Gemeinde Glatten

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Sanierungsgebiet

Der Orsteil Neuneck wurde mit Bescheid vom 08.04.2014 in das Landessanierungsprogramm aufgenommen. Der Plan für das Sanierungsgebiet ist als PDF Datei hier hinterlegt und kann heruntergeladen werden. 

Satzung über die Festlegung des Sanierungsgebietes

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung 13.05.2014 die Sanierungssatzung beschlossen. Auch diese Satzung kann als PDF Datei heruntergeladen werden. 

Förderrichtlinien zur Zuschussgewährung Landessanierung Neuneck

Der Gemeinderat hat folgende Förderrichtlinien erlassen

  • Restnutzungsdauer mindestens 30 Jahre
  • Zuschusshöhe
    • ohne energetisches Gutachten 30% der Gesamtkosten
    • mit energetischem Gutachten 35%.
  • Höchstbetrag
    • ohne energetisches Gutachten 30.000 €
    • mit energetischem Gutachten 35.000 €
  • Im Rahmen von Ordnungsmaßnahmen (Abbruchkosten) werden die vertraglich vereinbarten Abbruch- und Abbruchfolgekosten abzüglich eines Eigenanteils des Eigentümers von 15% erstattet.

Weitere Anforderungen können der anhängenden PDF Datei entnommen werden, die Sie hier herunterladen können.