderem ein neues Einlaufbauwerk mit Rechen sowie ein Treibholz- und Geröllfang. Zudem werden Wege und Böschungen gesichert, um eine bessere Wartung zu ermöglichen.
Der Gemeinderat begrüßte das Vorhaben als wichtigen Beitrag zum Hochwasserschutz und sprach sich einstimmig für die Umsetzung aus.
TOP 3: Abschluss eines städtebaulichen Vertrags mit der Firma Schmalz Energieerzeugung eGbR zur Wegeverlegung (Flst. 935) und Kostenübernahme der Aufstellung des Bebauungsplans "Freiflächen-PV-Anlage Eichen"
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrags mit der Firma Schmalz Energieerzeugung eGbR zugestimmt. Gegenstand des Vertrags ist die Verlegung eines Weges auf dem Flurstück Nr. 935 sowie die vollständige Kostenübernahme für die Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächen-PV-Anlage Eichen“ durch die Firma.
Bereits im September 2024 hatte der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen. Der Vertrag regelt die Verfahrensmodalitäten und stellt sicher, dass der Vorhabenträger die entstehenden Kosten übernimmt.
TOP 4: Bebauungsplan "Freiflächen-PV-Anlage Eichen", Glatten im Regelverfahren
1. Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung
2. Entwurfsbeschluss
3. Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan „Freiflächen-PV-Anlage Eichen“ im Regelverfahren als Satzung beschlossen. Im Rahmen der Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung gingen verschiedene Stellungnahmen ein, die sorgfältig geprüft und gerecht gegeneinander abgewogen wurden. Auf Grundlage dieser Anregungen wurde der Bebauungsplanentwurf angepasst, insbesondere durch die Ergänzung eines Geh- und Fahrrechts sowie die genauere Ausformulierung der Ausgleichsmaßnahmen.
Der überarbeitete Entwurf vom 5. März 2025 wurde vom Gemeinderat gebilligt und in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
TOP 5: Abschluss eines Vertrags zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Freiflächenanlagen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2023 (Neuanlagen) zwischen der Firma J. Schmalz GmbH und der Gemeinde Glatten
Der Gemeinderat hat dem Abschluss eines Vertrags zur finanziellen Beteiligung an der geplanten PV-Freiflächenanlage der Firma J. Schmalz GmbH zugestimmt. Grundlage hierfür ist § 6 Abs. 1 Nr. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023), der es Betreibern ermöglicht, betroffene Kommunen freiwillig mit 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde am wirtschaftlichen Ertrag der Anlage zu beteiligen.
Mit dem Vertrag profitiert die Gemeinde künftig direkt von der Stromproduktion der Anlage auf ihrem Gebiet – ein Schritt, der sowohl die kommunalen Einnahmen stärkt als auch die lokale Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien fördert.
TOP 6:Baugesuch zur Errichtung und Betrieb einer PV-Freiflächenanlage im Gewann Eichen
Der Gemeinderat hat dem Baugesuch der Firma Schmalz Energieerzeugung eGbR zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Gewann Eichen zugestimmt.
Das Bauvorhaben wurde im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO eingereicht und befindet sich im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Freiflächen-PV-Anlage Eichen“. Die geplante Anlage entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs und fügt sich in die vorgesehene städtebauliche Entwicklung ein.
TOP 7: Vergabe der Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) für die Freiwillige Feuerwehr Glatten
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung der Vergabe zur Beschaffung eines neuen Mannschaftstransportwagens (MTW) für die Freiwillige Feuerwehr Glatten zugestimmt. Den Zuschlag erhielt die Firma Rauber Funktechnik und Sonderfahrzeuge GmbH & Co. KG aus Wolfach als wirtschaftlichster Bieter.
Das ausgewählte Fahrzeug basiert auf dem Fahrgestell MAN TGE 3.140 4x2F SB und wird mit einem feuerwehrtechnischen Ausbau geliefert. Der Gesamtpreis für das Grundangebot inklusive ausgewählter Sonderausstattungen (Satz Schneeketten und Pressluftanlage Martin-Horn) beträgt 117.624,36 EUR brutto.
Die Vergabe erfolgte nach öffentlicher Ausschreibung und eingehender Prüfung zweier eingegangener Angebote. Die Entscheidung basierte auf einer Bewertungsmatrix unter Berücksichtigung von Preis, technischen Daten, Folgekosten und Lieferzeit. Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsplan 2025 eingeplant; eine Förderung in Höhe von 13.000 EUR wird erwartet.
TOP 8: Antrag auf Zuschuss nach der Vereinsförderrichtlinie des Naturerlebnisbads Glatten e. V. für
1. Neubau eines Carports
2. Sanierung der Stege
3. Neubau einer PV-Anlage
In der Sitzung des Gemeinderats wurde dem Antrag des Naturerlebnisbads Glatten e. V. auf finanzielle Unterstützung gemäß der Vereinsförderrichtlinie vom 23.02.2010 stattgegeben. Die Vorsitzende Frau Claudia Lenz stellte uns die geplanten Maßnahmen für das Jahr 2025 vor
- den Neubau eines Carports,
- die Sanierung der maroden Steganlagen, sowie
- die Installation einer Photovoltaikanlage, um künftig nachhaltiger wirtschaften und Stromkosten senken zu können.
Der Gemeinderat beschloss, einen Investitionszuschuss in Höhe von 58.903 Euro zu gewähren. Die Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich auf rund 117.800 Euro. Der Verein trägt somit einen ebenso hohen Eigenanteil, wie es die Förderrichtlinie vorsieht. Die Finanzierung des Zuschusses ist im Haushaltsplan 2025 berücksichtigt.
TOP 9: Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 18.03.2025
Die Sitzungsniederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.03.2025 wurde vom Gemeinderat anerkannt.
TOP 10: Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass in der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung das Vorliegen eines Vorkaufsrechts geprüft wurde, welches aber verneint wurde.
TOP 11: Bekanntgaben, Verschiedenes
Der Vorsitzende informiert, dass zum 01. April 2025 die neu geschaffene Stelle der stellvertretenden Hauptamtsleiterin mit Frau Teresa Vogt besetzt wurde. Frau Vogt wird künftig insbesondere für folgende Aufgabenbereiche zuständig sein: das Ordnungsamt (einschließlich des Amtes für Asyl und Soziales), die Schule und der Kindergarten, die Vereine, das Feuerwehrwesen und der Katastrophenschutz sowie die Öffentlichkeitsarbeit.
Der Vorsitzende erklärt, dass der Punkt „Bestückung der Hundetoiletten in der Gemeinde Glatten“ bei der nächsten Gemeinderatssitzung am 13.05.2025 diskutiert wird.
Auf Nachfrage aus der vorherigen Gemeinderatssitzung erläutert der Vorsitzende die bisher angefallenen Kosten für die Umlegung im Neubaugebiet „Leimen“. Im Jahr 2020 lag der Gemeinde ein Angebot in Höhe von rund 47.000 € vor. Die tatsächlichen Kosten beliefen sich bei der Abrechnung im Jahr 2024 auf 54.000 €.
Zudem teilt er mit, dass der Antrag zur 5. Änderung des Bebauungsplans „Hessenwiesen“ zurückgezogen wurde.
TOP 12: Fragen der Gemeinderäte
Herr Marco Schillinger greift die Anfrage eines Anwohners auf und erkundigt sich, ob während der Bauzeit in der Dietersweilerstraße die Zainestraße für Anlieger freigegeben werden kann. Der Vorsitzende erklärt, dass diese Anregung an die zuständige Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet wird.
Darüber hinaus bittet Herr Schillinger um die Herausgabe eines Schlüssels für den Poller an der Riedbrücke, da der Sportverein dort Mäharbeiten durchführen müsse. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Brücke nicht für Fahrzeuge befahrbar ist, da sie ausschließlich für den Fußgängerverkehr ausgelegt ist, wird den Antrag aber im Einzelfall prüfen.
TOP 1: Bürgerfragestunde
Von den anwesenden Bürgern wurden keine Fragen gestellt.
TOP 2: Anhörung der Beteiligten zum Vorhaben des Regierungspräsidiums Karlsruhe: „Erneuerung des Mühlebachdurchlasses (L409) auf Höhe der Flst. Nr. 912/1, 914/1 und 914/2 der Gemarkung Glatten“
Da sowohl das Regierungspräsidium als auch das mit der Planung beauftragte Architekturbüro kurzfristig krankheitsbedingt absagen mussten, wurde dieser Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung verschoben.
TOP 3: Vergabe der Erschließungsarbeiten für das Wohngebiet „Leimen“ – Straßen- und Tiefbauarbeiten
Der Gemeinderat hat die Erschließungsarbeiten für das Wohngebiet „Leimen“ an die Firma Rath GmbH & Co. KG aus Haiterbach vergeben. Der Auftrag umfasst die Straßen- und Tiefbauarbeiten, einschließlich der Verlegung von Wasserleitungen und Kanälen.
Die Ausschreibung erfolgte im Rahmen eines beschränkten Verfahrens mit fünf eingeladenen Firmen. Drei Unternehmen reichten fristgerecht ein Angebot ein, wobei sich die Firma Rath mit einem Angebotspreis von 1.074.497,89 € als günstigste Bieterin durchsetzte.
TOP 4: Vergabe der Tiefbauarbeiten für die Wasserleitung (Transportwasserleitung) im Bereich der Nahwärmetrasse im Zuge der Mitverlegung
Der Gemeinderat hat die Vergabe der Tiefbauarbeiten für die Transportwasserleitung im Bereich der Nahwärmetrasse an die Firma Rath GmbH & Co. KG beschlossen. Der Nettoangebotspreis beläuft sich auf 299.371,82 €.
Im Rahmen des Löschwasserkonzepts wurde die bestehende Transportwasserleitung in der Dietersweilerstraße, der Birkenstraße und im Steinbuckelweg überprüft. Dabei wurden mehrere technische Mängel festgestellt:
- Die Leitung weist eine unzureichende Löschwasserleistung auf,
- sie verläuft teilweise über private Grundstücke oder unter Gebäuden,
- und sie ist altersbedingt anfällig für Schäden.
Da diese Leitung die Hauptwasserversorgung für die Niederzone vom Hochbehälter Harteck sicherstellt, wurde ein Austausch als dringend erforderlich eingestuft.
Die Vergabe erfolgte direkt an die Firma Rath GmbH & Co. KG, da die Arbeiten im selben Graben wie die Nahwärmetrasse erfolgen. Dadurch lassen sich Synergieeffekte nutzen, Bauverzögerungen vermeiden und Mehrkosten reduzieren.
TOP 5: Umlegung für das Neubaugebiet „Vorderer Esch“ in Böffingen – Beschluss über die Einrichtung der Umlegungsstelle und Vergabe des Auftrags
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Umlegungsstelle für das Neubaugebiet „Vorderer Esch“ beim Amt für Vermessung und Flurneuordnung des Landratsamts Freudenstadt einzurichten und die Durchführung der Umlegung an dieses Amt zu übertragen.
Zudem wurde das Angebot des Amts für Vermessung und Flurneuordnung vom 14.08.2024 zur Durchführung der Umlegung in Höhe von ca. 19.346,34 € angenommen und der Auftrag vergeben.
Die Umlegung ist notwendig, um die städtebauliche Entwicklung des Bebauungsplans „Vorderer Esch“ umzusetzen. Die eingerichtete Umlegungsstelle wird alle erforderlichen vermessungs- und katastertechnischen Aufgaben übernehmen.
TOP 6: Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 18.02.2025
Die Sitzungsniederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.02.2025 wurde vom Gemeinderat anerkannt.
TOP 7: Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse
Der Vorsitzende hatte keine nichtöffentlichen Gemeinderatsbeschlüsse bekannt zu geben.
TOP 8: Bekanntgaben, Verschiedenes
Der Vorsitzende hatte nichts bekannt zu geben.
TOP 9: Fragen der Gemeinderäte
Herr Sturm erkundigte sich nach dem Zweck der Facebook-Seite der Gemeinde Glatten. Er hatte über den Messenger eine Nachricht gesendet, da in Neuneck in der vergangenen Nacht das Wasser ausgefallen war. Herr Pfeifer erklärte, dass der Wunsch nach mehr Öffentlichkeitsarbeit bestand, da viele Bürger weder das Mitteilungsblatt noch die Zeitung beziehen. Daher wurden Social-Media-Kanäle wie Instagram und Facebook für die Gemeinde eingerichtet, um reine Informationen zur Gemeinde zu veröffentlichen. Er wies jedoch darauf hin, dass Nachrichten über den Messenger den Bürgermeister und die Verwaltung meist nicht erreichen. Die Messengerdienste von Social-Media-Kanälen sind keine öffentlich zugelassenen Kommunikationsmöglichkeiten, da insbesondere datenschutzrechtliche Bedenken gegenüber diesen Kanälen bestehen, da diese auch oftmals auf Servern außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gehostet werden. Die Gemeinde Glatten ist per Telefon, Fax, Post und E-Mail erreichbar, natürlich sind wir auch persönlich für Sie da. Im letzteren Fall bitten wir um Terminvereinbarungen. Das Bürgerbüro hat öffentliche Sprechzeiten.
Herr Schäfer kritisierte den Informationsfluss zu den laufenden Baustellen. Anwohner würden sich beschweren, dass plötzlich Gräben vor ihren Häusern entstehen und sie teilweise nicht mehr herauskommen. Herr Pfeifer erläuterte, dass das Problem darin liege, dass die Gemeinde bei den aktuellen Baustellen nicht überall der Bauherr sei. Er bedauerte die unzureichende Kommunikation und betonte, dass ein guter Bauleiter dies eigentlich im Griff haben sollte. Zudem habe es bereits ein größeres Gespräch zu diesem Thema gegeben, und es sei eine Mitteilung im Mitteilungsblatt erschienen. Seitdem habe er jedoch keine weiteren Rückmeldungen erhalten. Aufgrund der fehlenden Zuständigkeit der Gemeinde sei es schwierig, hier Einfluss auf die Bauabläufe zu nehmen.
Herr Schlaich berichtete, dass in der Gartenstraße durch die Firma Rath eine ähnliche Situation entstanden sei. Kein Anwohner sei darüber informiert gewesen, dass die Straße aufgerissen werde. Herr Pfeifer entgegnete, dass er dies bereits über Social Media und das Mitteilungsblatt kommuniziert habe. Eine genaue Uhrzeit könne die Gemeinde jedoch nicht mitteilen, da diese Informationen nicht vorliegen.
Herr Sturm fragte, ob die Gemeinde keinen Einfluss auf die Straßensperrungen habe, da dies einer Schikane gleiche. Seiner Meinung nach ließen sich Sperrungen besser regeln. Herr Pfeifer erklärte, dass viele Firmen keine Teilsperrungen mehr in Erwägung ziehen würden, da eine vollständige Sperrung oft zeitliche Vorteile mit sich bringe.
Herr Philipp Schillinger erkundigte sich nach den Musterleuchten für die Straßenbeleuchtung. Herr Pfeifer teilte mit, dass diese aufgrund einer längeren Lieferzeit noch nicht eingetroffen seien. Zudem fragte Herr Schillinger, ob der Bauhof Hundetüten in den Hundetoiletten nachfüllen könnte. Herr Pfeifer erwiderte, dass dies bewusst nicht mehr geschehe, da die Tüten häufig herumliegen würden. Eine Tüte sei sogar einmal in ein Gewässer geraten, was zu großem Unmut geführt habe. Hundebesitzer könnten die Tüten im Rathaus kostenlos abholen.
Herr Philipp Schillinger kritisierte, dass es dadurch eine große Verschmutzung durch Hundekot gebe. Herr Schäfer ergänzte, dass generell viel Müll herumliege und sich viele Bürger darüber beschweren würden, dass keine Hundetüten mehr in den Spendern vorhanden seien. Er merkte an, dass Glatten möglicherweise die einzige Gemeinde sei, die die Hundetoiletten nicht mehr bestückt. Dies sollte keine Kostenfrage sein. Zudem seien einige Standorte fragwürdig – man könne die Hundebesitzer befragen, wo die Spender am sinnvollsten platziert werden sollten.
Herr Pfeifer entgegnete, dass dies bereits bei der Erstellung des Konzepts geschehen sei. Falls es neue Anregungen gebe, könne der Bauhof dies nachträglich anpassen. Herr Haas ergänzte, dass herumliegende Tüten ein größeres Ärgernis darstellten als der Hundekot selbst. Vor allem für die Landwirtschaft seien die Tüten problematisch. Zudem würden viele andere Gemeinden die Hundetoiletten auch nicht bestücken. Er wies darauf hin, dass Hundebesitzer die Tüten kostenlos im Rathaus erhalten und gewissenhafte Halter diese ohnehin stets bei sich tragen sollten.
TOP 1: Bürgerfragestunde
Es wurden keine Fragen von den anwesenden Bürgern gestellt.
TOP 2: Erneuerung der Wasserleitung in der Niederhoferstraße
Der Gemeinderat hat die Erneuerung der Wasserleitung in der Niederhoferstraße beschlossen. Die Arbeiten werden im Zuge des Breitbandausbaus durch die OEW GmbH durchgeführt, um Synergien zu nutzen und die Belastung für die Anwohner zu minimieren. Der Auftrag für die erforderlichen Tiefbauarbeiten wurde zum Angebotspreis von 38.835,12 € an die Firma Küntzler vergeben.
TOP 3: Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Schlappbachweg und in der Talstraße in Böffingen
Im Rahmen einer Infrastrukturmaßnahme der Netze BW wird die Straßenbeleuchtung im Schlappbachweg und in der Talstraße erneuert. Herr Autenrieth vom Tiefbauamt des Gemeindeverwaltungsverbands Dornstetten betonte die wirtschaftlichen Vorteile einer gleichzeitigen Umsetzung. Der Auftrag für die Tiefbauarbeiten wurde für 67.488,14 € an die Firma Küntzler vergeben. Die Maßnahme soll zeitnah umgesetzt werden.
TOP 4: Austausch von ca. 55 schadhaften Leuchtenköpfen in Glatten
Aufgrund des Alters und Zustands der bestehenden Straßenleuchten sollen rund 55 Leuchtenköpfe im Ortszentrum von Glatten durch moderne LED-Leuchten der Serie Hellux 232 ersetzt werden. Der Austausch soll in der März-Sitzung beschlossen werden, sofern bis dahin die Bemusterung möglich ist und das vorgelegte Angebot auch Angaben zum Montageaufwand enthält.
TOP 5: Beschluss über den Haushaltsplan mit Haushaltssatzung sowie den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Nahwärmeversorgung Glatten für das Jahr 2025
In der Gemeinderatssitzung am 21.01.2025 wurde der Entwurf des Haushaltsplans für 2025 sowie der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Nahwärmeversorgung Glatten öffentlich vorgestellt. Nach kleineren Anpassungen wurde der endgültige Haushaltsplan nun beschlossen.
Für das Haushaltsjahr 2025 weist der Gesamtergebnishaushalt ein negatives ordentliches Ergebnis von -578.872 € aus. Den ordentlichen Erträgen in Höhe von 11.993.829 € stehen ordentliche Aufwendungen von 12.572.701 € gegenüber. Der Finanzierungsmittelbestand (liquide Mittel) wird planmäßig um 6.789.596 € reduziert. Trotz dieser Entwicklung ist keine Kreditaufnahme erforderlich – die Gemeinde Glatten bleibt weiterhin schuldenfrei.
TOP 6: Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebs Nahwärmeversorgung Glatten
Der Gemeinderat hat den Jahresabschluss 2023 für den Eigenbetrieb Nahwärmeversorgung Glatten festgestellt. Der Abschluss wurde gemäß den Vorgaben des Eigenbetriebsgesetzes, des Handelsgesetzbuchs sowie der Eigenbetriebsverordnung unter Berücksichtigung der Rechnungslegungsvorschriften erstellt.
Da der Eigenbetrieb am 01.01.2023 gegründet wurde, handelt es sich um den ersten Jahresabschluss. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Eine Plausibilitätsprüfung durch die SWS Schüllermann Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH im November 2024 ergab keine inhaltlichen Beanstandungen.
TOP 7: Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und westlich angebauter Doppelgarage im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO, Flst. 1726, Markung Glatten, Neubaugebiet Schöferle
Der Gemeinderat hat über eine beantragte Befreiung von der maximal zulässigen Traufhöhe im Neubaugebiet „Schöferle“ beraten. Die Baurechtsbehörde und die Gemeindeverwaltung hatten eine Ablehnung dieser Befreiung empfohlen und beantragt, da vergleichbare Anträge in der Vergangenheit ebenfalls abgelehnt wurden und eine Befreiung nur in Ausnahmefällen zulässig ist. Zudem könnte mit geringem Aufwand die Planung so geändert werden, dass die Vorgaben des Bebauungsplanes eingehalten werden könnten. Aus Gründen der Gleichbehandlung beantragte die Verwaltung daher die Ablehnung der beantragten Befreiung der Traufhöhe bergseits.
Nach Abwägung der Sachlage entschied der Gemeinderat jedoch, die beantragte Abweichung zu genehmigen.
TOP 8: Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 21.01.2025
Die Sitzungsniederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21.01.2025 wurde vom Gemeinderat anerkannt.
TOP 9: Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse
Der Vorsitzende hatte keine nichtöffentlichen Gemeinderatsbeschlüsse bekannt zu geben.
TOP 10: Bekanntgaben und Verschiedenes
Der Vorsitzende informierte, dass das Landratsamt Freudenstadt ehrenamtliche Richter für das Verwaltungsgericht Karlsruhe für die Amtsperiode 2025 bis 2030 sucht. Interessierte Bürger können sich bei der Verwaltung melden. Der Aufruf wird zudem im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Außerdem lud der Vorsitzende den Gemeinderat und die Ortschaftsräte am 21.03.2025 zu einer Baustellenbegehung des Nahwärmeausbaus um 14 Uhr ein. Direkt im Anschluss findet um 15 Uhr eine Waldbegehung statt.
Weiterhin berichtete der Vorsitzende über den Besuch des Regierungspräsidiums Karlsruhe, des Landratsamts und der Wüstenrot am 17.02.2025 im Rahmen des MOGENA-Förderantrags. Gemeinsam wurden potenzielle Flächen im Ort besichtigt.
Zudem gab der Vorsitzende bekannt, dass die Entscheidung über den Förderantrag zum Landessanierungsprogramm in den kommenden 14 Tagen erwartet wird.
TOP 11 Fragen der Gemeinderäte
Herr Sturm erkundigte sich, wie erschlossene, aber unbebaute Grundstücke hinsichtlich der Grundsteuer bewertet werden. Der Vorsitzende erklärte, dass die Bewertung auf dem Grundsteuermessbetrag des Finanzamts basiert. Zudem fragte Herr Sturm, ob solche Grundstücke durch die Einführung der Grundsteuer C künftig höher belastet würden. Der Vorsitzende bestätigte, dass diese Grundstücke in Zukunft stärker besteuert werden, da ihre Bewertung sich an den Bodenpreisen orientiert. Derzeit kann die Gemeindeverwaltung die Einführung der Grundsteuer C noch nicht empfehlen. Der Gemeinderat hatte die Verwaltung in der Novembersitzung beauftragt, Ende 2025, sofern bis dahin Erkenntnisse vorliegen, wieder zu berichten.
Herr Schäfer äußerte Zweifel an der versprochenen Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform. Er berichtete, dass er aus seinem Umfeld vor allem von höheren Belastungen höre, und wollte wissen, wer von der Reform profitiert und wer benachteiligt wird.
Der Vorsitzende erklärte, dass sich die Aufkommensneutralität nicht auf den Einzelfall bezieht, sondern auf das Aufkommen der Gemeinden. In Glatten werden künftig die Steuereinnahmen aus der Grundsteuer sogar niedriger als in der Vergangenheit sein.
Das Bundesmodell berechnet die Grundsteuer anhand des Bodenwerts und der Gebäudebewertung. Das hessische Modell basiert auf einem Flächen-Faktor-Verfahren, das die Grundstücks- und Gebäudefläche berücksichtigt und mit einem Lagefaktor modifiziert wird. In Baden-Württemberg hingegen wird eine reine Bodenwertsteuer angewendet, bei der nur der Bodenrichtwert für die Besteuerung maßgeblich ist. Dies führt dazu, dass die Wertigkeit des Gebäudes bei der Besteuerung in Baden-Württemberg unberücksichtigt bleibt. Dies führt unweigerlich zu Verschiebungen der Steuerlasten unter den Steuerzahlen. Die Frage, „wer Gewinner und wer Verlierer der Steuerreform“ ist, kann sich somit jeder selbst beantworten.
Zudem wies der Vorsitzende darauf hin, dass ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid zwar bei der Gemeinde eingelegt werden kann, die Bewertung und Festsetzung des Grundsteuermessbetrags jedoch im Zuständigkeitsbereich der Finanzbehörden liegen. Die Gemeinde hat auf diese Festsetzungen keinen Einfluss, sondern kann lediglich den prozentualen Hebesatz der Grundsteuer festlegen.
Am 21. Januar 2025 fand die erste Gemeinderatssitzung des Jahres statt. Neben den üblichen organisatorischen Punkten lag der Schwerpunkt auf wichtigen Zukunftsprojekten und der Haushaltsplanung für das Jahr 2025. Nachfolgend die wesentlichen Inhalte:
TOP 1: Bürgeranfragen
Ein Bürger regte an, größere Müllbehälter in den Sanitärräumen der Glatthalle und auf dem Festplatz bereitzustellen. Der Vorsitzende sagte zu, dies bei zukünftigen Veranstaltungen den Hausmeistern weiterzugeben.
TOP 2: Präsentation zur Versorgungssicherheit durch Herrn Aras
Herr Aras, Regionalmanager der Netze BW und zuständig u. a. auch für die Gemeinde Glatten, stellte eine umfangreiche Präsentation zu den Herausforderungen der Energiewende und der Versorgungssicherheit vor. Themen waren insbesondere die Anpassungen im Stromnetz, Investitionen und die steigende Bedeutung der Elektromobilität. Die Investitionen sind für die Bevölkerung von hohem Interesse. Die Gemeinde Glatten ist Stromkonzessionsvertragspartner der Netze BW.
Geplante Investitionen 2025 durch die Netze BW:
Erneuerung und Erweiterung der Stromnetze: 2,5 Millionen Euro
Anpassung der Infrastruktur für Elektromobilität: 1,8 Millionen Euro
Modernisierung der Ortsnetzstationen: 750.000 Euro
Insgesamt sollen alleine im Jahr 2025 über 7 Mio. € in Glatten durch die Netze BW investiert werden. Bis 2040 rechne die Netze BW mit über 36 Mio. Investitionen, um die Stromnetze zukunftsfähig und digital (also intelligent) umzubauen. Erfreulich sei, dass Glatten heute schon eine enorm hohe Versorgungssicherheit habe, aber das Netz dennoch an den Leistungsgrenzen sei, so dass die geplanten Investitionen unumgänglich sind.
Zusätzlich wurde bekanntgegeben, dass die Netze BW ab 2025 den Breitbandausbau in der Gemeinde übernehmen werden. Dies geschieht als Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung der OEW Breitband GmbH, bei der die Netze BW als Generalübernehmer (GÜ) ausgewählt wurden. Der Gemeinderat nutzte die Gelegenheit zu einer intensiven Diskussion und stellte Fragen zu den technischen und finanziellen Details.
TOP 3: Beschaffung eines neuen Mannschaftstransportwagens (MTW) für die Feuerwehr
Der Gesamtfeuerwehrkommandant Richard Weigold präsentierte den künftigen MTW und erläuterte die Ausstattung gemäß der aktuellen Feuerwehr-DIN. Besonderes Augenmerk legte der Gemeinderat auf die Sitzplatzkapazität, um den Mannschaftstransport zu optimieren. Fragen zur Wirtschaftlichkeit eines gebrauchten Fahrzeugs und zur Wahl des Herstellers (MAN) wurden ausführlich diskutiert. Letztlich stimmte der Gemeinderat einstimmig für den Beschlussantrag des Feuerwehrausschusses.
TOP 4: Einbringung des Haushaltsplans 2025
Bürgermeister Tore-Derek Pfeifer stellte den Haushaltsplan 2025 vor, gefolgt von einer detaillierten Präsentation des Kämmerers Lukas Wissenbach.
Schwerpunkt der Haushaltsrede des Bürgermeisters
Herausforderungen: Die steigende Kreisumlage von 3,5 Millionen Euro ist der größte Belastungsfaktor im Haushalt und wird durch die steigenden Sozialausgaben weiter zunehmen. Der Bürgermeister forderte Bund und Land auf, endlich eine ausreichende Finanzierung der ihnen übertragenen Pflichtaufgaben sicherzustellen. Das Konnexitätsprinzip müsse endlich umgesetzt werden, um Kommunen handlungsfähig zu halten.
Investitionen: Trotz der finanziellen Herausforderungen setzt die Gemeinde klare Prioritäten. Große Projekte wie der Nahwärmeausbau, Investitionen in Wasser- und Abwassernetze sowie die Erschließung neuer Baugebiete stehen im Fokus. Die Gesamtausgaben für Investitionen belaufen sich auf 7,78 Millionen Euro.
Mittelfristige Perspektive: Während 2025 und 2026 Defizite erwartet werden, sollen ab 2027 die Haushaltslagen durch verantwortungsvolle Planung und Stabilisierung der Rücklagen verbessert werden.
Appell an die Bürgerschaft: Bürgermeister Pfeifer ermutigte die Bürgerinnen und Bürger, die Bundestagswahl im Februar 2025 zu nutzen, um Parteien kritisch zu hinterfragen und für eine stärkere finanzielle Unterstützung der Kommunen einzutreten.
Kernelemente des Haushaltsplans
Erträge und Aufwendungen: Der Ergebnishaushalt weist Erträge von 11,99 Millionen Euro und Aufwendungen von 12,5 Millionen Euro aus, mit einem negativen Ergebnis von -513.872 Euro.
Mittelfristige Finanzplanung: Rücklagen werden 2025 und 2026 aufgebraucht, jedoch ist eine Stabilisierung ab 2027 zu erwarten.
TOP 5: Baugesuch zur Kläranlagensanierung
Der Gemeinderat stimmte dem Baugesuch zur Aufstockung und Sanierung der Kläranlage Glatten mehrheitlich zu. Der Vorsitzende enthielt sich der Stimmabgabe, da er als Vorsitzender des ZV Abwasserbeseitigung Oberes Glatttal befangen war. Die Maßnahme sieht eine Erweiterung der Kapazitäten und den Einsatz nachhaltiger Technologien wie Photovoltaikanlagen vor.
Bekanntgaben
Der Vorsitzende gab folgende Punkte bekannt:
Kaufverträge: Es wurden Kaufverträge für das Gasthaus Linde und ein weiteres Grundstück abgeschlossen.
Bürgerversammlung: Am 23. Januar 2025 findet eine Bürgerversammlung zur Nahwärmeversorgung in der Glatttalhalle statt.
Fragen der Gemeinderäte
Herr Gemeinderat Grässler fragte, ob zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 eine Wahlhelferschulung vorgesehen sei. Der Vorsitzende antwortete, dass keine gesonderte Wahlhelferschulung angesetzt sei, jedoch die Schulung der Wahlhelfer am Wahltag erfolgen wird.
Die Gemeinderatssitzung vom 21. Januar 2025 war geprägt von zukunftsorientierten Diskussionen und Entscheidungen. Besonders die Themen Versorgungssicherheit, Feuerwehr-Ausstattung und Haushaltsplanung unterstrichen den Anspruch der Gemeinde, sich aktiv den Herausforderungen der kommenden Jahre zu stellen.
Die Sitzungsunterlagen können im BürgerRIS der Gemeinde Glatten eingesehen werden.