Öffentliche Bekanntmachung
Fünfte Änderung des Flächennutzungsplans 2030
des Gemeindeverwaltungsverbands Dornstetten
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 2 BauGB
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Dornstetten hat am 26. November 2025 den Entwurf des „Flächennutzungsplan 2030 – 5. Änderung“ gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf wurde, neben der Erweiterung des Pflegeheims Rödelsberg in Schopfloch und der Agri-PV-Anlage Schneewangen in Schopfloch – Oberiflingen, um folgende Punkte erweitert:
- „Feuerwehr und Kindergarten“ in Schopfloch-Ober- und Unterflingen,
- „Erweiterung Gewerbegebiet Lange Teile“ in Waldachtal-Hörschweiler
- „Erweiterung Wohngebiet Postberg“ in Waldachtal-Lützenhardt
- „Erweiterung PV-Anlage Rötenäcker“ in Glatten
- Rücknahme „Birkäcker-Erweiterung“ in Waldachtal-Cresbach
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehenden Gesamtübersicht der einzelnen Änderungspunkte.
Veröffentlichung auf den Homepages der Verbandsgemeinden und Auslegung in den Rathäusern
Der Entwurf der fünften Flächennutzungsplanänderung wird
vom 16. Februar 2026 bis 22. März 2026
im Internet auf der Homepage der Stadt Dornstetten unter https://www.dornstetten.de/buergernachrichten/, auf der Homepage der Gemeinde Waldachtal unter https://www.waldachtal.de/de/leben-in-der-gemeinde/informatives/flaechennutzungsplan, auf der Homepage der Gemeinde Schopfloch unter https://www.schopfloch.de/leben-wohnen/bauen/flaechennutzungsplan und auf der Homepage der Gemeinde Glatten unter https://www.glatten.de/wirtschaft-bauen/bauen/flaechennutzungsplan-2030 veröffentlicht.
Die Unterlagen können auch im Rathaus jeder der Verbandsgemeinden Dornstetten, Glatten, Schopfloch und Waldachtal während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Neben dem Entwurf sind folgende wesentliche umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:
- Umweltbericht vom 26.11.2025 mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planungen und möglichen Betroffenheiten der Schutzgüter Biotope / biologische Vielfalt, Boden / Fläche, Wasser, Landschaftsbild, Erholung, Mensch, Klima / Luft, Kultur- und Sachgüter. Zudem enthalten sind Hinweise von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen auf die vorgenannten Schutzgüter.
- Die weiteren vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Raumordnung und Bauleitplanung, Naturschutz und Landschaftspflege, Oberflächenwasser, Landwirtschaft, Geologie, Erschließung und Versorgung, Telekommunikation und Stromversorgung, Denkmalschutz und Blendwirkung.
Stellungnahmen können während der o.a. Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse des Gemeindeverwaltungsverbands Dornstetten: gvv-stockburger(@)online.de). Sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten, Verbandsbauamt, Hauptstraße 18, 72280 Dornstetten während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden. Stellungnahmen sollten die volle Anschrift die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes, unberücksichtigt bleiben.
Ergänzend wird aufgrund des § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Dornstetten, den 13.02.2026
gez. Tore-Derek Pfeifer
Verbandsvorsitzender