Gemeinde Glatten

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Info

Hier möchten wir die wichtigsten Punkte aus der Friedhofssatzung zusammenfassen.

Verhalten auf dem Friedhof

Jeder hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Es ist insbesondere nicht gestattet:

  1. Die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen Kinderwagen und Rollstühle
  2. Während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe Arbeiten auszuführen.
  3. Den Friedhof uns eine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen, sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigterweise zu betreten.
  4. Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde.
  5. Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern.
  6. Waren und gewerbliche Dienste anzubieten.
  7. Druckschriften zu verteilen.

Die komplette Friedhofssatzung können Sie sich bei Interesse hier herunterladen.

Ruhezeiten

Die Ruhezeiten betragen für Leichen 25 Jahre; für Aschen 15 Jahre.

Grabarten

Auf den Friedhöfen gibt es folgende Arten von Grabstätten:

  • Reihengräber (Einzelgräber)
  • Urnengräber
  • Wahlgraber (Doppelgräber) erst wenn der Nutzungsberechtigte das 70. Lebensjahr erreicht hat.     
  • Rasengräber als Reihengräber

Allgemeiner Gestaltungsgrundsatz

Bei den Grabmälern sind folgende Höchstmaße einzuhalten:

  • Steine für Reihengräber             1,20 m
  • Steine für Doppelgräber             1,20 m
  • Steine für Urnengräber              0,60 m.

Die Grabstätten für Erdbestattungen dürfen nur bis zur Hälfte mit Platten oder sonstigen wasserundurchlässigen Materialien abgedeckt werden.

Pflege der Grabstätten

Die Grabstätten müssen der Würde des Ortes entsprechend hergerichtet und dauernd gepflegt werden. Verwelkte Blumen und Kränze sind von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulagern.  Die Grabstätten müssen innerhalb von 6 Monaten nach der Belegung hergerichtet sein.