Gemeinde Glatten

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Abfallablagerung im Wald wird geahndet

In den letzten Tagen wurde das Entsorgen von Gartenabfällen und Bauschutt insbesondere im Bereich der Waldstraße beobachtet. Die Abfallerzeuger werden verwarnt.
 
Die Entsorgung von Abfällen im Wald ist illegal. Bei der Ablagerung von Grünschnitt in der freien Natur handelt es sich rechtlich ebenfalls um Abfall. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die in Folge mit einem Bußgeld geahndet wird.
 
Zum Schutz des Waldes gibt es für Gartenabfälle ausreichend alternative, umweltfreundliche Entsorgungsmöglichkeiten.
 
Der Abfall kann über die Biotonne entsorgt oder gesammelt zu den Entsorgungsanlagen Bengelbruck und Rexingen oder an eines der 19 Recycling-Center im Landkreis Freudenstadt gebracht werden.