Gemeinde Glatten

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Feuerwehr Glatten

Bereits im April 1825 sind die ersten Züge der Feuerwehr Glatten zu verzeichnen. Die Bürger stellten den Antrag zur Anschaffung einer Feuerspritze. Diesem Antrag stimmte der damalige Gemeinderat und Bürgerausschuss zu. Im Juli 1825 wurde eine Feuerspritze -360l- des Spritzenmacher Kurtz aus Stuttgart in der Gemeinde angeschafft Da niemand den Umgang mit der Spritze beherrschte, rief der Schultheiß die Bürger zur Probe zusammen. Spritzenmeister Henßler aus Dornstetten wurde dazu beordert, die erwählten Spritzenmeister im Umgang mit der Feuerspritze zu unterrichten.

Bis zur offiziellen Gründung der Feuerwehr verstrichen allerdings noch 64 Jahre: 1889, -das Gründungsjahr der Feuerwehr Glatten, die heute auf eine über 120-jährige Geschichte zurückblicken kann.

Heute verrichten rund 60 Feuerwehrangehörige, verteilt auf die drei Einsatzabteilungen Glatten, Böffingen und Neuneck, den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst. Seit 2005 gibt es in der Gemeinde auch eine Jugendfeuerwehr, welcher 20 Jugendliche angehören.

Die Einsatzabteilungen haben in den drei Ortsteilen folgende Fahrzeuge:

Glatten: Löschgruppenfahrzeug LF8,Besatzung 1/8 (1 Gruppenführer / 8 Mannschafts- dienstgrade), ausgestattet mit zwei Feuerlöschkreiselpumpen (800l/min Nennförderstrom), 4 Atemschutzgeräte, vierteilige Steckleiter, dreiteilige Schiebleiter, AUER Hi-Press.

Böffingen: Tragkraftspritzenfahrzeug TSF, Besatzung 1/5, ausgestattet mit einer Feuerlöschkreiselpumpe (800l/min Nennförderstrom), 4 Atemschutzgeräte, vierteilige Steckleiter, AUER Hi-Press

Neuneck: Tragkraftspritzenfahrzeug TSF, Besatzung 1/5, ausgestattet mit einer Feuerlöschkreiselpumpe (800l/min Nennförderstrom), vierteilige Steckleiter, AUER Hi-Press

Für alle drei Abteilungen steht der Mannschaftstransportwagen MTW zur Personenbeförderung bereit. Dieser ist im Feuerwehrhaus in Glatten untergebracht.

Natürlich engagieren sich die Feuerwehrmitglieder neben dem Einsatz- und Übungsbetrieb auch sonst im Gemeindeleben. Traditionell werden die Maibäume aufgestellt, Altpapier gesammelt, sowie diverse Festlichkeiten durchgeführt. Diese Termine können dem Veranstaltungskalender der Gemeinde entnommen werden.

Karl-Heinz Weigold

Feuerwehrkommandant

Rechtliche Grundlagen der Feuerwehr

Die Gemeinde hat die rechtliche Situation der Feuerwehr mit der Feuerwehrsatzung mit aktueller Änderung und der Entschädigungssatzung geregelt.Sofern die Gemeindeverwaltung für den Einsatz der Feuerwehr Kostenersatz verlangen kann, ergibt sich die Berechnung aus der Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr.