Freiflächen-PV-Anlage Eichen
In-Kraft-Treten des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften
„Freiflächen-PV-Anlage Eichen“ in Glatten
Der Gemeinderat Glatten hat am 08. April 2025 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Freiflächen-PV-Anlage Eichen“ in Glatten als Satzung beschlossen (gem. § 10 BauGB).
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan kann einschließlich der Begründung, des Umweltberichts, des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags und der zusammenfassenden Erklärung im Rathaus Glatten, Lombacher Straße 27 in 72293 Glatten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und den § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 –3 und Abs. 2, Abs. 2 a BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel im Abwägungsvorgang nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB werden gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 –3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist bei der Geltendmachung darzulegen.
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der GemO wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist. Diese Wirkung tritt nicht ein, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung oder die Bekanntmachung nach der GemO verletzt worden sind.
Glatten, den 16. Mai 2025
gez. Tore-Derek Pfeifer
Bürgermeister
Nachfolgend stehen Ihnen die Unterlagen zur Verfügung:
BBP-örtliche Bauvorschriften.pdf
BBP-Umweltbericht-Bestandsplan.pdf