Hier möchten wir die wichtigsten Punkte aus der Friedhofssatzung zusammenfassen.
Jeder hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Es ist insbesondere nicht gestattet:
Die komplette Friedhofssatzung können Sie sich bei Interesse hier herunterladen.
Die Ruhezeiten betragen für Leichen 25 Jahre; für Aschen 15 Jahre.
Auf den Friedhöfen gibt es folgende Arten von Grabstätten:
Bei den Grabmälern sind folgende Höchstmaße einzuhalten:
Die Grabstätten für Erdbestattungen dürfen nur bis zur Hälfte mit Platten oder sonstigen wasserundurchlässigen Materialien abgedeckt werden.
Die Grabstätten müssen der Würde des Ortes entsprechend hergerichtet und dauernd gepflegt werden. Verwelkte Blumen und Kränze sind von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulagern. Die Grabstätten müssen innerhalb von 6 Monaten nach der Belegung hergerichtet sein.
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