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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
spätestens seit der Landesverordnung vom 20.03.2020 sind die Präventionsmaßnahmen und Richtlinien gegen die Verbreitung des Coronavirus als Konsequenzen und Einschränkungen für das gesellschaftliche Zusammenleben konkret und drastisch spürbar. Allerdings sollte stets beachtet werden, dass dies alles aus gesundheitspolitischer Sicht notwendig ist.
Die Landesregierung setzt per Verordnung und Änderungsverordnung(en) weitere Maßnahmen in Kraft.
Weitere Information lesen Sie bitte über folgenden Link nach: Landesregierung beschließt Maßnahmen
NEUESTE INFORMATION:
Die Corona-Verordnung vom 30. November 2020 ist am 23.01.2021 zum fünften Mal durch Notverkündung geändert worden
Die neu verfügten Maßnahmen treten zum 25. Januar/ bzw. zum Alkoholverbot am 27. Januar in Kraft.
Die Änderungen beschränken sich auf folgende Punkte:
Da die neue Verordnung noch nicht in Reinschrift vorliegt, kann sie derzeit nur mit den aktuellen Änderungen gelesen werden.
Zur besseren Lesbarkeit und als Vergleichstext, können Sie die letzte ( = 4. Änderung der VO ) hier nachlesen.
Außerdem gilt:
- Maskenpflicht in ganz Baden-Württemberg in öffentlich zugänglichen Bereichen ( insbesondere bei Publikumsverkehr ) wie Fußgängerzonen und Marktplätze.
Spezialverordnungen:
Musik-Kunst-Jugendkunstschulen
( Übersichtliche Darstellung der Vorgaben des Winter-Lockdowns bis zum 10. Januar 2021 ) !!
Übersichtliche Darstellung der geschlossenen und offenen Einrichungen bis 10. Januar 2021 !
Zu beachten gilt: Verstöße gegen die CoronaVO können nun landeseinheitlich geahndet werden. Wir verweisen auf den Bußgeld-Katalog zur Corona Verordnung
Landkreisbezogen
Zur Weiteren Vorgehensweise im Landkreis Freudenstadt wird auf die Informationsseite des Landratsamtes zu Thema verwiesen.
Das Landratsamt hat unter folgendem Link zudem wesentliche Informationen rund um den Coronavirus zusammengefasst
Das Landratsamt bietet zudem eine Corona-Hotline für alle Anfragen zum Thema unter der Rufnummer 07441 - 920 -7777 an
Gemeinde Glatten
Für Notfälle im Bereich der Wasserversorgung errreichen Sie unseren Wassermeister Herr Kraus unter folgender Mobil-Nr: 0160- 5553005.
Schreiben des Bürgermeisters zur aktuellen Situation ( 25.03.2020 )
Allgemeines Informationsschreiben von Bürgermeister Pfeifer
Informationsunterlagen:
Verordnung der Landesregierung zur Änderung der CoronaVO (gültig ab 06.08.2020)
Verordnung der Landesregierung zur Änderung der CoronaVO (gültig ab 02.06.2020)
Verordnung der Landesregierung zur Änderung der CoronaVO (v. 26.05.2020)
8. Verordnung der Landesregierung zur Änderung der CoronaVO (v. 09.05.2020)
7. Verordnung der Landesregierung zur Änderung der CoronaVO (v. 02.05.2020)
6. Verordnung der Landesregierung zur Änderung der CoronaVO (v. 23.04.2020)
5. Verordnung der Landesregierung zur Änderung der CoronaVO (v. 17.04.2020)
4. Verordnung der Landesregierung zur Änderung der CoronaVO ( v. 09.04.2020 )
3. Verordnung der Landesregierung zur Änderung der CoronaVO ( v. 28.03.2020 )
2. Verordnung der Landesregierung zur Änderung der CoronaVO (vom 22.03.2020 )
1. Verordnung der Landesregierung zur Änderung der CoronaVO (vom 20.03.2020 )
Einreisebestimmungen
Aktuelle Änderungen an der Corona-EinreiseVO
CoronaVO für Ein- und Rückreisende
Hilfsmaßnahmen:
Hilfsmaßnahmen für Land- und Ernährungswirtschaft
Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen bei Anordnung einer Quarantäne per Antrag Verdienstausfall geltend machen; bitte beachten Sie hierzu die Hinweise auf dem Merkblatt.
Die Informationen finden Sie unter:
https://www.landkreis-freudenstadt.de/Startseite/Aktuell/informationen+fuer+unternehmen.html
Information Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen
Information Corona Virus_Unternehmen Baden Württemberg
Coronavirus_Weblinks, Hotlines Bundesregierung